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Montabaur -2-

Amtl. Bekanntmachung

Die wenigen Regenfälle der letzten Wochen geben leider noch keine Veranlassung, die ausgesprochenen Beschränkungen bei der Wasserentnahme aufzuheben.

Wir bitten daher um Verständnis, wenn wir heute nochmals die Bitte aussprechen, die Wasserentnahme so gering wie möglich zu halten und das Sprengen und Gießen von Garten- und Rasen­flächen sowie das Waschen von Fahrzeugen jeder Axt zu unter­lassen.

Wenn auch in den überwiegenden Teilen des Verbandsgemeinde­gebietes kein direkter Wassermangel bei vernünftiger Entnahme besteht, so zeichnen sich doch in einzelnen Gemeinden akute Gefahren ab. Nur verantwortungsbewußtes Verhalten jedes einzelnen wird uns auch diese Durststrecke überwinden helfen. Verbandsgemeindewerk Montabaur.

Öffentliche Bekanntmachung

Sprechtage für Versicherte der gesetzlichen Rentenversiche­rungen im September 1976

Die Beratungsbeamten der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte und der Landesversicherungsanstalt Rheinland-Pfalz halten die nächsten Sprechtage wie folgt:

FÜR DIE ANGESTELLTEN:

in Montabaur am Mittwoch, dem 8.9.1976 und

am Montag, dem 20.9.1976 im Kreishaus, Großer Sitzungssaal, jeweils von 8.45 - 12.00 Uhr und

von 13 00 15 00 Uhr (siehe Anmerkung)

ANMERKUNG:

Der Besuch der Nachmittagssprechstunden ist nur nach vorheri­ger Anmeldung möglich. Die Anmeldungen sind rechtzeitig vor dem Termin beim Versicherungsamt der Kreisverwaltung vorzunehmen.

Für die ARBEITER einschl.selbständigen Handwerker:

in Montabaur am Dienstag, dem 14.9.1976,

von 8.30 - 12.00 Uhr im Kreishaus, Großer Sitzungssaal

Die Auskunftsuchenden werden gebeten, ihre Versicherungsun­terlagen mitzubringen. Montabaur, den 20.Aug. 1976

Der Vorsitzende des Versicherungsamtes des Westerwaldkreises

I.V. gez. Nink, Amtsrat

Rechten nachgesetzt.

Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigng und der die Befriedigung aus dem GrunJ stück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des bean- * spruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks des Erbbaurechts oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubt-I hörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung ödere weilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Ge l rieht den Zuschlag erteilt.

Geschieht dies nicht, so tritt für das Recht der Versteigerunp-I erlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes. 1

Öffentliche Bekanntmachung

Das Amtsgericht 5430 Montabaur, den 19. Juli 1976

8 K128/75

TERMINSBESTIMMUNG

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuch von Holler Band 18 Blatt 799 eingetragene, nachstehend bezeich- nete Grundstück am

Dienstag, dem 28. September 1976, 14.00 Uhr an der Gerichtsstelle Montabaur, Bahnhofstr. 47,

Zimmer Nr. 6, Sitzungssaal versteigert werden.

Lfd.Nr. 1 Flur 2 Flurstück 65/1

Hof- und Gebäudefläche, Unterdorf 3,87 ar

Verkehrswert: 216.900,- DM.

Der Versteigerungsvermerk ist am 21.10.1975 in das Grund­buch eingetragen worden.

Als Eigentümer war damals der Metzgermeister Josef Groß in Holler eingetragen.

Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muß der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muß das Recht glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antrag­steller widerspricht. Andernfalls wird das Recht im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Verstei­gerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen

gez. Fischer, Rechtspflegi

;et.

Ausgabe der amtlichen Fernsprechbücher 15 der Deutschen Bundespost

In der Zeit vom 23.8. bis 19.9.1976 werden die amtlichen Fem-I sprechbücher 15 - Bereiche Koblenz, Mainz und Bad Kreuznacf gegen Vorlage der Abholkarte von Ihrer Postanstalt ausgegeben In einigen Orten wird gleichzeitig auch ein neuesAmtliches ! Verzeichnis der Ortskennzahlen (AVON) an die Fernsprechtej nehmer ausgehändigt.

Auf die Rückgabe der amtlichen Fernsprechbücher dervorhei-j gehenden Ausgabe wird von seiten der Bundespost verzichtet, [ Zusätzliche Fernsprechbücher 15 können bei allen Postämternl zum Preis von 2,- DM (ohne Branchenteil) oder 15,- DM (mit! Branchenteil) erworben werden.

Termine für die Altpapier- und Sperrmüllabfuhr

Ort

Altpapier

Sperrmüll

Boden

6.9.1976

9.9.1976

Daubach

3.9.1976

15.9.1976

Eitelborn

3.9.1976

10.9.1976

Gackenbach

3.9.1976

13.9.1976

Girod

6.9.1976

9.9.1976

Görgeshausen

6.9.1976

15.9.1976

Großholbach

6.9.1976

9 9.1976

Heilberscheid

6.9.1976

9.9.1976

Heiligenroth

6.9.1976

8.9.1976

Holler

3.9.1976

15.9.1976

Horbach

3.9.1976

13.9.1976

Hübingen

3,9.1976

13.9.1976

Kadenbach

3.9.1976

24.9 1976

Montabaur einschl.Stadtteile

Wirzenborn, Reckenthal, Bladern­heim, Ettersdorf,

Eigendorf, Eschelbach 7.9.1976

Montabaur, nur Stadtteil Horressen

6.9.1976

-

Montabaur, nur Stadtteile

Horressen, Eschelbach, Eigendorf -

8.9.1976

Montabaur, einschl. Stadtteile Wirzenborn, Reckenthal, Bladern­heim, Ettersdorf

14.9.1976

Nentershausen

6.9.1976

15.9.1976

Neuhäusel

3.9.1976

10.9.1976

Niederelbert

3.9.1976

13.9.1976

Niedererbach

6.9.1976

15.9.1976

Nomborn

6.9.1976

9 9.1976

Oberelbert

3.9.1976

13.9.1976

Ruppach-Goldhausen

6.9.1976

9.9.1976

Simmern

3.9.1976

24.9.1976

Stahlhofen

3.9.1976

15.9.1976

Untershausen

3.9.1976

15.9.1976

Welschneudorf

3.9.1976

13.9.1976

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Hmuigibtr das Amtsblatt«: Verbandigemeindaverwaltung Montabaur. Varantwortlich für dan Inhalt': Oberamtsrat Piwowarsky jl Für den übrigen Teil: Robnrt Dagen. Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich, Weitersburg. Postanschrift: 541 J Bendorl Postlaon 1®* * Tolelon (02622) 4055/56. Ersoheinungsiolge: wöohentlioh. Beiugsmögliehkeit und Bezugsbedingung: gebührenfreie Zustellung an sämtlich« Haushalt« der Verbnndsgemeinde. Einseinummern können zusätzlich zum Einzelpreis von 0,50 DM beim Verlag erworben werden

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