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Montabaur-10-

die Bürgersteige ist frühestens in 1977 zu rechnen.

Die Ausbaukosten der Bürgersteige und die Kosten für die Errichtung der Stützmauer sind mit insgesamt 285.000,- DM veranschlagt.

Die Ausschreibung hat inzwischen ergeben, daß das günstigste Angebot weit unter liesem Betrag liegt.

Probealarm am Samstag, dem 14. August I976,12.00 Uhr

Da bei einem der letzten Gewitter die Sirene in Simmern im Sicherungselement beschädigt wm-de, wird zur Überprüfung der Sirenenanlage am Samstag, dem 14.8.1976 um 12.00 Uhr ein Probealarm gegeben.

Als Alarmzeichen wird Feueralarm ertönen.

Die Gemeindeverwaltung bittet die Bewohner von Simmern um entsprechende Kenntnisnahme.

gez. Weber. II. Beigeordneter.

BUCHFINKENLAND

HORBACH:

Amtl. Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Horbach für das Jahr 1976 vom 28.7.1976

I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§95 ff. der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) fol­gende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 21.7.1976 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1976 wii d im

251.000,- DM 251.000,-DM

1 50.800,- DM 150.800,- DM festgesetzt.

§ 2

Kredite werden nicht veranschlagt.

5 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§4

Kassenkredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­haltsjahr wie folgt festgesetzt :

VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf

1. GRUNDSTEUER:

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A) 220 v.H.

b) für die Grundstücke

(Grundsteuer B) 240 v.H.

2. GEWERBESTEUER:

a) nach Gewerbeertrag und Gewerbe­kapital 320 v.H.

b) nach der Lonnsumme -

c) Mindeststeuer

aa) Hausgewerbetreibende 6,- DM

bb) Sonstige Gewerbetreibende 12,- DM

3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Ge­meindegebietes gehalten werden: für den ersten Hund 36,- DM

für den zweiten Hund 54,- DM

für jeden weiteren Hund 72,- DM.

II.

Genehmigung der Haushaltssatzung

Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Horbach für das Haushaltsjahr 1976 werden gemäß § 24 Abs. 2 der Gemeindeord­nung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) keine

Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben. Montabaur, den 21. 7.1976 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. la Az. 029/901-10

- (L.S.) Im Aufträge:

gez. Meckel

Jntabaur-H-

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III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 16.8.1976 bis 25.8.1976 während der allgemeinen Dienststunden im Rathau 1 in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus. Horbach, eien 28.7,1976

(L.S.) Ortsgemeindeverwaltung Horöach

gez. Meuer, Ortsbürgermeister.

Geburtstage im August 1976 - Nachtrag -

Namens der Ortsgemeinde Horbach übermittele ich nachfol-l gend aufgeführten Bürgerinnen noch nachträglich herzliche! Geburtstagswünsche. I

Wirges, Margarethe, geb. am 2.8.1906, Horbach, Vorm Tor)] Weidenfeiler, Katharina geb. am 10.8.1906, Horbach, Ober- f dorfstr. 14,

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Mitteilung für Landwirte/Bauern

Aus gegebener Veranlassung weist die Ortsgemeindeverwal-] tung darauf hin, daß das Wenden der Ackermaschinen (Traktor mit Zusatzgeräten etc.) auf Wegen verboten ist. Es I wird immer wieder beobachtet, daß die Feldwege durch das! Wenden der Traktoren stark in Mitleidenschaft gezogen undf verschmutzt bzw. beschädigt werden.

Wir weisen darauf hin, daß bei Nichtbeachten dieser Mittei- j lung im Wiederholungsfälle Anzeige erstattet wird. Es wäre ferner zu überlegen, ob nicht doch - wie bereits von der Ver-1 bandsgemeinde angeregt - eine ArtAnliegerbeitragskosten-I Satzung für landwirtschaftliche Grundstücke eingeführt wirf vielleicht werden die Feldwege dann etwas rücksichtsvoller behandelt? Diese Mitteilung ergeht an Stelle von Einzelauffo| derungen.

Schülerbus-Haltestelle am Rathaus

Aus gegebener Veranlassung weisen wir darauf hin, daß sich] die auf den Schüler-und Kindergartenbus wartenden Kinder] nebst Eltern ausschließlich auf dem Grundstück der Orts­gemeinde Horbach, (Rathausgrundstück Horbach, Hauptsti.4 aufzuhalten haben. Wegen der bestehenden Gefahren für diel Kinder ist der Aufenthalt im Bereich der Hauptstraße (Lande! Straße Nr. 326) verboten. Es ist geplant, daß die Ortsgemeind| Horbach auf dem Rathausgrundstück Naturholzbänke auf­stellt.

Im Interesse der Kinder bitten wir um Beachtung und Befol-J gung dieser Bekanntmachung.

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Am Kirmessamstag, dem 14.8.1976. fällt die Sprechstunde des| Ortsbürgermeisters aus. Wir bitten um Beachtung.

Fahnenschmuck am Kirchweihfest

Aus Anlaß der diesjährigen Horbacher Kirmes vom 14. - 16.8.1976 werden alle Hausbesitzer gebeten, ihre Häuser zu beflaggen, damit unser Ort einen Festtagsschmuck erhält

Meuer, Ortsbürgermeister.]

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Grußwort des Ortsbürgermeisters aus Anlaß des Kirchweih­festes

Liebe Mitbürgerin, lieber Mitbürger, werte Gäste!

Namens des Rates der Ortsgemeinde Horbach wünsche ich Ihnen frohe Stunden an den Tagen des Kirchweihfestes. Der j Ablauf der diesjährigen Kirmes ist etwas anders gestaltet als sonst gewohnt, wie Sie aus dem nachfolgend abgedruckten Festprogramm ersehen werden. Ich weise besonders auf das Frühschoppenkonzert mit dem DRK-Blasorchester Daubach ] hin, das bestimmt für jung und alt ein Höhepunkt an den Kirmestagen sein wird. Auch die übrigen Veranstaltungen . werden dazu beitragen, daß sich unsere Dorf gern einschaftin' | unsere verehrten Gäste in geselliger Runde zusammenfinden und die Mühen und Nöte des Alltags einmal vergessen.

Die Messe am Kirmesmontag soll uns an die erinnern, die uns j teuer und lieb waren, aber bereits von uns gegangen sind.

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