Einzelbild herunterladen

! Vorkaufs idesbaugesc

23.6.19601 jemeindeordi 419) hat der t 6 folgende Sa]

in gig von dem, Vorkaufsrecht nachgenanntel t nach § 25 f

|,ntabaur -9-

'jL 3175, 3176, 3179/2, 3179/3, 3179/4, 3180/5, Ä2/3, 3184/3, 3186/3, 3191, 3181/1, 3192, 3193, 3194, JV96 3197, 3198, 3199, 3200, 3201, 3202, 3203, 3204, pj, 3206,4407 tlw. (Weg)

«stücke: 83,84

deine Verändemngssperre angeordnet:

§2

[räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre (§ 1)

erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen _äer Grundstücke nicht vorgenommen werden, afstellung bei® genehmigungsbedürftige oder wertsteigernde bauliche Anlagen nicht errichtet oder wertsteigemde Änderungen solcher Anlagen nicht vorgenommen werden; jenehmigungsbedürftige bauliche Anlagen nicht errichtet der geändert werden.

§3

jihaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre lurecftfhch genehmigt worden sind, Unterhaltungsarbeiten id die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden der Veränderungssperre nicht berührt.

§4

itse Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft, ie tritt außer Kraft, sobald und soweit für ihren Geltungsbereich Bebauungsplan in Kraft tritt, spätestens nach zwei Jahren ich dem Tage ihrer Bekanntmachung.

[eifigenroth, den 30. Juli 1976 ;gel gez. Manns, Ortsbürgermeister.

n 30.6.1976.

1431, 2430,24 , 2421,2420, 2, 2411,241

r , 3 3 5 5 , 3 3 54; 17, 33 46,334:

'4, 3180/5 1192, 3193,31! 102,3203,321

r öffentliche!

Jrtsbiirgeimeq

j

»urchführungd 51) zuletzt ga ing der 4. Lau j gesetzes vom l|

dontabaur

JENEHMIGT:

jrcisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur pontabaur, den 16.7.1976 egel gez. Unterschrift,

I UPPACH-G OLDHAUSEN: rlaub des Ortsbürgermeisters

iwird darauf hingewiesen, daß sich Ortsbürgermeister Ferdi- mdin der Zeit vom 19.8. bis 5.9.1976 in Urlaub befindet, e Amtsgeschäfte werden in dieser Zeit vom I.Ortsbeigeordneten, (tun Erwin Gerlach, wahrgenommen.

gez. Ferdinand, Ortsbürgermeister.

|ftrloren - Gefunden

ider Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen wurde bei der Metz- treiD'Avis ein Schlüsseletui gefunden. Der Verlierer kann dieses feientsprechendem Eigentumsnachweis beim Ortsbürgermeister Ithoien.

gez. Ferdinand, Ortsbürgermeister.

er eine

Verandl

z 1 desBu i Verbind^ and-Pfalzi jVBl. S. 4l| 30.6.1976 f rg durch dil gemacht w|

1, 2431, 2430,2 22, 2421, 24201 1412, 2411,241

tlw, 3 355,3354 18, 3 3 47,33461

skanntmachung der Naspa

)ie Verwalterin der Nassauischen Sparkasse in Eitelborn, Frau fenni Frodermann, ist in der Zeit vom 20. Aug. bis 17. Sept.1976 ferreist.

Jffliit die Kunden der Nassauischen Sparkasse auch während die- Zeit ihre Geldgeschäfte erledigen können, werden in der (GaststätteWesterwälder Hof an folgenden Tagen Kassenstun- * eingerichtet:

feitag, den 27. Aug 1976 von 16.00 - 18.00 Uhr

feitag, den 3. Sept. 1976 von 16.00 - 18.00 Uhr

feitag, den lO.Sept. 1976 von 16.00 - 18.00 Uhr

Selbstverständlich können alle Geldgeschäfte auch bei der Nassau- S£ hen Sparkasse Neuhäusel erledigt werden.

^ kann Hinweis geben ?

Kaltebach-See wurde das SchildBaden polizeilich verboten gerissen und beschädigt.

Sachbeschädigungen dieser Art nützen niemandem .sondern

belasten den Steuerzahler zusätzlich. Für sachdienliche Hin­weise auf den oder die Schädiger ist eine Belohnung von 20,- DM ausgesetzt.

Entsprechende Informationen werden vom Forstamt Neuhäu­sel Tel. 02620/202 entgegengenommen.

EITELBORN:

Die Kirmesgesellschaft 1976 teilt mit:

Am Kirmesmontag findet morgens um 9.30 Uhr die Kinderbe­lustigung statt. Treffpunkt:Altes Rathaus.

Am Kirmesdienstag um 15.00 Uhr Verlosung im Gasthof Zur Krone Um 19.00 Uhr beginnt der Umzug mit dem Kir- mesekel ab dem Kirmesplatz. Zum Abschluß der Kirmes findet anschließend im Gasthof Zur Krone eine Disco statt.

Kath.Frauengemeinschaft Eitelborn

Bitte vormerken: Halbtagsfahrt am 26.9.1976 Es wurde eine sehr schöne Strecke ausgesucht mit Kaffeepause in Heid's Mühle bei Manderscheid. Gemütlicher Abschluß in Dieblich. Anmeldung bis Ende August bei Frau Lilli Labonte

SIMMERN:

Arbeiten für den Ausbau der Bürgersteige und Errichtung der Stützmauer vergeben

In der Sitzung am 4.8.1976 hat der Ortsgemeinderat beschlos­sen, die Arbeiten für den Ausbau der Bürgersteige entlang der Ortsdurchfahrt und die Errichtung der Stützmauer entlang dem Saalbau Hilpisch an die Firma Teerbau. Koblenz zu verge­ben. Diese Firma hatte bei einer Beteiligung von 6 Firmen das günstigste Angebot abgegeben.

Der Kreis Westerwald hat den Ausbau der Ortsdurchfahrt - Hauptstraße - ebenfalls an die Firma Teerbau vergeben, so daß alle Arbeiten in einer Hand liegen.

Mit der Errichtung der Stützmauer soll bereits Ende August begonnen werden, mit den Straßenbauarbeiten Anfang Sep­tember 1976.

Mit den Grundstückseigentümern, wo Garteneinfriedigungen oder Gartenmauern zu versetzen sind, wird sich die Ortsge- meinde Anfang September in Verbindung setzen. Es wird jetzt schon gebeten, die Grenzsteine freizulegen, damit die neuen Grenzen genau zu erkennen sind.

Die Bauleitung für den Ausbau der Bürgersteige wurde dem Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung übertragen.

Vermögenshaushalt der Ortsgemeinde Simmern

327.000,- DM sollen im Vermögenshaushalt 1976 eingenom­men und ausgegeben werden.

Größere Einnahmen ergeben sich aus Zuschüssen für Maßnah­men, die in diesem Jahr durchgeführt werden bzw. bereits 1974 durchgeführt wurden.

Der Zuschuß für den Ausbau der Bürgersteige ist mit 75.000,-DM veranschlagt, wovon bereits 59.500,- DM bewilligt sind. Für den Restbetrag ist ein weiterer Zuschußantrag gestellt worden.

Für die Erweiterung des Friedhofes hat das Land Rheinland- Pfalz 15.000,- DM bewilligt. Diese Maßnahme soll noch in die­sem Jahr begonnen werden.

Für den in 1974 errichteten Mehrzweckraum im Kindergarten sowie für die entstandenen Mehrkosten am Kindergarten hat das Land und der Westerwaldkreis nachträglich einen Zu­schuß in Höhe von DM 62.600,- gewährt.

Da der Kindergartenneubau mit Mehrzweckraum bereits 1974 und 1975 voll finanziert wurde , kann dieser Zuschuß für andere Maßnahmen verwendet werden.

Weitere Einnahmen sind veranschlagt aus einem Zuschuß für die Schutzhütte und den Grillplatz am Steinbruch in Höhe von 5.900,- DM, wovon 2.500,- DM bereits überwiesen wurden und 5.400,- DM werden erwartet aus gestundeten Erschließungs­beiträgen.

Zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes soll ein Darlehen in Höhe von 137.000,- DM auf genommen werden , und zwar für die Restfinanzierung der MaßnahmeAusbau der Bürger­steige entlang der Hauptstraße. Es handelt sich hierbei um ein kurzfristiges Darlehen, das in den kommenden 2-3 Jahren wieder zurückgezahlt werden soll, und zwar aus Einnahmen von Ausbaubeiträgen. Mit der Veranlagung der Ausbaubeiträge für