Montabaur -6-
b) geschlossene Wohnsiedlungen und gewerbliche Anlagen ohne Kanalisation;
c) Behälter für Heizöl und Treibstoffe von mehr als 10 m3 Inhalt und im Falle fehlender zusätzlicher Sicherungsmaßnahmen auch solche bis zu 10 m3 Inhalt;
d) Tankstellen, Tanklager,
e) Flugplätze, Notabwurfplätze, militärische Anlagen und Übungsplätze,
f) Treibstoff Rohöl- und Ölleitungen;
g) Anlagen zur Gewinnung radioaktiven Materials und zur Gewinnung von Kernenergie,
h) Müllkippen, Halden mit auslaugbaren Bestandteilen, Ablagerung von öl, Teer, Phenolen, Rückständen von Erdölbohrungen, Giften und Schädlingsbekämpfungsmitteln, der großflächige Einsatz von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln ist nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 2 WHG
erlaubnispflichtig;
i) Kläranlagen,
k) Entleerung von Wagen der Fäkalienabfuhr;
l) Sickergruben;
m) Versenkung von Kühlwasser in größeren Mengen;
n) größere Erdaufschlüsse ohne ausreichende Sicherungen;
o) Neuanlage von Friedhöfen;
(4) Die Eigentümer und Nutzungsberechtigten der im Wasserschutzgebiet liegenden Grundstücke haben das Aufstellen von
Hinweisschildern zu dulden.
§4
Begünstigte durch die Festsetzung des Wasserschutzgebietes ist die Verbandsgemeinde Montabaur.
§ 5
Zuwiderhandlungen gegen die Anordnungen in § 3 können gemäß § 41 Abs. 1 Nr. 2 WHG mit einer Geldbuße bis zu DM 10.000,- DM geahndet werden.
§6
Soweit die Verbote oder Duldungspflichten nach § 3 eine Enteignung darstellen, ist dafür durch den Begünstigten Entschädigung zu leisten (§§ 19 Abs. 3, 20 WHG und § 99 LWG). Zuständig für die Festsetzungen einer Entschädigung ist die Bezirksregierung Koblenz, sofern eine gütliche Einigung nicht zu erreichen ist.
§ 7
Die Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz in Kraft. Sie tritt 30 Jahre nach diesem Tage außer Kraft, unbeschadet einer früheren Aufhebung, insbesondere für den Fall, daß ein Schutz für die Wasserversorgungsanlage entbehrlich wird.
Koblenz, den 18. Dezember 1975 Siegel Bezirksregierung Koblenz
Az. 55-61-13-7/74 Korbach,
Beglaubigt gez. Machhausen,
Reg. Oberinspektor
Die Verwaltung informiert
Der Doppel-Circus Busch-Roland gastiert in nächster Zeit in Montabaur
Um auch minderbemittelten Bürgern, Insassen von Alten-und Pflegeheimen sowie kinderreichen Familien, die sich aus finanziellen Gründen den Besuch einer Circusvorstellung nicht leisten können, eine Freude zu bereiten, hat der Doppel-Circus Busch -Roland Eintrittskarten zu einem Vorzugspreis von 2,50 DM pro Karte zur Verfügung gestellt. Jede Karte hat einen Wert von 16,-DM.
Diese Karten gelten für die Nachmittagsvorstellung am DIENSTAG, dem 17. August]976.
Es wird jedoch darauf aufmerksam gemacht, daß nur eine begrenzte Anzahl von Eintrittskarten zur Verfügung steht.
Die Eintrittskarten sind erhältlich bei Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Soüalamt, Rathaus, Zimmer Nr. 8.
gungs-
Bauplätze am Himmelfeld zu verkaufen
Die Stadt Montabaur bietet nach Abschluß des Umlegu Verfahrens im Baugebiet „Himmelfeld I“, 1. Abschnitt (zwischen Alte Bodener Straße und Umgehungsstraße) Ba ■ plätze zum Verkauf an.
Interessenten wenden sich bitte an das Liegenschaftsamt der 1 Verbandsgemeinde Montabaur, Rathaus, Zimmer 25.
Bereitschaftsdienste
Ärztlicher Notfalldienst am Wochenende I4./I5.8.I976 Montabaur:
Dr. Bisping, Ruppach-Goldhausen, Tel. 02602/3560
Augst:
Dr. Barthol, Neuhäusel, Tel. 212
Stahlhofen - Welschneudorf
Dr. Wächter , Welschneudorf, Tel. 02608/331
Wallmerod - Meudt - Nentershausen
Dr. Erbslöh, Nentershausen, Tel. 06485/209
Notrufe:
Polizei
Schutzpolizeiinspektion Bahnhofstr. 32 Feuerwehr Montabaur
Tel. 110 Tel. 5011-13
Tel. 5011 (2042 nach Dienstschluß)
Feuerwehr Augst (Neuhäusel)
Eitelbom, Simmem, Kadenbach)
Feuermelder am jeweiligen Feuerwehrhaus auslösen. Feuerwehr Nentershausen Tel. 06485/261 u. 849
Schutzpolizeiinspektion Montabaur Tel. 02602/5011-13
Deutsches Rotes Kreuz mit Krankentransport Tel. 3777
Krankenwagen:
DRK-Rettungswache Montabaur Tel. 02602/3777 DRK-Rettungswache Herschbach Tel. 02626/5166 DRK-Rettungswache Höhr-Grenzh. Tel. 02624/7010
Sozialstation Montabaur
Rufbereitschaften:
Schw. Beate, Hundsangen, Schw. Hildegard, Heiligenroth,
Tel. 06435/1658 Tel. 02602/5477
Sozialstation Ransbach- Baumbach
Rufbereitschaften - gültig nur für die Ortsgemeinde SimmetJ Schw. Lore Schröder, Im Borgarten 7, 5411 Hilgert,
Tel. 02624/7270
Ruf bereitschaften des Wasserwerkes Montabaur nach D ienstschluß
Für den Zeitraum vom 13.8. bis 20.8.1976 ist über dieTelJj 02602/17354 in dringenden Fällen ein Mitarbeiter desWasj serwerkes zu erreichen.
Beim Standesamt beurkund*
vom 3.8.1976 bis 9.8.1976 STERBEFÄLLE:
Wirth, Anna Maria geb. Herzmann, Ruppach-Goldhausen, Hauptstr. 13, geb. 23.12.1884.
Bendel, Josef, Montabaur, Dillstr. 1, geb. 16.1.1902, Schneider , Johann Baptist, Montabaur, Waterloostr. 4, geb. 15.11.1904
Ltabaur -7- idenfeller, Ph Jckenbach, Alt
Ieschliessi
II, Engelbert, igeb. Nink, 1
jal Barquilla, I |sl Barquilla, Lnnshausen
Ins dei
Apothekendienst
von Samstag, dem 14.8. bis Samstag, den 21.8.1976 Marien-Apotheke, Montabaur, Kirchstr. 19, Tel. O26O2/4290| mittwochs von 13-18 Uhr Marien-und Amts-Apotheke Montabaur.
Iliclie Bekam
Inungsplanäi 1 Offenlage g Entwurf des fgem. § 2 Al vom 23 lils während faltung Moi mt) Zimms lllicb aus. Kien und A ler Verband.« ■schriftlich \ llangebiet u ■ 2 :
jtücke: Wege IBundesstral ■ 10 :
Bücke: Weg<
®cke: Wegi
lücke: Weg 37:
zellen 5 R 5508/1,; U573/1,
warzellen
19 :
ficke 5641 ■5634, 562 | 2 0.27/561 1.7/5611, fÖ/5616. K 5608, f 12/5601, 1 | S9 0, 558 I". 31/559

