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Montabaur -6-

b) geschlossene Wohnsiedlungen und gewerbliche Anlagen ohne Kanalisation;

c) Behälter für Heizöl und Treibstoffe von mehr als 10 m3 Inhalt und im Falle fehlender zusätzlicher Sicherungsmaß­nahmen auch solche bis zu 10 m3 Inhalt;

d) Tankstellen, Tanklager,

e) Flugplätze, Notabwurfplätze, militärische Anlagen und Übungsplätze,

f) Treibstoff Rohöl- und Ölleitungen;

g) Anlagen zur Gewinnung radioaktiven Materials und zur Gewin­nung von Kernenergie,

h) Müllkippen, Halden mit auslaugbaren Bestandteilen, Ablage­rung von öl, Teer, Phenolen, Rückständen von Erdölbohrun­gen, Giften und Schädlingsbekämpfungsmitteln, der großflächi­ge Einsatz von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungs­mitteln ist nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 2 WHG

erlaubnispflichtig;

i) Kläranlagen,

k) Entleerung von Wagen der Fäkalienabfuhr;

l) Sickergruben;

m) Versenkung von Kühlwasser in größeren Mengen;

n) größere Erdaufschlüsse ohne ausreichende Sicherungen;

o) Neuanlage von Friedhöfen;

(4) Die Eigentümer und Nutzungsberechtigten der im Wasser­schutzgebiet liegenden Grundstücke haben das Aufstellen von

Hinweisschildern zu dulden.

§4

Begünstigte durch die Festsetzung des Wasserschutzgebietes ist die Verbandsgemeinde Montabaur.

§ 5

Zuwiderhandlungen gegen die Anordnungen in § 3 können ge­mäß § 41 Abs. 1 Nr. 2 WHG mit einer Geldbuße bis zu DM 10.000,- DM geahndet werden.

§6

Soweit die Verbote oder Duldungspflichten nach § 3 eine Enteignung darstellen, ist dafür durch den Begünstigten Entschä­digung zu leisten (§§ 19 Abs. 3, 20 WHG und § 99 LWG). Zuständig für die Festsetzungen einer Entschädigung ist die Be­zirksregierung Koblenz, sofern eine gütliche Einigung nicht zu erreichen ist.

§ 7

Die Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentli­chung im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz in Kraft. Sie tritt 30 Jahre nach diesem Tage außer Kraft, unbeschadet einer frühe­ren Aufhebung, insbesondere für den Fall, daß ein Schutz für die Wasserversorgungsanlage entbehrlich wird.

Koblenz, den 18. Dezember 1975 Siegel Bezirksregierung Koblenz

Az. 55-61-13-7/74 Korbach,

Beglaubigt gez. Machhausen,

Reg. Oberinspektor

Die Verwaltung informiert

Der Doppel-Circus Busch-Roland gastiert in nächster Zeit in Montabaur

Um auch minderbemittelten Bürgern, Insassen von Alten-und Pflegeheimen sowie kinderreichen Familien, die sich aus finan­ziellen Gründen den Besuch einer Circusvorstellung nicht leisten können, eine Freude zu bereiten, hat der Doppel-Circus Busch -Roland Eintrittskarten zu einem Vorzugspreis von 2,50 DM pro Karte zur Verfügung gestellt. Jede Karte hat einen Wert von 16,-DM.

Diese Karten gelten für die Nachmittagsvorstellung am DIENSTAG, dem 17. August]976.

Es wird jedoch darauf aufmerksam gemacht, daß nur eine begrenz­te Anzahl von Eintrittskarten zur Verfügung steht.

Die Eintrittskarten sind erhältlich bei Verbandsgemeindeverwal­tung Montabaur, Soüalamt, Rathaus, Zimmer Nr. 8.

gungs-

Bauplätze am Himmelfeld zu verkaufen

Die Stadt Montabaur bietet nach Abschluß des Umlegu Verfahrens im BaugebietHimmelfeld I, 1. Abschnitt (zwischen Alte Bodener Straße und Umgehungsstraße) Ba plätze zum Verkauf an.

Interessenten wenden sich bitte an das Liegenschaftsamt der 1 Verbandsgemeinde Montabaur, Rathaus, Zimmer 25.

Bereitschaftsdienste

Ärztlicher Notfalldienst am Wochenende I4./I5.8.I976 Montabaur:

Dr. Bisping, Ruppach-Goldhausen, Tel. 02602/3560

Augst:

Dr. Barthol, Neuhäusel, Tel. 212

Stahlhofen - Welschneudorf

Dr. Wächter , Welschneudorf, Tel. 02608/331

Wallmerod - Meudt - Nentershausen

Dr. Erbslöh, Nentershausen, Tel. 06485/209

Notrufe:

Polizei

Schutzpolizeiinspektion Bahnhofstr. 32 Feuerwehr Montabaur

Tel. 110 Tel. 5011-13

Tel. 5011 (2042 nach Dienstschluß)

Feuerwehr Augst (Neuhäusel)

Eitelbom, Simmem, Kadenbach)

Feuermelder am jeweiligen Feuerwehrhaus auslösen. Feuerwehr Nentershausen Tel. 06485/261 u. 849

Schutzpolizeiinspektion Monta­baur Tel. 02602/5011-13

Deutsches Rotes Kreuz mit Krankentransport Tel. 3777

Krankenwagen:

DRK-Rettungswache Montabaur Tel. 02602/3777 DRK-Rettungswache Herschbach Tel. 02626/5166 DRK-Rettungswache Höhr-Grenzh. Tel. 02624/7010

Sozialstation Montabaur

Rufbereitschaften:

Schw. Beate, Hundsangen, Schw. Hildegard, Heiligenroth,

Tel. 06435/1658 Tel. 02602/5477

Sozialstation Ransbach- Baumbach

Rufbereitschaften - gültig nur für die Ortsgemeinde SimmetJ Schw. Lore Schröder, Im Borgarten 7, 5411 Hilgert,

Tel. 02624/7270

Ruf bereitschaften des Wasserwerkes Montabaur nach D ienstschluß

Für den Zeitraum vom 13.8. bis 20.8.1976 ist über dieTelJj 02602/17354 in dringenden Fällen ein Mitarbeiter desWasj serwerkes zu erreichen.

Beim Standesamt beurkund*

vom 3.8.1976 bis 9.8.1976 STERBEFÄLLE:

Wirth, Anna Maria geb. Herzmann, Ruppach-Goldhausen, Hauptstr. 13, geb. 23.12.1884.

Bendel, Josef, Montabaur, Dillstr. 1, geb. 16.1.1902, Schneider , Johann Baptist, Montabaur, Waterloostr. 4, geb. 15.11.1904

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II, Engelbert, igeb. Nink, 1

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Apothekendienst

von Samstag, dem 14.8. bis Samstag, den 21.8.1976 Marien-Apotheke, Montabaur, Kirchstr. 19, Tel. O26O2/4290| mittwochs von 13-18 Uhr Marien-und Amts-Apotheke Montabaur.

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