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Montabaur -6-

b) geschlossene Wohnsiedlungen und gewerbliche Anlagen ohne Kanalisation;

c) Behälter für Heizöl und Treibstoffe von mehr als 10 m3 Inhalt und im Falle fehlender zusätzlicher Sicherungsmaß­nahmen auch solche bis zu 10 m3 Inhalt;

d) Tankstellen, Tanklager,

e) Flugplätze, Notabwurfplätze, militärische Anlagen und Übungsplätze,

f) Treibstoff Rohöl- und Ölleitungen;

g) Anlagen zur Gewinnung radioaktiven Materials und zur Gewin­nung von Kernenergie,

h) Müllkippen, Halden mit auslaugbaren Bestandteilen, Ablage­rung von öl, Teer, Phenolen, Rückständen von Erdölbohrun­gen, Giften und Schädlingsbekämpfungsmitteln, der großflächi­ge Einsatz von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungs­mitteln ist nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 2 WHG

erlaubnispflichtig;

i) Kläranlagen,

k) Entleerung von Wagen der Fäkalienabfuhr;

l) Sickergruben;

m) Versenkung von Kühlwasser in größeren Mengen;

n) größere Erdaufschlüsse ohne ausreichende Sicherungen;

o) Neuanlage von Friedhöfen;

(4) Die Eigentümer und Nutzungsberechtigten der im Wasser­schutzgebiet liegenden Grundstücke haben das Aufstellen von

Hinweisschildern zu dulden.

§4

Begünstigte durch die Festsetzung des Wasserschutzgebietes ist die Verbandsgemeinde Montabaur.

§ 5

Zuwiderhandlungen gegen die Anordnungen in § 3 können ge­mäß § 41 Abs. 1 Nr. 2 WHG mit einer Geldbuße bis zu DM 10.000,- DM geahndet werden.

§6

Soweit die Verbote oder Duldungspflichten nach § 3 eine Enteignung darstellen, ist dafür durch den Begünstigten Entschä­digung zu leisten (§§ 19 Abs. 3, 20 WHG und § 99 LWG). Zuständig für die Festsetzungen einer Entschädigung ist die Be­zirksregierung Koblenz, sofern eine gütliche Einigung nicht zu erreichen ist.

§ 7

Die Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentli­chung im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz in Kraft. Sie tritt 30 Jahre nach diesem Tage außer Kraft, unbeschadet einer frühe­ren Aufhebung, insbesondere für den Fall, daß ein Schutz für die Wasserversorgungsanlage entbehrlich wird.

Koblenz, den 18. Dezember 1975 Siegel Bezirksregierung Koblenz

Az. 55-61-13-7/74 Korbach,

Beglaubigt gez. Machhausen,

Reg. Oberinspektor

Die Verwaltung informiert

Der Doppel-Circus Busch-Roland gastiert in nächster Zeit in Montabaur

Um auch minderbemittelten Bürgern, Insassen von Alten-und Pflegeheimen sowie kinderreichen Familien, die sich aus finan­ziellen Gründen den Besuch einer Circusvorstellung nicht leisten können, eine Freude zu bereiten, hat der Doppel-Circus Busch -Roland Eintrittskarten zu einem Vorzugspreis von 2,50 DM pro Karte zur Verfügung gestellt. Jede Karte hat einen Wert von 16,-DM.

Diese Karten gelten für die Nachmittagsvorstellung am DIENSTAG, dem 17. August]976.

Es wird jedoch darauf aufmerksam gemacht, daß nur eine begrenz­te Anzahl von Eintrittskarten zur Verfügung steht.

Die Eintrittskarten sind erhältlich bei Verbandsgemeindeverwal­tung Montabaur, Soüalamt, Rathaus, Zimmer Nr. 8.

gungs-

Bauplätze am Himmelfeld zu verkaufen

Die Stadt Montabaur bietet nach Abschluß des Umlegu Verfahrens im Baugebiet „Himmelfeld I“, 1. Abschnitt (zwischen Alte Bodener Straße und Umgehungsstraße) Ba ■ plätze zum Verkauf an.

Interessenten wenden sich bitte an das Liegenschaftsamt der 1 Verbandsgemeinde Montabaur, Rathaus, Zimmer 25.

Bereitschaftsdienste

Ärztlicher Notfalldienst am Wochenende I4./I5.8.I976 Montabaur:

Dr. Bisping, Ruppach-Goldhausen, Tel. 02602/3560

Augst:

Dr. Barthol, Neuhäusel, Tel. 212

Stahlhofen - Welschneudorf

Dr. Wächter , Welschneudorf, Tel. 02608/331

Wallmerod - Meudt - Nentershausen

Dr. Erbslöh, Nentershausen, Tel. 06485/209

Notrufe:

Polizei

Schutzpolizeiinspektion Bahnhofstr. 32 Feuerwehr Montabaur

Tel. 110 Tel. 5011-13

Tel. 5011 (2042 nach Dienstschluß)

Feuerwehr Augst (Neuhäusel)

Eitelbom, Simmem, Kadenbach)

Feuermelder am jeweiligen Feuerwehrhaus auslösen. Feuerwehr Nentershausen Tel. 06485/261 u. 849

Schutzpolizeiinspektion Monta­baur Tel. 02602/5011-13

Deutsches Rotes Kreuz mit Krankentransport Tel. 3777

Krankenwagen:

DRK-Rettungswache Montabaur Tel. 02602/3777 DRK-Rettungswache Herschbach Tel. 02626/5166 DRK-Rettungswache Höhr-Grenzh. Tel. 02624/7010

Sozialstation Montabaur

Rufbereitschaften:

Schw. Beate, Hundsangen, Schw. Hildegard, Heiligenroth,

Tel. 06435/1658 Tel. 02602/5477

Sozialstation Ransbach- Baumbach

Rufbereitschaften - gültig nur für die Ortsgemeinde SimmetJ Schw. Lore Schröder, Im Borgarten 7, 5411 Hilgert,

Tel. 02624/7270

Ruf bereitschaften des Wasserwerkes Montabaur nach D ienstschluß

Für den Zeitraum vom 13.8. bis 20.8.1976 ist über dieTelJj 02602/17354 in dringenden Fällen ein Mitarbeiter desWasj serwerkes zu erreichen.

Beim Standesamt beurkund*

vom 3.8.1976 bis 9.8.1976 STERBEFÄLLE:

Wirth, Anna Maria geb. Herzmann, Ruppach-Goldhausen, Hauptstr. 13, geb. 23.12.1884.

Bendel, Josef, Montabaur, Dillstr. 1, geb. 16.1.1902, Schneider , Johann Baptist, Montabaur, Waterloostr. 4, geb. 15.11.1904

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II, Engelbert, igeb. Nink, 1

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Apothekendienst

von Samstag, dem 14.8. bis Samstag, den 21.8.1976 Marien-Apotheke, Montabaur, Kirchstr. 19, Tel. O26O2/4290| mittwochs von 13-18 Uhr Marien-und Amts-Apotheke Montabaur.

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