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samt anzuzeigen, Zustimmung der

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7 Geibachstr. 9, zu jedermanns Einsicht aushegen.

Wendungen gegen die Erlaubnis und Ansprüche wegen nach­her Auswirkungen der beabsichtigten Benutzungen sind id er Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schriftlich in !j Ausfertigungen einzureichen oder zur Niederschrift anzu- Iden und zwar spätestens innerhalb von 2 Wochen nach dem jeder Auslegungsfrist. Einwendungen können also nur bis schl. 30.9.1976 geltend gemacht werden.

»rbeiist das Datum des Eingangs bei der Verbandsgemeinde- waltung Montabaur maßgebend.

r innerhalb der angegebenen Frist keine Einwendungen en die beantragte Erlaubnis erhebt, verliert sein Recht auf lebung von Einwendungen.

r wegen nachteiliger Wirkung der zugestandenen Benutzungen ne Ansprüche geltend macht, kann gegen den Inhaber der aubnis Ansprüche, die auf Beseitigung der Störung, auf die terlassung der Benutzungen, auf die Herstellung von utzeinrichtungen oder auf Schadenersatz gerichtet sind, bt mehr erheben. Schadenersatzansprüche wegen nachteiliger hingen, die darauf beruhen, daß die Inhaberin der Erlaubnis eordnete Auflagen nicht erfüllt hat, sind hierdurch nicht ;e schlossen.

ihteilige Wirkungen, die während des Verfahrens nicht voraus- hen werden konnten, können noch nachträglich im Rahmen »Vorschriften des § lo Abs. 2 WHG vom Betroffenen geltend lacht werden.

fragliche Ansprüche werden durch die Entscheidung nicht .eschlossen.

genannte Frist gilt auch für andere Anträge auf Erteilung :r Erlaubnis oder einer Bewilligung, wenn durch die bekannt­achte Erlaubnis die von dem Dritten beantragte Erlaubnis r Bewilligung beeinträchtigt werden würde. Bei solchen An- en Dritter sind die erforderlichen Unterlagen alsbald in der der Behörde ggf. nachzubewilligenden Frist vorzulegen.

Art der Unterlagen ergibt sich aus den Verwaltungsvorschrif- !ur Durchführung der förmlichen Verfahren nach dem leswassergesetz vom 2.3.1962 (MinBl. Sp. 452 ff.)

h Ablauf der Frist gestellte Anträge der genannten Art nenin dem laufenden Verfahren nicht mehr berücksichtigt len.

um zur mündlichen Verhandlung mit den Beteiligten über Antrag und die erhobenen Einwendungen gemäß § 112 i wird erforderlichenfalls gesondert festgesetzt, tabaur, den 27.7.1976

gez. Hanuschke, Regierungsrat.

imtsgericht

131/75

linsbestimmung

fege der Zwangsvollstreckung sollen die im Grundbuch von »scheid Band 17, Blatt 601 eingetragenen, nachstehend jichneten Grundstücke

'fersteigerungsvermerk ist am 30. Januar 1976 in das Grund­eigentümer war damals Herr Peter Christian Rose, zur Zeit kirnten Auiemhaltes, eingetragen.

ilagen

lehmen

uicnr berücksichtigt und bei der Verteilung des

Serungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den

übrigen Rechten nachgesetzt.

Es ist zweckmäßig,, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks, des Erbbaurechts oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweili­ge Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, so tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstan­des.

Siegel gez. Gelzleichter , Rechtspfleger.

Die Verwaltung informiert

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Wo?

Im

Hallen- und Freibad der Verbandsgemeinde

m MONTABAUR

Öffnungszeiten für das Familienbad

SCHWIMMHALLE:

montags

dienstags

mittwochs

donnerstags

freitags

samstags

sonntags

vormittags geschlossen 14.00- 18.30 Uhr 9.00-21.30 Uhr 9.00 - 20.00 Uhr 20.00 - 21.30 Uhr Frauenbad 9.00 -21.30 Uhr 9.00 - 18.30 Uhr 7.00- 19.00 Uhr 9.00 - 19.00 Uhr

FREIBAD

dienstags, mittwochs, donnerstags, samstags u.sonntags 9.00 - 19.00 Uhr montags 14.00 - 18.30 Uhr

freitags 9.00 - 18.30 Uhr

Abschluß der Baumaßnahme

-BAB-Strecke A 3, Fahrbahnverbreiterung von km 86, 150 - 89,350, Fahrbahnrichtung Köln-Frankfurt und die Anschluß­stelle Montabaur (südlicher Anschlußarm)

Alle betroffenen Anheger in den Gemarkungen Heiligenroth und Montabaur haben nunmehr, nach Abschluß der vorge­nannten Baumaßnahmen Gelegenheit, bei evtl, aufgetretenen Schäden während der Bauzeit, Schadensmeldungen einzurei­chen. Dies muß bis

zum 20.8.1976 beim Autobahnamt Koblenz in Montabaur, Tiergartenstraße 9 erfolgen. Nach diesem Zeitpunkt können Schadensmeldungen nicht mehr berücksichtigt werden.

Autobahnamt Koblenz

Schulturnhallen der Verbandsgemeinde

Die Schulturnhallen der Verbandsgemeinde Montabaur sind für den Vereinssport während der Ferien wie folgt geöffnet: Turnhalle der Josef-Kehrein-Schule Montabaur: vom 29.7. bis 25.8.1976,