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Montabaur -10-

GÖRGESHAUSEN:

Beilagenhinweis

Der heutigen Ausgabe des Amtsblattes Montabaur, Nr. 30, liegt die Satzung der Ortsgemeinde Görgeshausen über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungs­anlagen bei.

Wir bitten um Beachtung.

GELBACHHÖHEN

DAUBACH:

Umlegungsausschuß

Geschäftsstelle ; Katasteramt Montabaur Amtl. Bekanntmachung

über die öffentliche Auslegung der Umlegungskarte für die BaulandumlegungAuf dem Neufeldchen, Gemarkung Daubach. Nach Erörterung mit den Eigentümern ist der Umlegungsplan für das UmlegungsgebietAuf dem Neufeldchen durch Beschluß vom 8.7.1976 aufgestellt worden.

Der Umlegungsplan besteht aus der Umlegungskarte und dem Umlegungsverzeichnis.

Die Umlegungskarte hegt in der Zeit vom

31. Juli 1976 bis einschließlich 30. August 1976 beim Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung in Montabaur, Gelbachstraße öffentlich aus.

Ein Duplikat der Umlegungskarte, sowie eine Abschrift des Um­legungsverzeichnisses nebst Anlagen kann im gleichen Zeitraum während den Sprechstunden im Dienstzimmer des Ortsbürger­meisters in Daubach und bei der Geschäftsstelle des Umlegungs­ausschusses, Katasteramt Montabaur, Zimmer 110, eingesehen werden, wenn ein berechtigtes Interesse nachgewiesen wird.

Den an der Umlegung Beteiligten wird ein ihre Rechte betref­fender Auszug aus dem Umlegungsplan mit einer Rechtsmittel­belehrung zugesandt.

L.S. Montabaur, den 19. Juli 1976

gez. Rohrbacher, Vermessungsdirektor.

Friedhofs-und Bestattungswesen

In seiner Sitzung am 15.7.1976 hatte sich der Ortsgemeinderat mit dem Friedhofs-und Bestattungswesen zu befassen. Gegen­über anderen Ortsgemeinden besteht in Daubach insofern eine besondere Situation, als Daubach keinen eigenen Friedhof unterhält. Vielmehr wird der Friedhof in Stahlhofen mitgenutzt. Das Friedhofs- und Bestattungswesen ist nach den gesetzlichen Bestimmungen durch Satzung zu regeln. Die Erhebung von Ge­bühren für die Nutzung des Friedhofes setzt den Erlaß einer Gebührensatzung voraus. Gemeindliche Satzungen gelten jedoch nur für das Gebiet der jeweiligen Gemeinde. Um den Bestimmun­gen der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen und der dazugehörenden Gebührensatzung auch für die Benutzer des Friedhofes aus Daubach Geltung zu verschaffen, ist der Abschluß einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung der beiden Gemeinden erforderlich. Der Ortsgemeinderat Daubach stimmte am 15.7.1976 dem Entwurf dieser Vereinbarung einstimmig zu.

Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung ermächtigt die Ortsge­meinde Stahlhofen, die oben bezeichneten Satzungen zu erlassen. Dazu ist aber das Einvernehmen mit der Ortsgemeinde Daubach erforderlich. Der Ortsgemeinderat Daubach stellte dieses Einvernehmen her, indem er die Zustimmung zu den Sat­zungsentwürfen von Stahlhofen gab.

Wenn der Ortsgemeinderat Stahlhofen über die Friedhofssatzung und die Gebührensatzung beschlossen hat und ebenfalls der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zugestimmt hat, werden Satzungen und Vereinbarung der Aufsichtsbehörde vorgelegt und anschließend öffentlich bekanntgemacht.

Haushaltssatzung 1976

Ein weiterer wichtiger Tagesordnungspunkt war die Beschluß­fassung der Haushaltssatzung 1976.

Der Haushaltsplan enthält Einnahmen und Ausgaben

- im Verwaltungshaushalt von 187.000,--DM

- im Vermögenshaushalt von 254.OOo'- DM

Einnahmen und Ausgaben gleichen sich aus.

Kredite können aufgenommen werden im Jahr 1976 bis zu einem Betrag von 54.000,- DM.

Die Steuerhebesätze haben sich nicht geändert und betragen 1. GRUNDSTEUER

a) für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A) 220 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 240 v.H.

2. GEWERBESTEUER:

a) nach Gewerbeertrag und Gewerbe­kapital 320 v.H.

b) Mindeststeuer

aa) Hausgewerbetreibende 6,- DM

bb) Sonstige Gewerbetreibende 12,- DM.

3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden: für den ersten Hund 1 24,- DM

für den zweiten Hund 36,-DM

für jeden weiteren Hund 48,- DM.

Gleichzeitig wurde gemäß § 101 Abs. 2 der Gemeindeordnuni das dem Haushaltsplan als Anlage beigefügte Investitions­programm für die Jahre 1975 -1979 beschlossen.

Eulenstraße

Der Ortsgemeinderat gab der Straße zwischen der Buchfinken Straße und der verlängerten Hochstraße den NamenEulen­straße.

Postbuslinie

Die Ratsmitglieder waren damit einverstanden, daß die Post­buslinie zwischen Daubach und Horbach im Bereich der Gemeinde Daubach vorübergehend umgeleitet wird.

Die provisorische Linie verläuft von der Schulstraße zur K16 Über den Grund dieser Maßnahme wurde bereits in der letzte Ausgabe des Amtsblattes berichtet.

2 Daubacher unter den Siegern - Unser Glückwunsch!

Bei den Bezirksmeisterschaften für C-Schüler in Brohl, errang der Schüler Andreas Poggemann beim 50 Meter-Lauf in 7,0 Sek. den 1. Platz.

Durch Bestleistung belegte die 4 x 50 m Staffel, Jürgen Ferdi nand, Ralf Egenolf (Stahlhofen) Andr. Poggemann und Helm Scheloske (Daubach) ebenfalls den 1. Platz.

Zu dieser großartigen Leistung, kann man den Gelbachtaler Sportfreunden, (Trainer Papenbrock) gratulieren und wünscl daß es auch weiterhin Mittel und Wege gibt, die jungen Talen zu fördern und der Nachwuchs für den Verein gesichert ist.

gez. Frink, Ortsbürgermeister.

Daubach und Umgebung

Bitte nicht vergessen! Alle Freunde der Musik und des Gesar ges ! Seid herzlich willkommen am 24. und 25.7.1976 zum Wiesenfest des DRK-Blasorchesters und des MGV Frohsinn, Daubach.

Beginn: Samstag 17.00 Uhr , Sonntag ab 10.00 Uhr Frühschr pen mit Konzerteinlagen. Ab 12 Uhr Mittagessen.

HOLLER Wir gratulieren

Frau Margarethe Spitzhorn, Südstr. 1, wird am 25.7.1976, , Jahre alt.

Die Gemeinde überbringt Ihnen hiermit die herzlichstenG uc wünsche und wünscht Ihnen weiterhin Gesundheit und em el | zufriedenen Lebensabend. .

gez. Molsberger, Ortsbürgeffli»

STAHLHOFEN:

Amtliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates findet am Donnerstag, dem 29. Juli 1976, um 20.00 Uhr im Bürgermeisteramt statt.

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