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Swaltungshaushalt
[der Einnahme auf Ausgabe auf
.ermögenshaushalt
j der Einnahme auf n der Ausgabe auf
486.000,- DM 486.000,- DM
der Gemein 1 ! Bl. S. 419) Genehmigt
titsbehörde
•d im t
88.000,-DM 88.000,- DM festgesetzt.
§2
[redite werden nicht veranschlagt.
§3
oflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§4
lassenkredite werden nicht beansprucht.
§5
lie Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus- lltsjahr wie folgt festgesetzt:
{Grundsteuer:
1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe | (Grundsteuer A)
) für die Grundstücke | (Grundsteuer B)
GEWERBESTEUER:
[nachGewerbeertrag und Gewerbe- I kapital
(nach der Lohnsumme IMindeststeuer
) Hausgewerbetreibende [ bb) sonstige Gewerbetreibende
(Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Imeindegebietes gehalten werden:
Iden ersten Hund 36,- DM
Irden zweiten Hund 54,~ DM
f jeden weiteren Hund 72,- DM.
H.
Inehmigung der Haushaltssatzung
Igen vorstehende Satzung werden keine Bedenken erhoben 124 Abs. 2 GemO.)
Intabaur, den 6.7.1976 jeisverwaltung des Westerwaldkreises |(L.S.) i m Aufträge: gez. Meckel
HL
Br Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 26.7.1976 bis f W76 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus [Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus.
|°d, den 13.7.1976
P ) Ortsgemeindeverwaltung Girod gez. Leber, Ortsbürgermeister.
[ILBERSCHEID:
j 1976 beschlossen
Per Sitzung des Ortsgemeinderates Welschneudorf am 7.7.1976 L en die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan I 6 beschlossen. Die Endsummen des Haushaltsplanes belausch im
jjWALTUNGSHAUSHALT auf 305.000,- DM
WMOGENSHAUSHALT auf 134.000,- DM
Mtungs - und Vermögenshaushalt sind in Einnahme und
' äbe ausgeglichen.
■er H C ? Ungen können 1976 für die künftigen Jahre bis zu "ijj jl° e v P n 150.000,- DM eingegangen werden, denn so L«. , , er ’ n öer Haushaltssatzung ausgewiesene Betrag der Jchtungsermächtigungen.
.J^^bcsätze sind gegenüber dem Vorjahr unverändert.
■ naebteuerhebesätze sind festgesetzt:
, r UNDSTEUER:
die tand- und forstwirtschaftlichen Jebe (Grundsteuer A)
Grundstücke
‘Grundsteuer B)
^ERBESTEUER:
ßwerbeertrag u.Gewerbekapital 320 v.H.
b) Mindeststeuer
aa) Hausgewerbetreibende 6,- DM
bb) Sonstige Gewerbetreibende 12,- DM.
3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb
des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund 36,- DM
für den zweiten Hund 54,- DM
für jeden weiteren Hund 72,- DM.
Gleichzeitig wurde gemäß § 101 Abs. 2 der Gemeindeordnung das dem Haushaltsplan als Anlage beigefügte Investitionsprogramm für die Jahre 1975 -1979 beschlossen.
NIEDERERBACH:
Amtliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates findet am Freitag, dem 30.Juli 1976, um 20.00 Uhr im Sitzungssaal statt.
TAGESORDNUNG
220 v.H.
I. Öffentliche Sitzung
240 v.H.
1.
Bericht des Herrn Oberförsters Keller über den Nachweis der Betriebsergebnisse im Körperschaftswald
2.
Beratung und Beschlußfassung über den Ausbau des Kirmesplatzes mit Verbundpflaster.
300 v.H.
3.
Unkrautbeseitigung auf unbebauten Grundstücken im Orts
300 v.H.
4.
bering.
Beratung und Beschlußfassung über den Antrag des Kath.
6,-DM
Pfarramtes Nentershausen auf Gewährung eines Zuschusses
12,- DM.
für den Kindergarten.
220 v.H.
240 v.H.
5. Sperrung von Ausgabemitteln für das Rj. 1976
6. Verschiedenes.
II. Nichtöffentliche Sitzung
1. u. 3. Grundstücksangelegenheiten
2. Beratung und Beschlußfassung über die Anträge auf Gewährung von Zahlungserleichterungen für Erschließungsbeiträge
4. Verschiedenes.
5431 Niedererbach, 20-.7.1976 I.V. gez. Kolodziej,
1. Ortsbeigeordneter.
Verbrennen von Gegenständen
Aus gegebenem Anlaß weise ich darauf hin, daß das Verbrennen von Gegenständen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortslage generell verboten ist. Auch außerhalb der bebauten Ortslage ist das Verbrennen von Pflanzen, Pflanzenteilen etc. nur statthaft, wenn der Ortspolizeibehörde dies mindestens 3 Tage vorher angezeigt wird und die entsprechenden Mindestabstände von Gebäuden, Wäldern usw. eingehalten werden.
Bei der z.Zt. herrschenden Witterung ist das Verbrennen von Gegenständen grundsätzlich nicht möglich, wegen der erhöhten Gefahr von Wald- und Flächenbränden.
gez. Zey, Ortsbürgermeister.
Sportverein Niedererbach
Der Sportverein lädt alle Mitglieder, Freunde und Gönner am Freitag, dem 23. Juli 1976, 20.00 Uhr, zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung ins Sportheim ein.
Wegen der Wichtigkeit der Tagesordnungspunkte wird um zahlreiches Erscheinen gebeten.
Tagesordnung:
1. Wahl des 1. Vorsitzenden
2. Wahl des B-Jugend-Trainers
3. Wahl des B-Jugend Betreuers.
N0MB0RN:
Neuordnung der Hausnummern
Die Ortsgemeinde Nomborn beabsichtigt, im gesamten Ortsbereich eine Neuordnung der Hausnummern vorzunehmen.
Ein Lageplan mit den Eintragungen der vorgesehenen Hausnummern kann beim Ortsbürgermeister der Gemeinde Nomborn während den angesetzten Dienststunden bis zum 6.8.1976 eingesehen werden. gez. Ortseifen, Ortsbürgermeister.'

