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Swaltungshaushalt

[der Einnahme auf Ausgabe auf

.ermögenshaushalt

j der Einnahme auf n der Ausgabe auf

486.000,- DM 486.000,- DM

der Gemein 1 ! Bl. S. 419) Genehmigt

titsbehörde

d im t

88.000,-DM 88.000,- DM festgesetzt.

§2

[redite werden nicht veranschlagt.

§3

oflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§4

lassenkredite werden nicht beansprucht.

§5

lie Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus- lltsjahr wie folgt festgesetzt:

{Grundsteuer:

1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe | (Grundsteuer A)

) für die Grundstücke | (Grundsteuer B)

GEWERBESTEUER:

[nachGewerbeertrag und Gewerbe- I kapital

(nach der Lohnsumme IMindeststeuer

) Hausgewerbetreibende [ bb) sonstige Gewerbetreibende

(Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Imeindegebietes gehalten werden:

Iden ersten Hund 36,- DM

Irden zweiten Hund 54,~ DM

f jeden weiteren Hund 72,- DM.

H.

Inehmigung der Haushaltssatzung

Igen vorstehende Satzung werden keine Bedenken erhoben 124 Abs. 2 GemO.)

Intabaur, den 6.7.1976 jeisverwaltung des Westerwaldkreises |(L.S.) i m Aufträge: gez. Meckel

HL

Br Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 26.7.1976 bis f W76 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus [Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus.

|°d, den 13.7.1976

P ) Ortsgemeindeverwaltung Girod gez. Leber, Ortsbürgermeister.

[ILBERSCHEID:

j 1976 beschlossen

Per Sitzung des Ortsgemeinderates Welschneudorf am 7.7.1976 L en die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan I 6 beschlossen. Die Endsummen des Haushaltsplanes belau­sch im

jjWALTUNGSHAUSHALT auf 305.000,- DM

WMOGENSHAUSHALT auf 134.000,- DM

Mtungs - und Vermögenshaushalt sind in Einnahme und

' äbe ausgeglichen.

er H C ? Ungen können 1976 für die künftigen Jahre bis zu "ijj jl° e v P n 150.000,- DM eingegangen werden, denn so L«. , , er n öer Haushaltssatzung ausgewiesene Betrag der Jchtungsermächtigungen.

.J^^bcsätze sind gegenüber dem Vorjahr unverändert.

naebteuerhebesätze sind festgesetzt:

, r UNDSTEUER:

die tand- und forstwirtschaftlichen Jebe (Grundsteuer A)

Grundstücke

Grundsteuer B)

^ERBESTEUER:

ßwerbeertrag u.Gewerbekapital 320 v.H.

b) Mindeststeuer

aa) Hausgewerbetreibende 6,- DM

bb) Sonstige Gewerbetreibende 12,- DM.

3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb

des Gemeindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund 36,- DM

für den zweiten Hund 54,- DM

für jeden weiteren Hund 72,- DM.

Gleichzeitig wurde gemäß § 101 Abs. 2 der Gemeindeordnung das dem Haushaltsplan als Anlage beigefügte Investitionspro­gramm für die Jahre 1975 -1979 beschlossen.

NIEDERERBACH:

Amtliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates findet am Freitag, dem 30.Juli 1976, um 20.00 Uhr im Sitzungssaal statt.

TAGESORDNUNG

220 v.H.

I. Öffentliche Sitzung

240 v.H.

1.

Bericht des Herrn Oberförsters Keller über den Nachweis der Betriebsergebnisse im Körperschaftswald

2.

Beratung und Beschlußfassung über den Ausbau des Kirmes­platzes mit Verbundpflaster.

300 v.H.

3.

Unkrautbeseitigung auf unbebauten Grundstücken im Orts­

300 v.H.

4.

bering.

Beratung und Beschlußfassung über den Antrag des Kath.

6,-DM

Pfarramtes Nentershausen auf Gewährung eines Zuschusses

12,- DM.

für den Kindergarten.

220 v.H.

240 v.H.

5. Sperrung von Ausgabemitteln für das Rj. 1976

6. Verschiedenes.

II. Nichtöffentliche Sitzung

1. u. 3. Grundstücksangelegenheiten

2. Beratung und Beschlußfassung über die Anträge auf Gewäh­rung von Zahlungserleichterungen für Erschließungsbeiträge

4. Verschiedenes.

5431 Niedererbach, 20-.7.1976 I.V. gez. Kolodziej,

1. Ortsbeigeordneter.

Verbrennen von Gegenständen

Aus gegebenem Anlaß weise ich darauf hin, daß das Verbren­nen von Gegenständen innerhalb der im Zusammenhang be­bauten Ortslage generell verboten ist. Auch außerhalb der bebauten Ortslage ist das Verbrennen von Pflanzen, Pflanzenteilen etc. nur statthaft, wenn der Ortspolizeibehörde dies mindestens 3 Tage vorher angezeigt wird und die entspre­chenden Mindestabstände von Gebäuden, Wäldern usw. einge­halten werden.

Bei der z.Zt. herrschenden Witterung ist das Verbrennen von Gegenständen grundsätzlich nicht möglich, wegen der erhöhten Gefahr von Wald- und Flächenbränden.

gez. Zey, Ortsbürgermeister.

Sportverein Niedererbach

Der Sportverein lädt alle Mitglieder, Freunde und Gönner am Freitag, dem 23. Juli 1976, 20.00 Uhr, zu einer außerordent­lichen Mitgliederversammlung ins Sportheim ein.

Wegen der Wichtigkeit der Tagesordnungspunkte wird um zahlreiches Erscheinen gebeten.

Tagesordnung:

1. Wahl des 1. Vorsitzenden

2. Wahl des B-Jugend-Trainers

3. Wahl des B-Jugend Betreuers.

N0MB0RN:

Neuordnung der Hausnummern

Die Ortsgemeinde Nomborn beabsichtigt, im gesamten Orts­bereich eine Neuordnung der Hausnummern vorzunehmen.

Ein Lageplan mit den Eintragungen der vorgesehenen Haus­nummern kann beim Ortsbürgermeister der Gemeinde Nom­born während den angesetzten Dienststunden bis zum 6.8.1976 eingesehen werden. gez. Ortseifen, Ortsbürgermeister.'