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Montabaur -3-

kein Abfall mehr auf die ehemaligen Müllkippen oder auf nstige nicht zugelassene Plätze verbracht werden darf.

Zum Abfall zählen alle beweglichen Sachen, deren sich der Besitzer entledigen will oder deren geordnete Beseitigung zur Wahrung des Wohls der Allgemeinheit geboten ist.

Ly i Abs. 1 der Satzung des Westerwaldkreises über die Abfallbe seitigung vom 19.12.1974 beseitigt der Westerwaldkreis nach Maß­gabe dieser o.a. Satzung in seinem Gebiet die Abfälle. Im Zwei­felsfalle ist es ratsam, sich mit der Kreisverwaltung - Außenstelle Abfallbeseitigung in Moschheim, Tel. 02602/2282 - Herrn Volkmann - oder Telefon: 02602/12 246, Herrn A. Noll, in Ver­bindung zu setzen.

Das Abfallbeseitigungsgesetz gibt die Möglichkeit, eine Ordnungs­widrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 100.000,- DM zu ahnden.

Ab März d.J. ist ein neuei Bußgeldkatalog im Rahmen der Ab­fallbeseitigung in Kraft getreten. Wer gegen die abfallrechtli­chen Bestimmungen verstößt und damit ordnungswidrig handelt, dessen Tat kann geahndet werden. Der Sachbereichskatalog Abfallbeseitigung stellt Regel- und Rahmensätze für die zu erlas­senden Geldbußen auf.

Wer Gegenstände des Hausmülls (ohne Sperrmüll) zum Beispiel Zigarettenschachteln, Pappbecher, Inhalt von Aschenbechern,

Obst-und Lebensmittelreste behandelt, lagert oder ablagert, zum Beispiel durch Wegwerfen und Liegenlassen, muß eine Geld­buße von 10,- DM zahlen. 20,- DM müssen gezahlt werden, wann Zeitungen, Illustrierten, Kartons, Blechdosen und anderes weggeworfen wird. Je nach Menge oder Gewicht kann sich die Geldbuße auf 200,- DM erhöhen. Bis zu 150,- DM muß derjenige bezahlen, der unter anderem Fernseher oder Matratzen weg­wirft. Bei Einzelstücken größeren Umfanges oder bei mehreren Einzelstücken kleineren Umfanges erhöht sich die Geldbuße bis auf 1.500,- DM.

Die Menge ist auch bei Altreifen entscheidend; hier sieht der Katalog Rahmensätze bis zu 1.000,- DM vor. Mit gestaffelten Beträgen soll das Lagern oder Ablagern von Autowracks und ähnlichem geahndet werden. Folgende Höchstsätze sind Orien­tierungsdaten:

Fahrrad 100,- DM, Moped oder Motorrad 200,- DM.

Pkw 1.000,- DM, Lkw, Traktor und Wohnwagen 2.000,- DM.

Das Ausbrennen von Fahrzeugen wird mit bis zu 5.000,- DM jeahndet.

le nach Menge sind für die wilde Ablagerung von Erdaushub wd Bauschutt 1.500,- DM zu zahlen. Der gleiche Betrag ist >ei schlammigen Stoffen, zum Beispiel Fäkalien, zu entrichten. 1.000,- DM Geldbuße sind vorgesehen beim Lagern von Schlacht - ibfällen bzw. Tierkadavern und beim Verbrennen von pflanz- ichen Abfällen, wenn hierbei eine Sichtbehinderung auf öffent- ichen Verkehrsflächen eintritt.

Üese Regel- und Rahmensätze, die für vorsätzliche Zuwider­handlungen ausgewiesen sind, können beim Vorliegen beson­drer Voraussetzungen entsprechend erhöht werden.

Wiensittich zugeflogen

an am *^ e Schneck in Montabaur, Hammerweg 9, Tel.02602/

07, ist am 13. Juli 1976 ein Wellensittich zugeflogen. Das ||er ist am Fuß beringt.

pir bitten den Eigentümer sich mit der Familie Schneck in Windung zu setzen.

Beim Standesamt beurkundet

fERBEFÄLLE:

l^oblenze^sf 3 ^ 11 ^ usanne Katharina geb. 19.Io.1886, Montabaur,

lu « Valentin, geb. 13.8.1931, Eitelborn, Unterdorfstr. 2 no PP Maria, geb. 27.9.1920, Neuhäusel, Kirchstr. 12 [ruspajew, Hussein, Montabaur, Freih.v.Stein-Str. 4,

; n u geb. Io. 1.1909

Qtardorfst ^^° n ^°Phr a Rosina, geb. 7.3.1902, Eitelborn,

'Menfeller, Robert, geb. 20.6.1918, Nomborn,Mittelstr. 67

EHESCHLIESSUNGEN:

Blaufuß, Georg Hubert, Montabaur, Wölfchesbitzstr. 5 Blaufuß geb. Gerhards, Gisela Margit, Neuhäusel, Hauptstr. 53

Buckner, Dewey Daniel, Montabaur, Koblenzer Str. Bucknergeb. Schwartekopp, Ingrid, Montabaur,Rhönstr. 2 Daum, Michael Erich, Nomborn, Bornstr. 1 Daum geb. Dennebaum, Eva Maria, Stahlhofen, Brunnenstr.l 1,

Retzlaff, Theodor Georg Reinhold, Montabaur, Eschelbacher Straße 33

Retzlaff geb. Glasner, Elfriede, Montabaur 2, Buchenstr. 7

Kuchinke, Klemens Josef Gerhard, Rupp.-Goldhausen, Bodener Weg 27

Kuchinke geb. Höschen, Monika Ursula, Rupp-Goldhausen, Bodener Weg 27

Balagny, Heinrich Georg, Fachbach, Koblenzer Str. 64 Balagny geb. Eberth, Christa Margareta Hübingen, Mittelstr. 5 Stevens, David Alan, Amherst, Ohio, 650 Autumn Drive Stevens geb. Quirbach, Gerlinde, Montabaur, Eichendorffstr.22

Ärztlicher Notfalldienst am Wochenende 24./25.7.I976 Montabaur

Dr. Perscheid, Dillstr. Tel. 02602/3374

Augst

Dr. Weinsheimer, Neuhäusel Tel. 338

Stahlhofen - Welschneudorf

Dr. Staudt, Stahlhofen

Tel. 3441

Wallmerod - Meudt - Nentershausen

Dr. Erbslöh, Nentershausen Tel. 06485/209

Apothekendienst

von Samstag, dem 24.7. bis Samstag, dem 31.7.1976 Rathaus-Apotheke, Montabaur, Großer Markt, Tel. 02602/ 5061

mittwochs von 13 bis 18 Uhr

Rathaus- und Schloß-Apotheke Montabaur

Notrufe

Polizei

Schutzpolizeiinspektion Bahnhof str. 32 Feuerwehr Montabaur

Tel. 110 Tel. 5011-13

Tel. 5011 (2042 nach Dienstschluß)

Feuerwehr Augst (Neuhäusel Eitelborn, Simmern, Kadenbach)

Feuermelder am jeweiligen Feuerwehrhaus auslösen. Feuerwehr Nentershausen Tel. 06485/261 u. 849

Schutzpolizeiinspektion Montabaur

Tel. 02602/5011-12-13

Deutsches Rotes Kreuz mit Krankentransport Tel. 3777

Krankenwagen

DRK-Rettungswache Montabaur Tel. 02602/3777 DRK-Rettungswache Herschbach Tel. 02626/5166 DRK-Rettungswache Höhr-Grenzh. Tel. 02624/7010

Sozialstation Montabaur

Rufbereitschaften:

Schw. Hildegard, Heiligenroth, Schw. Beate, Hundsangen,

Tel. 02602/5477 Tel. 06435/1658

Sozialstation Ransbach-Baumbach

Rufbereitschaften - nur für die Ortsgemeinde Simmern- -gültig-

Schw. Lore Schröder, 5411 Hilgert, Im Borgarten 7, Tel. 02624/3047