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Montabaur -3-
kein Abfall mehr auf die ehemaligen Müllkippen oder auf nstige nicht zugelassene Plätze verbracht werden darf.
Zum Abfall zählen alle beweglichen Sachen, deren sich der Besitzer entledigen will oder deren geordnete Beseitigung zur Wahrung des Wohls der Allgemeinheit geboten ist.
Ly i Abs. 1 der Satzung des Westerwaldkreises über die Abfallbe seitigung vom 19.12.1974 beseitigt der Westerwaldkreis nach Maßgabe dieser o.a. Satzung in seinem Gebiet die Abfälle. Im Zweifelsfalle ist es ratsam, sich mit der Kreisverwaltung - Außenstelle Abfallbeseitigung in Moschheim, Tel. 02602/2282 - Herrn Volkmann - oder Telefon: 02602/12 246, Herrn A. Noll, in Verbindung zu setzen.
Das Abfallbeseitigungsgesetz gibt die Möglichkeit, eine Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 100.000,- DM zu ahnden.
Ab März d.J. ist ein neuei Bußgeldkatalog im Rahmen der Abfallbeseitigung in Kraft getreten. Wer gegen die abfallrechtlichen Bestimmungen verstößt und damit ordnungswidrig handelt, dessen Tat kann geahndet werden. Der Sachbereichskatalog Abfallbeseitigung stellt Regel- und Rahmensätze für die zu erlassenden Geldbußen auf.
Wer Gegenstände des Hausmülls (ohne Sperrmüll) zum Beispiel Zigarettenschachteln, Pappbecher, Inhalt von Aschenbechern,
Obst-und Lebensmittelreste behandelt, lagert oder ablagert, zum Beispiel durch Wegwerfen und Liegenlassen, muß eine Geldbuße von 10,- DM zahlen. 20,- DM müssen gezahlt werden, wann Zeitungen, Illustrierten, Kartons, Blechdosen und anderes weggeworfen wird. Je nach Menge oder Gewicht kann sich die Geldbuße auf 200,- DM erhöhen. Bis zu 150,- DM muß derjenige bezahlen, der unter anderem Fernseher oder Matratzen wegwirft. Bei Einzelstücken größeren Umfanges oder bei mehreren Einzelstücken kleineren Umfanges erhöht sich die Geldbuße bis auf 1.500,- DM.
Die Menge ist auch bei Altreifen entscheidend; hier sieht der Katalog Rahmensätze bis zu 1.000,- DM vor. Mit gestaffelten Beträgen soll das Lagern oder Ablagern von Autowracks und ähnlichem geahndet werden. Folgende Höchstsätze sind Orientierungsdaten:
Fahrrad 100,- DM, Moped oder Motorrad 200,- DM.
Pkw 1.000,- DM, Lkw, Traktor und Wohnwagen 2.000,- DM.
Das Ausbrennen von Fahrzeugen wird mit bis zu 5.000,- DM jeahndet.
le nach Menge sind für die wilde Ablagerung von Erdaushub wd Bauschutt 1.500,- DM zu zahlen. Der gleiche Betrag ist >ei schlammigen Stoffen, zum Beispiel Fäkalien, zu entrichten. 1.000,- DM Geldbuße sind vorgesehen beim Lagern von Schlacht - ibfällen bzw. Tierkadavern und beim Verbrennen von pflanz- ichen Abfällen, wenn hierbei eine Sichtbehinderung auf öffent- ichen Verkehrsflächen eintritt.
Üese Regel- und Rahmensätze, die für vorsätzliche Zuwiderhandlungen ausgewiesen sind, können beim Vorliegen besondrer Voraussetzungen entsprechend erhöht werden.
Wiensittich zugeflogen
an am *^ e Schneck in Montabaur, Hammerweg 9, Tel.02602/
07, ist am 13. Juli 1976 ein Wellensittich zugeflogen. Das ||er ist am Fuß beringt.
pir bitten den Eigentümer sich mit der Familie Schneck in Windung zu setzen.
Beim Standesamt beurkundet
fERBEFÄLLE:
l^oblenze^sf 3 ^ 11 ’ ^ usanne Katharina geb. 19.Io.1886, Montabaur,
lu « Valentin, geb. 13.8.1931, Eitelborn, Unterdorfstr. 2 no PP Maria, geb. 27.9.1920, Neuhäusel, Kirchstr. 12 [ruspajew, Hussein, Montabaur, Freih.v.Stein-Str. 4,
; n u geb. Io. 1.1909
Qtardorfst ^^° n ’ ^°Phr a Rosina, geb. 7.3.1902, Eitelborn,
'Menfeller, Robert, geb. 20.6.1918, Nomborn,Mittelstr. 67
EHESCHLIESSUNGEN:
Blaufuß, Georg Hubert, Montabaur, Wölfchesbitzstr. 5 Blaufuß geb. Gerhards, Gisela Margit, Neuhäusel, Hauptstr. 53
Buckner, Dewey Daniel, Montabaur, Koblenzer Str. Bucknergeb. Schwartekopp, Ingrid, Montabaur,Rhönstr. 2 ■Daum, Michael Erich, Nomborn, Bornstr. 1 Daum geb. Dennebaum, Eva Maria, Stahlhofen, Brunnenstr.l 1,
Retzlaff, Theodor Georg Reinhold, Montabaur, Eschelbacher Straße 33
Retzlaff geb. Glasner, Elfriede, Montabaur 2, Buchenstr. 7
Kuchinke, Klemens Josef Gerhard, Rupp.-Goldhausen, Bodener Weg 27
Kuchinke geb. Höschen, Monika Ursula, Rupp-Goldhausen, Bodener Weg 27
Balagny, Heinrich Georg, Fachbach, Koblenzer Str. 64 Balagny geb. Eberth, Christa Margareta Hübingen, Mittelstr. 5 Stevens, David Alan, Amherst, Ohio, 650 Autumn Drive Stevens geb. Quirbach, Gerlinde, Montabaur, Eichendorffstr.22
Ärztlicher Notfalldienst am Wochenende 24./25.7.I976 Montabaur
Dr. Perscheid, Dillstr. Tel. 02602/3374
Augst
Dr. Weinsheimer, Neuhäusel Tel. 338
Stahlhofen - Welschneudorf
Dr. Staudt, Stahlhofen
Tel. 3441
Wallmerod - Meudt - Nentershausen
Dr. Erbslöh, Nentershausen Tel. 06485/209
Apothekendienst
von Samstag, dem 24.7. bis Samstag, dem 31.7.1976 Rathaus-Apotheke, Montabaur, Großer Markt, Tel. 02602/ 5061
mittwochs von 13 bis 18 Uhr
Rathaus- und Schloß-Apotheke Montabaur
Notrufe
Polizei
Schutzpolizeiinspektion Bahnhof str. 32 Feuerwehr Montabaur
Tel. 110 Tel. 5011-13
Tel. 5011 (2042 nach Dienstschluß)
Feuerwehr Augst (Neuhäusel Eitelborn, Simmern, Kadenbach)
Feuermelder am jeweiligen Feuerwehrhaus auslösen. Feuerwehr Nentershausen Tel. 06485/261 u. 849
Schutzpolizeiinspektion Montabaur
Tel. 02602/5011-12-13
Deutsches Rotes Kreuz mit Krankentransport Tel. 3777
Krankenwagen
DRK-Rettungswache Montabaur Tel. 02602/3777 DRK-Rettungswache Herschbach Tel. 02626/5166 DRK-Rettungswache Höhr-Grenzh. Tel. 02624/7010
Sozialstation Montabaur
Rufbereitschaften:
Schw. Hildegard, Heiligenroth, Schw. Beate, Hundsangen,
Tel. 02602/5477 Tel. 06435/1658
Sozialstation Ransbach-Baumbach
Rufbereitschaften - nur für die Ortsgemeinde Simmern- -gültig-
Schw. Lore Schröder, 5411 Hilgert, Im Borgarten 7, Tel. 02624/3047

