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Montabaur -2-

Schwangerschaftsabbruch nur straffrei durchgeführt werden kann, wenn die Schwangere

sich mindestens 3 Tage vor dem Eingriff wegen der Frage des Abbruchs ihrer Schwangerschaft an einen Berater (Abs. 2) gewandt hat und dort über die zur Verfü­gung stehenden öffentlichen und privaten Hilfen für Schwangere, Mütter und Kinder beraten worden ist, ins­besondere über solche Hilfen, die die Fortsetzung der Schwangerschaft und die Lage von Mutter und Kind erleich­

tern.

Die Beratung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens und dem Schutz des Lebens der Schwangeren. Ihr soll durch die Bewältigung der für sie bestehenden Not- und Konfliktlage eine verantwortliche Entscheidung in voller Achtung des Lebensrechts des Kindes ermöglicht werden.

Beratungsstellen für eine Beratung im Sinne des § 218 b. Abs. 1 StGB müssen nach § 218 b Abs. 2 Nr. 1 StGBanerkennt sein. Ein Landesgesetz über die Beratung Schwangerer, in dem auch die Voraussetzungen und das Verfahren für die Aner­kennung der Beratungsstellen geregelt werden ist zur Zeit in Vorbereitung. Da § 218 b StGB in der Fassung des Fünfzehn­ten Strafrechtsänderungsgesetzes bereits am 21. Juni 1976 in Kraft getreten ist, wird für die Dauer bis zum Inkrafttreten des Landesgesetzes folgende vorläufige Regelung getroffen:

Als Beratungsstellen nach § 218 b Abs. 2 Nr. 1 StGB werden vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Rheinland- Pfalz vorläufig für den Westerwaldkreis anerkannt:

1. Beratungsstelle Bezirkscaritasverband Westerwald Sekretariat Montabaur, Philipp-Gehling - Str. 1 5430 Montabaur, Tel. 02602/3281

Beratungsstelle Bezirkscaritasverband Westerwald Sekretariat Westerburg,

Neustr. 12, II. Stock,

5438 Westerburg, Tel. 02663/1220

Nacheichung 1976

Nachstehend geben wir nochmals die Termine für die Nach­eichung 1976 bekannt:

2.8. - 3.8.1976 in NEUHÄUSEL Eichlokal: Hotel Fries

9.8. - 10.8.1976 in STAHLHOFEN Eichlokal: Gaststätte Ferdinand für die Gemeinden:

Stahlhofen

Daubach

Untershausen

Hübingen

Gackenbach

Horbach

müssen diese zur Nacheichung nach Koblenz zum Eichamt gebracht werden. mt

Alle Gewerbetreibende, die bei ihrer Tätigkeit Meßgeräte Waagen und Gewichte verwenden und keine persönliche Aufforderung erhalten haben, unterliegen ebenfalls der Eich pfücht.

Außerdem weisen wir darauf hin, daß Besitzer feststehender Waagen (Viehwaagen) verpflichtet sind, den Transport der Prüfgewichte zu den Waagen selbst zu überneh-1 men.

Abholung mit dem Eichamt an der Nacheichstelle vorher ver- einbaren.

WICHTIG

Eine besondere Einladung an die Eichpflichtigen ergeht nicht Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur als Ortspolizeibehörde.

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Wo?

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Hallen- u der Verbandsgemeinde

für die Gemeinden:

Neuhäusel am Montag, dem 2.8.1976 von 9.00 - 10.00 Uhr

Eitelborn am Montag, dem 2.8.1976 von 9.00 - 10.00 Uhr

Kadenbach am Montag, dem 2.8.1976 von 10.00-11.00 Uhr.

Simmern am Montag, dem 2.8.1976 von 10.00 - 11.00 Uhr

4.8. - 5.8.1976 in NIEDERELBERT Eichlokal: Gemeindehaus für die Gemeinden:

Niederelbert am Mittwoch, dem 4.8.1976 von 8.30 - 10.00 Uhr

Oberelbert am Mittwoch, dem 4.8.1976 von 8.30 - 10.00 Uhr

Holler am Mittwoch, dem 4.8.1976 von 8.30 - 10.00 Uhr

Welschneudorf am Mittw. dem 4.8.1976 von 8.30 - 10 00 Uhr.

Öffnungszeiten für das Familienbad

SCHWIMMHALLE

montags

dienstags

mittwochs

donnerstags

freitags

samstags

sonntags

vormittags geschlossen 14.00- 18.30 Uhr 9.00 - 21.30 Uhr 9.00 - 20.00 Uhr 20.00 - 21.30 Uhr Frauenbad 9.00-21.30 Uhr 9.00- 18.30 Uhr 7.00- 19.00 Uhr 9.00- 19.00 Uhr

am Montag, dem 9.8.1976 von 8.30 - 10.00 Uhr am Montag, dem 9.8.1976 von 8.30 - 10.00 Uhr am Montag, dem 9.8.1976 von 8.30 - 10.00 Uhr am Montag, dem 9.8.1976 von 8.30 - 10.00 Uhr am Montag, dem 9.8.1976 von 8.30 - 10.00 Uhr. am Montag, dem 9.8.1976 von 8.30 - 10.00 Uhr I Alle eichpflichtigen Meß- und Wiegegeräte sind zu den angegebe­nen Terminen vorzulegen.

Wir machen darauf aufmerksam, daß aufgrund des Gesetzes über das Eich- und Meßwesen (Eichgesetz) vom 11.7.1969 (GVB1. I S. 759) alle eichpflichtigen Geräte zur Nacheichung vorzulegen sind.

Sollten der Eichpflicht unterliegende Meß- und Wiegegeräte zu den oben angegebenen Terminen nicht vorgelegt werden, so

FREIBAD: dienstags, mittwochs donnerstags, samstags u.sonntags 9.00 - 19.00 Uhr,

montags 14.00 - 18.30 Uhr

freitags 9.00 - 18.30 Uhr

Veranstaltungskalender

24./25.7.

24./25.7.

24./25.7.

Wiesenfest Daubach DRK Blasorchester MGV Frohsinn Sportwochenende mit Waldfest Neuhäusel SG Neuhäusel Sommerfest Welschneudorf - MGV Eintracht.I

Bußgeldkatalog für den Umweltschutz

Nach § 4 Abs. 1 des Gesetzes über die Beseitigung von

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len (Abfallbeseitigungsgesetz-AbfG) vom 7.6.1972 (BGBl.

S. 873) dürfen Abfälle nur in den dafür zugelassenen Anlag eB -j oder Einrichtungen (Abfallbeseitigungsanlagen) behandelt gelagert oder abgelagert werden. Das heißt, daß grundsätzbc

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Herausgeber des .Amtsblattes: Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur. Verantwortlich für den Inhalt': Oberumtsrat Piwowarsky Für den übrigen Teil: Robert Degen. Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich, Weitersburg. Postanschrift: 5413 Bemlorf Postfach 1 Telefon (02622) 4055/56. Erscheinungsfolge: wöchentlich. Bezugsmöglichkeit und Bezugsbedingung: gebührenfreie Zustellung an sämtliche Haushalt» der Verbnndsgemeinde. Einzelnummern können zusätzlich zum Einzelpreis von 0,50 DM beim Verlag erworben werden

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