Einzelbild herunterladen

rückwirken- Satzung vei- ladurch erfor- ren Recht­

satzung beschlosj in Kraft treten,

laß die Orts- e gesondert be-1 utümer bzw. en zu tragen

lfsichtsbehörde | tung) beschlos-

fsichtsbehörd- e veröffentlicht,!

Sitzung, daß der| ngrenzenden ien soll.

>sen sind, kann Kinderspiel­es Schulpfades vom Bauamt Planskizze

hmen H. Rudolf rspielplatzes ang gesehen

lsgebeutetem i Distrikt d.

für den Ortsteil|

t mit, daß bei och 38 % e zum Teil

sicherungsver- Neuwertver- :he Zustand

ngsanstalt, Herr ] sion beginnen uchen,

sbürgermeister,

inefrenz das ksingen i bekanntgee e ' |

iditio- [n der

| Gemütliche Atmosphäre mit diversen Überraschungen.

I original Aschenbraten.

I Sonntag, den 18.7.1976

11000 Uhr Frühschoppen unter Mitwirkung des MGV Cäcilia Ruppach-Goldhausen und des Musikvereins Heiligenroth.

I ]4,00 Uhr Kinderbelustigung unter Mitwirkung der Big-Band J Boden.

|Tanz und Eintritt ist wie immer zu allen Veranstaltungen frei.

|me

nroth.

iForstamt Neuhäusel

iMaßnahmen zum Schutz des Waldes gegen Brände [Bezug: Erl, des Ministeriums für Landwirtschaft, Weinbau und Umweltschutz - Oberste Forstbehörde - vom 6.7.1976 - 3.6421. (hier: Maßnahmen nach § 7 der Verordnung zum Schutz der Wälder, Moore und Heiden gegen Brände vom 25.6.1938 in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.8.1972 (GVB1.1972 Sondernummer Reichsrecht, S. 164) in Ver­bindung mit der Landesverordnung zur Übertragung von Verwaltungsaufgaben nach der Verordnung zum Schutz der Wälder, Moore und Heiden vom 6.1.1975 (GVB1.

Nr. 2 S. 30/31)

egen der außerordentlichen Brandgefahr infolge der anhalten- Trockenheit werden mit sofortiger Wirkung für alle Wald- isitzerim Bereich des Forstamtes Neuhäusel folgende Anord- iiuigenund Verbote erlassen:

. Das Entfachen von offenen Feuern ist verboten.

Das Grillen ist als offenes Feuer anzusehen.- Das Anzünden von Feuer zur Durchführung von Betriebsmaß­nahmen ist für alle Waldbesitzer verboten.

Das Rauchen im Wald ist für alle Personen (auch Mitarbeiter der Waldbesitzer und Jagdausübungsberechtigte) verboten.

4e vorstehenden Anordnungen gelten für die Dauer der anhal- mdenTrockenheit. Nach Beendigung der besonderen Wald- andgefahr hebt das Forstamt die Anordnungen wieder auf.

Zuwiderhandlung gegen vorstehende Anordnung stellt eine dnungswidrigkeit dar. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer teldbuße in Höhe bis zu 10.000,- DM geahndet werden.

gez. Senftleben,Landforstmeister.

las Wettergeschehen in Neuhäusel im Juni 1976

Jederschlagshöhe 33,4 mm

|emperatur max i.M. 27,7o

. min i.M. ll,l°

I? ch ®te Temperatur am 28. u. 30 33 °

Teerigste Temperatur am 5 . 2 , °

TM der Tage mit 30o und mehr 11 ml der Tage ohne Regen 23

Innenschein 343 stunden

Iwitter 2

je Niederschlagshöhe resultiert in der Hauptsache aus dem Ge- Lf 5? *- 6, mit 23 >4 mm und am 9.6. mit 6,2 mm.

0 nelen von Januar bis Juni insg. 246,6 mm

> ne en im gleichen Zeitraum 295,9 mm

" e en lm gleichen Zeitraum 283,5 mm

»eien im gleichen Zeitraum 213,3 mm.

KORN: Urlaub des Ortsbürgermeisters

I n H,« mW ° hnern unser er Gemeinde gebe ich hiermit zur Kennt 15 'aßich m der Zeit

jUrlaubbib 1-biS einschL 22 Au g u st 1976

|Ceordnete tUn8 ^ ern ünmt während dieser Zeit der Il.Orts-

e Dienst* ALOIS HERZMANN.

Ud j stunden werden während dieser Zeit jeweils dienstags | nnerstags von 18.00 bis 19.00 Uhr abgehalten.

Außerhalb dieser Dienstzeit ist Herr Herzmann unter der Tele- fon-Nr. (02620) 8311 zu erreichen. Außerdem besteht die Mög­lichkeit in allen Angelegenheiten mit der Verbandsgemeinde­verwaltung in Montabaur Verbindung aufzunehmen.

gez. Hümmerich, Ortsbürgermeister.

Verkehrsverein Eitelborn Wettspiele auf dem Minigolfplatz

Am kommenden Samstag und Sonntag, dem 17./18. Juli finden auf dem Minigolfplatz in Eitelborn Wettspiele statt, wobei 10 Preise zu gewinnen sind. Die beiden Erstplazierten erhalten einen massiven Holzkohlengrill bzw. einen Fotoapparat.

Nähere Einzelheiten sind am Kiosk zu erfahren.

Mit Überraschungen und interessanten Ergebnissen ist wieder zu rechnen.

Die Siegerehrung ist am Sonntag um 18 Uhr.

Turnschau des TV-Jahn Eitelborn

Liebe Turnfreunde, liebe Eltern,

wie bereits angekündigt, möchte der Turnverein JAHN,Eitel­born, Ihnen wieder einmal zeigen, was in den wöchentlichen Übungsstunden erarbeitet wird.

Wir laden Sie recht herzlich ein zu unserer Turnschau am Sonntag, dem 25.7.76, Beginn 14.30 Uhr in der Turnhalle der Augst-Schule.

Alle Abteilungen vom Kind bis zum Erwachsenen werden Sie mit Gymnastik, Geräteturnen, Spiel und Bewegung erfreuen. Die Leichtathleten beginnen schon morgens um 9.30 Uhr mit ihrer Vereinsmeisterschaft.

Um 14.00 Uhr starten sie dann einen Gross-Lauf.

Wir würden uns freuen, recht viele Eltern und Sportfreunde begrüßen zu können.

Freiwillige Feuerwehr Eitelborn

Unsere nächste Übung halten wir am Freitag, dem 16.7.1976, um 19.30 Uhr am Gerätehaus. Um vollzähliges Erscheinen wird gebeten.

Am Samstag, dem 17.7.1976, nehmen wir am Feuerwehrfest in Kadenbach teil. Einzelheiten werden am Freitag bei der- Übung besprochen.

Es wird nochmals an die Fahrt am 4. September 1976 erinnert.

KADENBACH:

Amtliche Bekanntmachung - Einladung -

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates findet am Montag, dem 26. Juli 1976, um 20.00 Uhr im Sitzungsraum des Bürgermeisteramtes statt.

Tagesordnung

I. Öffentliche Sitzung

1. Beratung und Beschlußfassung über die vereinfachte Ände­rung des BebauungsplanesAm Krämer I bis IV,

2. Verschiedenes.

II. Nichtöffentliche Sitzung

1. Auftragsvergabe für Straßenbauarbeiten

hier: Friedhofswege, Verbindungsweg zwischen Römer­straße und Freiherr-v.-Stein-Straße sowie Wirtschaftswege.

2. Verkauf von Grundstücken

3. Verschiedenes.

5411 Kadenbach, 8.7.1976 gez. Karbach, Ortsbürgermeister.

Urlaub des Ortsbürgermeisters

In der Zeit vom 28.7. - 20.8.1976 befindet sich Ortsbürger­meister Karbach in Urlaub.

Die Vertretung übernimmt der I. Ortsbeigeordnete Günther Bahr, Römerstraße 4, Kadenbach.

Die Sprechstunden finden zu den üblichen Zeiten statt.

In dringenden Fällen ist Herr Bahr tagsüber telefonisch bei der Polizeischule Asterstein, Tel. 8449 zu erreichen.

Im übrigen kann wegen allen Angelegenheiten, die die Verwal­tung der Ortsgemeinde betreffen, während der Dienststunden mit der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Verbindung aufgenommen werden.

gez. Karbach, Ortsbürgermeister.