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vorgelegten Nut- n zu.

fifahrt

hst über die e

gsleitungenfWass

stücke) durch diJ die OrtsdurchfaJ

i dieser Woche dtj die Bordsteine, en. Die Kosten unommen werden er z,Zt. einen Zn-i

d dem Ausbau des Ausbaues ler Hauptstraße ind Garteneinfrie-J ler Ortsgemeinde f Gehwege ängs des Saalbauei das Gebäude Länge ein Fuß- r on 2,50 man Stelle.

Ausschreibung uni : dem Bauamt deiT

lie Errichtung der | einem Ingenieur-

er, daß die Gemei| handlung steht,

! ahrbahn ragen, at :nd Gelände für

iven Ergebnis loch befassen, rigentümern, die ereits den BUrger-l en, eine Entschä-I OrtsgemeinderatJ 1 zunächst eine Gehwege vorneh-J

m Kosten fürdenj 132.000,- DM.

tückseigentümer

ler Satzung über

;huß für den ücksichtigt. Der nderat festgelegt, | uschuß in Höhe

den Abbruch vonj f Zuschuß gestellt^

en neu bescni

ssung der in den s- und Ausbaubei-I ge, die von den#] ien wurden, liegenden Satzung uen Erschließung!

Erschließung von .gsfähigen ErscW

^jrbesteuerei n nah me n 1975 gegenüber dem Planansatz 1975 L'blich gestiegen

W der Gewerbesteuereinnahmen muß die Ortsgemeinde ab- ? n Für das Haushaltsjahr 1975 waren die Einnahmen aus Irbesteuer mit 20.000,- DM veranschlagt. Insgesamt Mnten aber 52.699,- DM vereinnahmt werden, wodurch sich Gewerbesteuerumlage für 1975 ebenfalls entsprechend erhöhte, iimmig stimmte der Ortsgemeinderat der überplanmäßigen |abe von 5.200,- DM zu.

willige Feuerwehr Simmern

Lphrlich, so möchte die Kirmesgesellschaft auch in diesem lalle Einwohner dazu aufrufen, uns bei der Herstellung Kirmeskrone zu unterstützen. Aus diesem Grunde möchten Sie bitten, wieder kräftig Eier auszublasen.

Kirmesgeseilschaft /Freiwillige Feuerwehr.

6 vorsichtig fahren!

Ortsdurchfahrt (Hauptstraße) in Simmern kann aus tech- fen Gründen erst in den nächsten Wochen ausgebaut bzw.

[einer Teerdecke versehen werden. Durch das Befahren der itraße mit Fahrzeugen entsteht aufgrund der großen kenheit eine derartige Staubentwicklung, die die anliegen- iVohngrundstücke sehr belästigt.

larf daher alle Mitbürger höflich bitten, diese Straße mit einer Istgeschwindigkeit von 20 km zu befahren Selbstverständ- können nicht alle Autofahrer die die Straße benutzen,

Sprachen werden. Von den Bürgern von Simmern ist jedoch Jcksichtsvolles Fahren zu erwarten.

gez. Schneider, Ortsbürgermeister.

|hnenEwig Jung"

|öhnen von Simmern machen am Sonntag, dem 4 . Juli, jJahresausflug. Abfahrt um 9.00 Uhr. pnkt: pünktlich und vollzählig am alten Schulplatz.

Der Vorstand.

BUCHFINKENLAND

st der Gernei 11 ^ 1 ' "1 C 6 ^ nc * erun g des Bebauungsplanes:

4i ch den Ortsgc

migung an

dieser

flfeld der Ortsgemeinde Horbach für das Grundstück urstück 58/8 gemäß § 13 BBauG, hier : Bekanntmachung

gemäß § 12 BBauG.

Der Ortsgemeinderat von Horbach hat in seiner Sitzung vom 20. Mai 1976 die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Koppelfeld gemäß § 13 BBauG beschlossen.

Die Änderung hat zum Inhalt:

daß der Abstand der überbaubaren Fläche des Grundstückes Nr, 58/8 zur Grenze des Nachbargrundstückes 58/lo in der Flur 6 von bisher 5,00 m auf 3,50 m reduziert wird.

Gemäß § 12 BBauG wird bekanntgegeben, daß die Änderungs­unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur 543 Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt) während den Dienst­stunden sowie den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in 5431 Horbach während den ortsüblichen Dienststunden einge­sehen werden können.

Horbach, den 23. Juni 1976 gez. Meuer, Ortsbürgermeister.

HÜBINGEN:

MGV Frohsinn, Hübingen

Alle aktiven Sänger werden darauf hingewiesen, daß die nächste Chorprobe am Freitag, dem 2. Juli 1976, im Gasthaus Knopp stattfindet. Wir bitten alle Mitglieder aus besonderem Anlaß pünktlich und vollzählig zu erscheinen. Der Vorstand.

und Verkehrsverein Buchfinkenland

teem traditionellen Spießbratenabend im Schießstandgelän- j Schützengesellschaft st. Sebastianus GatkenbachAuf |ck, laden wir Sie alle am Samstag, dem 3. Juli 76 freund-

jingen Sie ein paar unbeschwerte gemütliche Sommernachts- n mit Ihren Gästen und Bekannten bei Spießbraten, Bier, and Unterhaltung.

_ |30 Uhr können Sie Spießbraten oder Aschenbraten am [fenhaus erhalten, j^uen uns auf Ihren Besuch.

iser Gelegenheit haben wir auch eine Bitte an Sie: Helfen l s . den mutwilligen Zerstörern unserer Anlagen das Hand- [u legen.

Arbeit und Mühe haben wir in den letzten Wochen mit Gemeinden Gackenbach, Horbach und Hübingeri in J ung mit der Forstverwaltung etwa 40 neu Bänke und a e n Hinweisschilder zum Trimmpfad und Wassertret- au Sestellt. Das kunstgemalte Schild zum Wassertret- wurde bereits mit Gewalt losgerissen und mitgenommen 1 geßa nke demontiert.

**. ten w ir alle, die Zerstörer an ihrem Dunkelwerk zu L n gegebenenfalls die Namen solcher Personen mit- esten Dank; und trimmen nicht vergessen!

|ACH:

[Bekanntmachuna

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EISBACHGEMEINDEN

GIROD:

Amt iche Bekanntmachung

Satzung der Ortsgemeinde Girod zur Änderung der Haupt­satzung vom 23. Juni 1976

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§24 und 25 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBL S. 419) folgende Satzung beschlossen, die nach aufsichts- behördiicher Unbedenklichkeitsbescheinigung durch die Kreisverwaltung vom 14. Juni 1976 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Die Hauptsatzung der Ortsgemeinde Girod vom 9,7.1974 wird wie folgt ergänzt bzw. geändert:

1) Nach § 6 werden die neuen §§ 7 und 8 eingefügt:

§ 7

ENTSCHÄDIGUNG DER MITGLIEDER DES ORTSGE­MEINDERATES UND DER ORTSBEIGEORDNETEN

(1) Die Mitglieder des Ortsgemeinderates erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen des Ortsgemeinderates bis zum Ende des Monats, in dem das Mandat erlischt, ein Sitzungsgeld. Die gleiche Regelung gilt für ehrenamtliche Ortsbeigeordnete, die nicht Mitglied des Ortsgemeinderates sind.

(2) Wird ein Mitglied des Ortsgemeinderates von der Teilnahme an Sitzungen ausgeschlossen, so entfällt das Sitzungsgeld für die Sitzung, an der es nicht teilgenommen hat.

(3) Ein etwaiger Lohnausfall wird ersetzt und ist durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers nachzuweisen.

(4) Die Zahlung eines Sitzungsgeldes entfällt, wenn der Orts­beigeordnete eine Aufwandsentschädigung gemäß § 6 Abs. 2 erhält.

§ 8

Das Sitzungsgeld gemäß § 7 beträgt für die Mitglieder des Ortsgemeinderates und der Ausschüsse sowie für die Ortsbeige­ordneten lo,- DM je Sitzung.

2) § 7 wird § 9

§ 2

Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekannt­machung in Kraft.

5431 Girod, den 23. Juni 1976

L.S. Ortsgemeinde Girod

gez. Leber, Ortsbürgermeister.

Kirmes im Ortsteil Kleinholbach

Am Samstag, dem 3.7., Sonntag, dem 4.7. und Montag, dem