Montabaur -10-
Jugendspielgemeinschaft Augst 7
Die A- Jugend der JSG Augst (Geburtsdatum: 1.8.58 bis 31.7. 60) nimmt ab sofort den Trainingsbetrieb wieder auf.
Ort und Zeit: Sportplatz Neuhäusel, mittwochs 18.30 Uhr.
Um in der kommenden Saison erfolgreich bestehen zu können, wird ein intensives und kontinuierliches Training notwendig sein. Die Jugendlichen der genannten Jahrgänge werden daher eindringlich gebeten, ihren Leistungswillen durch eine rege Beteiligung zu zeigen und die angesetzten Übungsstunden uneingeschränkt zu nutzen.
EITELBORN:
Amtliche Bekanntmachung Einladung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Eitelborn findet am Freitag, dem 9. Juli 1976, um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Gemeindehauses statt.
TAGESORDNUNG
I. Öffentliche Sitzung
1. Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich der Denzerheide -Freizeitzentrum-
2. Neuwahl eines Schiedsmannes für den Bezirk Eitelborn
3. Beratung und Beschlußfassung über die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Auf der Höll”
4. Errichtung einer Zusatz -Straßenbeleuchtungsschaltstation im Streimerich durch die Kevag.
5. Überprüfung des Forsteinrichtungswerkes.
6. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen.
II. Nichtöffentliche Sitzung
1. Entscheidung über Stundungs- und Ratenzahlungsanträge
2. Beratung und Beschlußfassung über Bauvoranfragen.
3. Ausübung der Feldjagd.
4. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen.
5411 Eitelborn, 24.6.76 gez. Hümmerich, Ortsbürgermeister.
Für die Mitglieder der FWG Hümmerich
Fraktionssitzung: Donnerstag, 8.7.76, 20,00 Uhr Gemeindehaus.
Einladung zum nächsten Blutspendetermin
am Montag, dem 12. Juli 1976, von 16.30 Uhr bis 20.30 Uhr, in der Augst-Schule.
Deutsches Rotes Kreuz - Blutspendedienst Rheinland-Pfalz Blut spenden - Hilfe auf Gegenseitigkeit.
SIMMERN:
Beschlüsse des Ortsgemeinderates
Nutzungsvereinbarung mit der Verbandsgemeinde bezüglich der Nutzung gemeindeeigener Gebäude und Anlagen
Nach Verpflichtung des Ratsmitgliedes S. Schulze und Genehmigung der Niederschrift über die letzte Gemeinderatssitzung befaßte sich der Ortsgemeinderat mit dem Abschluß einer Nutzungsvereinbarung zwischen der Verbandsgemeinde Montabaur und der Ortsgemeinde Simmern.
Seit dem Zeitpunkt des Überganges der Aufgaben des Brandschutzes und der Trägerschaft der Grund- und Hauptschulen auf die Verbandsgemeinde wird das bewegliche und unbewegliche
Vermögen aus beiden Aufgabenbereichen durch die Verbandsgemeinde genutzt.
Die Ortsgemeinde Simmern stellt der Verbandsgemeinde für Zwecke des Brandschutzes.das Feuerwehrgerätehaus und den Feuerlöschteich sowie für Schulzwecke den Mehrzweckraum im Kindergarten und das Grundschulgebäude zur Verfügung.
Alle sich hieraus ergebenden Bau-, Betriebs- und Unterhaltungskosten einschl. der Zins- und Tilgungsverpfljchtungen werden von der Verbandsgemeinde übernommen. Hierzu zählt auch die Unterhaltung der Grünanalgen um das Grundschulgebäude herum. Diese Arbeiten werden auch weiterhin durch den Gemeindearbeiter durchgeführt und der Verbandsgemeinde in Rechnung gestellt.
Eine Nutzungsentschädigung (Miete) wird für das Bereitstellen
der Gebäude bzw. der Räume durch die Verbandsgemeinde nicht gezahlt.
Einstimmig stimmte der Ortsgemeinderat der voreeleot Zungsvereinbarung nach einigen Abänderungen zu 8 enN “‘-
Ausbau der Bürgersteige entlang der Ortsdurchfahrt
Ortsbürgermeister Schneider berichtete zunächst über rite Maßnahme. Nach Verlegung der Versorgungsleitungen (tfi, und Kanal mit Hausanschlüssen für alle Grundstücke) dm V?
a V u?ba„"1?'' nd " de Wird d “ K ” iS WeSt ” W " kI d “ °™»SS
Die Ausschreibung dieser Maßnahme erfolgt in dieser Woche di
das Straßenbauamt Diez. Hierzu zählen auch die Bordsteine die rechts und links der Straße erneuert werden. Die Kosten der Bordsteine müssen von der Gemeinde übernommen werdet Der Kreis Westerwald zahlt je laufenden Meter z.Zt. einen Zuschuß von 10,- DM.
Die Ortsgemeinde Simmern beabsichtigt nach dem Ausbau der Ortsdurchfahrt oder im Zusammenhang des Ausbaues der Straße die Bürgersteige rechts und links der Hauptstraße mit Verbundpflaster zu befestigen. Mauern und Garteneinfriedigungen, die während der Flurbereinigung der Ortsgemeinde zugemessen wurden und in den Bereich der Gehwege hineinragen, sollen zurückversetzt werden. Längs des Saalbaai Hilpisch soll eine Stützmauer unmittelbar an das Gebäude errichtet werden, wodurch auf der gesamten Länge ein Fußweg angelegt werden kann, bei einer Breite von 2,50 m an der tiefsten und 1,00 m an der schmälsten Stelle. Einstimmig beschloß der Ortsgemeinderat, Ausschreibung und Bauaufsicht für den Ausbau der Bürgersteige dem Bauamt der Verbandsgemeinde zu übertragen. .
Ausschreibung, Statik und Bauaufsicht für die Errichtung der j Stützmauer wurden bei einer Gegenstimme einem Ingenieurbüro in Höhr-Grenzhausen übertragen.
Ortsbürgermeister Schneider berichtete ferner, daß die Gemei de mit zwei Grundstückseigentümern in Verhandlung steht, bei denen Teile von Gebäuden, die bis zur Fahrbahn ragen,; gerissen werden sollen, um auch hier genügend Gelände für einen Fußweg zu erwerben.
Sollten die Verhandlungen zu einem positiven Ergebnis führen, wird sich der Gemeinderat hiermit noch befassen.
Es ist ferner beabsichtigt, den Grundstückseigentümern, die auf eigene Rechnug und in Eigenleistung bereits den Bürgersteig entlang ihres Anwesens ausgebaut haben, eine Entschädigung zu zahlen. In welcher Höhe muß der Ortsgemeindent noch festlegen. Die Verbandsgemeinde wird zunächst eine Bestandsaufnahme der bereits ausgebauten Gehwege vornehmen.
Die durch die Verbandsgemeinde ermittelten Kosten für den| Ausbau der Bürgersteige belaufen sich auf 232.000,- DM,
Ein Teil dieser Kosten wird auf die Grundstückseigentümer entlang der Ortsdurchfahrt, entsprechend der Satzung über Ausbaubeiträge, umgelegt.
Die Gemeinde hat bei dem Antrag auf Zuschuß für den Gemeindeanteil 70 % Ausbaubeiträge berücksichtigt. Der endgültige Hebesatz wird durch den Gemeinderat festgelegt, Das Land Rheinland-Pfalz gewährt einen Zuschuß in Höhe von 59.500,- DM. i
Für die Errichtung der Stützmauer und für den Abbruch vorij Gebäudeteilen soll ebenfalls ein Antrag auf Zuschuß gesteh J werden.
intabaur -1
t mbestem üblich gest
t der Gew ffen. Für da Jerbesteue fiten aber bewerbest stimmig st labe von :
willige Fei
(alljährlich lalle Einw irmeskro iie bitten,
Ivorsichti
brtsdurch len Gründ einer Teer Iraße mit ßcenheit ei JVohngrun larf daher istgeschw |önnen n iprochen Icksichtsv
pn „Ewi|
Jföhnen v< (Jahresau Punkt: pi
rund Vi
(serem tri Schütze !<*“, lat
Erschließt!ngs- und Ausbaubeitragssatzungen neu beschlostu
Die Verwaltungsgerichte fordern die Anpassung der in den Ortsgemeinden vorhandenen Erschließungs- und Ausbauten tragssatzungen an die neuen Mustersatzunge, die von dein nisterium des Innern in Mainz herausgegeben wurden. , Der Gemeinderat befaßte sich mit den vorliegenden Satrunjl entwürfen und stimmte einstimmig der neuen Erschließungsj und Ausbaubeitragssatzung zu.
Der Anteil der Gemeinde beträgt bei der Erschließung v0 ®l Neubaugebieten wie bisher lo % des beitragsfähigen Erschl« ßungsaufwandes. Bei der Ausbausatzung ist der Gemeinde* 1 ! teil für jede einzelne Ausbaumaßnahme durch den Ortsgemeinderat festzulegen.
Die neuen Satzungen werden nach Genehmigung an dieser Stelle veröffentlicht.
ngen Sie fn mit Ih J nd Unt( [30 Uhr 1 pnhausi euen uns »er Gele s > den m f u legen.
Arbeit P er Genu pdung m iahen E 1 aufgesi wurde ilge Bär b bitten i und g s n. Beste
|ACH:
I nni
achte A
ilfeld“ c Flurstüi

