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Montabaur -10-

Jugendspielgemeinschaft Augst 7

Die A- Jugend der JSG Augst (Geburtsdatum: 1.8.58 bis 31.7. 60) nimmt ab sofort den Trainingsbetrieb wieder auf.

Ort und Zeit: Sportplatz Neuhäusel, mittwochs 18.30 Uhr.

Um in der kommenden Saison erfolgreich bestehen zu können, wird ein intensives und kontinuierliches Training notwendig sein. Die Jugendlichen der genannten Jahrgänge werden daher eindringlich gebeten, ihren Leistungswillen durch eine rege Beteiligung zu zeigen und die angesetzten Übungsstunden uneingeschränkt zu nutzen.

EITELBORN:

Amtliche Bekanntmachung Einladung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Eitelborn findet am Freitag, dem 9. Juli 1976, um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Gemeindehauses statt.

TAGESORDNUNG

I. Öffentliche Sitzung

1. Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich der Denzerheide -Freizeitzentrum-

2. Neuwahl eines Schiedsmannes für den Bezirk Eitelborn

3. Beratung und Beschlußfassung über die vereinfachte Änderung des BebauungsplanesAuf der Höll

4. Errichtung einer Zusatz -Straßenbeleuchtungsschaltstation im Streimerich durch die Kevag.

5. Überprüfung des Forsteinrichtungswerkes.

6. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen.

II. Nichtöffentliche Sitzung

1. Entscheidung über Stundungs- und Ratenzahlungsanträge

2. Beratung und Beschlußfassung über Bauvoranfragen.

3. Ausübung der Feldjagd.

4. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen.

5411 Eitelborn, 24.6.76 gez. Hümmerich, Ortsbürgermeister.

Für die Mitglieder der FWG Hümmerich

Fraktionssitzung: Donnerstag, 8.7.76, 20,00 Uhr Gemeindehaus.

Einladung zum nächsten Blutspendetermin

am Montag, dem 12. Juli 1976, von 16.30 Uhr bis 20.30 Uhr, in der Augst-Schule.

Deutsches Rotes Kreuz - Blutspendedienst Rheinland-Pfalz Blut spenden - Hilfe auf Gegenseitigkeit.

SIMMERN:

Beschlüsse des Ortsgemeinderates

Nutzungsvereinbarung mit der Verbandsgemeinde bezüglich der Nutzung gemeindeeigener Gebäude und Anlagen

Nach Verpflichtung des Ratsmitgliedes S. Schulze und Genehmi­gung der Niederschrift über die letzte Gemeinderatssitzung befaßte sich der Ortsgemeinderat mit dem Abschluß einer Nutzungs­vereinbarung zwischen der Verbandsgemeinde Montabaur und der Ortsgemeinde Simmern.

Seit dem Zeitpunkt des Überganges der Aufgaben des Brand­schutzes und der Trägerschaft der Grund- und Hauptschulen auf die Verbandsgemeinde wird das bewegliche und unbewegliche

Vermögen aus beiden Aufgabenbereichen durch die Verbands­gemeinde genutzt.

Die Ortsgemeinde Simmern stellt der Verbandsgemeinde für Zwecke des Brandschutzes.das Feuerwehrgerätehaus und den Feuerlöschteich sowie für Schulzwecke den Mehrzweckraum im Kindergarten und das Grundschulgebäude zur Verfügung.

Alle sich hieraus ergebenden Bau-, Betriebs- und Unterhaltungs­kosten einschl. der Zins- und Tilgungsverpfljchtungen werden von der Verbandsgemeinde übernommen. Hierzu zählt auch die Unterhaltung der Grünanalgen um das Grundschulgebäude herum. Diese Arbeiten werden auch weiterhin durch den Gemeindearbei­ter durchgeführt und der Verbandsgemeinde in Rechnung ge­stellt.

Eine Nutzungsentschädigung (Miete) wird für das Bereitstellen

der Gebäude bzw. der Räume durch die Verbandsgemeinde nicht gezahlt.

Einstimmig stimmte der Ortsgemeinderat der voreeleot Zungsvereinbarung nach einigen Abänderungen zu 8 enN-

Ausbau der Bürgersteige entlang der Ortsdurchfahrt

Ortsbürgermeister Schneider berichtete zunächst über ri­te Maßnahme. Nach Verlegung der Versorgungsleitungen (tfi, und Kanal mit Hausanschlüssen für alle Grundstücke) dm V?

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Die Ausschreibung dieser Maßnahme erfolgt in dieser Woche di

das Straßenbauamt Diez. Hierzu zählen auch die Bordsteine die rechts und links der Straße erneuert werden. Die Kosten der Bordsteine müssen von der Gemeinde übernommen werdet Der Kreis Westerwald zahlt je laufenden Meter z.Zt. einen Zu­schuß von 10,- DM.

Die Ortsgemeinde Simmern beabsichtigt nach dem Ausbau der Ortsdurchfahrt oder im Zusammenhang des Ausbaues der Straße die Bürgersteige rechts und links der Hauptstraße mit Verbundpflaster zu befestigen. Mauern und Garteneinfrie­digungen, die während der Flurbereinigung der Ortsgemeinde zugemessen wurden und in den Bereich der Gehwege hineinragen, sollen zurückversetzt werden. Längs des Saalbaai Hilpisch soll eine Stützmauer unmittelbar an das Gebäude errichtet werden, wodurch auf der gesamten Länge ein Fuß­weg angelegt werden kann, bei einer Breite von 2,50 m an der tiefsten und 1,00 m an der schmälsten Stelle. Einstimmig beschloß der Ortsgemeinderat, Ausschreibung und Bauaufsicht für den Ausbau der Bürgersteige dem Bauamt der Verbandsgemeinde zu übertragen. .

Ausschreibung, Statik und Bauaufsicht für die Errichtung der j Stützmauer wurden bei einer Gegenstimme einem Ingenieur­büro in Höhr-Grenzhausen übertragen.

Ortsbürgermeister Schneider berichtete ferner, daß die Gemei de mit zwei Grundstückseigentümern in Verhandlung steht, bei denen Teile von Gebäuden, die bis zur Fahrbahn ragen,; gerissen werden sollen, um auch hier genügend Gelände für einen Fußweg zu erwerben.

Sollten die Verhandlungen zu einem positiven Ergebnis führen, wird sich der Gemeinderat hiermit noch befassen.

Es ist ferner beabsichtigt, den Grundstückseigentümern, die auf eigene Rechnug und in Eigenleistung bereits den Bürger­steig entlang ihres Anwesens ausgebaut haben, eine Entschä­digung zu zahlen. In welcher Höhe muß der Ortsgemeindent noch festlegen. Die Verbandsgemeinde wird zunächst eine Bestandsaufnahme der bereits ausgebauten Gehwege vorneh­men.

Die durch die Verbandsgemeinde ermittelten Kosten für den| Ausbau der Bürgersteige belaufen sich auf 232.000,- DM,

Ein Teil dieser Kosten wird auf die Grundstückseigentümer entlang der Ortsdurchfahrt, entsprechend der Satzung über Ausbaubeiträge, umgelegt.

Die Gemeinde hat bei dem Antrag auf Zuschuß für den Gemeindeanteil 70 % Ausbaubeiträge berücksichtigt. Der endgültige Hebesatz wird durch den Gemeinderat festgelegt, Das Land Rheinland-Pfalz gewährt einen Zuschuß in Höhe von 59.500,- DM. i

Für die Errichtung der Stützmauer und für den Abbruch vorij Gebäudeteilen soll ebenfalls ein Antrag auf Zuschuß gesteh J werden.

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Erschließt!ngs- und Ausbaubeitragssatzungen neu beschlostu

Die Verwaltungsgerichte fordern die Anpassung der in den Ortsgemeinden vorhandenen Erschließungs- und Ausbauten tragssatzungen an die neuen Mustersatzunge, die von dein nisterium des Innern in Mainz herausgegeben wurden. , Der Gemeinderat befaßte sich mit den vorliegenden Satrunjl entwürfen und stimmte einstimmig der neuen Erschließungsj und Ausbaubeitragssatzung zu.

Der Anteil der Gemeinde beträgt bei der Erschließung v0 ®l Neubaugebieten wie bisher lo % des beitragsfähigen Erschl« ßungsaufwandes. Bei der Ausbausatzung ist der Gemeinde* 1 ! teil für jede einzelne Ausbaumaßnahme durch den Ortsge­meinderat festzulegen.

Die neuen Satzungen werden nach Genehmigung an dieser Stelle veröffentlicht.

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