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Montabaur 12

EISBACHGEMEINDEN

GIROD

Anmerkungen und Merkblatt zugleich

über die Dorf Verbesserung im Rahmen des Landeswettbewerbes

"Unser Dorf soll schöner werden 1976"

Die Auffassung über den Sinn der Verschönerung unserer Wohn­siedlungen ist mittlerweile Allgemeingut aller Bürgerinnen und Bürger geworden, welches sich nicht zuletzt aus den großen Teilnehmerzahlen an der Aktion in den vergangenen Jahren ent­nehmen läßt. Unabstreitbar zeichnet sich in dem letzten Jalnv zehnt eine Wandlung des Dorfes und seiner Umwelt ab. Es gilt bei aller Verbesserung, daß unserem Dorf der ländliche Charak­ter als Bestandteil unserer Kulturlandschaft erhalten bleibt.

Es ist daher ein Hauptanliegen unserer Gemeinde, daß alle ortsansässigen Betriebe mit ihren Anlagen im Zusammenhang von Natur, Kultur und Technik - je nach der örtlichen Lage - mit einem Bestand an Bäumen und Sträuchem eingefügt wer­den müssen. Aus diesem Grunde erfordert die Verbesserung un­serer dörflichen Wohnverhältnisse als künftige Aufgabe der Kommunalpolitik unter Berücksichtigung der fortschreitenden Technisierung und im Hinblick auf die natürlichen und vorhan­denen Grundlagen des Daseins, ein gemeinsames Erarbeiten, Überprüfen, Planen und vor allen Dingen Handeln.

Die Periode der Planungsarbeit ist eingeleitet und hat bereits Erfolge gezeigt, sie darf für unseren Gesamtgemarkungsbereich nicht erlahmen, sondern muß beherzt und mit aller Durchset­zungskraft weiter betrieben werden.

Die bodenverbessernden und landschaftsgestaltenden Anlagen wurden aufgenommen und müssen neben der Erstellung von Gemeinschaftsanlagen für unsere Bevölkerung, wie auch die Schaffung eines Spielplatzes und ähnliches mehr Verwirklichung finden.

Zum Beispiel umfaßt der Flächennutzungsplan das ganze Ge­meindegebiet, d.h. die Gemarkungen Girod und Kleinholbach. Auf die Darstellung der Grün-, Wasser-, Tagebau-, Steinbruch-, Abgrabungs- und Wegeflächen, Aufschüttungen, Ausweisung der Flächen Für die Land- und Forstwirtschaft, Bauland, Ge­meinschaftsanlagen, das Anpflanzen von Bäumen und Sträu- chern und die Bindung für deren Erhaltung, haben wir gesteiger­ten Wert gelegt.

Durch die Erstellung von weiteren Einzelplänen sind diese An­lagen rechtsverbindlich festzusetzen. Der Ortsgemeinderat in seiner Zuständigkeit sollte möglichst rasch in Ergänzung der genannten Möglichkeiten zur Dorfverbesserung handeln.

Es gilt besonders herauszustellen:

1- Die Begrünung des Dorfbildes muß fortgesetzt und verbessert werden.

2. Die bisherige vorbildliche Pflege der Gemeinschaftsanlagen muß zunehmend an Bedeutung gewinnen (Zustand und Be­grünung von Kirche, Schule, Friedhöfen, Kinderspielplätzen usw.).

3. Selbstverständlich sollen schöne und alte Häuser erhalten und gepflegt werden, wobei die Außenanstriche so zu wäh­len sind, daß sie sich dem Landschaftsbild anpassen. Dies gilt auch für die Gestaltung von Zäunen und Einfriedungen.

Neue Baustoffe bedingen auch neue zeitgemäße Bauformen. Hier kommt es darauf an, die baulichen Anlagen der Örtlich­keit angepaßt zu errichten und durch standortgemäßes Gehölzgrün einzubinden. Die Ortsgemeinde steht für jegliche fachliche Beratung durch geeignete Fachkräfte zur Ver­fügung.

4. Unsere Industrie- und Gewerbebetriebe müssen von den Wohn- und Agrarbereichen durch sogenannte Schutzpflanzungen

wirksam getrennt werden.

5. Wirtschaftswege sind landschaftsgerecht auszubauen und Baum und Strauch zu begrünen, damit diese als Mehr Z w \l wege den Wanderungsmöglichkeiten und allgemein der E holung dienen können (Anbindung und Übergang zum Wall

6. Ausweisung und Anlage eines Grillplatzes für die Bevölkern und besonders für den echten Bedarf der Jugend und ur.seJ regen, förderungswürdigen Ortsvereine.

7. Ein weiteres Wesensmerkmal der Dorfverbesserung ist di e Selbsthilfe und die Gemeinschaftsleistung der Bürger sowiä sämtlicher Vereine.

Durch ein friedfertiges, verständnisvolles und sachgerechte] Verhalten zueinander sollte künftig die Gemeinschaftsleiitl mehr denn je gefördert werden, da alles Handeln im offen« liehen Bereich nicht zum Selbstzweck werden darf.

Der Leitfaden für die künftige Arbeit im Rahmen des Dorfver-i schönerungswettbewerbes und die hier aufgezeigten wenigen f grundsätzlichen Gedanken sollen einmal mehr um Mitarbeitti Verständnis für die Arbeit des Ortsgemeinderates und aller aki ven Bürgerinnen und Bürger werben, damit das Leben hier am in der Zukunft für alle Einwohner weiterhin lebenswert bleibi wobei die traditionsreichen Dorfbrunnen und die Dorf kreuz: nicht fehlen sollten.

Von seiten der Ortsgemeinde dürfte für den Einsatz im Verbe serungsWettbewerb innerhalb der Ortsteile hierbei eine offen! liehe Belobigung erfolgversprechend sein und jedem Einzelbüq sowie Gruppe zuteil werden können. Bürgerinitiativen sind n ausgeschlossen, sondern sinnvoll.

Girod, im Juni 1976

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Diese Aufforderung und Appell geht alle an, die unseren Lebel raum beanspruchen und Entscheidungsbefugnisse inne haben!

Günther Noll, II. Beigeordnetj

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GÖRGESHAUSEN Amtl. Bekanntmachung

EINLADUNG

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Görgeshausen findj

am Freitag, dem 25. Juni 1976, um 20.00 Uhr

im Sitzungssaal des Rathauses statt.

TAGESORDNUNG I. öffentliche Sitzung

1. Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben j für das Haushaltsjahr 1975

2. Beratung und Beschlußfassung über den Ausbau der Langtj Straße

3. Beratung und Beschlußfassung über die Festsetzung einer: Kaution für das Ablagern von Bauschutt und Erdaushub

4. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen

II. Nichtöffentliche Sitzung

1. Beratung und Beschlußfassung über den Verkauf einesTeiH Stückes eines F eldweges :

2 . Beratung und Beschlußfassung über einen Telefonanschli» 3. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen 5431 Görgeshausen, 8.6.1976 gez. Herz, OrtsbürgermeiMl

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Haushaltssatzung 1976 beschlossen

Der Rat der Ortsgemeinde Görgeshausen hat in seiner SiMjl am 28.5.1976 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr J| beschlossen. Die Steuerhebesätze blieben unverändert. V tungsermächtigungen wurden nicht veranschlagt.

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Verteilung der Ausbaukosten der Bürgersteige der I Diezer-und Brunnenstraße ^

In der gleichen Sitzung beschloß der Ortsgemeinderat, nur Kosten für die Errichtung der Bürgersteige in der Limburg^ und Diezer Straße für eine Breite von 2 m auf die Anlieg er zulegen. Der darüber hinausgehende Ausbau wird von der gemeinde getrag'en. Eine entsprechende Regelung für die Straße war nicht erforderlich, da die Ausbaubreite in dien Straße unter 2 m liegt.

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