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I Rpkanntmachung

'der Ortsgemeinde Horbach zur Änderung der Satzung \il Friedhofs- und Bestattungswesen vom 2. Juni 1976

.Ortsgemeinderat hat am 1.4.1976 aufgrund der §§ 24 und [er Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 12 1973 (GVßl. S. 419) folgende Satzung beschlossen, die i Erteilung der aufsichtsbehördlichen Unbedenklichkeits- Iheinigung durch die Kreisverwaltung hiermit bekanntge- bt wird:

i § 1

Jiatzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Orts­linde Horbach vom 17.5.1975 wird wie folgt geändert:

I Absatz 1 wird folgender Satz angefügt:

[soweit ein Totengräber der Ortsgemeinde nicht zur Ver- g steht, können die Grabbereitungsarbeiten durch Dritte leführt werden.

§ 2

le Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in

1,

[lHorbach, 2. Juni 1976 gez. Meuer, Ortsbürgermeister

I, Bekanntmachung

Mg der Ortsgemeinde Horbach zur Änderung der Satzung die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Be- iungswesen vom 2. Juni 1976

Ortsgemeinderat hat am 1.4.1976 aufgrund des § 24 der eindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14.12.1973 Bl. S. 419) und der §§ 1,2 und 7 des Kommunalabgaben- itzes für Rheinland-Pfalz vom 8. November 1954 (GVB1.

|39) in der zur Zeit gültigen Fassung folgende Satzung be- ssen, die nach Erteilung der aufsichtsbehördlichen Unbe- lichkeitsbescheinigung durch die Kreisverwaltung hiermit ntgemacht wird:

§ 1

Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhof s- lBestattungswesen der Ortsgemeinde Horbach vom 17.5.

|6 wird wie folgt geändert:

Iwird um den Absatz 9 erweitert:

^teht der Ortsgemeinde kein Totengräber zur Verfügung,

Ind anstelle der Bestattungsgebühren nach § 3 Absatz 1 »stabe a) und b) und Absatz 6 Grabbereitungskosten in- |on 270,~ DM zu zahlen. Alle weiteren Bestattungsgebüh- jbleiben unverändert.

§ 2

e Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in

30 . Juni d.J.W Horbach, 2. Juni 1976 gez. Meuer, Ortsbürgermeister

Iballturnier der Spvgg. Horbach

f Samstag und Sonntag, dem 12. und 13. Juni 1976, veran- I die Spvgg. Horbach ihr diesjähriges Fußballturnier. Das iramm sieht wie folgt aus.

. Juni 1976 witj

res wurde auf- ?n, die nächste j Juni 1976,

d Erteilung lener Satzung* 1 !

jtag,_den I^juni

, Prominenten Turnier mit den Vereinen MGV Hor- ' MGV Gackenbach und MGV Hübingen. Beginn 16.30 Uhr.

Juni_

Ippel FUßballtUrnier ' Beginn 9 - 30 Uhr

achtaler Sportfreunde Stahlhofen, TuS 1921 Ahrbach, 'Nasso> '

UPpell

'Via Nassau, SV Olympia Eschelbach

RlqL N , iederWerth SV 1928 Oberelbert,

Winden, DSC Alemania 08 Düsseldorf

HÜBINGEN

Fundsachen

Bei der Ortsgemeindeverwaltung sind folgende Fundsachen abgegeben worden:

1 Armbanduhr 1 Sonnenbrille

Die Gegenstände können beim Ortsbürgermeister abgeholt wer- ^ en ' gez. Loring, Ortsbürgermeister

ELBERTGEMEINDEN

NIEDERELBERT

Sportverein "Blau-Weiß" 1908 Niederelbert - Älte Herren -

Am Samstag, dem 12.6.1976, findet um 17.00 Uhr auf dem Sportplatz in Niederelbert das vereinbarte Freundschaftsspiel gegen die AH-Mannschaft von Arzbach statt.

Um pünktliches und vollzähliges Erscheinen wird gebeten.

OBERELBERT

Aktion "Unser Dorf soll schöner werden" 1976

Liebe Mitbürger!

Wie wir bereits mitteilten, wird die Kreisbewertungskommission für die Besichtigung unserer Gemeinde am Mittwoch, dem 16. Juni 1976 gegen 10.00 Uhr in Oberelbert eintreffen!

Wir bitten hiermit noch einmal alle Bürger unserer Gemeinde, sich an dieser Aktion zu beteiligen.

Außerdem bitten wir, eine besondere Straßenreinigung vorzu­nehmen und den Graswuchs auf den Bürgersteigen und in den Straßenrinnen zu entfernen.

gez. Weyand, Ortsbürgermeister

WELSCHNEUDORF Haushaltssatzung 1976 beschlossen

Der Rat der Ortsgemeinde Welschneudorf hat in seiner Sitzung am 31.5.1976 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 1976 beschlossen. Der Verwaltungshaushalt schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 424.000,-- DM und der Vermögenshaush&lt mit 558.000,- DM ab. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. Die Steuerhebesätze für die Gemeindesteuern bleiben unverändert. Dem Investitionsprogramm - Anlage zum Haushaltsplan - für 1975 -1979 wurde in der vorgelegten Form zugestimmt.

Änderung der Friedhofssatzungen

In der gleichen Sitzung beschloß der Ortsgemeinderat die Ände­rung der Friedhofssatzung mit der entsprechenden Gebühren­satzung. Beide Satzungsänderungen werden in Kürze an dieser Stelle veröffentlicht.

Festsetzung des Gemeindeanteils für den Ausbau des Diel köpf weges

Des weiteren setzte der Ortsgemeinderat den Gemeindeantei! am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Fahrbahn des Dielkopfweges auf 30 % fest.

Bauliche Fertigstellung des Dielkopfweges

Unter Hinweis auf die Bestimmungen des Bundesbaugesetzes stellte der Ortsgemeinderat die Fertigstellung der Bürgersteige im Dielkopfweg fest. Als Zeitpunkt der Fertigstellung wurde der 1.1.1976 festgesetzt. Gleichzeitig wurden die Bürgersteige gern, dem Landesstraßengesetz dem öffentlichen Verkehr ge­widmet. Als Zeitpunkt der Widmung gilt der 1.1.1976.

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