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Kreisverwaltunl
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Vorschrift « 1 <•? 1.1.1975 die A«j emeinde überg'j ei nde anstell e^
12.00, Dienstag i ß ' 1 ]
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S, Postscheckamt W
[itabaur 3
den Träger der Grund- und Hauptschulen. Nach den r.muwten der Aufgaben-Übergangs-Verordnung geht das
das überwiegend für die Aufgaben des Brandschutzes Ififschulischc Zwecke genutzt wird, auf die Verbandsge- fcdcüber Es bestand Einigkeit zwischen den Ortsgemeinden [der Verbandsgemeinde, daß die Ortsgemeinden Eigentümer '’ebäude bleiben, die sowohl für schulische Zwecke bzw. habendes Brandschutzes, als auch für Zwecke der Gemeinde fals Gemeindehaus genutzt werden. Für diese Fälle ist eine Lungsvereinbarung zwischen der Verbandsgemeinde und lOrtsgemeinden vorgeschrieben.
■Verbandsgemeinderat billigte einstimmig die von der Ver- [lsgemeindeverwaltung entworfenen Nutzungsvereinbarun- Lit den Ortsgemeinden, die der Verbandsgemeinde das lungsrecht zubilligen. Die Verbandsgemeinde verpflichtet ■darin, die laufenden Betriebs- und Unterhaltungskosten fcernehmen.
e Gebührensatzung für das Hallen- und Freibad der Ver- Isgemeinde Montabaur_
urdevon den Ratsmitgliedern eine Satzung über die Erhe- tvvn Gebühren für die Benutzung des Hallen- und Freibades l'erbandsgemeinde Montabaur beschlossen.
Inders wurde von dem Vorsitzenden -hegvorgehoben, daß Benutzungsgebühren für die Einzelkarten auch in der neuen ; unverändert auf 2,- DM bestehen bleiben.
[glich für die Freibadesaison, in der mit einer Eintrittskarte fead den ganzen Tag genutzt werden kann, wird der Ein- Ipreisvon 1,50 DM auf 2,- DM angehoben. Im übrigen sieht latzungsentwurf einige geringfügige Anhebungen der Gelen, z.B. bei den Saisonkarten vor.
Verwaltung begründete diese Gebührenerhöhungen damit, pas Hallen- und Freibad ohnehin ein Zuschußbetrieb sei i jedem Jahr erhebliche Zuschüsse geleistet werden müssen.
1 mit den neuen Gebühren sei es nicht möglich, Kosten- ung zu erzielen. Man wolle lediglich von Zeit zu Zeit in nessenem Umfang die Gebühren der allgemeinen Preisent- llung anpassen. Ein Blick in die Regelung bei anderen pimmbadträgern zeige, daß sich die vorgeschlagene Gebühren uung im Rahmen dessen hält, was bei anderen Städten und ■einden bereits praktiziert wird. Die neue Gebührensatzung [nach Erteilung der aufsichtsbehördlichen Unbedenklichpescheinigung in Kürze an dieser Stelle veröffentlicht.
[esetzung des Sport- und Sozialausschusses
intrag der CDU-Fraktion beschloß der Verbandsgemeinde- Ine Umbesetzung des Sport- und Sozialausschusses. Als Itmitglied wurde Herr Hubert Zey gewählt. Sein Vertreter fcrr Siegfried Hoffmann.
bliche Ausschreibung
jerbandsgemeindeVerwaltung Montabaur schreibt für die pmeinde Neuhäusel öffentlich aus:
■ 200 lfdm Kanalleitung p 300
180 lfdig Wasserleitung p 100
lnnn ~ bituminöser Straßenbau V erbundpflaster.
| en i die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben,
|l n Beeten, die Unterlagen schriftlich bei der Verbandsge- I «Verwaltung Montabaur, 5430 Montabaur, Gelbachstr. 9, Tordem.
L^kSebiihr in Höhe von DM 40,- ist unter Angabe des enaungsz weckes auf das Konto Nr. 500 017 der Verbands- J . ^«yvaltung Montabaur bei der Kreissparkasse Monta- | nzuzahlen. Ein Nachweis für die getätigte Einzahlung ist Forderung beizulegen.
Termin für die Abgabe des Angebotes ist
Freitag, der 25. Juni 1976, 10.00 Uhr.
Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Gelbachstr. 9, einzureichen.
Montabaur, den 3. Juni 1976 Verband'gemeindeverwaltung
MONTABAUR gez. Mangels, Bürgermeister
Divisionsfernmeldeübung am 15. und 16.6.1976
Fernmeldeeinheiten der 5. Panzerdivision führen am 15. und 16.6.1976 eine Fernmeldeübung (ohne Volltruppe) im Raum Westerburg - Weüburg - Idstein - Nastätten - Montabaur durch.
Es kommen zum Einsatz Fm-Kfz:
LKW 0,25 to bis 5 to und MTW M 113
(Insgesamt ca. 30 Kfz verteilt auf verschiedene Aufbauplätze, maximal 8 Kfz je Aufbauplatz.)
Die Kfz werden sich im wesentlichen an feste Straßen und Wege halten. Sollten Flurschaden entstehen, erfolgt die Abwicklung gern. BLG und den allgemein erlassenen Verwaltungsvorschriften.
gez. Schöneweiß, Oberstleutnant
Das Amtsgericht - 8 K 142/75 - Terminsbestimmung
Auf Antrag der Frau Lieselotte Pohlmann, Horressen, Herrn Josef Schmidt, Horressen, Herrn Herbert Ferdinand, Horressen, als Pfändungsgläubiger der Miterbenanteile der in Erbengemeinschaft eingetragenen Herren Edgar und Ottmar Parbel in Horressen am Nachlaß des verstorbenen Paul Parbel, sollen die im Grundbuch von Horressen Band 3 Blatt 105 eingetragenen, nachstehend bezeichneten Grundstücke
am Dienstag, dem 6. Juli 1976, 14.00 Uhr
an der Gerichtsstelle Montabaur, Bahnhofstr. 47, Sitzungssaal Nr. 6, versteigert werden.
lfd. Nr. 3 Flur 1 Flurstück 122/13
•lfd. Nr. 4 Flur 1 Flurstück 308 lfd, Nr. 7 Flur 1 Flurstück 161/13
lfd. Nr. 10 Flur 7 Flurstück 219
1 1000 m I m
500 r 2 ’
Bebauter Hofraum, Hemchenweg 101 1,86 ar
Wiese beim Stock,
1. Gew. 2,53 ar
Bebauter Hofraum 1/2 Scheune, Remise und Schweinestall, Hemchenweg 101 4,39 ar
Gartenland im Kappesgarten, 1.Gewann 3,25 ar
Der Versteigerungsvermerk ist am 5.1 1.1975 in das Grundbuch eingetragen worden.
Als Eigentümer waren damals a) Edgar Parbel geb. 23.7.1934 in Ransbach-Baumbach, b) Ottmar Parbel, geb. 10.2.1942 in Horressen, in Erbengemeinschaft eingetragen.
Rechte, soweit sie zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller oder ein dem Verfahren beigetretener Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen. Nicht angemeldete Rechte werden bei der Festsetzung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch eines dem Verfahren beigetretenen Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung der Grundstücke oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Fischer Re chtspfleger
(Siegel) 6 P 6
Hinuigibit das Amtsblattes: Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur. Verantwortlich lür den Inhalt: Oberamtsrat Piwowarsky wn^ übrigen Teil: Robert Degen. Druck und Verlag: Verlag + Druok Linus Wittich, Weitersburg. Postanschrifts 5413 Bendorf, Postfach 1205 i ,0n (08628) 4053/56. Ersoheinungsfolge : wöchentlich. Bezugsmöglichkeit und Bezügsbedingung : gebührenfreie Zustellung an sämtliche Haushalte der Verbnndsgemeinde. Einzelnummern können zusätzlich zum Einzelpreis von 0,50 DM beim Verlag erworben werden.

