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11.6. 1976

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Verschiebung der wöchentlichen Müllabfuhr am 17.6.1976 (Tag der Dt. Einheit / Fronleichnam)

Wegen der o.a. Feiertage erfolgt die Müllabfuhr in den Gemein­den, die üblicherweise donnerstags und freitags angefahren werden, in der Woche vom 14. - 19.6.1976, einen Tag später.

in Nomborn benötigten Mittel freistellen.

Aufgrund der vorgebrachten Bedenken, insbesondere von sh| der Ortsgemeinde Welschneudorf, wurde ausdrücklich betonj daß der Ausbau des Bohrbrunnens in der Ortsgemeinde Wels neudorf und auch in den beiden übrigen Gemeinden keines aufgegeben wurde. Hier soll lediglich abgewartet werden,biil technischen und rechtlichen Voraussetzungen für diese MaJaf men vorliegen, so daß Ende 1976 oder Anfang 1977 die gepi Maßnahmen realisiert werden.

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Bericht aus der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 3. Juni 1976

BETRIEBSSATZUNG FÜR DAS VERBANDSGEMEINDE­WERK MONTABAUR

Der Verbandsgemeinderat beschloß für das Wasserwerk der Verbandsgemeinde Montabaur eine neue Betriebssatzung. Grund für die Neufassung der Betriebssatzung ist die Änderung der Eigenbetriebsverordnung für Rheinland-Pfalz. Die neue Satzung beruht auf den Vorschriften der Eigenbetriebsverord­nung. Sie wird in Kürze an dieser Stelle veröffentlicht.

Aufnahme des BebauungsplanesIm Strichen u.a. derOrd meinde Nentershausen in den Flächennutzungsplan der Vet-1 bandsgemeinde Montabaur

GENEHMIGUNG ÜBER- UND AUSSERPLANMÄSSIGER AUSGABEN

Der Verbandsgemeinderat genehmigte für das Haushaltsjahr 1976

a) eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 8.000,- DM für den Kanalbau in der Ortsgemeinde Großholbach (Hauptstraße - K 101)

b) eine außerplanmäßige Ausgabe für den Kanaibau in der Jakob-Straße, der Friedhofstraße und der Waldstraße in der Ortsgemeinde Welschneudorf in Höhe von 70.000,- DM.

Übereinstimmend waren die Ratsmitglieder für eine Aufni des BebauungsplanesIm Strichen der Ortsgemeinde Nen hausen in den Flächennutzungsplanentwurf der Verbandsgcij de Montabaur. Die Planung hält sich exakt im Rahmen des Entwurfes des Flächennutzungsplanes. Der Bebauungsplan« wurfIm Strichen weist zusätzlich neue Bauflächen in nurl ringem Umfang aus, da der überwiegende Teil bereits aus ein] rechtskräftigen Bebauungsplan besteht.

Insofern wird der Rahmen der zusätzlichen Bauflächen, diel Ortsgemeinde Nentershausen nach den Überlegungen über dl Verteilungsmodus der im Flächennutzungsplan insgesamt auf zuweisenden Bauflächen zugewiesen werden sollen, nichtgej sprengt.

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Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren fil Dienstleistungen der Verbandsgemeindeverwaltung in Angt J legenheiten des Hoch- und Tiefbaues _

Außerdem wurden überplanmäßige Ausgaben für das Haushalts­jahr 1975 in Höhe von 13.105,- DM genehmigt.

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DURCHFÜHRUNG WEITERER WASSERWIRTSCHAFT­LICHER MASSNAHMEN

Der Verbandsgemeinderat stimmte dem Vorschlag der Verwal­tung zu, im Finanzplan bei dem Ansatz für Erzeugungs- und Gewinnungsanlagen 250.000,- DM zu streichen und dafür den gleichen Betrag bei dem Ansatz für Transportleitungen und Schachtbauwerken einzustellen. Dieser Beschluß war notwen­dig, um eine Hauptversorgungsleitung zwischen den Ortsgemein­den Girod und Nomborn zu verlegen, damit die Wasserversor­gung in der Ortsgemeinde Nombom sichelgestellt werden kann. Die Versorgung der Einwohner der Ortsgemeinde Nomborn mit Wasser ist seit einiger Zeit unzureichend.

Bei dem zu erwartenden regenarmen Sommer wird befürchtet, daß eine ernsthafte Gefährdung eintritt. Deshalb wurden die Mittel im Finanzplan umgestellt.

Der Verbandsgemeinderat stimmte der Änderung der Satzi über die Erhebung von Gebühren für Dienstleistungen der V< bandsgemeindeverwaltung Montabaur in Angelegenheiten d Jts etzirng de Hoch- und Tiefbaues mit Mehrheit bei einer Gegenstimme zi Nach dem Satzungsentwurf betragen die Gebühren für dieAj . arbeitung von Bebauungsplänen für die ersten 10 ha 800,-r je ha, für die nächsten 5 ha (bis 15 ha) = 600,- DM je ha, fir die weiteren 5 ha ( bis 20 ha) = 400,- DM je ha, für die üb«

20 ha hinausgehende Fläche 250,- DM je ha. Bei Bebauung plänen mit einer Größe von weniger als 1 ha wird mindest« ein Betrag von 800,- DM erhoben.

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Die Gebühren für den Zeitaufwand betragen nach der neuej Satzung für Ingenieure 35,- DM und für Techniker 25>-DT angefangene Stunde.

Bei dieser Änderung der Satzung handelt es sich lediglich inj eine Anpassung der Gebühren an die bei der Kreisverwalt bestehende Regelung.

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Im Finanzplan war ein Betrag von 405.000,- DM für den Ausbau von Bohrbrunnen in den Ortsgemeinden Welschneudorf, Gör- geshausen und Neuhäusel eingesetzt. Da diese Vorhaben im Augenblick noch nicht ausgeführt werden können, sollen hier Ubergangslösungen gefunden werden, die einerseits die Wasser­versorgung in den genannten Ortsgemeinden garantieren und andererseits die für die Aufrechterhaltung der Wasserversorgung

Nutzungsvereinbarung zwischen den Ortsgemeinden un j Verbandsgemeinde für schulische sowie für den Brandscj genutzte Grundstücke _

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Nach der neuen Gemeindeordnung und den Vorschriften^ J Aufgaben-Obergangs-Verordnung sind zum 1.1.1975 die "j

gaben des Brandschutzes auf die Verbandsgemeinde überg«I gangen. Außerdem wurde die Verbandsgemeinde anste e j

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Uhr, 16.00- 18.30Uhr, Bauamt(GelbachstraßeIDienstag8.00- 12.00Uhr, 16.00- 1B.30Uhr, Mittwoch'14.00 - 16.00Uhr, Donnerstag8.00- 12.00Uhr.

FERNSPRECH ANSCHLÜSSE Varbandsgemeindavarwattung 02602/2041, /nach Dienstschluß über Anrufbeantworter unter Nr. 02602/2041) Bürgermeister Mangels 026 02 / 2S44 V baigaordnater Rausch 02602/2046, Wasserwerk Montabaur nach Dienstschluß: siehe Bereitschaftsdienst. .

KONTEN DER VERBANDSGEMEINDEKASSE Kreissparkasse Montabaur Nr. SO 00 17, Nassauische Sparkasse Montabaur Nr. 803000212, Volksbank Montabaur Nr. 108, Postscheckamt W Main Nr . 60 } 00 603

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