Montabaur -8-
Zahlreiche junge Bäume wurden gefällt oder so stark beschädigt, daß sie in kurzer Zeit absterben. Die in den letzten Tagen anhaltende Trockenheit und die große Hitze stellen eine erhebliche Waldbrandgefahr dar. Ein innerhalb des Waldes angelegtes Feuer konnte gerade noch rechtzeitig gelöscht und somit ein großer Sachschaden verhindert werden.
Diese, durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachten Schäden wird die Ortsgemeinde in Zukunft nicht selbst begleichen, sondern die Verursacher schadenersatzpflichtig machen.
In diesem Zusammenhang sei nochmals auf die Aufsichtspflicht der Eltern für ihre Kinder hingewiesen.
Im übrigen kann erfreulicherweise festgestellt werden, daß die Herrichtung von Vorgärten , Gärten und Anlagen auf Hochtouren läuft. Hieraus ist ersichtlich, daß fast alle Einwohner bemüht sind, durch ein entsprechendes Herrichten ihrer Grundstücke ein gepflegtes Bild für ihren persönlichen Bereich, aber auch für den gesamten Gemeindebereich zu schaffen.
Abschließend darf ich die wenigen, bisher noch Unentschlossenen bitten, sich dem Beispiel der meisten Einwohner anzuschließen und so nicht nur für den Wettbewerb „Unser Dorf soll schöner werden“, sondern für die zukünftige Zeit zu einem guten Gesamteindruck des Dorfbildes beizutragen.
Ferdinand, Ortsbürgermeister.
EITELBORN:
Amtliche Bekanntmachung
Bebauungsplan „Helfensteinstraße und Bodenweg“der Ortsgemeinde Eitelbom. hier: Offenlage gern. § 2, Abs. 6 BBauG.
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Helfensteinstraße und Bodenweg“ nebst Text und Begründung liegt gern. § 2, Abs. 6 BBauG in der Zeit vom
24. Mai 1976 bis 24. Juni 1976
jeweils während den Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, 5430 Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt) Zimmer 7 sowie nachrichtlich in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in 5411 Eitelbom während den ortsüblichen Dienststunden öffentlich aus.
Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur und der Ortsgemeinde Eitelbom mündlich oder schriftlich vorgebracht werden.
Das Plangebiet umfaßt folgende Grundstücke:
Flur 3:
Flurstücke: 6/1, 6/2, 7, 8, 9/1, 9/2, 10/1, 10/3, 10/4,
12,16/6,16/8,16/11,16/12,16/13,16/14,16/15,16/16,16/17,16/18, 16/19, 65/7, 65/8, 65/9, 65/10, 65A5, 65/16, 65/19, 65/20 65/21, 65/22, 65/23, 65/24, 65/25, 65/26, 67/11, 67A2,
68/3, 68/5, 68/6, 68/7, 69/3, 70/3, 71/3,' 71/5, 71/6, 71/7, 72/3, 73/3, 73/5, 74/3, 74/5, 74/6, 74/7, 74/8, 75/3, 75/5, 76/5,
76/8, 76/9, 76/10, 76/11, 76/12, 77/6, 77/7, 77/8, 78, 79, 157, 158,159,160,162,163,164,165,166,167,168,169,170/3,171/4, 171/5,172,173,174/1,174/3,174/4,175,178/3,178/4,178/9,178/10, 178/11,178/12,178/13, 178/14,178/15,178/16,178/17,178/18,178/19, 178/20,178/21,182/4,182/7,183/5,183/6,183/.7,183/8,185/7, 185/8,186/8,186/9, 187/5 188/5,188/6,188/7,191/8,191/10,
191/11,192/12,191A3,19IA4,191/15,191/16,191/17,191/18,192/2, 192/3,192/4,193/6,193/7,193/8,193A2,193/13,
194/6,195/1,195/2,195/3,196/3,196/4,198/1,198/2 teilw, 200/1, 200/2, 200/3 teilw, 202, 203 teilw, 216 teilw, 218 teilw, 219/lo, 219/12, 219A3, 219/14, 219A5, 219/20, 219/21, 219/22, 219/23, 219/24, 219/25, 219/26, 219/27, 219/28, 219/29, 219/30, 219/31, 219/32, 219/33, 219/34, 219/35, 219/36, 219/37, 219/38, 219/39 219/4o, 219/41, 219/42, 219/43, 219/44, 219/45, 219/46, 219/47, 219/48, 219/49, 219/50, 219/51, 219/52, 219/53, 219/54,
219/55, 219/56, 219/57, 219/58, 219/59, 219/60, 219/61, 219/62, 219/63, 219/64, 219/65, 219/66, 219/67, 220/1, 22o/2, 222/1,
222/2, 223/2, 223/3, 223/5, 224/1, 224/2, 226/1, 226/2, 227 teilw, 251/13, 252/195, 254/3, 254/4, 254/5, 255/2, 256/2,
257/4, 257/5, 258/5, 258/6, 259/6, 259/7, 260A4, 262A4,
263/161, 264/161,174/5,188/8.
Flur 5
Flurstücke: 1, 2, 3, 4/1, 5/3, 6/1, 7/1, 7/2, 8/1, 8/2,9,10 n/i 11/2,13,14,15,16,17,18,19, 20, 22/1,138,139,140,141,142/ 142/3,142/4,150,184/11,186/12,187A2, 23/1.
Flur 7:
Flurstücke: 1/1,1/2,1/3,1/4, 2/1, 2/2, 2/3, 3/1, 3/3, 3/4,3/5 4/1, 4/3, 4/4, 4/5, 5/2, 5/3, 5/4, 7/1, 7/2, 7/3, 8/1, 8/2,9/3 014I 9/5, 9/6, 9/7, 9/8, 9/9, 10/1, lo/2, 11/1,11/2,12/2,12/3,12/4 F 12/5,12/6, 13/1,13/2,13/3, 22/1, 22/3, 22/4, 23/3,23/4,23/5 ’ 23/6, 23/7, 24, 25, 26, 27, 28, 350/1, 350/2, 350/3,350/4 ’ 350/5, 351/1, 351/2, 351/3, 351/4, 351/5, 354/2, 348 teilw, ’ 353 teilw, 354/1, 354/3 teilw, 351/6 teüw. 349.
Eitelbom, den 7. Mai 1976 Hümmerich,Ortsbürgermstrl
110-Jahre Männergesangverein Eitelborn
Am kommenden Wochenende vom 14. bis 16. Mai 1976 begeht ] der Männergesangverein Eitelborn sein 110-jahriges VereinsjJ läum mit einer Reihe von Veranstaltungen auf dem Gelände dd Augst-Schule in Eitelbom. An den verschiedenen Veranstaltungen nehmen 50 Chöre mit über 2000 Sängerinnen und S»| ger aus der näheren und weiteren Umgebung, aber auch namhafte Chöre aus Nordrhein-Westfalen und Hessen teil.
Die Festtage werden mit einem Festabend am Freitag, dem 14. Mai, 20 Uhr, eröffnet. Die musikalische Umrahmung diesttl Veranstaltung hat der Musikverein Hillscheid übernommen. Am Samstag, dem 15. Mai, ebenfalls um 20 Uhr, findet ein großes Freundschaftssingen statt. Höhepunkt der Festtage ist zweifellos ein großes Preissingen, das in einer neuen und modernen Form am Sonntag, dem 16. Mai 1976, durchgeführt wird. Es findet in der Turnhalle der Augstschule vor Stuhlreiil statt und gliedert sich in ein Pokalsingen (Beginn 8.30 Uhr) und ein Meisterpreissingen (Beginn: 14 Uhr). Für die besten Leistungen der teilnehmenden Chöre sind wertvolle Pokale u.a. Ehrenpreise des Ministerpräsidenten von Rheinland-Pfalz, j des Landrats des Westerwaldkreises und der Gemeinde Eitelbom sowie Förderpreise von insgesamt rund 3000 DM ausgeset
Als Jury konnten die bekannten Musikpädagogen und Kompoi sten Wolfgang Lüderitz, Köln, und Paul Gastreich, Lennestadt,! verpflichtet werden. Die Schirmherrschaft für die Festtage hat! der Regierungspräsident des Regierungsbezirks Koblenz, HeiniJ Korbach, übernommen.
Im Anschluß an die Veranstaltungen am Freitag und Samstag j spielt ein Ensemble des Musikvereins Hillscheid zum Tanz auf.!
Mit einem volkstümlichen und gemütlichen Beisammensein im Festzelt am Sonntagnachmittag und der Preisverleihung um 18 Uhr, klingen die Festtage aus. Hierzu bietet der Musikverein Hillscheid einen bunten Strauß volkstümlicher Musik, Der Eintritt zu dieser Veranstaltung ist frei.
An allen Festtagen ist für das leibliche Wohl (ler Gäste bestens I gesorgt. Gepflegte Getränke und Speisen werden bei kulanten | Preisen in reicher Auswahl geboten. Alle Freunde volkstümlichen Singens und Musizierens sind zu den Veranstaltungen recht herzlich eingeladen.
Jungsozialisten Eitelborn/Neuhäusel
Am 13. Mai 1976 veranstalten die Jungsozialisten ihren nach-j sten Filmabend. Gezeigt wird der Film „Der Schatz der Sierra j Madre“. Die Veranstaltung beginnt um 19.30 Uhr im Jugend- [ heim Eitelbom.
Die nächste AG-Sitzung findet am 18. Mai 1976 um 20 Uhr im Jugendheim Eitelborn statt.
Montabaur -9- |7.00 Uhr Got Tot
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onntag, 16. Mai |4.30 Uhr Trat Lah
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KADENBACH:
Kirmes in Kadenbach
Am Wochenende vom 15. -17. Mai 1976 feiert die Gemeinde Kadenbach ihre traditionelle Kirmes.
Auch in diesem Jahr wird von der Kirmesgesellschaft -Sp 0 ^ freunde Germania Kadenbach 1910 - den Gaststätten wwi' Schaustellern alles getan, um den Kirmesgästen den AufentW| so angenehm wie möglich zu machen.
Das Kirmesprogramm sieht folgendes vor:
Samstag, 15. Mai 1976 15.00 Uhr Aufhängen der Kirmeskrone auf dem Kirmespk®

