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Montabaur -4-

Amtl. Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachung

Satzung der Verbandsgemeinde Montabaur zur Änderung und Ergänzung der Hauptsatzung vom 10. Mai 1976

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 11.03.1976 aufgrund der §§24 und 25 der GemO für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) in Verbindung mit der 3. Landes­verordnung zur Durchführung des Landesgesetzes über den Brandschutz und die technische Hilfe (Entschädigungsverordnung -Feuerwehr, - 3. BrandSchGDVO) vom 23.12.1975 folgende Sat­zung zur Änderung der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Montabaur beschlossen, die nach aufsichtsbehördlicher Unbedenk­lichkeitsbescheinigung durch die Kreisverwaltung vom 5. April 1976 hiermit bekanntgemacht wird.

§ 1

Die Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Montabaur vom 01.07. 1974 wird wie folgt geändert:

1. Nach § 10 werden folgende §§ 10a und 10b eingefügt:

§ 10a

Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Wehrleiter Wehrführer und Führer mit Aufgaben, die denen des Wehr­führers gleichgestellt sind.

(1) Der Wehrleiter, der Vertreter mit Aufgaben, die Wehrführer der Stützpunktfeuerwehren sowie die Wehrführer der übrigen Feuerwehren erhalten eine Aufwandsentschädigung.

(2) Mit der Aufwandsentschädigung sind die mit der Wahmeh- mung des Ehrenamtes verbundenen notwendigen baren Ausla­gen und die sonstigen persönlichen Aufwendungen abgegolten.

(3) Ein etwaiger Verdienstausfall wird in Anwendung des § 11 Abs. 3 Satz 2-4 des Landesgesetzes über den Brandschutz und die technische Hilfe vom 27.06.1974 ersetzt und ist bei Arbeit­nehmern durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers nachzuwei­sen.

(4) Die Aufwandsentschädigung ist monatlich im voraus zu zahlen.

(5) Die Aufwandsentschädigung ruht,

1. wenn der Betreffende ununterbrochen länger als drei Monate das Ehrenamt nicht wahmimmt, für die über drei Monate hinausgehende Zeit,

2. solange der Ehrenbeamte vorläufig seines Dienstes enthoben oder ihm die Führung seiner Dienstgeschäfte verboten ist.

§ 10b

HÖHE DER AUFWANDSENTSCHÄDIGUNG

(1) Die Aufwandsentschädigung wird in Form eines monatlichen Pauschalbetrages gewährt.

(2) Sie beträgt für

a) den Wehrleiter 100,- DM

b) den Vertreter mit Aufgaben 30,- DM

c) die Wehrführer der Stützpunktfeuerwehren Montabaur und Nentershausen 20,- DM,

d) alle übrigen Wehrführer 10,- DM.

(3) Die Wehrführer oder Vertreter erhalten für die Teilnahme an Dienstversammlungen ein Sitzungsgeld in Höhe von

10,- DM.

(4) Die Mitglieder des Feuerwehrausschusses erhalten für jede Teilnahme an einer Sitzung des Feuerwehrausschusses ein Sit­zungsgeld in Höhe von 10,- DM.

2. § 11 Abs. 1 wird wie folgt neugefaßt:

(1) Der Verbandsgemeinderat bildet folgende Ausschüsse:

a) Haupt- und Finanzausschuß,

b) Rechnungsprüfungsausschuß,

c) Ausschuß für Bauwesen und Raumordnung,

d) Schulträgerausschuß,

e) Sozial- und Sportausschuß,

f) Ausschuß für Fremdenverkehr und Umweltschutz

§ 2

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekannt­machung in Kraft. 5430 Montabaur, den lo. Mai 1976 Siegel gez. Mangels, Bürgermeister

Bekämpfung der Tollwut beim Wild, hier: Begasung der Fuchsbaue

Lt. Schnellbrief des Ministeriums für Landwirtschaft, Weirbai und Umweltschutz vom 31.03.1976 wird zur Bekämpfung d R I Tollwut beim Wild, in der Zeit vom 12. - 30.5.1976 eint Begasungsaktion der Fuchsbaue in den Gemeinden des Kk 1k ,i welche zum Tollwutsperrgebiet erklärt wurden, durchgeführt.' Es handelt sich dabei um die Orte: '

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Girod-Kleinholbach Görgeshausen

Montabaur und Wirzenborn

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Reckenthal und Untershausen

Die Jagdbehörde wird die Begasungsaktion durchführen,

j Ermittlung «Wettbewerb Ucheidungei & Teilnahme .1976 (Datur jbere Landesp Bc in Nr. 5 des irhanden - eni Riskunft erteil |l. 02602/122

Bekämpfung der Tollwut

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Vorbeugende Schutzimpfung von Rindern und Pferden

Die Vertreterversammlung der Tierseuchenkasse Rheinland- Pfalz hat am 27. April 1976 beschlossen, im Jahre 1976 einen Zuschuß zu den Kosten vorbeugender Schutzimpfungen von Rindern und Pferden gegen die Tollwut zu gewähren.

Die Beihilfe beträgt 7,- DM je geimpftes Rind oder Pferd,

Sie kommt auch Tierhaltern zugute, die ihre Tiere in diesem Jahr schon haben impfen lassen. Anträge sind unter Beifügung |f, der erforderlichen Belege über die Kreisverwaltung Montabaii an die Tierseuchenkasse zu richten.

Verbandsgemeindeverwaltung als . Ortspolizeibehörde

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Manöver der Bundeswehr

Eine Einheit der Bundeswehr beabsichtigt, in der Zeit vom 11.5. -13.5.1976, ein Manöver im Raum Montabaur - Diez-NiJ roth - durchzuführen.

An dem Manöver nehmen 26 Soldaten mit 8 Räderfahrzeugei]] teil Wir bitten die Bevölkerung bei evtl, auftretenden Verkeil behinderungen um Verständnis.

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Serenadenkonzert

In der Reihe der Schloßkonzerte der

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wird allen Musikfreunden im Monat Mai etwas Besonderes gt-J boten :

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Mainzer Kammerorchester ist ein Serenadenabend im Innenhof des Schlosses mit der a-Moll Suite für Blockflöte und Orchester von Georg Philipp, Telemann , dem 3. Brandenburgischen Konzert vonJohann Sebastian Bach, dem Concert Nr. 4 von JeanPhillipe Ramea und der Serenada nottuma von Wolfgang Amadeus Mozarti sechs rumänischen Volkstänzen von Bela Bartok.

Donnerstag, den 27. Mai 1976 (Christi Himmelfahrt) Kartenvorverkauf ab 13. Mai 1976 im Rathaus, Zimmer 17.

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L andeswettbewerb 1976:Vorbildliche Campingplätze i Landschaft"

Mit Rundschreiben vom 5.3.1976 teilt die Bezirksregierunjl daß gemäß Runderlaß vom 9.12.1975 - U 3 1702 (MinBl. 1 Sp. 46) - das Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau un | Umweltschutz für 1976 den Landeswettbewerb () Vorbildliche Campingplätze in der Landschaft ausgeschrieben hat.

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