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Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen
Für die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 1977/78 wurden durch den Ortsgemeinderat für die Ortsgemeinde Nentershausen folgende Personen vorgeschlagen:
1. Holzenthal Reinhold, Bauunternehmer, Unterdorfstraße 13
2. Weidenfeller Ernst, Rentner, Bergstraße 12
3 . Opper Alfred, Beamter, Neustraße 24
4. Perne Walter, Kaufmann, Waldstraße 1
5. Rörig Alfred, Beamter, Koblenzer Straße 8.
Neuer Gemeindearbeiter
Am 6. Mai 1976 hat Herr Lothar Born seinen Dienst bei der Gemeinde als ständiger Arbeiter aufgenommen. Bestandteil des Arbeitsvertrages ist auch die Ausführung der Arbeiten am Friedhof als Totengräber.
Herr Lothar Born tritt damit die Nachfolge des aus dem Gemeindedienst ausgeschiedenen Arbeiters, Herrn Albert Frink, an.
Es mehren sich die Fälle, daß von Grundstückseigentümern Klage über das wilde Abkippen von Müll auf ihren Grundstücken geführt wird.
Die Ortspolizeibehörde wurde gebeten, diesem Übel durch verstärkte Kontrollen zu begegnen.
Der Jugendgruppe sagt die Gemeinde Dank für die Errichtung der Walderholungsanlage - Schutzhütte - anläßlich der Einweihungsfeier am 1. Mai. im Hemscheid. Beachtenswert ist, daß diese Anlage durch Eigeninitiative und ohne Zuschüsse der | öffentlichen Hand in zweijähriger Bauzeit ersteUt wurde.
gez. Peme, Ortsbürgermeister.
Tanz in den Mai
I Am Samstag, dem 8. Mai 1976, 20.00 Uhr in der Turnhalle I Nentershausen.
I Der SPD-Ortsverband Nentershausen-Görgeshausen-Niederer- lbach lädt zu einer öffentlichen Tanzveranstaltung mit einer 7 iMann Bundeswehrkapeile alle Mitbürger ein. iDer Reinerlös dieser Veranstaltung wird einem guten Zweck Izur Verfügung gestellt. Aus diesem Grunde lohnt es sich für alt lund jung einige Stunden das Tanzbein zu schwingen.
|Es werden keine überhöhten Preise erhoben, kommen Sie und liiberzeugen Sie sich selbst.
INIEDERERBACH:
■Amtliche Bekanntmachung
ISatzung zur Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Be- jstattungswesen der Ortsgemeinde Niedererbach vom 14.4.1976
Der Ortsgemeinderat hat am 11.2.1976 aufgrund der §§ 24 und 26 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) pom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) folgende Satzung beschlossen, fie nach Erteilung der aufsichtsbehördlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung durch die Kreisverwaltung vom 6.4.1976 hiermit bekanntgemacht wird:
. § 1 uie Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Ortsgemeinde Niedererbach vom 26.8.1974 wird wie folgt geändert:
| n § 9 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt:
".« Soweit ein Totengräber der Ortsgemeinde nicht zur Verfügung steht, können die Grabbereitungsarbeiten durch pntte ausgeführt werden.“
§ 2
pW Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in
fö^jj^|djrert>a ch , 14.4.1976 gez. Zey, Ortsbürgermeister.
jzung der Ortsgemeinde Niedererbach zur Änderung der i ln ? u D n 9 u >>er die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- m Bestattungswesen vom 14.4.1976
- 8 ? e *neinderat hat am 11.2.1976 aufgrund des § 24 RI 9 m? eindcc> rd nun S für Rheinland-Pfalz (GemO) vom t! (GVBL S. 419) und der §§1,2 und 7 des Kommunal- r^bengesetzes ; für Rheinland-Pfalz vom 8. November 1954
(GVBl. S. 139) in der zur Zeit gültigen Fassung folgende Satzung beschlossen, die nach Erteilung der aufsichtsbehördlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung durch die Kreisverwaltung vom 7.4.1976 hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofsund Bestattungswesen der Ortsgemeinde Niedererbach vom 17.7.1974 wird wie folgt geändert:
§ 3 wird um den Absatz 9 erweitert:
(9) Steht der Ortsgemeinde kein Totengräber zur Verfügung, so sind anstelle der Bestattungsgebühren nach § 3 Absatz 1 Buchstabe a) und b) und Absatz 6 Grabbereitungskosten in Höhe von 270,— DM zu zahlen. Alle weiteren Bestattungsgebühren bleiben unverändert.
§2
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
5431 Niedererbach, 14.4.1976 gez. Zey, Ortsbürgermeister.
Amtliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Niedererbach für das Jahr 1976 vom 26.4.1976
I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBl. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 20.4.1976 hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1976 wird im
VERWALTUNGSHAUSHALT
in der Einnahme auf 297.000,-- DM
in der Ausgabe auf 297.000,- DM
VERMÖGENSHAUSHALT
in der Einnahme auf 390.000,- DM
in der Ausgabe auf 390.000,- DM festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 1976 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt erforderlich ist, wird auf 195.000,- DM festgesetzt.
§3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§4
Kassenkredite werden nicht beansprucht.
§5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. GRUNDSTEUER:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) 220 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 240 v.H.
2. GEWERBESTEUER:
a) nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 320 v.H.
b) nach der Lohnsumme
c) Mindeststeuer
aa) Hausgewerbetreibende 6,- DM
bb) Sonstige Gewerbetreibende 12,- DM.
3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund 24,-- DM
für den zweiten Hund 36,- DM
für jeden weiteren Hund 48,--DM.
II.
Genehmigung der Haushaltssatzung:
Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBl. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Niedererbach für das Haushaltsjahr 1976 wird hiermit erteilt:
Zu dem Gesamtbetrag der Kredite, in Höhe von 195.000,- DM. Die Genehmigung gilt vorbehaltlich der Genehmigung zur

