Montabaur -10-
GÖRGESHAUSEN:
Amtliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Görgeshausen findet am Dienstag, dem 11. Mai 1976. um 20.00 Uhr im Sitzungszimmer des Rathauses statt.
TAGESORDNUNG:
I. öffentliche Sitzung:
1. Beratung und Beschlußfassung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen - Erschließungsbeiträge
2. Beratung und Beschlußfassung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen -Ausbaubeiträge-
3. Beratung und Beschlußfassung über die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes ..Im Strichen“
4. Verschiedenes.
5431 Görgeshausen, 3.5.1976 gez. Herz, Ortsbürgermeister.
Ausbau der Brunnenstraße, Diezer Straße und Limburger Straße
In seiner Sitzung am 27. April 1976 beschloß der Ortsgemeinderat Görgeshausen, den Anteil der Ortsgemeinde am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Brunnenstraße, Diezer Straße und Limburger Straße auf 33 1/3 % festzusetzen.
Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen
Für die Wahl der Schöffen im Geschäftsjahr 1977 und 1978 beschloß der Ortsgemeinderat, aus der Ortsgemeinde Görgeshausen die Herren
Erwin Lammel und Edgar Henrich vorzuschlagen. '
Ausbau der Brunnenstraße
Es wurde beschlossen, die Verlängerung der Brunnenstraße bis zum Sportplatz (Länge ca. 600 m) auszubauen.
Die Beratung und Beschlußfassung über den Entwurf einer Erschließungsbeitragssatzung und einer Ausbaubeitragssatzung wurde bis zur nächsten Sitzung vertagt.
Landrat Dr. Heinen spricht
in einem Frühschoppen des CDU-Ortsverbandes Montabaur-Ost am Sonntag, dem 9. Mai 1976 um 10 Uhr in Görgeshausen, Gaststätte „Baumgartl“. Alle Bürger sind sehr herzlich dazu eingeladen.
HEILBERSCHEID:
Erschließungsbeitragssatzung
In der Sitzung des Ortsgemeinderates Heilberscheid am 28.4.76 wurde einstimmig der Entwurf einer neuen Satzung zur Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) beschlossen, Die Satzung soll rückwirkend ab 4.6.1970 in Kraft treten.
Ausbaubeitragssatzung
ln gleicher Sitzung stimmte der Ortsgemeinderat auch dem Entwurf einer neuen Satzung zur Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge) zu. Diese Satzung soll nach dem Beschluß des Ortsgemeinderates rückwirkend ab 4.6.1970 in Kraft treten.
Friedhofsordnung
Die Friedhofsordnung der Ortsgemeinde Heilberscheid vom 5.5.1970 wurde geändert, und zwar wurden die Gebühren für Grabstellen wie folgt festgesetzt:
a) für Ortsfremde
1. für Personen bis zu 6 Jahren 200,-- DM
2. für Personen über 6 Jahren 350,-- DM.
b) für Ortsansässige
1. für Personen bis zu 6 Jahren 180,- DM
2. für Personen über 6 Jahren 300,- DM.
Diese Satzung soll am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft treten.
Vorschlag für die Wahl der Schöffen
Für die Wahl der Schöffen für das Geschäftsjahr 1977/78 wurden vom Ortsgemeinderat folgende Personen aus der Ortsgemeinde Heilberscheid vorgeschlagen:
1. Becker Ewald, Straßenwärter, Kirchstr. 10a,
2 Böckling, Gerhard, Kraftfahrer, Isselbacher Straße 15b.
NENTERSHAUSEN:
Modellfluggelände
Die Flugmodellsportgruppe Limburg unterhält in der Gemarkung Nentershausen ein vereinseigenes Fluggelände. Dieses ist von der Bezirksregierung Koblenz für den Verein als Modell- fluggelände genehmigt worden. Die Einwohner von Nentershau-1 sen und Umgebung können auf diesem Gelände den Modellflug, zeugen bei ihren Kunstflügen zuschauen.
Viel Mühe und Arbeit wurde dazu aufgewendet, dieses Gelände in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten.
Das Verhältnis zu der Nentershäuser Bevölkerung ist bisher als gut zu bezeichnen.
In letzter Zeit wurden wiederholt auf dem Fluggelände Gräben ausgehoben. Dazu kommt, daß auf dem Zufahrtsweg Nagelleisten eingegraben waren. Dieses ist kein grober Unfug mehr, sondern Sachbeschädigung mit Vorsatz.
Die Modellfluggruppe hat diese Vorkommnisse zum Anlaß genommen, Anzeige gegen Unbekannt zu erstatten. Außerdem hat sie eine Belohnung in Höhe von 500,- DM ausgesetzt. Hinweise nimmt der Vorsitzende der Flugmodellsportgruppe Limburg, Hans Kröller, 6251 Gückingen, Am Königstein 1, Tel. 06432/7378 entgegen.
Erschließungsbeitragssatzung
Der Ortsgemeinderat Nentershausen beschloß in seiner Sitzung j am 30. April 1976 den Entwurf der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließung!- J anlagen (Erschließungsbeiträge)
Diese Satzung soll rückwirkend am 26.11.1970 in Kraft treten, I Nach den Bestimmungen dieser Satzung trägt die Ortsgemeindtl 10% des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes ab 1.1.1976.
Ausbau beitragssalzu ng
Weiterhin wurde der Entwurf einer Satzung über die Erhebung j von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge) beschlossen.
Diese Satzung tritt rückwirkend ab 1.1.1970 in Kraft.
Friedhofssatzung und Gebührensatzung geändert
Die Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Nentershausen vom 26.10.1974 wurde durch den Ortsgemeinderat geändert. Durch diese Änderung wird die Möglichkeit geschaffen, Grab- j bereitungsarbeiten durch Dritte ausführen zu lassen, wenn ein Totengräber der Ortsgemeinde nicht zur Verfügung steht.
Die Änderung in der Gebührensatzung bezieht sich darauf, daß in diesem Falle anstelle der Bestattungsgebühren Grabbe« tungskosten in Höhe von 270,- DM zu zahlen sind. Alle weiter^ Bestattungsgebühren bleiben unverändert.
Die beiden o.a. Satzungen treten am Tage nach ihrer Bekannt-j machung in Kraft.
Bauliche Fertigstellung von Teilerschließungsanlagen
Der Ortsgemeinderat stellte die bauliche Fertigstellung einige'I Teilerschließungsanlagen in der Ortsgemeinde Nentershausen " fest. Als Zeitpunkt der Fertigstellung wurde der 1.1.1973 festgesetzt. Es wurde beschlossen, daß die Ortsgemeinde 33 1/3 % des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes übernimmt. Die amtliche Bekanntmachung dieses Beschlusses er» in Kürze an dieser Stelle.
Antrag des TTC Nentershausen auf Änderung der Beleuchtui in der Turnhalle
Der TTC Nentershausen hat beantragt, die Beleuchtung u>
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Turnhalle Nentershausen zu verbessern. Der Ortsgemeind® J beschloß, daß diesem Antrag nicht stattgegeben werden * ar weil die Haushaltsmittel zur Realisierung dieser Maßnahm e nicht zur Verfügung stehen.
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