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f der Ver- Rechtskraft des Flurbereinigungsplanes wird bekanntge-

iacht.

GRÜNDE:

er Flurbereinigungsplan wurde den Beteiligten gemäß § 59 ; tfiurbG bekantgegeben. Die im Anhörungstermin vom 21. Oktober

b !975 erhobenen Beschwerden wurden, soweit sie begründet waren, behoben.

Die verbliebenen Beschwerden wurden der Spruchstelle für Flur­bereinigung zur Entscheidung vorgelegt, die durch diese Anord- ung nicht gehindert ist, die Abfindungen zu ändern (Ziff.

II Nr. 4).

)a Bauten sowie Belastungen und andere Verfügungen bezüglich er neuen Grundstücke geplant sind, würden aus einem länge- en Aufschubder Ausführung des Flurbereinigungsplanes den ieteiligten voraussichtlich erhebliche Nachteile erwachsen.

)ie Voraussetzungen des § 63 Abs. 1 FlurbG sind daher gegeben.

bis den vorgenannten Gründen liegt die sofortige Vollziehung er vorzeitigen Ausführungsanordnung im überwiegenden Inter- sse der Beteiligten des Verfahrens.

Vuch der Allgemeinheit ist im Hinblick auf die in die Flurbe- inigung investierten erheblichen öffentlichen Mittel an einer lögüchst schnellen Herbeiführung der Auswirkungen des Ver- ihrens gelegen. Die sofortige Vollziehung ist daher auch im ffentlichen Interesse geboten (§80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungs- irichtsordnung vom 21.1.1960 - BGBl. I S. 17*)

ECHTSMITTELBELEHRUNG:

legen diese Anordnung kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung eschwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist schriftlich der zur Niederschrift beim Kulturamt in Montabaur, imburger Straße 11 oder wahlweise bei der Bezirksregierung Dbere Flurbereinigungsbehörde) Koblenz, 5400 Koblenz, j Stresemannstraße 3 bis 5 einzulegen.

i T)ie Beschwerdeschrift soll nach Möglichkeit in zweifacher Aus- I Fertigung eingereicht werden.

1 Montabaur, den 26.3.1976

\ Der Kulturamtsvorsteher:

gez. Dr. Nickolay, Ltd.Reg.Direktor.

IEDERELBERT: mtl. Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates findet am Donnerstag, dem 8. April 1976, um 20.00 Uhr in Sitzungsraum des Rathauses in Niederelbert statt.

Tagesordnung:

I* öffentliche Sitzung:

ll Beratung und Beschlußfassung über die Beteiligten der Orts­gemeinde an den Baukosten für die Kanalisation des Mühlgra­bens.

2t Beratung und Beschlußfassung über die Änderung und Erwei­terung des BebauungsplanesAuf der Schla

3. Beratung und Beschlußfassung über die Genehmigung eines Zuschusses für die Unterhaltung des Sportplatzes.

* Abgrenzung der Begriffe erhebliche/unerhebliche Haushalts­überschreitungen und Festlegung der Geringfügigkeitsgrenze für zusätzliche, bisher nicht veranschlagte Investitionen Vorlage -

fl Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen.

J Nichtöffentliche Sitzung

fl Stellungnahme zum Flächennutzungsplanentwurf der Ver- | bandsgemeinde Montabaur.

2^ Beratung und Beschlußfassung über Stundungsanträge und Widersprüche zu Erschließungsbeitragsbescheiden.

* Grundstücksangelegenheit Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen.

M31 Niederelbert, 29.3.1976 gez. Hübinger, Ortsbürgermeister.

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Freitag, dem 2. Aprü 1976, findet um 18.00 Uhr ne nichtöffentliche Sitzung des Bauausschusses statt, die der -a* ? e tun S der Ortsgemeinderatssitzung am 8.4.1976 dient, i ^ Niederelbert, 29.3.1976

gez. Hübinger, Ortsbürgermstr.

OBERELBERT:

Diebstahl am Friedhof

Liebe Mitbürger,

inzwischen wird es sicherlich manchem von Ihnen aufgefallen sein, daß bei dem oberen Pflanzbeet vor der Friedhofshalle fast die gesamte Anpflanzung entwendet wurde.

In der Nacht vom 19. auf den 20. März 1976 (Freitag auf Samstag) wurden 7 Coniferen, Größe 40 -60 cm aus dem Beet gestohlen. Der Diebstahl wurde noch am 20.3.1976 der Polizei in Montabaur gemeldet. Wer kann zu diesem Tat­bestand Angaben machen?

Wo wurden vom 20. März 1976 bis heute in Oberelbert und Umgebung ca. 6 - 7 Nadelhölzer in der Größe von 40 -60 cm angepflanzt?

Wer zu vorgenanntem Vorfall Angaben machen kann, wird gebeten, so bald wie möglich dieses bei der Polizei in Monta­baur oder bei der Gemeindeverwaltung in Oberelbert vorzuneh­men. gez. Weyand, Ortsbürgermeister.

Verloren - Gefunden

In der vergangenen Woche wurde ein Autoschlüssel mit Mäpp­chen als Fundsache abgegeben. Der Schlüssel kann während der Dienstzeit bei der Gemeindeverwaltung in Empfang ge­nommen werden. gez. Weyand, Ortsbürgermeister.

WELSCHNEUDORF:

Investitionsprogramm 1976 - 79

Der Rat der Ortsgemeinde Welschneudorf hat in seiner Sitzung am 23.3.1976 das Investitionsprogramm für die Haushalts­jahre 1976 - 79 beschlossen. In den einzelnen Jahren sind fol­gende Investitionen vorgesehen :

1976

a) Modernisierung des gemeindeeigenen Wohnhauses Gartenstraße 1

b) Ausbau der Waldstraße, Gartenstraße, Friedhofstraße, Jakobstraße, Bleichstraße.

c) Außenanstrich Rathaus,

d) Ausführung verschiedener Arbeiten auf dem Friedhof,

e) Fertigerschließung des BaugeländesTannenweg

1977

Ausbau der Wilhelmstraße, Neustraße, Birkenweg,

Ausbau der Bürgersteige der L 327, Goldgasse, Dorfplatz, Linden weg

1978

Teilerschließung des BaugeländesOberes Dielkopffeld Ausbau des Brunnenweges, Wiesenweges, Innenweg.

1979

Teilerschließung des Baugebietes Oberes Dielkopffeld

Modernisierung des gemeindeeigenen Wohnhauses

In der gleichen Sitzung beschloß der Rat die Modernisierung des gemeindeeigenen Wohnhauses, Gartenstraße 1 - wie im Investitionsprogramm 1976 vorgesehen - unter der Voraus­setzung, daß das Haus Gartenstraße 4 verkauft wird.

Weitere Beschlüsse des Gemeinderates:

- Verkauf der Gemeindeviehwaage

- Zuschuß für den Fastnachtszug in Höhe von 300,-- DM.

Katholische Kirchengemeinde Welschneudorf Ortskirchensteuer 19/6

Für das Kalenderjahr 1976 werden auf Grund des Landesgeset­zes über die Erhebung von Kirchensteuern im Lande Rhein­land-Pfalz vom 10.11.1975 und der Kirchensteuerordnung vom 8.11.1971 für örtliche kirchliche Bedürfnisse folgende Ortskirchensteuern erhoben:

1. Ein Zuschlag von

20 % zu den Grundsteuermeßbeträgen A und 20 % zu den Grundsteuermeßbeträgen B

2. Ein festes Kirchgeld von 3,-- DM.

Zu 1.:

Zur Kirchengrundsteuer werden alle Gemeindemitglieder herangezogen, die zur Grundsteuer veranlagt werden. Für