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Montabaur -10-

Danach ist beabsichtigt, im Rahmen der Förderung des Fremdenverkehrs die Verbindung zwischen dem Lahntal - Diez Görgeshausen - Eppenrod - NENTERSHAUSEN- Gelbachtal UND zwischen der Hessischen Landesgrenze - Niedererbach - NENTERSHAUSEN - Gelbachtal durch den Ausbau der hiervon betroffenen Wege herzustellen.

In den Jahren 1974/75 wurden bereits Wegebaumaßnahmen durch die Gemeinde in einer Gesamtstrecke von 4.650 km und einem Kostenaufwand von 90.913,54 DM durchgeführt. Diese Maß­nahmen wurden teilweise durch den Naturpark Nassau und die Forstverwaltung bezuschußt.

Der Ausbau erfolgte in den Abt. Forstort:

a) 12-13-14 Eichen 1.040 km

b) 12- 9-10-11 Dickenscheid 1.440 km

c) 31-25 Striehlen

Kohlberg 0.770 km

d) 15-16 Vorder-

Hinterholz 1.400 km zus 4.650 km.

Im Rahmen des Investitionsprogramms sind weitere Wegebau­maßnahmen vorgesehen. U.a. eine vollständige Erschließung des Hemscheid.

Nach Durchführung dieser geplanten Wegebaumaßnahmen ver­fügt die Gemeinde über gut ausgebaute Wald- und Wanderwege. Diese sind für den Erholungssuchenden - Wanderer - begrüßens­wert; für die Gemeinde jedoch als Holzabfuhrwege von großer Wichtigkeit.

gez. Perne, Ortsbürgermeister.

Überprüfung der Ülfeuerungsheizungen

Im Laufe des Monats Mai 1976 werden in Nentershausen die Ölfeuerungsheizungen überprüft.

Fahrt nach Vieux-Berquin

Der Bus am Samstag, 10. April 1976, nach Vieux-Berquin fährt bereits um 4.00 Uhr früh ab.

Er steht ab 3.40 Uhr am Jugendheim bereit.

Otto Stahlhofen

Freiwillige Feuerwehr - Spielmannszug

Die Angehörigen der Feuerwehr und des Spielmannszuges tref­fen sich am Freitag, dem 2.4.1976 ( um 19.00 Uhr anläßlich der Darbringung eines Ständchens im Gerätehaus.

Für die Hin- und Rückfahrt wurde ein Omnibus gemietet.

Es wird um vollzähliges Erscheinen in Uniform gebeten.

Vorstandssitzung

Der Vorsitzende des SPD-Ortsverbandes Nentershausen bittet alle Vorstandsmitglieder und Gemeindevertreter, sich am 3.April 1976,um 19.00 Uhr in der GaststätteSport-Klause (Eisbach-Sta­dion) einzufinden.

NIEDERERBACH:

Amtl. Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates findet am Freitag, dem 9. April 1976, um 20.00 Uhr im Sitzungssaal der Gemeinde statt.

Tagesordnung:

I. öffentliche Sitzung:

1. Beratung und Beschlußfassung über den Ausbau der Hofacker­straße und der Eisenbahnstraße.

2. Beschlußfassung über die Beendigung der Ausbauarbeiten an

der Fahrbahn der Steinstraße und der Bürgersteige Bahnhof­straße.

3. Beschlußfassung über die bauliche Fertigstellung von Teil- Erschließungsanlagen in den OrtsstraßenAm Asberg,

"Am Löhn und Bergstraße

4. Abgrenzung der Begriffe erhebliche/unerhebliche Haushalts­überschreitungen und Festlegung der Geringfügigkeitsgrenze für zusätzliche, bisher nicht veranschlagte Investitionen.

5. Verschiedenes.

II. Nichtöffentliche Sitzung:

1. Grundstücksangelegenheiten

2. Ausbau eines gemeindeeigenen Weges

3. Antrag der Freiw. Feuerwehr auf Pachtung von zwei Räumen im Gemeindehaus.

4. Antrag auf Pachtung eines Teilstückes des Gemeindegrabens

5. Stellungnahme zum Flächennutzungsplanentwurf der Ver­bandsgemeinde Montabaur.

6. Verschiedenes.

5431 Niedererbach, 30.3.1976.

gez. Zey, Ortsbürgermeister,

Bekanntmachung

Die Anlieger der Hofacker- und Eisenbahnstraße werden für Dienstag, den 6. April, um 19.15 Uhr zu einer Aussprache in den Saalbau Wermelskirchen eingeladen.

Thema der Aussprache: Ausbau der Straße im Baugebiet Hofacker.

gez. Zey, Ortsbürgermeister.

Verlosung

Die diesjährige Verlosung über das bestellte Brennholz findet am Samstag, dem 10. April 1976 um 10.30 Uhr in der Gast­wirtschaft Vogt statt.

gez. Zey, Ortsbürgermeister.

ELBERTGEMEINDEN

OBERELBERT/WELSCHNEUDORF

Amtl. Bekanntmachung für die Ortsgemeinden Oberelbert

und Welschneudorf

Kulturamt Montabaur

W. IV. 39 H.A.

Vorzeitige Ausführungsanordnung

I.

Im Flurbereinigungsverfahren Welschneudorf - W. IV. 39 - Westerwaldkreis, wird die vorzeitige Ausführung des durch Nachtrag I geänderten Flurbereinigungsplanes mit dem 10.Mai 1976 nach § 63 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 14. Juli 1953 (BGBl. I S. 591) angeordnet.

II.

Gleichzeitig wird die sofortige Vollziehung dieses Verwaltungs­aktes angeordnet.

III.

Die vorzeitige Ausführung des Flurbereinigungsplanes hat fol­gende rechtliche Wirkungen:

1. Die Abfindung jedes Beteiligten tritt in rechtlicher Bezie­hung an die Stelle seiner alten Grundstücke und Rechte. Die im Flurbereinigungsplan aufgeführten neuen Berechtig­ten werden Eigentümer der für sie ausgewiesenen Grund­stücke.

2. Rechte und Pflichten, die durch den Flurbereinigungsplan abgelöst oder aufgehoben werden, erlöschen; neue im Flurbereinigungsplan begründete Rechte und Pflichten ent­stehen. Die öffentlichen und privatrechtlichen Lasten der alten Grundstücke gehen, soweit sie nicht aufgehoben oder abgelöst werden, auf die neuen Grundstücke über.

3. Die im Flurbereinigungsplan getroffene Regelung öffent­licher Rechtsverhältnisse wird wirksam.

4. Soweit der Flurbereinigungsplan noch rechtskräftig geändert wird, wirkt die Änderung auf den in dieser Anordnung fest­gesetzten Zeitpunkt zurück.

5. Mit dieser vorzeitigen Ausführungsanordnung enden die recht­lichen Wirkungen derVorläufigen Besitzeinweisung vom

23.10.1975 gemäß § 66 FlurbG.

IV.

Die nach § 34 FlurbG festgesetzten zeitweiligen Einschränkun­gen des Eigentums bleiben bis zur Rechtskraft des Flurbe­reinigungsplanes bestehen.Deshalb können auch weiterhin Änderungen der Nutzungsart, die über den Rahmen eines ord­nungsgemäßen Wirtschaftsbetriebes hinausgehen, (z.B. Beseiti­gung bzw. Neuanlage von Obstanlagen) Errichtung oder Ver­änderung von Bauwerken, Einfriedigungen sowie Beseitigung von Bäumen, Beerensträuchern,

Rebstöcken, Hecken usw.) nur mit Zustimmung der Flurbe­reinigungsbehörde vorgenommen werden.

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