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Montabaur -8-

Bezeichnung verlaufend von bis Klassifizierung

Vorm TorWiesengrund bis tlw.

Grundstück Fischbach Fahrbahn und Bürgersteige

Als Zeitpunkt der Fertigstellung gilt für o.a. Teil-Erschließungs­anlage der 1.1.1976. gez. Meuer, Ortsbürgermeister.

Blutspendetermin in Horbach

Der DRK-Ortsverein Daubach führt am Freitag, dem 2. April von 17.00 bis 20.30 Uhr in Horbach in der Schule seinen Blut­spendetermin durch.

In Anbetracht des immer größer werdenden Bedarfs an Blut­konserven bittet Sie das Deutsche Rote Kreuz um rege Beteili­gung.

Schuckart, Jakob Kober Anton, Herms Willi,

Schwarz Willi

Geburtstage im April 1976

Nachfolgend aufgeführten Einwohnern der Ortsgemeinde Hor­bach gratulieren wir im Namen der Bürgerschaft zum Geburts­tag und wünschen für das kommende Lebensjahr Gesundheit und Glück.

geb. am 20.04.02, Horbach, Hauptstr. 8 geb. am 12.04.02, Horbach, Hauptstr. 40 geb. am 03.04.04, Horbach, Ign.Lötschert-

Haus

geb. am 14.04.93, Horbach, Ign.Lötschert-

Haus.

Ein ganz besonderer Glückwunsch gilt Herrn Anton Kober, der mit 74 Jahren noch den Dienst als Ortspolizeidiener der Orts­gemeinde Horbach gewissenhaft versieht. Er ist ein treuer und gern gesehener Mittler zwischen Verwaltung und Bürgern. Mögen ihm noch viele Jahre im Dienste der Ortsgemeinde in körperlicher und geistiger Frische vergönnt sein!

Herr Jakob Schuckart stand auch als Ortspolizeidiener und Klärwärter lange Jahre im Dienst der Ortsgemeinde Horbach; ihm gelten ebenfalls die besonderen Glückwünsche der Ortsge­meinde Horbach verbunden mit den besten Wünschen für die weitere Zukunft.

Zur Silberhochzeit gratulieren wir namens der Ortsgemeinde Horbach recht herzlich:

am 03.02.76 Müller, Reinhold und Helene geb. Jung am 29.03.76 Schuckart, Karl und Katharina geb. Wilhelmi

Allen Jubelpaaren wünschen wir auch für die Zukunft alles Gute für den gemeinsamen Lebensweg.

Bürgersteige an der StraßeAuf der Heide" werden ausgebaut

Wir teilen mit, daß am Montag, dem 5. April 1976,mit dem Aus­bau der Bürgersteige an o.a. Gemeindestraße begonnen wird.

Um Verzögerungen beim Ausbau zu vermeiden, bitten wir die Anlieger, die Bürgersteigflächen frei zu halten. Für evtl, auf­tretende Behinderungen oder Erschwernisse während der Bauzeit bitten wir um Verständnis.

Reinigung an seiner Stelle und auf seine Kosten vornehmen lassen.

Wir bitten um gefl. Kenntnisnahme und Beachtung. Verschie dentlich wurde Beschwerde geführt, daß die StraßeAuf der Heide mangelhaft gereinigt wird. Wir nehmen an, daß nach Beendigung des Bürgersteigausbaues von den Anliegern beson derer Wert auf die Straßenreinigung gelegt wird, so daß von seiten der Ortsgemeindeverwaltung eine Anwendung der Bestimmungen o.a. Satzung nicht nötig ist.

HÜBINGEN:

Die Gemeinde Hübingen gratuliert recht herzlich zum Geburt; | tag:

Frau Katharina Klein, 02.04.1896, 80 Jahre Herr Jakob Theissen 05.04.1898, 78 Jahre Frau Maria Noll, 09.04.1988, 88 Jahre.

Wir wünschen für die Zukunft viel Glück und Gesundheit.

Flämmen verboten

Die Ortsgemeindeverwaltung weist darauf hin, daß das Abbrennen von Wiesen oder Wegrändern etc. verboten ist. Es wurde festge­stellt, daß der Koppelhang bereits geflämmt wurde. In diesem Zusammenhang wird nochmals auf die Aufsichtspflicht der Eltern über ihre Kinder hingewiesen. Bei auftretenden Schäden können Eltern haftbar gemacht werden.

Straßenreinigungspflicht

Auf die Straßenreinigungspflicht in der Ortsgemeinde Horbach wird hingewiesen. Reinigungspflichtige gern. § 2 Abs. 1 der Sat­zung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Gemeinde Horbach vom 1.10.1964 sind Eigentümer aller bebauten und un­bebauten Grundstücke, die an öffentliche Straßen grenzen.

Die Reinigungspflicht der Grundstückseigentümer erstreckt sich bis zur Mitte der Fahrbahn, bei einseitig bebauten Straßen auf die ganze Fahrbahnbreite. In § 11 vorgen. Satzung ist festgelegt:

Bei Zuwiderhandlung gegen die Bestimmungen dieser Satzung wird gern. § 21 Abs. 2 GO Zwangsgeld bis zu 500,- DM festge­setzt.

Bei Weigerung des Reinigungspflichtigen kann die Gemeinde die

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EISBACHGEMEINDEN

GIROD:

Amtliche Bekanntmachung - Einladung -

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates findet am Montag, dem 5. April 1976, um 20.00 Uhr

in der Schule statt.

TAGESORDNUNG:

I. öffentliche Sitzung

1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 25.2.1976

2. Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben | für das Haushaltsjahr 19 75.

3. Abgrenzung der Begriffe erhebliche/unerhebliche Haushalt Überschreitungen und Festlegung der Geringfügigkeitsgrefll für zusätzliche, bisher nicht veranschlagte Investitionen. I

4. Beratung und Beschlußfassung über Instandsetzungs- und'| schönerungsmaßnahmen auf dem alten Friedhof.

5. Beratung und Beschlußfassung über die Aufstellung eines BebauungsplanesCampingplatz Freimühle

6. Verschiedenes.

II. Nichtöffentliche. Sitzung

1. Stellungnahme zum Flächennutzungsplan der Verbands­gemeinde Montabaur

2. Personalangelegenheit

3. Grundstücksangelegenheit

Montabai 4. Versch; 5431 Giro

Freiwilligi

Die Übun Preisßkat < Die Übun] dem 8. Ap Wir bitten

Möhnenve

Unsere Jal April 1976

Sauberhaltung der Schülerbushaltestellen

Ich habe in letzter Zeit festgestellt, daß sich die Schülerbus­haltestellen am Gemeindehaus sowie am Dorfausgang des öfte-1 ren in einem katastrophalen Zustand befinden.

Abfälle jeglicher Art werden von den Schülern einfach wegge- worfen, obwohl für diesen Zweck genügend Papier- bzw. Abfallkörbe angebracht sind. Auch werden die Anlagen in keiner Weise geschont und willkürlich zertrampelt. Ich bitte die Eltern ihre Kinder einmal eingehend zur Ordnung zu rufei\J damit diese Mißstände in Zukunft unterbleiben.

Es dürfte auch nicht schaden, wenn von seiten der Lehrerschaf einmal eine entsprechende Belehrung an die Kinder erfolgen würde.

Sollten sich diese Zustände in Zukunft nicht ändern, so werde I ich versuchen, im Ortsgemeinderat darauf hinzuwirken, daß zu-| mindest die Haltestelle am Gemeindehaus, die wir zum Schutz f gegen Witterungseinflüsse für die jüngeren Jahrgänge eingerich- [ tet haben, wieder an den Ortsausgang verlegt wird.

gez. Loring, Ortsbürgermeister.

Herzlicher

Frl. Maria Frau Marg Kleinholb; Die Gemei I allem aber

Dorfgemeinschaftshalle

Im Nachtrag zu dem Bericht in der vorletzten Ausgabe des Amtsblattes der Verbandsgemeinde Montabaur geben wir hierl mit das Spendenkonto für die Dorfgemeinschaftshalle Hübingflj bekannt:

Nassauische Sparkasse Montabaur Konto-Nr. 803 090 467

GROSSHC Amtl. Belt

Die nächst Freitag, de haus statt. TAGESOF 11. öffentlic 11. Beratun das Hau j 2. Beratun bauung: |3. Abgrens überschi für zu

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