Montabaur -2-
Sperrzeit für die Fastnachtstage neu festgesetzt
Anläßlich der diesjährigen Fastnachtskampagne wird die Sperr - zeit an den tollen Tagen wie folgt festgesetzt:
Samstag, den 28.2.1976 03.00 Uhr
Sonntag, den 29.2.1976 03.00 Uhr
Montag, den 1.3.1976 03.00 Uhr
Dienstag, den 2.3.1976 01.00 Uhr.
Diese Hinausschiebung der Sperrzeit, entbindet jedoch nicht von einer ordnungsgemäßen Anmeldung einer öffentlichen Tanzveranstaltung nach § 1 Abs. 1 der Landespolizeiverordnung über Tanzveranstaltungen vom 4. März 19763.
ANZEIGEPFLICHTIG sind unter anderem auch die in letzter Zeit häufiger abgehaltenen Hausbälle in den Gastwirtschaften.
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur als Ortspolizeibehörde
Wasserwerk der Verbandsgemeinde Montabaur
Gemäß § 8 des Gesetzes über die Um weit Verträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Waschmittelgesetz) vom 20. Aug. 1 975 (BGBl. Nr. 100 S. 2255) werden die Wasserhärtebereiche für das Versorgungsgebiet der Verbandsgemeinde Montabaur nachfolgend bekanntgegeben :
Ortsgemeinde
Härtebereich
Millimol/L
Boden
2
bis
2,5 Millimol/L
Daubach
1
bis
1,3 Millimol/L
Eitelborn
1
bis
1,3 Millimol/L
Gackenbach
1
bis
1,3 Millimol/L
Girod
2
bis
2,5 Millimol/L
Görgeshausen
1
bis
1,3 Millimol/L
Großholbach
2
bis
2,5 Millimol/L
Heilberscheid
1
bis
1,3 Millimol/L
Heiligenroth
2
bis
2,5 Millimol/L
Holler
1
bis
1,3 Millimol/L
Horbach
1
bis
1,3 Millimol/L
Hübingen
1
bis
1,3 Millimol/L
Kadenbach
1
bis
1,3 Millimol/L
Montabaur
1
bis
1,3 Millimol/L
Wirzenborn
1
bis
1,3 Millimol/L
Reckenthal
1
bis
1,3 Millimol/L
Bladernheim
1
bis
1,3 Millimol/L
Ettersdorf
1
bis
1,3 Millimol/L
Horressen
1
bis
1,3 Millimol/L
Eigendorf
1
bis
1,3 Millimol/L
Eschelbach
1
bis
1,3 Millimol/L
Nentershausen
1
bis
1,3 Millimol/L
Neuhäusel
1
bis
1,3 Millimol/L
Niederelbert
. 1
bis
1,3 Millimol/L
Niedererbach
3
bis
3,8 Millimol/L
Nomborn
2
bis
2,5 Millimol/L
Oberelbert
1
bis
1,3 Millimol/L
Ruppach-Goldhausen
2
bis
2,5 Millimol/L
Simmern
1
bis
1,3 Millimol/L
Stahlhofen
1
bis
1,3 Millimol/L
Untcrshauscn
1
bis
1,3 Millimol/L
Wclschneudorf
1
bis
1,3 Millimol/L
Zu dieser Bekanntmachung geben wir'noch folgende Information
- GENAU DOSIERT, GELD GESPART -
Obwohl die modernen Waschmittel nicht mehr dicke Schaumberge auf Flüsse und Bäche zaubern, wie sie es noch 15 Jahren taten, enthalten sie auch heute noch Phosphat, das vor allem
in stehenden Gewässern unerwünscht ist. Phosphat wirkt in den Gewässern wie ein Düngemittel, d.h. Plankton, Algen und Wasserpflanzen wachsen in dem ohnehin nährstoffreichen Wasser besonders stark. Der Sauerstoffgehalt des Wassers schwankt in den oberen Wasserschichten stark, am Grunde des Gewässers tritt Sauerstoffmangel ein. Dann „kippt das Gewässer um“, d.h. die im Wasser enthaltenen Stoffe beginnen zu faulen, das Wasser stinkt. Für die Versorgung von Menschen, Tieren und Gewerbe mit Trink- und Brauchwasser kann ein solches Gewässer nicht mehr genutzt werden. Andererseits ist der Zusatz von Phosphat zu den Waschmitteln nicht zu umgehen, da die Waschkraft sonst erheblich geringer wäre.
Phosphat bindet die im Wasser vieler Versorgungsunternehmen enthaltene natürliche Härte (in erster Linie Kalk) ab.
Die Härte wiederum ist es, die die Wirkung der eigentlichen Waschsubstanzen behindert. Je härter das Wasser ist, um so mehr Phosphat wird zum Abbinden der Härte benötigt.
Um zu gewährleisten, daß nur soviel Phosphat mit der Lauge in die Gewässer gelangt, wie bei gegebener Wasserhärte erforderlich ist, sollen die Waschmittel entsprechend dosiert werden.
Die Waschmittelindustrie muß inzwischen auf den Packungen abdrucken, wieviel Meßbecher man bei einer bestimmten Wasserhärte für einen Waschgang zusetzen soll. Nach Kenntnis der Wasserhärte kann dann jede Hausfrau die erforderliche Waschmittelmenge in die Waschmaschine geben. In keinem Falle sollte sie großzügig ein wenig mehr Waschmittel hinzufügen, die Wäsche wird dadurch nicht weißer.
Sie sparen, wenn nicht mehr Waschmittel zugegeben wird, als für reine Wäsche nötig ist. Sie tragen damit auch wesentlich zum Umweltschutz bei. Denn alle Waschmittel enthalten Substanzen, die nur schwer aus Abwasser und Gewässern zu entfernen sind. Dieser Tip gilt also auch dem Umweltschutz.
Amtliche B Viehseuche
Die nächste Schutze gej ben:
17. Okt. 19' Montabaur,
ms KIR
Amtliche Bekanntmachung
für die Ortsgemeinden Gackenbach, Welschneudorf, Niederelbert und für die Stadt Montabaur, insbesondere für den Stadtteil Eschelbach.
Nach Mitteilung des Kulturamtes Montabaur vom 11.2.1976 liegen die geprüften und abgeschlossenen Kassenunterlagen des Rechnungsjahres 1975 der Flurbereinigungskassen Gacken- back und Welschneudorf sowie der Zusammenlegungskassen Niederelbert und Eschelbach in der Zeit vom 1. März 1976 bis einschl. 15. März 1976 bei den betreffenden Ortsbürgermeistern, bzw. für Eschelbach bei dem Vorsteher der Teilnehmergemeinschaft, Herrn Alwin Wörsdörfer, Eschelbach, Dahlienstraße 2, zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.
Einwendungen gegen die Richtigkeit der geprüften Jahresrechnung müssen von den Beteiligten bis spätestens 14 Tage nach erfolgter Offenlegung beim Kulturamt 5430 Montabaur, Limburger Straße 11, vorgebracht werden.
gez. Mangels, Bürgermeister.
Montabaur
Reinigung i
Aus gegebe steige und ( Bei Verstöi net werden
Die ^
)er Mitarbe emeindevei Vollendung
Im August 1
Berufung als Nachfolger in den Verbandsgemeinderat
Herr Reinhold Schwarz ist durch Tod aus dem Verbandsgemeinderat ausgeschieden. Gern. § 42 Abs. 2 KWG in Verbindung mit § 67 KWO ist als Ersatzmann der im Wahlvorschlag der FDP benannte Nachfolger
Herr Helmut HEPFER, Angestellter Im Windegut 22 5411 Neuhäusel
in den Verbandsgemeinderat berufen worden.
Die Voraussetzungen der Wählbarkeit nach § 5 KWG sind gegeben. Die Berufung wird hiermit gern. § 69 Abs. 2 KWO bekanntgemacht.
543 Montabaur, 11. Februar 1976
gez. Mangels, Bürgermeister als Verbandsgemeindewahlleiter
itarbeiter ] de von Verw Wir wünsche ®men Lebe:
Joch Theati F das The«
Herausgebar des .Amtsblattes: Verbandsgemeindaverwaltung Montabaur. Verantwortlich für den Inhalt’: Oberamtsrat Piwowarsky Tür den übrigen Teil: Robert Degen. Druck und Verlag: Verlag + Druok Linus Wittich, Weitersburg. Postanschrift: 5413 Bendorf, Postfach 12« Telefon (02622) 4055/56. Erscheinungsfolge: wöchentlich. Bezugsmöglichkeit und Bezugsbedingung: gebührenfreie Zustellung en sämtliche Haushalte der Verbnndsgemeinde. Einzelnummern können zusätzlich zum Einzelpreis von 0,50 DM beim Verlag erworben werden.
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