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Montabaur -2-

Sperrzeit für die Fastnachtstage neu festgesetzt

Anläßlich der diesjährigen Fastnachtskampagne wird die Sperr - zeit an den tollen Tagen wie folgt festgesetzt:

Samstag, den 28.2.1976 03.00 Uhr

Sonntag, den 29.2.1976 03.00 Uhr

Montag, den 1.3.1976 03.00 Uhr

Dienstag, den 2.3.1976 01.00 Uhr.

Diese Hinausschiebung der Sperrzeit, entbindet jedoch nicht von einer ordnungsgemäßen Anmeldung einer öffentlichen Tanzver­anstaltung nach § 1 Abs. 1 der Landespolizeiverordnung über Tanzveranstaltungen vom 4. März 19763.

ANZEIGEPFLICHTIG sind unter anderem auch die in letzter Zeit häufiger abgehaltenen Hausbälle in den Gastwirtschaften.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur als Ortspolizeibehörde

Wasserwerk der Verbandsgemeinde Montabaur

Gemäß § 8 des Gesetzes über die Um weit Verträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Waschmittelgesetz) vom 20. Aug. 1 975 (BGBl. Nr. 100 S. 2255) werden die Wasserhärtebereiche für das Versorgungsgebiet der Verbandsgemeinde Montabaur nachfolgend bekanntgegeben :

Ortsgemeinde

Härtebereich

Millimol/L

Boden

2

bis

2,5 Millimol/L

Daubach

1

bis

1,3 Millimol/L

Eitelborn

1

bis

1,3 Millimol/L

Gackenbach

1

bis

1,3 Millimol/L

Girod

2

bis

2,5 Millimol/L

Görgeshausen

1

bis

1,3 Millimol/L

Großholbach

2

bis

2,5 Millimol/L

Heilberscheid

1

bis

1,3 Millimol/L

Heiligenroth

2

bis

2,5 Millimol/L

Holler

1

bis

1,3 Millimol/L

Horbach

1

bis

1,3 Millimol/L

Hübingen

1

bis

1,3 Millimol/L

Kadenbach

1

bis

1,3 Millimol/L

Montabaur

1

bis

1,3 Millimol/L

Wirzenborn

1

bis

1,3 Millimol/L

Reckenthal

1

bis

1,3 Millimol/L

Bladernheim

1

bis

1,3 Millimol/L

Ettersdorf

1

bis

1,3 Millimol/L

Horressen

1

bis

1,3 Millimol/L

Eigendorf

1

bis

1,3 Millimol/L

Eschelbach

1

bis

1,3 Millimol/L

Nentershausen

1

bis

1,3 Millimol/L

Neuhäusel

1

bis

1,3 Millimol/L

Niederelbert

. 1

bis

1,3 Millimol/L

Niedererbach

3

bis

3,8 Millimol/L

Nomborn

2

bis

2,5 Millimol/L

Oberelbert

1

bis

1,3 Millimol/L

Ruppach-Goldhausen

2

bis

2,5 Millimol/L

Simmern

1

bis

1,3 Millimol/L

Stahlhofen

1

bis

1,3 Millimol/L

Untcrshauscn

1

bis

1,3 Millimol/L

Wclschneudorf

1

bis

1,3 Millimol/L

Zu dieser Bekanntmachung geben wir'noch folgende Informa­tion

- GENAU DOSIERT, GELD GESPART -

Obwohl die modernen Waschmittel nicht mehr dicke Schaum­berge auf Flüsse und Bäche zaubern, wie sie es noch 15 Jahren taten, enthalten sie auch heute noch Phosphat, das vor allem

in stehenden Gewässern unerwünscht ist. Phosphat wirkt in den Gewässern wie ein Düngemittel, d.h. Plankton, Algen und Wasserpflanzen wachsen in dem ohnehin nährstoffrei­chen Wasser besonders stark. Der Sauerstoffgehalt des Wassers schwankt in den oberen Wasserschichten stark, am Grunde des Gewässers tritt Sauerstoffmangel ein. Dannkippt das Gewässer um, d.h. die im Wasser enthaltenen Stoffe begin­nen zu faulen, das Wasser stinkt. Für die Versorgung von Men­schen, Tieren und Gewerbe mit Trink- und Brauchwasser kann ein solches Gewässer nicht mehr genutzt werden. Andererseits ist der Zusatz von Phosphat zu den Waschmitteln nicht zu umgehen, da die Waschkraft sonst erheblich geringer wäre.

Phosphat bindet die im Wasser vieler Versorgungsunterneh­men enthaltene natürliche Härte (in erster Linie Kalk) ab.

Die Härte wiederum ist es, die die Wirkung der eigentlichen Waschsubstanzen behindert. Je härter das Wasser ist, um so mehr Phosphat wird zum Abbinden der Härte benötigt.

Um zu gewährleisten, daß nur soviel Phosphat mit der Lauge in die Gewässer gelangt, wie bei gegebener Wasserhärte erforder­lich ist, sollen die Waschmittel entsprechend dosiert werden.

Die Waschmittelindustrie muß inzwischen auf den Packungen abdrucken, wieviel Meßbecher man bei einer bestimmten Wasserhärte für einen Waschgang zusetzen soll. Nach Kennt­nis der Wasserhärte kann dann jede Hausfrau die erforderli­che Waschmittelmenge in die Waschmaschine geben. In keinem Falle sollte sie großzügig ein wenig mehr Waschmittel hinzu­fügen, die Wäsche wird dadurch nicht weißer.

Sie sparen, wenn nicht mehr Waschmittel zugegeben wird, als für reine Wäsche nötig ist. Sie tragen damit auch wesentlich zum Umweltschutz bei. Denn alle Waschmittel enthalten Sub­stanzen, die nur schwer aus Abwasser und Gewässern zu ent­fernen sind. Dieser Tip gilt also auch dem Umweltschutz.

Amtliche B Viehseuche

Die nächste Schutze gej ben:

17. Okt. 19' Montabaur,

ms KIR

Amtliche Bekanntmachung

für die Ortsgemeinden Gackenbach, Welschneudorf, Niederel­bert und für die Stadt Montabaur, insbesondere für den Stadt­teil Eschelbach.

Nach Mitteilung des Kulturamtes Montabaur vom 11.2.1976 liegen die geprüften und abgeschlossenen Kassenunterlagen des Rechnungsjahres 1975 der Flurbereinigungskassen Gacken- back und Welschneudorf sowie der Zusammenlegungskassen Niederelbert und Eschelbach in der Zeit vom 1. März 1976 bis einschl. 15. März 1976 bei den betreffenden Ortsbürgermei­stern, bzw. für Eschelbach bei dem Vorsteher der Teilnehmer­gemeinschaft, Herrn Alwin Wörsdörfer, Eschelbach, Dahlien­straße 2, zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.

Einwendungen gegen die Richtigkeit der geprüften Jahresrech­nung müssen von den Beteiligten bis spätestens 14 Tage nach erfolgter Offenlegung beim Kulturamt 5430 Montabaur, Limburger Straße 11, vorgebracht werden.

gez. Mangels, Bürgermeister.

Montabaur

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Aus gegebe steige und ( Bei Verstöi net werden

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Im August 1

Berufung als Nachfolger in den Verbandsgemeinderat

Herr Reinhold Schwarz ist durch Tod aus dem Verbandsge­meinderat ausgeschieden. Gern. § 42 Abs. 2 KWG in Verbin­dung mit § 67 KWO ist als Ersatzmann der im Wahlvorschlag der FDP benannte Nachfolger

Herr Helmut HEPFER, Angestellter Im Windegut 22 5411 Neuhäusel

in den Verbandsgemeinderat berufen worden.

Die Voraussetzungen der Wählbarkeit nach § 5 KWG sind ge­geben. Die Berufung wird hiermit gern. § 69 Abs. 2 KWO bekanntgemacht.

543 Montabaur, 11. Februar 1976

gez. Mangels, Bürgermeister als Verbandsgemeindewahlleiter

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Herausgebar des .Amtsblattes: Verbandsgemeindaverwaltung Montabaur. Verantwortlich für den Inhalt: Oberamtsrat Piwowarsky Tür den übrigen Teil: Robert Degen. Druck und Verlag: Verlag + Druok Linus Wittich, Weitersburg. Postanschrift: 5413 Bendorf, Postfach 12« Telefon (02622) 4055/56. Erscheinungsfolge: wöchentlich. Bezugsmöglichkeit und Bezugsbedingung: gebührenfreie Zustellung en sämtliche Haushalte der Verbnndsgemeinde. Einzelnummern können zusätzlich zum Einzelpreis von 0,50 DM beim Verlag erworben werden.

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