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Montabaur -5-

Dienstag, 10. Februar 1976,19.45 Uhr, in Montabaur, Joseph-Kehrein-Schule, Physik-Saal.

Thema: Medikamentenmißbrauch . Eintritt frei!

Schützengesellschaft St. Seb. Montabaur

In den nächsten Wochen finden die Vereinsmeisterschaften 1976 statt. Nachfolgend die ersten Termine:

Samstag, 7.2., 13.30 Uhr

Freie Pistole, Schützenklasse

Luftgewehr/Luftpistole - Jugend und Junioren

Sonntag, 8.2. 9.00 Uhr

KK-Gewehr - Schützenklasse

Luftpistole - Schützen - u. Altersklasse

Mittwoch, 11.2. 20.00 Uhr Luftgewehr/Luftpistole - Damenklasse

Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß ein Nachschießen um Meistertitel nicht möglich ist. Wir bitten unsere Schützen um pünktliches Erscheinen.

TuS Montabaur

Für das kommende Wochenende sind, bei entsprechender Witte­rung die folgenden Meisterschaftsspiel vorgesehen :

8.2. 12.30 Uhr Ahrbach II-TuS II

14.30 Uhr Marienrachdorf - TuS I

10.00 Uhr Seenplatte - JSG A-Jugend in Weidenhahn

10.00 Uhr Engers - JSG B-Jugend in Engers.

Ob diese Spiele stattfinden kann aus der Tageszeitung bzw. dem vereinseigenen Aushang entnommen werden.

Auf jeden Fall stattfinden werden die folgenden Hallenturniere für die E - D und C-Jugend.

Die E-Jugend spielt am Samstag in Neuwied um die Plätze 6-10 der Hallenmeisterschaft. Anstoß um 14.00 Uhr.

Die D Jugend spielt ebenfalls am Samstag um 14.00 Uhr in der Kreissporthalle in Montabaur um die Plätze 1 - 5 der Hallen­meisterschaft.

Die C Jugend beteiligt sich am Turnier des SV Maischeid in Dierdorf. Spielbeginn und erstes Spiel um 13.30 Uhr in Dierdorf.

AHRBACHGEMEINDEN

TuS Ahrbach

Am Sonntag, dem 8.2.1976 finden folgende Meisterschaftsspiele statt:

10.00 Uhr B Jugend Ahrbach - Feldkirchen/I.H. 10.00 Uhr A Jugend Ellingen - Ahrbach

12.30 Uhr Ahrbach II - Montabaur II

14.30 Uhr Ahrbach I - Horressen

BODEN:

Kleinkinderuntersuchung

für Kinder, die in der Zeit vom 1.7.1970 bis 31.6.1971 geboren sind.

Am Dienstag, dem 24. Febr. 1976,16.15 Uhr, findet in der Schule in Boden eine Untersuchung der Kleinkinder statt, die im o.a. Zeitraum geboren sind.

Mit dieser Untersuchung ist ein wichtiger Seh- und Hörtest verbunden, der am Samstag, dem 28.2.1976 in den Vormittags­stunden in der Schule stattfinden wird.

ungsplanesIndustriegebiet der Ortsgemeinde Heiligenroth wird hiermit gemäß § 11 Bundesbaugesetz vom 23.6.1960 (BGBl. I S. 341) in Verbindung mit § 3 der 4. Landesverord­nung zur Durchführung des Bundesbaugesetzes vom 28.6.

1961 (GVB1. S. 151) zuletzt geändert durch die 2. Landesver­ordnung zur Änderung der 4. Landesverordnung zur Durch­führung des Bundesbaugesetzes vom 18.4.1974 (GVB1. S.

181) die Genehmigung mit nachstehender Auflage erteilt:

Zu den nach der Offenlage gemäß § 2 Abs. 6 BBauG vorgenommenen Änderungen der Baugrenzen sind in analoger Anwendung des § 13 Abs. 1 BBauG die betroffenen bzw. benachbarten Grundstückseigen­tümer zu hören.

BEGRÜNDUNG:

Während des Offenlegungsverfahrens hat das Katasteramt Montabaur angeregt, die südlich der Erschließungsstraße B vorgesehenen Baugrenzen dahingehend zu berichtigen, daß eine Abhängigkeit von den geplanten neuen Grenzen nicht mehr gegeben ist. Dieser Anregung hat der Ortsge­meinderat in seiner Sitzung vom 27.11.1975 stattgegeben. Grundsätzlich bestehen gegen eine solche Maßnahme keine Bedenken.

Auch wird eine erneute Offenlage nicht erforderlich, da Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Deshalb ist in analoger Anwendung des § 13 Abs. 1 BBauG aber zu verfah­ren, d.h. die Eigentümer des betroffenen und benachbarten Grundstückes sind zu der Änderung zu hören. Vor der öffent­lichen Bekanntmachung gemäß § 12 BBauG bitten wir noch die Einverständniserklärungen der Eigentümer der in Frage kommenden Grundstücke vorzulegen.

Bestandteil dieser Genehmigung sind die nachstehend aufge­führten Unterlagen : a ) Planurkunde,

b) Text,

c) Begründung.

Diese Genehmigung wird gern. § 12 BBauG vom 23.6.1960 (BGBl. I S. 341) hiermit öffentlich bekanntgemacht, mit dem Hinweis, daß die Erweiterung des Bebauungsplanes mit dieser öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich wird.

Der Erweiterungsplan nebst Text und Begründung kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, 543 Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt) während den Dienststunden sowie in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters während den orts­üblichen Dienststunden eingesehen werden.

Das Plangebiet umfaßt folgende Grundstücke:

Flur 46:

Flurstücke: 7/6, 7/10, 7/12, 7/13, 7/14, 7/15, 7/16, 9/1,

9/2, 10/2, 11/3, 11/4, 11/6, 18/2,20/4,21/1 22 teilw, 26/3, 26/7, 27, 28/1, 7/18, 7/17.

Flur 47_:_

Flurstücke: 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8/1, 8/2, 9, 10, 11, 12, 13,

14/1,14/2,15,16,17,18,19, 20, 21, 22, 23, 24,

25, 26, 27, 28, 29/1,29/2, 30,31/1, 31/3,31/4, 31/5, 32, 33, 34, 35, 36/1,36/2, 37, 38, 39, 40 41,104,105,106,107,108,109, 110/1,

110/2, 1 11, 123/3, 123/5, 126/1, 128/5, 135/26, 135/ 28,136/9, 123/7, 123/6.

FluMIL_

Flurstücke: 87, 88/1,88/2, 88/3, 89, 90, 91, 136, 137,

138, 139, 140, 141.

gez. Manns, Ortsbürgermeister.

HEILIGENROTH:

Amtl. Bekanntmachung

BebauungsplanIndustriegebiet der Ortsgemeinde Heiligen­roth. hier: Genehmigung und Rechtsverbindlichkeit des Bebau­ungsplanes.

Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur hat mit Verfügung vom 7.1.1976, Az.: 610-13 nachstehende Geneh­migung erteilt:

Zu der vorgenannten Erweiterung bzw. Änderung des Bebau­

Volksschule Heiligenroth Einschreibung der Schulneulinge

Die Einschreibung der Schulneulinge findet am Mittwoch, dem 25. Februar 1976, um 15.00 Uhr statt.

Schulpflichtig werden alle Kinder, die bis zum 30.6.1976 6 Jahre alt werden. Darüber hinaus können auch die Kinder aufgenommen werden, die bis zum 31.12.1976 das 6. Lebens­jahr vollenden, wenn sie die körperliche und geistige Reife besitzen.