Montabaur -5-
Dienstag, 10. Februar 1976,19.45 Uhr, in Montabaur, Joseph-Kehrein-Schule, Physik-Saal.
Thema: Medikamentenmißbrauch . Eintritt frei!
Schützengesellschaft St. Seb. Montabaur
In den nächsten Wochen finden die Vereinsmeisterschaften 1976 statt. Nachfolgend die ersten Termine:
Samstag, 7.2., 13.30 Uhr
Freie Pistole, Schützenklasse
Luftgewehr/Luftpistole - Jugend und Junioren
Sonntag, 8.2. 9.00 Uhr
KK-Gewehr - Schützenklasse
Luftpistole - Schützen - u. Altersklasse
Mittwoch, 11.2. 20.00 Uhr Luftgewehr/Luftpistole - Damenklasse
Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß ein Nachschießen um Meistertitel nicht möglich ist. Wir bitten unsere Schützen um pünktliches Erscheinen.
TuS Montabaur
Für das kommende Wochenende sind, bei entsprechender Witterung die folgenden Meisterschaftsspiel vorgesehen :
8.2. 12.30 Uhr Ahrbach II-TuS II
14.30 Uhr Marienrachdorf - TuS I
10.00 Uhr Seenplatte - JSG A-Jugend in Weidenhahn
10.00 Uhr Engers - JSG B-Jugend in Engers.
Ob diese Spiele stattfinden kann aus der Tageszeitung bzw. dem vereinseigenen Aushang entnommen werden.
Auf jeden Fall stattfinden werden die folgenden Hallenturniere für die E - D und C-Jugend.
Die E-Jugend spielt am Samstag in Neuwied um die Plätze 6-10 der Hallenmeisterschaft. Anstoß um 14.00 Uhr.
Die D Jugend spielt ebenfalls am Samstag um 14.00 Uhr in der Kreissporthalle in Montabaur um die Plätze 1 - 5 der Hallenmeisterschaft.
Die C Jugend beteiligt sich am Turnier des SV Maischeid in Dierdorf. Spielbeginn und erstes Spiel um 13.30 Uhr in Dierdorf.
AHRBACHGEMEINDEN
TuS Ahrbach
Am Sonntag, dem 8.2.1976 finden folgende Meisterschaftsspiele statt:
10.00 Uhr B Jugend Ahrbach - Feldkirchen/I.H. 10.00 Uhr A Jugend Ellingen - Ahrbach
12.30 Uhr Ahrbach II - Montabaur II
14.30 Uhr Ahrbach I - Horressen
BODEN:
Kleinkinderuntersuchung
für Kinder, die in der Zeit vom 1.7.1970 bis 31.6.1971 geboren sind.
Am Dienstag, dem 24. Febr. 1976,16.15 Uhr, findet in der Schule in Boden eine Untersuchung der Kleinkinder statt, die im o.a. Zeitraum geboren sind.
Mit dieser Untersuchung ist ein wichtiger Seh- und Hörtest verbunden, der am Samstag, dem 28.2.1976 in den Vormittagsstunden in der Schule stattfinden wird.
ungsplanes „Industriegebiet“ der Ortsgemeinde Heiligenroth wird hiermit gemäß § 11 Bundesbaugesetz vom 23.6.1960 (BGBl. I S. 341) in Verbindung mit § 3 der 4. Landesverordnung zur Durchführung des Bundesbaugesetzes vom 28.6.
1961 (GVB1. S. 151) zuletzt geändert durch die 2. Landesverordnung zur Änderung der 4. Landesverordnung zur Durchführung des Bundesbaugesetzes vom 18.4.1974 (GVB1. S.
181) die Genehmigung mit nachstehender Auflage erteilt:
Zu den nach der Offenlage gemäß § 2 Abs. 6 BBauG vorgenommenen Änderungen der Baugrenzen sind in analoger Anwendung des § 13 Abs. 1 BBauG die betroffenen bzw. benachbarten Grundstückseigentümer zu hören.
BEGRÜNDUNG:
Während des Offenlegungsverfahrens hat das Katasteramt Montabaur angeregt, die südlich der Erschließungsstraße B vorgesehenen Baugrenzen dahingehend zu berichtigen, daß eine Abhängigkeit von den geplanten neuen Grenzen nicht mehr gegeben ist. Dieser Anregung hat der Ortsgemeinderat in seiner Sitzung vom 27.11.1975 stattgegeben. Grundsätzlich bestehen gegen eine solche Maßnahme keine Bedenken.
Auch wird eine erneute Offenlage nicht erforderlich, da Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Deshalb ist in analoger Anwendung des § 13 Abs. 1 BBauG aber zu verfahren, d.h. die Eigentümer des betroffenen und benachbarten Grundstückes sind zu der Änderung zu hören. Vor der öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 12 BBauG bitten wir noch die Einverständniserklärungen der Eigentümer der in Frage kommenden Grundstücke vorzulegen.
Bestandteil dieser Genehmigung sind die nachstehend aufgeführten Unterlagen : a ) Planurkunde,
b) Text,
c) Begründung.
Diese Genehmigung wird gern. § 12 BBauG vom 23.6.1960 (BGBl. I S. 341) hiermit öffentlich bekanntgemacht, mit dem Hinweis, daß die Erweiterung des Bebauungsplanes mit dieser öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich wird.
Der Erweiterungsplan nebst Text und Begründung kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, 543 Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt) während den Dienststunden sowie in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters während den ortsüblichen Dienststunden eingesehen werden.
Das Plangebiet umfaßt folgende Grundstücke:
Flur 46:
Flurstücke: 7/6, 7/10, 7/12, 7/13, 7/14, 7/15, 7/16, 9/1,
9/2, 10/2, 11/3, 11/4, 11/6, 18/2,20/4,21/1 22 teilw, 26/3, 26/7, 27, 28/1, 7/18, 7/17.
Flur 47_:_
Flurstücke: 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8/1, 8/2, 9, 10, 11, 12, 13,
14/1,14/2,15,16,17,18,19, 20, 21, 22, 23, 24,
25, 26, 27, 28, 29/1,29/2, 30,31/1, 31/3,31/4, 31/5, 32, 33, 34, 35, 36/1,36/2, 37, 38, 39, 40 41,104,105,106,107,108,109, 110/1,
110/2, 1 11, 123/3, 123/5, 126/1, 128/5, 135/26, 135/ 28,136/9, 123/7, 123/6.
FluMIL_
Flurstücke: 87, 88/1,88/2, 88/3, 89, 90, 91, 136, 137,
138, 139, 140, 141.
gez. Manns, Ortsbürgermeister.
HEILIGENROTH:
Amtl. Bekanntmachung
Bebauungsplan „Industriegebiet“ der Ortsgemeinde Heiligenroth. hier: Genehmigung und Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes.
Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur hat mit Verfügung vom 7.1.1976, Az.: 610-13 nachstehende Genehmigung erteilt:
Zu der vorgenannten Erweiterung bzw. Änderung des Bebau
Volksschule Heiligenroth Einschreibung der Schulneulinge
Die Einschreibung der Schulneulinge findet am Mittwoch, dem 25. Februar 1976, um 15.00 Uhr statt.
Schulpflichtig werden alle Kinder, die bis zum 30.6.1976 6 Jahre alt werden. Darüber hinaus können auch die Kinder aufgenommen werden, die bis zum 31.12.1976 das 6. Lebensjahr vollenden, wenn sie die körperliche und geistige Reife besitzen.

