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Montabaur -3-

Sozialstation Ransbach-Baumbach

Rufbereitschaften - gültig nur für die Ortsgemeinde Simmern - 17./18.1.1976: Schw. Toni Brügge, 5411 Hillscheid, Schulstr. 22

Telefon: 02624/7101

Aus den Gemeinden

Dreizehn goldene, eine diamantene und eine Platin - Schallplatte

ft.

sind die Visitenkarte der Original Oberkrainer Avsenik. Nach über vier­tausend Konzerten in zwanzig Jahren auf Tourneen in Amerika, Kanada und ganz Europa werden die Original Oberkrainer oft kopiert, doch nie er­reicht. Die Oberkrainer-Fans sind in allen fünf Kontinenten zu Hause.

Da gibt es keine Sprachbarrieren. Um so höher ist es zu veranschlagen, daß es dem Fanfarenzug der Freiwilligen Feuerwehr in Horressen' gelungen ist, die Original Oberkrainer Avsenik zu einem Drei-Stunden-Konzert anläßlich des Grün­dungsfestes für den 12. Juni 1976 unter Vertrag zu bekommen. Unter tausend Anfragen hat der Generalmanager der Lustigen Musikanten, beeindruckt von der Hartnäckigkeit des äußerst agilen Geschäftsführers des Fanfarenzuges, sich für den Westerwald entschieden. Wörtlich:Sie haben das große Los gezo­gen, wir haben uns unter tausend Anfragen für Sie entschieden. Wer mit dabei sein will, der Vorverkauf beginnt bereits in ca. acht Tagen. Vorverkauf in Monta­baur: Firma Böckling, Großer Markt. Hn.

Kauf von Müllgebührenmarken für das Rechnungsjahr 1976

Wie im vergangenen Jahr können die Anschlußpflichtigen die Müllgebührenmarke bei einer Bank oder Sparkasse zum Preise von 50,- DM erwerben. Die Farbe der Marke ist kardinalrot.

Die Marke muß bis spätestens 15.2.1976 auf dem Deckel des Müllgefäßes angebracht sein. Nach diesem Zeitpunkt werden nur noch Gefäße mit den gültigen Gebührenmarken entleert.

Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, daß beim Kauf der Marke eine Quittung ausgegeben wird. Für spätere Reklamationen (wie Diebstahl usw.) ist die Vorlage der Quittung unbedingt erforderlich. Die Anschlußpflichtigen werden daher gebeten, diese Quittung gut aufzuheben.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

MONTABAUR

Amtl. Bekanntmachung

Bebauungsplan-ÄnderungHirtengarten der Stadt Montabaur, Stadtteil Horressen, hier: Genehmigung und Rechtsverbindlich­keit des Bebauungs-Änderungsplanes.

Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur hat mit

Verfügung vom 7.1.1976 Az.: 610 - 13 nachstehende Genehmigung erteilt:

Zu der vorgenannten Bebauungsplanänderung wird hiermit der Stadt Montabaur gemäß § 11 Bundesbaugesetz vom 23.6.196o (BGBl. I S. 341) in Verbindung mit § 3 der 4.Län- desverordnung zur Durchführung des Bundesbaugesetzes vom 28.6.1961 (GVB1. S. 151) zuletzt geändert durch die 2. Landesverordnung zur Änderung der 4. Landesverord­nung zur Durchführung des Bundesbaugesetzes vom 18.4.1974 (GVB1. S> 181) die Genehmigung erteilt. Bestand­teil dieser Genehmigung sind die nachstehend aufgeführten Unterlagen:

a) Planurkunde

b) Text,

c) Begründung.

Diese Genehmigung wird gern. § 12 BBauG vom 23.6.196o (BGBl. I S. 341) hiermit öffentlich bekanntgemacht mit dem Hinweis, daß die Änderung des Bebauungsplanes mit dieser öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich wird.

Der Änderungsplan nebst Text und Begründung kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur 543 Montabaur, Gelbachstraße 9 (Bauamt) während den Dienststunden, einge­sehen werden.

Das Plangebiet umfaßt folgende Grundstücke:

Flur: 11

Flurstücke: 2375/5 tlw. w

gez. Mangels, Bürgermeister.