Einzelbild herunterladen

hreiben

lt:

Oeut-

Ver-

Diese

nen

:t

ertigt.

.mgen

:k

n aufzu- it steht

neu- u von

neuet|

Her-

Be-

der in der

immern -1

die an die roffen iewerbe -1

nenden

1 die erigkei-

e einmal | gige :ilichen urde.

"kehrs­ichAm I

en

htsbäumt| ider-

nmen

chuß

Montabaur-11-

4 , Verschiedenes, Bekanntgaben usw.

! |], Nichtöffentliche Sitzung

1 , Vorberatungen zum BebauungsplanNörrenpfad-

Buchenstück unter Einbeziehung der Friedhofserweiterung.

12. Beratung und Beschlußfassung über den eingegangenen An­trag zur Errichtung einer Trafo-Station in der Gartenstraße.

3 . Verschiedenes, Bekanntgaben usw.

5411 Eitelborn, 3.12.1975 gez. Hümmerich, Ortsbürgermeister.

Mannergesangverein Mozart Eitelborn

Einladung zur Jahreshauptversammlung am 13. Dezember 1975, 20.00 Uhr, im VereinslokalZur Krone

Tagesordnung:

1 . Begrüßung durch den I. Vorsitzenden

2. Totenehrung

3 . Bericht der letzten Jahreshauptversammlung

4. Tätigkeitsbericht des Jahres 1975

5. Kassenbericht

6 . Aussprache zur Tätigkeit des Vorstandes

7. Entlastung des Vorstandes

8 . Neuwahlen

9. Verschiedenes.

Es wird noch einmal darauf hingewiesen, daß wir uns besonders mit der Sängerfahrt 1976 beschäftigen werden.

Wir würden uns sehr freuen, wenn sich alle unsere Mitglieder an der Gestaltung des Abends beteiligen könnten. Hier hat jeder die Möglichkeit, seine Anliegen vorzutragen und somit an den Interessen des Vereins aktiv mitzuwirken.

{Freiw. Feuerwehr Eitelborn

| Die nächste Übung findet am Freitag, dem 12. Dezember 1975 um 119.30 Uhr statt. Da dies die letzte Üung für 1975 ist, werden [ alle aktiven Mitglieder um pünktliches Erscheinen gebeten.

I Die Jahreshauptversammlung findet am Samstag, dem 20. Dezem- Iherum 20.00 Uhr im Gasthaus Westerwälder Hof statt. Alle [Mitglieder sind herzlich eingeladen.

KADENBACH:

Amtl. Bekanntmachung

| Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates findet am Donnerstag, dem 18. Dez. 1975, um 20.00 Uhr lim Sitzungsraum des Bürgermeisteramtes statt.

| Tagesordnung:

I. Öffentliche Sitzung:

|l. Beratung und Beschlußfassung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungs­anlagen (Erschließungsbeiträge)

|2. Beratung und Beschlußfassung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Aus­baubeiträge)

|3. Beschlußfassung über die Auszahlung von Zuschüssen an die Vereine.

[4. Einstellung des Ortsgemeinderates zur Aussetzung des Beschlus­ses vom lo.lo.197 5 durch den Ortsbürgermeister zur Planungs­vergabe für das Wochenendhausgebiet.

15. Investitionsprogramm 1975 -1979.

| 6 . Verschiedenes.

III. Nichtöffentliche Sitzung:

|l- Beratung und Beschlußfassung über die Aufnahme eines Kre­dites über 65.000,- DM für das Haushaltsjahr 1975.

|2. Planungsvergabe für die Aufstellung des Gesamtbebauungs­planes.

|3. Grundstücksangelegenheit |4. Verschiedenes.

5411 Kadenbach, 8.12.1975 gez. Karbach, Ortsbürgermeister.

I Bauausschußsitzung

|Am Mittwoch, dem 17.12.1975 findet um 19.00 Uhr im Sitzungs- Iraum des Bürgermeisteramtes eine nichtöffentliche Sitzung des [Bauausschusses statt. In dieser Sitzung werden die Tagesordnungs­punkte der am 17.12.1975 stattfindenden Ratssitzung beraten.

Karbach, Ortsbürgerm str.

Kinderspielplatz ist kein Tollplatz

Aus gegebener Veranlassung müssen wir erneut darauf hinwei- sen, daß die Kinderspielplätze zum Spielen für die Kinder da sind und nicht zum Tollplatz für Halbwüchsige erbaut wurden. Denn diese, so wurde festgestellt, zerstören u.E. nach aus reinem Übermut die Geräte und sonstige Einrichtun­gen. Wir weisen darauf hin, daß wir in Zukunft mit allem Nach­druck die betreffenden Jugendlichen bzw. die Erziehungsberech­tigten schadenersatzpflichtig machen.

Darum nochmals der Aufruf:Laßt die Anlagen für das da sein, für was sie geschaffen wurden, nämlich zum Spielen.

gez. Karbach, Ortsbürgermeister.

Jahresabschlußtreffen

Alle aktiven Mitarbeiter des Verkehrsvereins Kadenbach e.V. werden hiermit für Mittwoch, den 31.12.1975 (Silvester) zu einem Jahresabschlußgespräch zwischen 13.00 und 17.00 Uhr in derSchutzhütte Schau Ins Land eingeladen.

Der Vorstand würde sich freuen, wenn auch wirklich alle Akti­ven zu diesem Gespräch kommen würden.

gez. Gerharz, 1. Vorsitzender.

NEUHÄUSEL:

Amtliche Bekanntmachung

der Verhandsgemeindeverwaltung Montabaur

Einziehung eines Reihengrabblockes im unteren Teil des Fried­hofs von Neuhäusel, links neben dem Weg der Friedhofskapelle.

Am lo. März 1975 ist die Satzung über das Friedhofs- und Be­stattungswesen der Ortsgemeinde Neuhäusel in Kraft getreten. Laut § 8 dieser Satzung beträgt die Ruhefrist für Reihengrab- stätten 30 Jahre.

Alle in dem obenliegenden Grabblock genannten Grabstätten können nach neuem Satzungsrecht eingeebnet werden.

In der Friedhofssatzung vom lo. September 1962 für die Orts­gemeinde Neuhäusel betrug die Ruhefrist für Reihengrabstätten 40 Jahre und bei Kindern bis zu 6 Jahren , 30 Jahre. Für die einzuebnenden Gräber trifft also entsprechend dem Datum des Satzungserlasses die genannte Ruhefrist von 40 Jahren nicht zu.

Sehr viele Grabsteine sind auf dem Grabblock neben dem Weg der Friedhofskapelle standunsicher geworden. Die Ortsgemeinde Neuhäusel ist deshalb verpflichtet, die Angehörigen oder Unter­haltungsverpflichteten dieser Grabstätten auf ihre Haftungsver­pflichtung hinzuweisen.

Dort, wo eine direkte Gefährdung für Friedhofsbesucher be­steht, behält sich die Ortsgemeinde vor, die standunsicheren Grabsteine umzulegen, um dadurch Unfälle zu verhindern.

Als Räumungstermin für den Grabblock im unteren Teil des Friedhofs, links neben dem Weg der Friedhofskapelle, wird die Zeit nach dem 15. Mai 1976 vorgesehen. Die Angehörigen können schon jetzt Grabschmuck, Einfassungen oder Grab­steine von den Grabstätten entfernen, wenn sie diese Sachen oder Materialien für ihren Gebrauch verwenden möchten.

Nach dem 15. Mai 1976 wird die Ortsgemeinde Neuhäusel auf ihre Kosten die Räumung des Grabblockes übernehmen.

Von diesem Zeitpunkt an gehen alle auf den Grabstätten befind­lichen Gewächse, Grabsteine oder Grabeinfassungen ersatzlos in den Besitz der Ortsgemeinde Neuhäusel über.

Montabaur, den 3. Dezember 1975

gez. Mangels, Bürgermeister.

Namen der Verstorbenen Sterbejahr

Bellessem, Jakob

1933

Best, Franz Jakob

1931

Best, Franziska

1931

Blath, Katharina

1935

Blath, Peter

1933

Blath, Sophia

1938

Botzovitz, Gertrud

1936

Braubach, Anna

1935

Ebert, Josef

1929

Eisenkrämer, Nikolaus

1937

Fetz, Johann

1933