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4 , Verschiedenes, Bekanntgaben usw.
! |], Nichtöffentliche Sitzung
1 , Vorberatungen zum Bebauungsplan „Nörrenpfad-
Buchenstück“ unter Einbeziehung der Friedhofserweiterung.
12. Beratung und Beschlußfassung über den eingegangenen Antrag zur Errichtung einer Trafo-Station in der Gartenstraße.
3 . Verschiedenes, Bekanntgaben usw.
5411 Eitelborn, 3.12.1975 gez. Hümmerich, Ortsbürgermeister.
Mannergesangverein Mozart Eitelborn
Einladung zur Jahreshauptversammlung am 13. Dezember 1975, 20.00 Uhr, im Vereinslokal „Zur Krone“
Tagesordnung:
1 . Begrüßung durch den I. Vorsitzenden
2. Totenehrung
3 . Bericht der letzten Jahreshauptversammlung
4. Tätigkeitsbericht des Jahres 1975
5. Kassenbericht
6 . Aussprache zur Tätigkeit des Vorstandes
7. Entlastung des Vorstandes
8 . Neuwahlen
9. Verschiedenes.
Es wird noch einmal darauf hingewiesen, daß wir uns besonders mit der Sängerfahrt 1976 beschäftigen werden.
Wir würden uns sehr freuen, wenn sich alle unsere Mitglieder an der Gestaltung des Abends beteiligen könnten. Hier hat jeder die Möglichkeit, seine Anliegen vorzutragen und somit an den Interessen des Vereins aktiv mitzuwirken.
{Freiw. Feuerwehr Eitelborn
| Die nächste Übung findet am Freitag, dem 12. Dezember 1975 um 119.30 Uhr statt. Da dies die letzte Üung für 1975 ist, werden [ alle aktiven Mitglieder um pünktliches Erscheinen gebeten.
I Die Jahreshauptversammlung findet am Samstag, dem 20. Dezem- Iherum 20.00 Uhr im Gasthaus Westerwälder Hof statt. Alle [Mitglieder sind herzlich eingeladen.
KADENBACH:
Amtl. Bekanntmachung
| Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates findet am Donnerstag, dem 18. Dez. 1975, um 20.00 Uhr lim Sitzungsraum des Bürgermeisteramtes statt.
| Tagesordnung:
I. Öffentliche Sitzung:
|l. Beratung und Beschlußfassung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge)
|2. Beratung und Beschlußfassung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge)
|3. Beschlußfassung über die Auszahlung von Zuschüssen an die Vereine.
[4. Einstellung des Ortsgemeinderates zur Aussetzung des Beschlusses vom lo.lo.197 5 durch den Ortsbürgermeister zur Planungsvergabe für das Wochenendhausgebiet.
15. Investitionsprogramm 1975 -1979.
| 6 . Verschiedenes.
III. Nichtöffentliche Sitzung:
|l- Beratung und Beschlußfassung über die Aufnahme eines Kredites über 65.000,- DM für das Haushaltsjahr 1975.
|2. Planungsvergabe für die Aufstellung des Gesamtbebauungsplanes.
|3. Grundstücksangelegenheit |4. Verschiedenes.
5411 Kadenbach, 8.12.1975 gez. Karbach, Ortsbürgermeister.
I Bauausschußsitzung
|Am Mittwoch, dem 17.12.1975 findet um 19.00 Uhr im Sitzungs- Iraum des Bürgermeisteramtes eine nichtöffentliche Sitzung des [Bauausschusses statt. In dieser Sitzung werden die Tagesordnungspunkte der am 17.12.1975 stattfindenden Ratssitzung beraten.
Karbach, Ortsbürgerm str.
Kinderspielplatz ist kein Tollplatz
Aus gegebener Veranlassung müssen wir erneut darauf hinwei- sen, daß die Kinderspielplätze zum Spielen für die Kinder da sind und nicht zum Tollplatz für Halbwüchsige erbaut wurden. Denn diese, so wurde festgestellt, zerstören u.E. nach aus reinem Übermut die Geräte und sonstige Einrichtungen. Wir weisen darauf hin, daß wir in Zukunft mit allem Nachdruck die betreffenden Jugendlichen bzw. die Erziehungsberechtigten schadenersatzpflichtig machen.
Darum nochmals der Aufruf: „Laßt die Anlagen für das da sein, für was sie geschaffen wurden, nämlich zum Spielen”.
gez. Karbach, Ortsbürgermeister.
Jahresabschlußtreffen
Alle aktiven Mitarbeiter des Verkehrsvereins Kadenbach e.V. werden hiermit für Mittwoch, den 31.12.1975 (Silvester) zu einem Jahresabschlußgespräch zwischen 13.00 und 17.00 Uhr in der „Schutzhütte Schau Ins Land“ eingeladen.
Der Vorstand würde sich freuen, wenn auch wirklich alle Aktiven zu diesem Gespräch kommen würden.
gez. Gerharz, 1. Vorsitzender.
NEUHÄUSEL:
Amtliche Bekanntmachung
der Verhandsgemeindeverwaltung Montabaur
Einziehung eines Reihengrabblockes im unteren Teil des Friedhofs von Neuhäusel, links neben dem Weg der Friedhofskapelle.
Am lo. März 1975 ist die Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Ortsgemeinde Neuhäusel in Kraft getreten. Laut § 8 dieser Satzung beträgt die Ruhefrist für Reihengrab- stätten 30 Jahre.
Alle in dem obenliegenden Grabblock genannten Grabstätten können nach neuem Satzungsrecht eingeebnet werden.
In der Friedhofssatzung vom lo. September 1962 für die Ortsgemeinde Neuhäusel betrug die Ruhefrist für Reihengrabstätten 40 Jahre und bei Kindern bis zu 6 Jahren , 30 Jahre. Für die einzuebnenden Gräber trifft also entsprechend dem Datum des Satzungserlasses die genannte Ruhefrist von 40 Jahren nicht zu.
Sehr viele Grabsteine sind auf dem Grabblock neben dem Weg der Friedhofskapelle standunsicher geworden. Die Ortsgemeinde Neuhäusel ist deshalb verpflichtet, die Angehörigen oder Unterhaltungsverpflichteten dieser Grabstätten auf ihre Haftungsverpflichtung hinzuweisen.
Dort, wo eine direkte Gefährdung für Friedhofsbesucher besteht, behält sich die Ortsgemeinde vor, die standunsicheren Grabsteine umzulegen, um dadurch Unfälle zu verhindern.
Als Räumungstermin für den Grabblock im unteren Teil des Friedhofs, links neben dem Weg der Friedhofskapelle, wird die Zeit nach dem 15. Mai 1976 vorgesehen. Die Angehörigen können schon jetzt Grabschmuck, Einfassungen oder Grabsteine von den Grabstätten entfernen, wenn sie diese Sachen oder Materialien für ihren Gebrauch verwenden möchten.
Nach dem 15. Mai 1976 wird die Ortsgemeinde Neuhäusel auf ihre Kosten die Räumung des Grabblockes übernehmen.
Von diesem Zeitpunkt an gehen alle auf den Grabstätten befindlichen Gewächse, Grabsteine oder Grabeinfassungen ersatzlos in den Besitz der Ortsgemeinde Neuhäusel über.
Montabaur, den 3. Dezember 1975
gez. Mangels, Bürgermeister.
Namen der Verstorbenen Sterbejahr
Bellessem, Jakob
1933
Best, Franz Jakob
1931
Best, Franziska
1931
Blath, Katharina
1935
Blath, Peter
1933
Blath, Sophia
1938
Botzovitz, Gertrud
1936
Braubach, Anna
1935
Ebert, Josef
1929
Eisenkrämer, Nikolaus
1937
Fetz, Johann
1933

