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Montabaur -15-

diesjährige Auszahlungsfeier im GasthausZur Post statt.

Dazu lade ich alle Sparclubmitglieder mit ihren Frauen bzw. Bräuten recht herzlich ein.

Es wird gebeten, regen Anteil an dieser Clubfeier zu nehmen, damit die diesjährige Auszahlung jedem persönlich übergeben werden kann und unser gemütliches Zusammensein in froher Runde ein voller Erfolg wird.

NIEDERERBACH Amtliche Bekanntmachung

EINLADUNG

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates findet am Freitag, dem 12. Dezember 1975, um 2o.oo Uhr im Sitzungssaal der Ortsgemeinde statt.

TAGESORDNUNG

I. öff£ntlkhe_Sit2^ng:_

1. Genehmigungen von überplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1975

a) Gemeindetreppe

b) Friedhofserweiterung

c) Verkabelung der Straßenbeleuchtung Hofacker-Mühlstück

2. Aufnahme von Krediten für das Haushaltsjahr 1975

3. Zuschuß an den Sportverein für die Unterhaltung des Sport­platzes

4. Erstellung des Investitionsprogramms für die Jahre 1975 1979

5. Ausbau eines Weges im Ortsbereich

6. Verschiedenes

II, Nichtöffen_tliche_Sitzung^_

1. Grundstücksangelegenheiten im Ortsbereich

2. Vergabe der Unterhaltungsarbeiten am Friedhof

3. Verschiedenes.

5431 Niedererbach, 2.12.1975 gez. Z e y

Ortsbürgermeister

Offtnlage der Jagdpachtbedingungen

Die Jagdpachtbedingungen für den gemeinschaftlichen Jagd­bezirk Görgeshausen liegen in der Zeit vom 8 . - 17.12.1975

auf dem Bürgermeisteramt Niedererbach während der Dienst­stunden und

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 25, vormittags, während der Dienststunden, öffentlich aus.

gez. Z e y Ortsbürgermeister

y

ELBERTGEMEINDEN |

NIEDERELBERT

Athletiksportverain Niederelbert e.V.

Der ASV Niederelbert e.V. wird am 6.12.1975 um 2o.3o Uhr im Saale Kurth seinen letzten Heimkampf der Saison 75/76 austragen. Gegner ist der AC Idar, der dem Tabellenzweiten - Eintracht Koblenz-Rübenach - in Koblenz einen Punkt ab­nehmen konnte.

Zum letzten Heimkampf bedarf der ASV der Unterstützung der heimischen Zuschauer.

OBERELBERT

ErjMbnii der Sammluitgi für den Volktbund Deutsche Kriegs- graberfürsorge e.V. vom 7. bis 25. Nov. 1975

Liebe Mitbürger,

die Haussammlung des Volksbundes Deutsche Kriegsgräber­

fürsorge e.V. wurde auch in diesem Jahr wieder durchgeführt.

Es ist ein Betrag von 468,74 DM zusammengekommen. Allen Spendern möchte ich hiermit den herzlichsten Dank aus­sprechen. Ein ganz besonderer Dank gebührt aber auch unserem Sammler, Herrn Jakob Spitzhorn, für seinen unermüdlichen Einsatz für diese gute Sache. Durch Ihre Spenden helfen Sie auch weiterhin, unsere Kriegsgräber in einem würdigen Zustand zu halten.

gez. Weyand Ortsbürgermeister

Altenfeier Frauen helfen

Der Pfarrgemeinderat bittet alle Frauen, die bei der Gestaltung der Altenfeier mithelfen wollen, am Montag, dem 8.12.1975 um 2o.oo Uhr in die Gaststätte Labonte zu kommen. Wir Frauen der Dorfgemeinschaft wollen helfen, diese Feier mit­zugestalten. Wir hoffen, daß unsere Bitte offene Ohren und Herzen findet.

WELSCHNEUDORF Amtliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Welschneudorf für das Jahr 1975 vom 27.11.1975

I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§95 ff. der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 13.11.1975 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1975 wird im Vemaltungshaushalt:_

in der Einnahme auf in der Ausgabe auf

Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf in der Ausgabe auf

466.ooo,oo DM 466.ooo,oo DM

331.ooo,oo DM 331.ooo,oo DM festgesetzt.

§ 2

Kredite werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Kassenkredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­haltsjahr wie folgt festgesetzt: l_._Grundsteue£

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A) 22o v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 24o v.H.

^.-Gewerbesteuer

a) nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 32o v.H.

b) Mindeststeuer

ba) Hausgewerbetreibende 6,oo DM

bb) Sonstige Gewerbetreibende 12,oo DM

^._Die_Hundes_teuer _

beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes ge­halten werden:

für den ersten Hund 36,oo DM

für den zweiten Hund 54,oo DM

für jeden weiteren Hund 72,oo DM

II.

G enehm igu ng d er Hausha ltssa tz ung:

Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Welschneudorf für das Haushaltsjahr 1975 werden gemäß § 24 Abs. 2 der Ge­meindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben.