Montabaur -12-
Ödlandaufforstung
Der Ortsgemeinderat stimmte dem Nachtragsplan zur Nachbesserung der Ödlandaufforstungen in Flur 2, der Ausgaben in Höhe von 2.100,- DM vorsieht, zu. Eine entsprechende außerplanmäßige Ausgabe wurde genehmigt. Die Mittel sollen im Haushaltsjahr 1976 bereitgestellt werden.
Haushaltssatzung, Haushaltsplan
Der ORTSGEMEINDERAT beschloß einstimmig die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1976.
Der Haushaltsplan hat ein Volumen von 223.700,- DM in Einnahme und Ausgabe im Verwaltungshaushalt und 310.000,- DM in Einnahme und Ausgabe im Vermögenshaushalt.
Die Steuerhebesätze bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert. Gleichzeitig beschloß der Ortsgemeinderat das dem Haushaltsplan als Anlage beigefügte Investitionsprogramm für die Jahre 1975 bis 1978.
Friedhcfssatzung und Gebiihrensatzung zur Friedhofssatzung
In gleicher Sitzung beschloß der Ortsgemeinderat die neue Friedhofssatzung sowie die Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- u. Bestattungswesen, wie sie im Entwurf den Ratsmitgliedern vorlag.
Wir weisen hiermit darauf hin, daß die Haushaltssatzung sowie die Satzung über das Friedhofs- u.Bestattungswesen und die Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in Kürze an dieser Stelle veröffentlicht werden.
ELBERTGEMEINDEN
NIEDERELBERT:
Jahreshauptversammluna der Freiw. Feuerwehr und des Spielmannszuges e.V. 1975 Niederelbert
Die Generalversammlung findet am Sonntag, dem 30.11. 1975, 13.30 Uhr im Vereinslokal Kurth statt.
Anträge können bis zur Eröffnung der Generalversammlung an den Vorstand gestellt werden.
Tagesordnung:
Jahresbericht des Vorsitzenden und Wehrführers. Kassenbericht
Stellungnahme der Mitglieder zum Jahres- und Kassenbericht
Wahl des Alterspräsidenten
Entlastung des Vorstandes
Wahl des 1. Vorsitzenden
Wahl der übrigen Vorstandsmitglieder
Bekanntgabe der Verpflichtungen für 1976
Verschiedenes.
Zur Kenntnisnahme
Am Sonntag, dem 3o.l 1.1975,um 13.00 Uhr findet die Überprüfung der Sirene statt.
Fertigstellung von Erschließungsanlagen
Unter Hinweis auf die einschlägigen Bestimmungen des Bundesbaugesetzes und die Erschließungsbeitragssatzung der Ortsgemeinde Nomborn stellte der Ortsgemeinderat die- Fertigstellung folgender Erschließungsanlagen fest:
Schulstraße von der Mittelstraße bis einschließlich Grundstück Daum und Schule
Hochstraße „Im Baumort“ bis einschließlich Flurstücke Nr. 221 und 223.
Waldstraße Flurstück Nr. 39 bis einschließlich Wendehammer und Fußweg.
Die hergestellten Teileinrichtungen sind die Fahrbahn, die Bürgersteige und die Straßenbeleuchtung. Gleichzeitig wurde beschlossen, den Aufwand der Herstellung dieser Einrichtungen als Erschließungsbeiträge zu erheben. Als Zeitpunkt der Fertigstellung wurde der 1.10.1975 festgesetzt.
Als Zeitpunkt der Widmung gilt der 1.10.1975.
Gleichzeitig wurde die Fertigstellung der Mittelstraße (verlaufend von „Im Baumort“ bis einschl. Flurstück 122/1 einerseits , andererseits bis teilw. Flurstück Nr. 184) und der Bergstraße (von der Einmündung Waldstr. bis einschl. Grundstück Meuer) fertiggestellt.
Bei den hergestellten Teilerschließungen handelt es sich in der Mittelstraße um die Bürgersteige, bei der Bergstr. um Fahr - bahn und Bürgersteige.
Als Zeitpunkt der Fertigstellung wurde der 1.10.1975 festgesetzt. Als Zeitpunkt der Widmung gilt der 1.10.1975.
Beendigung der Ausbauarbeiten in der Mittelstraße
Der Ortsgemeinderat stellte unter Hinweis der Bestimmungen der Ausbaubeitragssatzung der Ortsgemeinde Nomborn die Beendigung der Ausbauarbeiten an der Fahrbahn der Mittelstraße (verlaufend von teilweise Grundst. Flach bis einschl. Grundstück Krumm) fest.
Die entstehenden Kosten werden nach den Bestimmungen der o.a. Satzung auf die Anlieger umgelegt.
Wir bitten alle Mitglieder der Freiw. Feuerwehr an der Jahreshauptversammlung teilzunehmen.
Sportverein „Blau-Weiß" 1908 Niederelbert - Alte Herren
Am Samstag, dem 29.11.1975 findet das letzte AH-Spiel der diesjährigen Saison statt.
Gegner ist die AH-Mannschaft von Eschelbach.
Anstoß: 14.30 Uhr Sportplatz Niederelbert.
OBERELBERT:
Amtl. Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Oberelbert für das Jahr 1975 vom 20.11.1975
I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1, S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung als Aufsichtsbehörde vom 13.11.1975 hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1975 wird im VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf
VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf festgesetzt.
§ 2
Kredite werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Kassenkredite werden nicht beansprucht.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt :
1. Grundsteuer:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) 200 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 220 v.H.
2. Gewerbesteuer:
a) nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 300 v.H.
460.000,- DM 460.000,- DM
138.000,- DM 138.000,- DM

