Montabaur -6-
20.00 Uhr ein Elternabend zu dem Thema „Gutes Spielzeug“ statt.
Über Ihren Besuch würden wir uns freuen.
gez. Güllering, Kindergartenleiterin
EITELBORN:
Jahrgang 1941
Die Angehörigen des Jahrgangs 1941 treffen sich am 18.11.1975 um 17.00 Uhr am Gasthaus „Zur Sporkenburg“ zu ihrer Herbstwanderung auf den KOPPEL.
Kirchenchor „Cacilia" Eitelborn
Am 19.11.1975 lädt der Kirchenchor „Cacilia“ Eitelborn seine aktiven und inaktiven Mitglieder mit Familien zu unserer traditionellen Buß und Bettag-Wanderung ein.
Abmarsch ist um 10.00 Uhr vom Vereinslokal „Westerwälder Hof“.
KADENBACH:
Sitzung des Ortsgemeinderates
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates findet am FREITAG, dem 21. November 1975, um 20.00 Uhr im Bürgermeisteramt statt.
Tagesordnung:
I. Öffentliche Sitzung:
1. Beratung und Beschlußfassung der Haushaltssatzung mit dem -plan für das Haushaltsjahr 1975
2. Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Rechnungsjahr 1974
3. Verschiedenes.
5411 Kadenbach, 3.11.1975 gez. Karbach, Ortsbürgermeister.
Wichtige Schritte sind getan !
Der Ortsgemeinderat hat in seiner letzten Sitzung die Bauarbeiten für den Ausbau der Bürgersteige im Ortsbereich, von Ortseingang aus Richtung Neuhäusel bis zum. Engpaß vergeben. Die Vergabe war nur durchführbar, nachdem der Kreis Westerwald den Ausbau der Straße und die Verbandsgemeindeverwaltung die Verlegung von neuen Wasserleitungsrohren und die Kanalverlegung für das gleiche Gebiet vergeben haben. Wir bitten schon heute alle Anlieger darum, daß sie für kurzfristige Zugangs- oder Zufahrtsstörungen zu ihren Grundstücken Verständnis aufbringen, denn nach Abschluß der Arbeiten ist eine saubere und bessere Straße und Bürgersteige vorhanden.
Weiter beschloß der Kat, daß die durch Ortsbürgermeister Karbach bereits eingeleiteten Maßnahmen zur Aufstellung eines Gesamtbebauungsplanes für den Ortsbereich und für den Erlaß einer Veränderungssperre Zustimmung finden und die erforderlichen Mittel im Haushaltsplan 1976 auszuweisen sind. Dieser Beschluß war erforderlich, damit bereits die kommenden Wintermonate zur Ergänzungsvermessung der vorhandenen Gebäude und zur Fertigung einer Mutterpause genutzt werden können.
Auch wurde der formelle Beschluß gefaßt, daß für das Gebiet des Bebauungsplanes „Am Krämer I bis IV“ ein Flächenbeitrag gemäß des § 51 BBauG in Höhe von 25% erhoben wird . Aufgrund dieses Beschlusses kann nun der Umlegungsausschuß den Umlegungsplan mit den dazugehörigen Unterlagen fertigstellen und zur Offenlage bringen.
Alles in allem kann davon ausgegangen werden, daß der Rat erneut bewiesen hat angefangene Angelegenheiten zu Ende zu führen und gleichzeitig Neues zu beginnen. Bleibt also nur noch zu hoffen, daß uns die Finanzen nicht ausgehen und die Arbeit wie in der Vergangenheit fortgesetzt werden kann.
gez. Karbach, Ortsbürgermeister.
Untersuchung der Kinder,die in der Zeit vom 1.7.7o - 30.6.71 geboren sind
Am Freitag, dem 21. Nov. 1975 findet um 8.30 Uhr in der Schule in Kadenbach eine Untersuchung der Kinder statt, die in o.a. Zeitraum geboren sind.
Mit der Untersuchung ist ein wichtiger Hör- und Sehtest verbunden.
Wohin am Buß*und Bettag
Der Verkehrsverein Kadenbach e.V. bewirtet am Buß- unH Bettag, Mittwoch, den 19.1 1.1975 ab 9.00 Uhr die Schul?- hütte „Schau ins Land“.
Ab 1 2.00 Uhr wird außerdem noch Aschenbraten, solang der Vorrat reicht, an Interessenten verkauft.
Wir würden uns auf Ihren Besuch freuen.
NEUHÄUSEL:
Verloren - Gefunden
Bei der Gemeindeverwaltung ist ein Geldbetrag als Fundsache abgegeben worden. Der Verlierer kann den Betrag bei entsprechendem Eigentumsnachweis während der Sprechstunden bei der Gemeindeverwaltung abholen.
gez.Hümmerich,Ortsbürgermem er
Freiwillige Feuerwehr Neuhäusel
Zum 19. November (Buß- und Bettag) laden wir tradition- gemäß die Bevölkerung von Neuhäusel wieder recht herzlich zum Essen im Wald ein. Die um 10 Uhr am Feuerwehr haus beginnende Wanderung um Neuhäusel, an der jeder teilnehmen kann, endet an der noch im Bau befindlichen Schutzhütte der Gemeinde Neuhäusel.
Dort werden Essen (Eintopf, Würstchen, Kotelett) und Getränke bereitgehalten und ab 1 1.00 Uhr ausgegeben.
Wir würden uns freuen, wenn wir ebenso viele Besucher wie in den vergangenen Jahren begrüßen könnten.
SIMMERN:
Fortsetzung „Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 20.10.1975
Bedenken und Anregungen zum Bebauungsplan „Im Alte garten"
Die Träger öffentlicher Belange wurden vor Offenlage des geänderten Bebauungsplanes „Im Altegarten“ angeschriehen. Der Anregung der Kreisverwaltung auf Einbeziehung der Zuwegung zum rückwärtigen Grundstücksteil der Parzelle 310 bzw. 312 sowie die Auflage bezüglich der Geltungsbereichsgrenze wurde zugestimmt.
Die Zuwegung erfolgt ab der Waldstraße über die verrohrte Grabenparzelle.
Die Bedenken und Anregungen der Kevag auf Ausweisung der Versorgungsfläche für eine Trafostation des Baugebietes „Im Altegarten“ wurden zurückgewiesen, da sich die Änderung des Bebauungsplanes nur auf die Grundstücke 310,311 und 312 bezieht.
Im Bebauungsplan „Im Altegarten“ ist rechtskräftig eine Vei- sorgungsfläche für den Bau einer Trafostation festgesetzt.Insofern ist die Stromversorgung gesichert.
Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben für das Rech nungsjahr 1974
Folgenden überplanmäßigen Ausgaben wurde zugestimmt
a) Umlage an den Kindergartenverband in Höhe von DM 3.213,97.
Die endgültige Umlage für 1974 für die Bewirtschaftung des Kindergartens beläuft sich auf DM 13.713,97; im Haushaltsplan 1974 waren nur DM 10.500,- veranschlagt.
b) Umlage an den Kindergartenverband in Höhe von DM 1.475,-.
Die für 1974 zu erbringenden Baukostenanteile betragen DM 1 15.075,--; veranschlagt waren nur DM 113.600,--
Zuschuß für den Schullandheimaufenthalt 1976 in Sonnenhof/Schwarzwald für die Schüler des 8. Schuljahres
Die Schüler des 8. Schuljahres unserer Gemeinde werden im kommenden Jahr 2 Wochen das kreiseigene Schullandheim Sonnenhof besuchen.
Die Gemeinde gewährt hierfür einen Zuschuß pro Schüler uni Tag DM 4,-, was einen Betrag von 84o,- DM ausmacht. j Im Haushaltsplan 1976 sind diese Mittel bcreitzustellen.
Der Kreis Westerwald und das Land Rheinland-Pfalz gewiiM einen Zuschuß von insgesamt DM 6,64 pro lag und Schuld-

