Einzelbild herunterladen

:INDEN

fl eiste rschafts-

- Ahrbach ; dererbach derbach Ahrbach ch,

II

975 aufgrund 6.196o in Erhebung von ließungs- Boden rschließungs- I der Her- ngsbeiträge

'gersteige

gersteige

Bürgersteig

gersteige

schlie-

s für Rhein len die n und :hen Ver

; Tag der Verkehrs­übergabe

.10.1975

.10.1975

.10.1975

10.1975

Montabaur -9- Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Mon&ts nach öffentlicher Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur, Bauamt, Montabaur, Gelbachstr. 9, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Ist über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemesse­ner Frist sachlich nicht entschieden worden, so kann Klage beim Verwaltungsgericht Koblenz, in Koblenz, Regierungsstraße 7, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Ge­schäftsstelle erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruches erhoben werden, außer, wenn wegen der besonderen Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Sie kann ferner nur bis Ab­lauf eines Jahres seit der Einlegung des Widerspruches erhoben werden, es sei denn, daß die Klageerhebung vor Ablauf der Jah­resfrist infolge höherer Gewalt unmöglich war oder unter den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles unterblieben ist.

Die Klage ist gegen die Verbandsgemeinde Montabaur zu richten. Sie muß den Kläger, den Beklagten und den Streitgegenstand bezeichnen.

Diese Verfügung wird gemäß § 1 der Hauptsatzung der Orts­gemeinde Boden vom 17.7.1974 durch Veröffentlichung im Amts­blatt der Verbandsgemeinde Montabaur und der verbandsange­hörigen Gemeinden bekanntgegeben.

Boden, den 29. lo.!975

gez. Eulberg, Ortsbürgermeister.

HEILIGENROTH:

Amtl. Bekanntmachung

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 16.lo.1975 aufgrund des § 127 Abs. 2 des Bundesbaugesetzes vom 23.6.196o in Ver­bindung mit § § 6 und 7 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) in der Gemeinde Heiligenroth vom 18.5. 1963 die Fertigstellung nachstehend aufgeführter Teil-Erschlie- fcungsanlagen festgestellt und beschlossen, den Aufwand der Her­stellung dieser Teil-Einrichtung als Teil-Erschließungsbeiträge zu erheben -Kostenspaltung-

Bezeichnung verlaufend von bis Klassifizierung

Industriestraße K 51 bis einschl.

Flurstück 7/18 Bürgersteig (einseitig)

Als Zeitpunkt der Fertigstellung gilt für o.a. Teil-Erschließungs- anlagen der 1.9.1975.

Heiligenroth, den 29. Okt. 1975

gez. Manns, Ortsbürgermeister.

Amtl. Bekanntmachung

Widmung von Verkehrsflächen im Bereich der Ortsgemeinde Heiligenroth

Gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rhein­land Pfalz LStrG vom 15.2.1963 (GVB1. S. 57) werden die nach­folgenden Verkehrsflächen als Gemeindestraßen und Bürger- steige (§ 3 Abs. 1 Nr. 3a LStrG) dem öffentlichen Verkehr gewidmet:

Bezeichnung verlaufend von bis Klassifizierung Tag der Ver­kehrsübergabe

Industriestraße K 51 bis einschl.

Flurstück 7/18 Bürgersteig

(einseitig) 1.9.1975

Bechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Montabaur, Gelbachstr. 9 schriftlich oder zur Nieder­schrift einzulegen.

ht über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemesse­ner Frist sachlich nicht entschieden worden, so kann Klage beim 'ferwaltungsgericht Koblenz, in Koblenz, Regierungsstraße 7, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der

Geschäftsstelle erhoben werden.

Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruches erhoben werden, außer, wenn wegen der besonderen Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Sie kann ferner nur bis Ablauf eines Jahres seit der Einlegung des Widerspruches erhoben werden, es sei denn, daß die Klageerhebung vor Ablauf der Jahresfrist infolge höhe­rer Gewalt unmöglich war oder unter den besonderen Verhält­nissen des Einzelfalles unterblieben ist.

Die Klage ist gegen die Verbandsgemeinde Montabaur zu rich­ten. Sie muß den Kläger, den Beklagten und den Streitgegen­stand bezeichnen.

Diese Verfügung wird gemäß § 1 der Hauptsatzung der Orts­gemeinde Heiligenroth vom 17.7.1974 durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Montabaur und der ver­bandsangehörigen Gemeinden bekanntgegeben.

Heiligenroth, den 29.lo.75

HV

gez. Manns, Ortsbürgermeister.

|U

AUGST

ms

NEUHÄUSEL:

SG Neuhäusel e.V.

Aus gegebenem Anlaß machen wi erneut auf unsere Übungs­stunden in der Turnhalle der Augst-Schule aufmerksam:

a) Spielturnen

mi von 15.oo -.oo Uhr für Kleinkinder bis 6 Jahre und von 16.00 - 17.oo Uhr für Kinder zwischen 6 und 12 Jahren.

b) Gymnastik für Frauen und Mädchen

do. von 2o.oo bis 21.3o Uhr

c) Tischtennis

mi. von 18.oo - 2o.oo Uhr für Jungen und Mädchen und von 2o.oo - 22.00 Uhr für Erwachsene sowie di.. von 21.oo - 22.15 Uhr ü für Erwachsene Die Fußball-Jugend findet Betätigungsmöglichkeiten in der Ju- gendspielgemeinchaft Augst (JSG Augst - Zusammenschluß der Fußballvereine SC Eitelborn, Spfr. Kadenbach, SC Sim- mern und SG Neuhäusel) an folgenden Tagen: mi. von 18.3o - 2o.3o Uhr für A Jugendliche (geb. 1.8.57 bis 31.7.59) auf dem Sportplatz in Neuhäusel, mi. von 18.3o - 2o.3o Uhr für B Jugendliche (geb. 1.8.59 bis 31.7.61) auf dem Sportplatz in Kadenbach) d ; . von 17.3o - 19.3o Uhr für C Jugendliche (geb. 1.8.61 bis 31.7.63) auf dem Sportplatz in Eitelborn, do. von 17.oo - 19.oo Uhr für D Jugendliche (geb. 1.8.63 bis 31.7.1965) auf dem Sportplatz in Simmern, mi. von 17.oo -18.3o Uhr für E Jugendliche (nach dem 1.8.

65 geboren) auf dem Sportplatz in Simmern.

Die Fußball-Senioren (Spielgemeinschaft Kadenbach/Neuhäusel trainieren in der Hinrunde dienstags und donnerstags ab 18.3o Uhr auf dem Sportplatz in Neuhäusel.

Der eingangs genannte Benutzungsplan für die Turnhalle hat Gültigkeit bis zum 3o.l 1. Für die Zeit vom 1. Dezember bis Ende Februar treten wie alljährlich kleine Änderungen ein (Winterplan), auf die wir gegen Ende November nochmals aufmerksam machen.

EITELBORN:

Martinszug 1975

Der Martinszug wird am Montag, dem lo.l 1.1975 veranstaltet. Aufstellung: I8.00 Uhr am alten Rathaus. Der St. Martin wird die Brezeln am Feuer verteilen.