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Montabaur -9- Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Mon&ts nach öffentlicher Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Montabaur, Gelbachstr. 9, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Ist über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden worden, so kann Klage beim Verwaltungsgericht Koblenz, in Koblenz, Regierungsstraße 7, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruches erhoben werden, außer, wenn wegen der besonderen Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Sie kann ferner nur bis Ablauf eines Jahres seit der Einlegung des Widerspruches erhoben werden, es sei denn, daß die Klageerhebung vor Ablauf der Jahresfrist infolge höherer Gewalt unmöglich war oder unter den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles unterblieben ist.
Die Klage ist gegen die Verbandsgemeinde Montabaur zu richten. Sie muß den Kläger, den Beklagten und den Streitgegenstand bezeichnen.
Diese Verfügung wird gemäß § 1 der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Boden vom 17.7.1974 durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Montabaur und der verbandsangehörigen Gemeinden bekanntgegeben.
Boden, den 29. lo.!975
gez. Eulberg, Ortsbürgermeister.
HEILIGENROTH:
Amtl. Bekanntmachung
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 16.lo.1975 aufgrund des § 127 Abs. 2 des Bundesbaugesetzes vom 23.6.196o in Verbindung mit § § 6 und 7 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) in der Gemeinde Heiligenroth vom 18.5. 1963 die Fertigstellung nachstehend aufgeführter Teil-Erschlie- fcungsanlagen festgestellt und beschlossen, den Aufwand der Herstellung dieser Teil-Einrichtung als Teil-Erschließungsbeiträge zu erheben -Kostenspaltung-
Bezeichnung verlaufend von bis Klassifizierung
Industriestraße K 51 bis einschl.
Flurstück 7/18 Bürgersteig (einseitig)
Als Zeitpunkt der Fertigstellung gilt für o.a. Teil-Erschließungs- anlagen der 1.9.1975.
Heiligenroth, den 29. Okt. 1975
gez. Manns, Ortsbürgermeister.
Amtl. Bekanntmachung
Widmung von Verkehrsflächen im Bereich der Ortsgemeinde Heiligenroth
Gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland Pfalz LStrG vom 15.2.1963 (GVB1. S. 57) werden die nachfolgenden Verkehrsflächen als Gemeindestraßen und Bürger- steige (§ 3 Abs. 1 Nr. 3a LStrG) dem öffentlichen Verkehr gewidmet:
Bezeichnung verlaufend von bis Klassifizierung Tag der Verkehrsübergabe
Industriestraße K 51 bis einschl.
Flurstück 7/18 Bürgersteig
(einseitig) 1.9.1975
Bechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Montabaur, Gelbachstr. 9 schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
ht über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden worden, so kann Klage beim 'ferwaltungsgericht Koblenz, in Koblenz, Regierungsstraße 7, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der
Geschäftsstelle erhoben werden.
Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruches erhoben werden, außer, wenn wegen der besonderen Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Sie kann ferner nur bis Ablauf eines Jahres seit der Einlegung des Widerspruches erhoben werden, es sei denn, daß die Klageerhebung vor Ablauf der Jahresfrist infolge höherer Gewalt unmöglich war oder unter den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles unterblieben ist.
Die Klage ist gegen die Verbandsgemeinde Montabaur zu richten. Sie muß den Kläger, den Beklagten und den Streitgegenstand bezeichnen.
Diese Verfügung wird gemäß § 1 der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Heiligenroth vom 17.7.1974 durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Montabaur und der verbandsangehörigen Gemeinden bekanntgegeben.
Heiligenroth, den 29.lo.75
HV
gez. Manns, Ortsbürgermeister.
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AUGST
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NEUHÄUSEL:
SG Neuhäusel e.V.
Aus gegebenem Anlaß machen wi erneut auf unsere Übungsstunden in der Turnhalle der Augst-Schule aufmerksam:
a) Spielturnen
mi von 15.oo - lö.oo Uhr für Kleinkinder bis 6 Jahre und von 16.00 - 17.oo Uhr für Kinder zwischen 6 und 12 Jahren.
b) Gymnastik für Frauen und Mädchen
do. von 2o.oo bis 21.3o Uhr
c) Tischtennis
mi. von 18.oo - 2o.oo Uhr für Jungen und Mädchen und von 2o.oo - 22.00 Uhr für Erwachsene sowie di.. von 21.oo - 22.15 Uhr ü für Erwachsene Die Fußball-Jugend findet Betätigungsmöglichkeiten in der Ju- gendspielgemeinchaft Augst (JSG Augst - Zusammenschluß der Fußballvereine SC Eitelborn, Spfr. Kadenbach, SC Sim- mern und SG Neuhäusel) an folgenden Tagen: mi. von 18.3o - 2o.3o Uhr für A Jugendliche (geb. 1.8.57 bis 31.7.59) auf dem Sportplatz in Neuhäusel, mi. von 18.3o - 2o.3o Uhr für B Jugendliche (geb. 1.8.59 bis 31.7.61) auf dem Sportplatz in Kadenbach) d ; . von 17.3o - 19.3o Uhr für C Jugendliche (geb. 1.8.61 bis 31.7.63) auf dem Sportplatz in Eitelborn, do. von 17.oo - 19.oo Uhr für D Jugendliche (geb. 1.8.63 bis 31.7.1965) auf dem Sportplatz in Simmern, mi. von 17.oo -18.3o Uhr für E Jugendliche (nach dem 1.8.
65 geboren) auf dem Sportplatz in Simmern.
Die Fußball-Senioren (Spielgemeinschaft Kadenbach/Neuhäusel trainieren in der Hinrunde dienstags und donnerstags ab 18.3o Uhr auf dem Sportplatz in Neuhäusel.
Der eingangs genannte Benutzungsplan für die Turnhalle hat Gültigkeit bis zum 3o.l 1. Für die Zeit vom 1. Dezember bis Ende Februar treten wie alljährlich kleine Änderungen ein (Winterplan), auf die wir gegen Ende November nochmals aufmerksam machen.
EITELBORN:
Martinszug 1975
Der Martinszug wird am Montag, dem lo.l 1.1975 veranstaltet. Aufstellung: I8.00 Uhr am alten Rathaus. Der St. Martin wird die Brezeln am Feuer verteilen.

