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Montabaur -4-

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Beilagenhinweis

Der heutigen Ausgabe des Amtsblattes der Verbandsgemeinde Montabaur, Nr. 42, liegt die Haushaltssatzung der Stadt Monta­baur für das Haushaltsjahr 1975 vom lo.lo.75 bei.

Wir bitten um Beachtung

Amtl. Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Hospitalfonds Montabaur für das Haushaltsjahr 1975 vom lo.lo.l975

I.

Aufgrund des § 84 GemO, § 4o des Stiftungsgesetzes vom 22.4.1966 (GVB1. S. 95) in der Fassung des Landesgesetzes vom 17.5.1972 (GVB1. S. 179) in Verbindung mit den §§95 ff. der GemO für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) wird nach dem Beschluß des Stadtrates vom .21. Aug. 197 5 und nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Westerwald­kreises als Aufsichtsbehörde vom 2.1o.l975 für das Haushalts­jahr 1975 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan wird für das Haushaltsjahr 1975 im

VE RWALTUNGSH AUSHALT in der Einnahme auf 1.194.294,

in der Ausgabe auf 1.194.294,

VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf 51.1 oo,

in der Ausgabe auf 51.1 oo,

§2

Kredite werden nicht veranschlagt.

§3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§4

Kassenkredite werden nicht beansprucht.

II.

Genehmigung der Haushaltssatzung:

DM

DM

DM

DM festgesetzt.

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MONTABAUR

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RECHTSMITTELBELEHRUNG:

Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Montabaur, Gelbachstr. 9 schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Ist über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in ange­messener Frist sachlich nicht entschieden worden, so kann Klage beim Verwaltungsgericht Koblenz, in Koblenz, Regie- rungsstraße 7 schriftlich oder zur Niederschrift des Urkunds beamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruches erhoben werden, außer, wenn wegen der beson­deren Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist.

Sie kann ferner nur bis Ablauf eines Jahres seit der Einlegung des Widerspruches erhoben werden, es sei denn, daß die Klageerhebung vor Ablauf der Jahresfrist infolge höherer Gewalt unmöglich war oder unter den besonderen Verhält­nissen des Einzelfalles unterblieben ist.

Die Klage ist gegen die Verbandsgemeinde Montabaur zu rich­ten. Sie muß den Kläger, den Beklagten und den Streitgegen­stand bezeichnen.

Diese Verfügung wird gemäß § 1 der Hauptsatzung der Stadt Montabaur vom 16.8.1974 durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Montabaur und der ver­bandsangehörigen Gemeinden bekanntgegeben.

Montabaur, den 9.1o.75

Stadt Montabaur

gez. Mangels, Bürgermeister,

Amtl. Bekanntmachung

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 25.9.1975 aufgrund des § 127 Abs. 2 des Bundesbaugesetzes vom 23.6.196oin Verbindung mit §§ 6 und 7 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungs­anlagen (Erschließungsbeiträge) in der Stadt Montabaur vom 16.8.1974 die Fertigstellung nachstehend aufgeführter Teil- Erschließungsanlagen festgestellt und beschlossen, den Aufwand der Herstellung dieser Teil-Einrichtung als Teil-Erschließungsben träge zu erheben - Kostenspaltung

Bezeichnung verlaufend von bis Klassifizierung

Gegen die Haushaltssatzung des Hospitalfonds Montabaur für das Haushaltsjahr 1975 werden gern. § 24 Abs. 2 der Gemeinde- Ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben.

Montabaur, den 2.1o.l975 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. la, Az. o29/9ol-lo

(L.S.) gez. Dr. Heinen, Landrat.

III.

HINWEIS:

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 2o.lo.1975 bis 28.lo.1975 von montags - donnerstags von 8.oo bis 12.3o Uhr und von 14.oo bis 16.3o Uhr und freitags von 8.oo bis 13.3o Uhr'im Rathaus in Montabaur, Zimmer 21 öffentlich aus. Montabaur, den lo.lo.1975 (L.S.) Stadt Montabaur

gez. Mangels, Bürgermeister.

Amtl. Bekanntmachung

Widmung von Verkehrsflächen im Bereich der Stadt Montabaur

Gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rhein­land-Pfalz - LStrG.vom 15.2.1963 (GVB1. S. 57) werden die nach­folgenden Verkehrsflächen als Gemeindestraßen und Bürger­steige (§ 3 Abs, 1 Nr. 3a LStrG) dem öffentlichen Verkehr gewid­met:

Bezeichnung verlaufend Klassifizierung Tag der Verkehrs- von bis Übergabe

Herderstraße Roßbergstraße Parkstreifen 1.4.1975 bis einschl.Flurst.71/3o

Herderstraße Roßbergstraße bis einschl. Flurstück 71/3o Parkstreifen.

Als Zeitpunkt der Fertigstellung gilt für o.a. Teil-Erschlie­ßungsanlagen der 1. April 1975.

Montabaur, den 9. Okt. 1975

Stadt Montabaur

gez. Mangels, Bürgermeister.

Das Kath. Bildungswerk informiert:

Unter dem Motto SPIEL MIT MIR - DANN LERN ICH MEHR lädt das Kath. Bildungswerk interessierte Eltern von Vorschul- und Grundschulkindern zu Gesprächsabenden ein. Durch Gespräch und praktisches Tun sollen den Teilneh­mern

Tips und Anregungen für gutes Spielzeug Ideen für eine Kinderparty Freude und Spaß am spielerischen Tun usw. vermittelt werden.

Wann: ab Montag, 27. Okt. 1975

Wo: Montabaur, Pfarrzentrum

Kosten: pro Abend 2, DM.

Leitung: Haide Hübner, Montabaur,

Susanne Ross, Bad Ems.

Auskunft gibt das Kath. Bezirksamt, Abt. Erwachsenenarbeit, 543o Montabaur, Tel. o26o2/2o51.

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