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Montabaur - 2 -

Sitzung des Verbandsgemeinderates

Die nächste Sitzung des Verbandsgemeinderates findet am Dienstag, dem 14. Oktober 1975 um 15.00 Uhr im Unterrichtsraum des Feuerwehrgerätehauses auf der Eichwie- se statt.

Tagesordnung

I. öffentliche Sitzung

1. Beratung und Beschlußfassung über die Nahbereichsuntersu­chung sowie über die agrarstrukturelle Vorplanung und den Land­schaftsrahmenplan

2. Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben

3. Beratung und Beschlußfassung über den Abschluß einer öffent­lich-rechtlichen Vereinbarung mit der Verbandsgemeinde Wall­merod gern. § 63 Abs. 2 SchulG

4. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen II. Nichtöffentliche Sitzung

1. Vergabe der Ingenieurleistungen (Statik) für die Hauptschule in Montabaur

2. Vergabe der Ingenieurleistungen für die Sportstätten-Leitpla- nung der Verbandsgemeinde Montabaur

3. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen

543 Montabaur, 7. Oktober 1975

gez. Mangels, Bürgermeister

HINWEIS FÜR DIE MITGLIEDER DER SPDFRAKTION:

Die Fraktionssitzung zur Vorbereitung der Verbandsgemeinde­ratssitzung findet am

Donnerstag, dem 9. Oktober 1975, 19.00 Uhr im kleinen Besprechungszimmer des Rathauses (3. Etage) statt.

Berufung als Nachfolger in den Verbandsgemeinderat

Herr Jakob Spitzhorn hat sein Mandat im Verbandsgemeinderat niedergelegt. Gemäß § 42 Abs. 2 KWG in Verbindung mit § 67 KWO ist als Ersatzmann der im Wahlvorschlag der CDU benannte Nachfolger

Herr August Wörsdörfer, Rektor 5431 Niederelbert, Wiesenstr. 17 in den Verbandsgemeinderat berufen worden.

Die Voraussetzungen der Wählbarkeit nach § 5 KWG sind gege­ben. Die Berufung wird hiermit gern. § 69 Abs. 2KWO bekannt­gemacht.

543 Montabaur, den 6. Okt 1975

gez. Mangels, Bürgermeister als Verbandsgemeindewahlleiter

Der Regierungspräsident Wahlleiter für den Wahlgang II und III für die Wahl zur Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz im Re­gierungsbezirk Koblenz

Koblenz, den 19. Sept. 1975

Aufgrund der Landwirtschaftskammerwahlordnung (WO-LwKG) vom 18. September 1970 (GVB1. S. 380) - § 11 (4) wird der im Wahlgang II und III für den Wahlkreis des Regierungsbezirks Kob­lenz zur Durchführung der Wahl zur Vollversammlung der Land­wirtschaftskammer Rheinland-Pfalz jeweils eingereichte gültige Wahlvorschlag hiermit bekanntgemacht.

Wahlgang II Mitglied

Heinemann, Otto, mithelf. Landwirt geb. 1909, 5231 Oberer­bach, Neu-Koberstein Stellvertreter:

Weyel, Dieter, mithelf. Landwirt geb. 1947, 5439 Stockhausen-

Illfurth, Waldhof

Mitglied

Zellmann, Artur, mithelf. Landwirt, geb. 1921, 5429 Endlichho­fen, Birkenhof Stellvertreter

Möhringer, Edgar, mithelf. Landwirt geb. 1953, 5581 Ravers­beuren, Dorfstr. 16

Mitglied

Hofmann, Gretel, Hausfrau geb. 1922, 5429 Katzenelnbogen Untertalstraße 1,

Stellvertreter

Hausmann, Roswitha, Hausfrau geb. 1949, 5591 Ellenz-Pol- tersdorf 1, Neustraße Wahlgang III Mitglied

Kröll, Günther, Winzermeister geb. 1929, 5481 Dernau, Haunt- str. 75

Stellvertreter

Bünagel, Johannes, Weinbauangestellter, geb. 1930, 5483 Bad

Neuenahr-Ahrweiler, Im Plänzert 6

Mitglied

Kroll, Egon, Privatforstarbeiter geb. 1933, 5451 Bonefeld,

Schulstr. 4

Stellvertreter

Bürger, Erwin, Privatforstarbeiter, geb. 1920, 5419 Dierdorf- Elgert, Roßbacher Str. 1

Da in jedem Wahlgang nur ein gültiger Wahlvorschlag vorliegt, gelten die darin aufgeführten vorgenannten Bewerber gemäß § 7 (5) des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28. Juli 1970 (GVB1. S. 309), geändert durch Landesgesetz zur Änderung des LwKG vom 31. Oktober 1974 (GVB1. S. 464) als gewählt.

In den Wahlgängen II und III findet daher eine Wahl nicht statt. |

gez. Korbach

Die Verwaltung informiert

Hallenbad Montabaur

In der Wintersaison 1975/76 ist das Hallenbad für das Familien!

baden wie folgt geöffnet:

montags von 13.30 bis 15.30 Uhr

dienstags von 9.00 bis 21.30 Uhr

mittwochs von 9.00 bis 20.00 Uhr

von 20.00 bis 21.30 Uhr Frauenbad donnerstags von 9.00 bis 21.30 Uhr freitags von 9.00 bis 18.30 Uhr samstags von 7.00 bis 19.00 Uhr sonntags von 8.00 bis 13.00 Uhr

Alle Besucher werden gebeten, vor dem Baden sich gründlich unter den Duschen zu reinigen.

Die Badezeit beträgt 3 Stunden (einschl. Umkleiden).

Grundsteuer aufgrund des ab 1.1.1974 geltenden Grundsteuer ] rechts

Aus gegebener Veranlassung möchten wir nochmals auf das ab 1.1.1974 geltende neue Grundsteuerrecht hinweisen.

Das Grundsteuerreformgesetz ist von besonderer Bedeutung für Haus-, Wohnungs- und Grundstückseigentümer.

Das Verfahren bis zur Anforderung der Grundsteuer wird in 3 Stufen abgewickelt:

1. Das Finanzamt stellt den Einheitswert für das Grundstück fest (Einheitswert-Verfahren).

Während die bisherigen Einheitswerte auf Feststellungen be­ruhten, die nach den Wertverhältnissen vom 1.1.1935 bemes­sen waren, sind für die Festsetzung der neuen Einheitswerte dkj Preis- und Wertverhältnisse vom 1.1.1964 maßgebend.

2. Auf der Grundlage des Einheitswertes setzt das Finanzamt den Steuermeßbetrag fest (Steuermeßbetrags-Verfahren).

Der Steuermeßbetrag wird ermittelt, in dem das Finanzamt den festgestellten Einheitswert mit einem Vomtausendsatz (v.T.), der sog. Steuermeßzahl, multipliziert.

Das ergibt den Steuermeßbetrag.

Die Steuermeßzahlen betragen ab 1.1.1974:

a) für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft 6 v.T. (bisher für die ersten 10.000,-- DM des Einheitswertes 8 v.T., für den Rest des Einheitswertes 10 v.T.)

b) für unbebaute Grundstücke (Bauplätze) 3,5 v.T.

Herausgeber des Amtsblattes: Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur. Verantwortlich für den Inhalt': Amtsrat Piwowarsky Für den übrigen Teil: Robert Degen. Druck und Verlag: Verlag + Druok Linus Wittich, Weitersburg. Postansohriit: 5413 Bendori, Postfach 12® Telefon (02622) 4055/56. Erscheinungsfolge: wöchentlich. Bezugsmöglichkeit und Bezugsbedingung: gebührenfreie Zustellung an sämtliche Haushall« der Verbandsgemeinde. Einzelnummern können zusätzlich zum Einzelpreis von 0,50 DM beim Verlag erworben werden.