I Montabaur -3- Tpi o26o2/2ol 1
Schwester Marigreta, Steinefrenz, Tel. o643 5/8263
[ Sozialstation Ransbach-Baumbach
I ^Bereitschaften - gültig nur für die Ortsgemeinde Simmern- 4/5.10.1975
Schwester Ancillia, Dernbach, Mutterhaus, Tel. o26o2/2883
Aus den Gemeinden
Deutsches Rotes Kreuz
Ich bin dafür“ Sammeltage des Deutschen Roten Kreuzes.
Vom 4. bis 13.lo.1975 führt das Deutsche Rote Kreuz wieder eine Haussammlung durch.
Die Frauen und Männer des Roten Kreuzes, sowie die Angehörigen des Jugendrotkreuzes werden sich in diesen Tagen an die Bevölkerung unseres Kreises wenden und bitten, durch eine finanzielle Hilfe die Arbeit des Roten Kreuzes zu unterstützen. Nur mit Hilfe aller wird das Rote Kreuz in die Lage versetzt, j seine immer größer und umfassender werdenden Aufgaben selbstlos zu erfüllen.
Das Rote Kreuz ist Name und Symbol eines großen, aller Völker verbundenen Hilfswerkes. Es verkörpert den Gedanken plan- | mäßiger, wahrhaft neutraler, von nationalen, religiösen und rassenmäßigen Gegensätzen unbeeinflußter brüderlicher Hilfe im Kampf gegen die Not der Menschen'. Dieser Grundsatz uneingeschränkter freiwilliger Hilfe gegenüber jedem Mitmenschen [ wie er auch vom Deutschen Roten Kreuz gewährt wird, ist einer 1 der stärksten Sicherungen mitbürgerlicher Gemeinschaft.
Die Ereignisse in jüngster Zeit und die Hilfeleistungen des Roten Kreuzes sind Beispiel dafür.
I Seine ganze Arbeit ist dem Mitmenschen gewidmet, freiwillig dem zu helfen, der in Not ist ohne zu fragen wodurch, ohne zu er- | forschen wo Schuld oder Mitschuld liegt. Dieser Grundgedanke des Roten Kreuzes bestimmt das weite Feld seiner Arbeit.
I Seit seiner Gründung ist das Rote Kreuz auf die finanzielle Unterstützung angewiesen. Die Arbeit und Existenz des Roten Kreuzes I ist für viele eine beruhigende Gewißheit, für viele aber eine entscheidende Hilfe.
Den Umfang dieser Hilfe bestimmt die Bevölkerung des Westerwaldes mit ihren Spenden bei der Sammlung vom 4. - 13.lo.1975. Dr. Heinen, Landrat.
Aus der Sitzung des Rates Bahnhofsvorplatz in der Diskussion
Anlaß für die Beratung dieses Punktes in der Stadtratssitzung 25.9.1975 war die Mitteilung der Bundesbahndirektion Frankfurt, daß die ursprünglichen Planungsüberlegungen in der Frage der Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes derzeit nicht mehr weiter verfolgt werden könnten. Die Bundesbahndirektion begründete in ihrem Schreiben diese Aussage damit, daß nicht ausgeschlossen werden könne, daß der Bahnhof Montabaur in Überlegungen der Bundesregierung und der Bundesbahn über ein künftiges Streckennetz und ene Reform des gesamten öffentlichen Personennahverkehrs einbezogen wird. Diese Überlegungen zielen darauf ab, den Verkehr auf unrentablen Nebenstrecken einzustellen und auf die Straße zu verlagern. Nach dieser Mittei- u ug kann eine Stillegung des Bahnhofs Montabaur nicht ausgeschlossen werden.
Diese Aussagen der Bundesbahndirektion führten bereits zu Ak- witaten im politischen Raum.
Aus der Sicht des Stadtrates als der Vertretungskörperschaft dar ^ onta ^ aur stellt sich das Problem in zwei Bereichen
a ) der schlechte Zustand des Bahnhofsvorplatzes, der als dem
öffentlichen Verkehr gewidmete Fläche eine Gefährdung für die Benutzer darstellt,
b) die Folgen einer evtl. Stillegung des Bahnhofes Montabaur für die Verkehrssituation der Stadt und ihrer Mittelpunktfunktion.
Übereinstimmung in allen Fraktionen bestand darin, daß es unbedingt erforderlich ist, den Bahnhofsvorplatz in einen verkehrsgerechten Zustand zu bringen. Zwar ist die Bundesbahn Eigentümer des Geländes, die Fläche ist jedoch dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Der Stadtrat appellierte an die Bundesbahn, aus ihrer Verantwortung als Grundstückseigentümer für ordnungsgemäße Zustände zu sorgen. Im Hinblick auf die starke Frequentierung des Bahnhofsvorplatzes mit Bussen (auch mit Bahnbussen) sei der derzeitige Zustand nicht mehr tragbar, wobei auch haftungsrechtliche Gründe aufgeführt wurden.
Die Mitglieder des Stadtrates äußerten, der Ausbau des Bahnhofsvorplatzes sei kurzfristig geboten. Unabhängig von den Überlegungen der Bahn über eine evtl. Stillegung des Bahnhofes.
In diesem Zusammenhang verwies man darauf, daß die Stadt ihrerseits die Hohe Straße und die Werksstraße ausgebaut habe.
In der grundsätzlichen Stellungnahme zu den Schließungsabsichten der Bahn sprach sich der überwiegende Teil der Mandatsträger klar gegen eine Stillegung aus. Dabei wurde auf die Verkehrssituation der Stadt hingewiesen, wobei die Sprecher der Prognose eines Verkehrsplaners gedachten, nach der mit einer Zunahme des Verkehrsaufkommens und damit der Verkehrsdichte in den nächsten Jahren zu rechnen ist.
Weiterhin wurde auf das Bestreben der Stadt hingewiesen, ihre Mittelpunktsfunktion auszubauen. Diesen Bemühungen würde es zuwiderlaufen, Verkehrsverbindungen stillzulegen. Außerdem argumentierte man, daß nach Errichtung des Schulzentrums dieses von etwa 6.000 Schülern besucht wird, und daß auch für die überwiegend auswärtigen Schüler Verkehrsverbindungen bestehen müssen.
Bauliche Fertigstellung der Herderstraße -Widmung
für den öffentlichen Verkehr _
Der Stadtrat stellte die bauliche Fertigstellung der Herderstraße, die von der Roßbergstraße bis einschl. zum Flurstück 71/3 o läuft, fest und beschließt ihre Widmung für den öffentlichen Verkehr.
Bei der hergestellten Teileinrichtung handelt es sich um die Parkstreifen.
Als Zeitpunkt der Fertigstellung und der Widmung wird der 1. April 197 5 festgestellt. Nunmehr kann der Erschließungsaufwand auf dieAnlieger umgelegt werden.
Bebauungsplan „Herrenhahnweg II", im Stadtteil Horressen
Der Stadtrat beschloß die Aufstellung des Bebauungsplanes Herrenhahnweg II“ im Stadtteil Horressen. Gleichzeitig wurde die Offenlage nach den Bestimmungen des Bundesbaugesetzes beschlossen. Mit diesem Planaufstellungsbeschluß beabsichtigt man, in dem schon teilweise bebauten Ortsbereich eine geordnete bauliche Entwicklung sicherzustellen. Außerdem soll die Möglichkeit der ausreichenden verkehrstechnischen Erschließung geschaffen werden.
Bebauungsplan „Alberthöhe"
Es wurde beschlossen, im Bebauungsplan „Alberthöhe” für den Bereich des Grundstückes Flur 51, Flurstück 288, die über- baubare Fläche so zu ändern, daß die Verwirklichung eines Bauvorhabens möglich ist.
Verkehrsregelung an der L 312
Des weiteren beschäftigte sich der Stadtrat mit der Verkehrsregelung auf der freien Strecke der L 312 im Stadtteil Horressen. In diesem Zusammenhang wurde beschlossen, die Planung „Im Hemchen“ im Stadtteil Horressen weiter zu betreiben und die Erschließung im Bereich des Anwesens Diel bis zum Jahre 1978 zu sichern. In der zukünftigen Bauleitplanung und Bodenordnung ist auch die Schließung des Feldweganschlusses Parz.Nr. 2232 in die L 312 enthalten.

