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I Montabaur -3- Tpi o26o2/2ol 1

Schwester Marigreta, Steinefrenz, Tel. o643 5/8263

[ Sozialstation Ransbach-Baumbach

I ^Bereitschaften - gültig nur für die Ortsgemeinde Simmern- 4/5.10.1975

Schwester Ancillia, Dernbach, Mutterhaus, Tel. o26o2/2883

Aus den Gemeinden

Deutsches Rotes Kreuz

Ich bin dafür Sammeltage des Deutschen Roten Kreuzes.

Vom 4. bis 13.lo.1975 führt das Deutsche Rote Kreuz wieder eine Haussammlung durch.

Die Frauen und Männer des Roten Kreuzes, sowie die Angehöri­gen des Jugendrotkreuzes werden sich in diesen Tagen an die Bevölkerung unseres Kreises wenden und bitten, durch eine finanzielle Hilfe die Arbeit des Roten Kreuzes zu unterstützen. Nur mit Hilfe aller wird das Rote Kreuz in die Lage versetzt, j seine immer größer und umfassender werdenden Aufgaben selbst­los zu erfüllen.

Das Rote Kreuz ist Name und Symbol eines großen, aller Völker verbundenen Hilfswerkes. Es verkörpert den Gedanken plan- | mäßiger, wahrhaft neutraler, von nationalen, religiösen und rassenmäßigen Gegensätzen unbeeinflußter brüderlicher Hilfe im Kampf gegen die Not der Menschen'. Dieser Grundsatz un­eingeschränkter freiwilliger Hilfe gegenüber jedem Mitmenschen [ wie er auch vom Deutschen Roten Kreuz gewährt wird, ist einer 1 der stärksten Sicherungen mitbürgerlicher Gemeinschaft.

Die Ereignisse in jüngster Zeit und die Hilfeleistungen des Roten Kreuzes sind Beispiel dafür.

I Seine ganze Arbeit ist dem Mitmenschen gewidmet, freiwillig dem zu helfen, der in Not ist ohne zu fragen wodurch, ohne zu er- | forschen wo Schuld oder Mitschuld liegt. Dieser Grundgedanke des Roten Kreuzes bestimmt das weite Feld seiner Arbeit.

I Seit seiner Gründung ist das Rote Kreuz auf die finanzielle Unter­stützung angewiesen. Die Arbeit und Existenz des Roten Kreuzes I ist für viele eine beruhigende Gewißheit, für viele aber eine ent­scheidende Hilfe.

Den Umfang dieser Hilfe bestimmt die Bevölkerung des Wester­waldes mit ihren Spenden bei der Sammlung vom 4. - 13.lo.1975. Dr. Heinen, Landrat.

Aus der Sitzung des Rates Bahnhofsvorplatz in der Diskussion

Anlaß für die Beratung dieses Punktes in der Stadtratssitzung 25.9.1975 war die Mitteilung der Bundesbahndirektion Frankfurt, daß die ursprünglichen Planungsüberlegungen in der Frage der Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes derzeit nicht mehr weiter verfolgt werden könnten. Die Bundesbahndirektion begründete in ihrem Schreiben diese Aussage damit, daß nicht aus­geschlossen werden könne, daß der Bahnhof Montabaur in Über­legungen der Bundesregierung und der Bundesbahn über ein künftiges Streckennetz und ene Reform des gesamten öffent­lichen Personennahverkehrs einbezogen wird. Diese Überlegungen zielen darauf ab, den Verkehr auf unrentablen Nebenstrecken einzustellen und auf die Straße zu verlagern. Nach dieser Mittei- u ug kann eine Stillegung des Bahnhofs Montabaur nicht ausge­schlossen werden.

Diese Aussagen der Bundesbahndirektion führten bereits zu Ak- witaten im politischen Raum.

Aus der Sicht des Stadtrates als der Vertretungskörperschaft dar ^ onta ^ aur stellt sich das Problem in zwei Bereichen

a ) der schlechte Zustand des Bahnhofsvorplatzes, der als dem

öffentlichen Verkehr gewidmete Fläche eine Gefährdung für die Benutzer darstellt,

b) die Folgen einer evtl. Stillegung des Bahnhofes Montabaur für die Verkehrssituation der Stadt und ihrer Mittelpunkt­funktion.

Übereinstimmung in allen Fraktionen bestand darin, daß es un­bedingt erforderlich ist, den Bahnhofsvorplatz in einen ver­kehrsgerechten Zustand zu bringen. Zwar ist die Bundesbahn Eigentümer des Geländes, die Fläche ist jedoch dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Der Stadtrat appellierte an die Bundesbahn, aus ihrer Verantwortung als Grundstückseigentümer für ordnungs­gemäße Zustände zu sorgen. Im Hinblick auf die starke Frequen­tierung des Bahnhofsvorplatzes mit Bussen (auch mit Bahnbus­sen) sei der derzeitige Zustand nicht mehr tragbar, wobei auch haftungsrechtliche Gründe aufgeführt wurden.

Die Mitglieder des Stadtrates äußerten, der Ausbau des Bahn­hofsvorplatzes sei kurzfristig geboten. Unabhängig von den Überlegungen der Bahn über eine evtl. Stillegung des Bahnho­fes.

In diesem Zusammenhang verwies man darauf, daß die Stadt ihrerseits die Hohe Straße und die Werksstraße ausgebaut habe.

In der grundsätzlichen Stellungnahme zu den Schließungsabsich­ten der Bahn sprach sich der überwiegende Teil der Mandats­träger klar gegen eine Stillegung aus. Dabei wurde auf die Verkehrssituation der Stadt hingewiesen, wobei die Sprecher der Prognose eines Verkehrsplaners gedachten, nach der mit einer Zunahme des Verkehrsaufkommens und damit der Verkehrsdichte in den nächsten Jahren zu rechnen ist.

Weiterhin wurde auf das Bestreben der Stadt hingewiesen, ihre Mittelpunktsfunktion auszubauen. Diesen Bemühungen würde es zuwiderlaufen, Verkehrsverbindungen stillzulegen. Außerdem argumentierte man, daß nach Errichtung des Schul­zentrums dieses von etwa 6.000 Schülern besucht wird, und daß auch für die überwiegend auswärtigen Schüler Verkehrsver­bindungen bestehen müssen.

Bauliche Fertigstellung der Herderstraße -Widmung

für den öffentlichen Verkehr _

Der Stadtrat stellte die bauliche Fertigstellung der Herderstraße, die von der Roßbergstraße bis einschl. zum Flurstück 71/3 o läuft, fest und beschließt ihre Widmung für den öffentlichen Verkehr.

Bei der hergestellten Teileinrichtung handelt es sich um die Parkstreifen.

Als Zeitpunkt der Fertigstellung und der Widmung wird der 1. April 197 5 festgestellt. Nunmehr kann der Erschließungs­aufwand auf dieAnlieger umgelegt werden.

BebauungsplanHerrenhahnweg II", im Stadtteil Horressen

Der Stadtrat beschloß die Aufstellung des Bebauungsplanes Herrenhahnweg II im Stadtteil Horressen. Gleichzeitig wurde die Offenlage nach den Bestimmungen des Bundesbau­gesetzes beschlossen. Mit diesem Planaufstellungsbeschluß beabsichtigt man, in dem schon teilweise bebauten Ortsbereich eine geordnete bauliche Entwicklung sicherzustellen. Außer­dem soll die Möglichkeit der ausreichenden verkehrstechnischen Erschließung geschaffen werden.

BebauungsplanAlberthöhe"

Es wurde beschlossen, im BebauungsplanAlberthöhe für den Bereich des Grundstückes Flur 51, Flurstück 288, die über- baubare Fläche so zu ändern, daß die Verwirklichung eines Bauvorhabens möglich ist.

Verkehrsregelung an der L 312

Des weiteren beschäftigte sich der Stadtrat mit der Verkehrs­regelung auf der freien Strecke der L 312 im Stadtteil Horressen. In diesem Zusammenhang wurde beschlossen, die Planung Im Hemchen im Stadtteil Horressen weiter zu betreiben und die Erschließung im Bereich des Anwesens Diel bis zum Jahre 1978 zu sichern. In der zukünftigen Bauleitplanung und Bodenordnung ist auch die Schließung des Feldweganschlusses Parz.Nr. 2232 in die L 312 enthalten.