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Amtsblatt

der Verbandsgemeinde Montabaur

und der verbandsangehörigen Gemeinden Boden, Daubach, Eitelborn, Gackenbach, Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Heiligenroth, Holler, Horbach, Hübingen, Kadenbach, Montabaur, Nentershausen, Neuhäusel, Niederelbert, Niedererbach, Nomborn, Oberelbert, Ruppach-Goldhausen, Simmern, Stahlhofen, Untershausen, Welschneudorf

Jahrgang 3

Freitag, den 3. Okt. 1975

Nummer: 4o

Amtl. Bekanntmachungen

Aufforderung der Wehrpflichtigen des Geburtsjahrgangs 1957 zur persönlichen Meldung

Nach § 1 des Wehrpflichtgesetzes sind alle Männer vom vollen­deten 18. Lebensjahr an, die Deutsche im Sinne des Grundge­setzes sind und ihren ständigen Aufenthalt im Geltungsbereich des Wehrpflichtgesetzes (Bundesrepublik ohne Berlin) haben, wehrpflichtig.

Die Wehrpflichtigen des Geburtsjahrgangs 1957 sind zum Wehr­dienst aufgerufen. Männliche Personen können nach § 15 Abs. 6 des Wehrpflichtgesetzes bereits ein halbes Jahr vor Vollendung des achtzehnten Lebensjahres erfaßt werden.

Tag des Beginns der Erfassung

-Stichtag ist der.September 1975 - Wehrpflichtige und andere männliche Personen des Geburtsjahr­gangs 1957 (Meldepflichtige), denen bis acht Tage nach dem Stichtag derFragebogen für die Erfassung von Wehrpflichtigen nicht zugegangen ist, werden aufgefordert, sich nach § 15 Abs.

2 des Wehrpflichtgesetzes bei der Unterzeichneten Erfassungs­behörde in 543o Montabaur , Rathaus, Einwohnermeldeamt- | persönlich zur Erfassung zu melden

Diese Aufforderung gilt insbesondere für Meldepflichtige und männliche Personen ohne feste Wohnung (Landfahrer oder Seeleute). Die Meldepflichtigen und männlichen Personen können auch den auszufüllenden Fragebogen bei der Erfassungs­behörde anfordern und ausgefüllt zurücksenden.

Ein etwaiger Antrag auf Zurückstellung vom Wehrdienst aus persönlichen, insbesondere häuslichen, wirtschaftlichen oder I beruflichen Gründen kann mit den zu seiner Begründung erfor­derlichen Unterlagen dem Fragebogen beigefügt werden.

I Meldepflichtige und männliche Personen, die der Aufforderung jsich zu melden, nicht Folge leisten, begehen eine Ordnungs- Iwidrigkeit, die nach § 45 des Wehrpflichtgesetzes mit einer 'Geldbuße geahndet werden kann.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur als Ortspolizeibehörde

[Winter- und Weihnachtsbeihilfe für das Jahr 1975

IPersonen, deren monatliches Einkommen NICHT WESENTLICH I oher ist als die für Sozialhilfeempfänger zu gewährende Hilfe pum Lebensunterhalt, können einen Antrag auf Winter- und I ei ^ nac htsbeihilfe stellen. Nähere Auskunft erteüt die Verbands- |Jj e ' n d everwa ltu n g Montabaur, Sozialamt, Zimmer 8, im Rat-

. n Unterlagen sind mitzubringen : Personalausweis, Familien- f amm buch, Nachweis der mtl. Einnahmen und fixen Ausgaben

Miete, Versicherungsbeiträge).

Wir bitten, folgendes zu beachten:

WINTERBEIHILFE kann nur erhalten, wer den Bedarf an Winterbrand selbst decken muß. Wer zu einer Haushaltsge­meinschaft gehört, hat keinen Anspruch auf Win t erb eihilf e. Alleinstehende, die nicht zu einer Haushaltsgemeinschaft ge­hören, erhalten die Winterbeihilfe, da sie neben der Beschaf­fung von Winterbrand auch für die sonstigen Kosten der selbständigen Haushaltsführung aufkommen müssen.

Die Anträge auf Winter- und Weihnachtsbeihilfe können auch bei dem Bürgermeister der jeweiligen Gemeinde abgegeben werden. Die entsprechenden Formulare sind dort erhältlich.

Die Anträge auf Winter- und Weihnachtsbeihilfe müssen bis 31. Oktober 1975 bei der Verwaltung vorliegen.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Sozialamt

Die Verwaltung informiert

Das Einwohnermeldeamt empfiehlt

1. POLIZEILICHE AN-bzw. ABMELDUNG Was ist zu tun?

Besorgen Sie sich ein An-oder Abmeldeformular in einem Schreibwarengeschäft oder gehen Sie zu Ihrem Ortsbür­germeister. Füllen Sie den Vordruck aus und legen Sie ihn mit der Abmeldebestätigung Ihres bisherigen Wohnsitzes innerhalb einer Woche dem Einwohnermeldeamt der Ver­bandsgemeinde Montabaur vor.

Dieses können Sie persönlich oder durch Ihren Ortsbürger­meister erledigen. Bei Anmeldung eines Zweitwohnsitzes ist die Vorlage einer Abmeldebestätigung Ihres Hauptwohn­sitzes nicht erforderlich.

Umzüge innerhalb einer Gemeinde können formlos oder mündlich gemeldet werden.

2. Polizeiliche Führungszeugnisse

Bei Antragstellung auf Erteilung eines pol. Führungszeug­nisses ist folgendes zu beachten :

Die Antragstellung soll grundsätzlich beim Einwohnermel­deamt der Verb.Gern.Montabaur erfolgen. Hierbei ist der Verwendungszweck genau anzugeben und eine Verwal­tungsgebühr in Höhe von 5,- DM nach Möglichkeit in bar- beim Einwohnermeldeamt zu entrichten.

Sollten Sie ein Führungszeugnis schriftlich oder durch Ih­ren Ortsbürgermeister beantragen, bitte ebenfalls nicht die Angabe des Verwendungszweckes sowie die

i^^.^^JSTUNDEN DER VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG: Rathaus, Großer Markt, Montag, Mittwoch bis Freitag 8.00

M» 18.30 Uhr

Don

Bauamt,

n erstag 8.00-12.00 Uhr.

12.00 Uhr, Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr, (Gelbachstraße) und Wasserwerk, (Neubau an der Eichwiese); Dienstag 8.00-12.00 Uhr, 16.00-18.30 Uhr, Mittwoch 14.00-16.00 Uhr,

L e ä c ?, anschlüsse Verbandsgemeindeverwaltung 02602/2041, (nach Dienstschluß über Anrufbeantworter u

KONTn^ Verbandsbeigeordneter Reusch 02602/2045, Wasserwerk Montabaur nach Dienstschluß 02602/2046. Nr lfifi VERBANDSGEMEINDEKASSE: Kreissparkasse Montabaur w, Postscheckamt Frankfurt/Main Nr. 10800-603.

nter Nr. 02602/2041), Bürgermeister Mangels Nr. 500017, Nassauische Sparkasse Montabaur Nr. 803000212, Volksbank Montabaur