Amtsblatt
der Verbandsgemeinde Montabaur
und der verbandsangehörigen Gemeinden Boden, Daubach, Eitelborn, Gackenbach, Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Heiligenroth, Holler, Horbach, Hübingen, Kadenbach, Montabaur, Nentershausen, Neuhäusel, Niederelbert, Niedererbach, Nomborn, Oberelbert, Ruppach-Goldhausen, Simmern, Stahlhofen, Untershausen, Welschneudorf
Jahrgang 3
Freitag, den 3. Okt. 1975
Nummer: 4o
Amtl. Bekanntmachungen
Aufforderung der Wehrpflichtigen des Geburtsjahrgangs 1957 zur persönlichen Meldung
Nach § 1 des Wehrpflichtgesetzes sind alle Männer vom vollendeten 18. Lebensjahr an, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind und ihren ständigen Aufenthalt im Geltungsbereich des Wehrpflichtgesetzes (Bundesrepublik ohne Berlin) haben, wehrpflichtig.
Die Wehrpflichtigen des Geburtsjahrgangs 1957 sind zum Wehrdienst aufgerufen. Männliche Personen können nach § 15 Abs. 6 des Wehrpflichtgesetzes bereits ein halbes Jahr vor Vollendung des achtzehnten Lebensjahres erfaßt werden.
Tag des Beginns der Erfassung
-Stichtag ist der lö.September 1975 - Wehrpflichtige und andere männliche Personen des Geburtsjahrgangs 1957 (Meldepflichtige), denen bis acht Tage nach dem Stichtag der „Fragebogen für die Erfassung von Wehrpflichtigen nicht zugegangen ist, werden aufgefordert, sich nach § 15 Abs.
2 des Wehrpflichtgesetzes bei der Unterzeichneten Erfassungsbehörde in 543o Montabaur , Rathaus, Einwohnermeldeamt- | persönlich zur Erfassung zu melden
Diese Aufforderung gilt insbesondere für Meldepflichtige und männliche Personen ohne feste Wohnung (Landfahrer oder Seeleute). Die Meldepflichtigen und männlichen Personen können auch den auszufüllenden Fragebogen bei der Erfassungsbehörde anfordern und ausgefüllt zurücksenden.
Ein etwaiger Antrag auf Zurückstellung vom Wehrdienst aus persönlichen, insbesondere häuslichen, wirtschaftlichen oder I beruflichen Gründen kann mit den zu seiner Begründung erforderlichen Unterlagen dem Fragebogen beigefügt werden.
I Meldepflichtige und männliche Personen, die der Aufforderung jsich zu melden, nicht Folge leisten, begehen eine Ordnungs- Iwidrigkeit, die nach § 45 des Wehrpflichtgesetzes mit einer 'Geldbuße geahndet werden kann.
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur als Ortspolizeibehörde
[Winter- und Weihnachtsbeihilfe für das Jahr 1975
IPersonen, deren monatliches Einkommen NICHT WESENTLICH I oher ist als die für Sozialhilfeempfänger zu gewährende Hilfe pum Lebensunterhalt, können einen Antrag auf Winter- und I ei ^ nac htsbeihilfe stellen. Nähere Auskunft erteüt die Verbands- |Jj™ e ' n d everwa ltu n g Montabaur, Sozialamt, Zimmer 8, im Rat-
. n Unterlagen sind mitzubringen : Personalausweis, Familien- f amm buch, Nachweis der mtl. Einnahmen und fixen Ausgaben
Miete, Versicherungsbeiträge).
Wir bitten, folgendes zu beachten:
WINTERBEIHILFE kann nur erhalten, wer den Bedarf an Winterbrand selbst decken muß. Wer zu einer Haushaltsgemeinschaft gehört, hat keinen Anspruch auf Win t erb eihilf e. Alleinstehende, die nicht zu einer Haushaltsgemeinschaft gehören, erhalten die Winterbeihilfe, da sie neben der Beschaffung von Winterbrand auch für die sonstigen Kosten der selbständigen Haushaltsführung aufkommen müssen.
Die Anträge auf Winter- und Weihnachtsbeihilfe können auch bei dem Bürgermeister der jeweiligen Gemeinde abgegeben werden. Die entsprechenden Formulare sind dort erhältlich.
Die Anträge auf Winter- und Weihnachtsbeihilfe müssen bis 31. Oktober 1975 bei der Verwaltung vorliegen.
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Sozialamt
Die Verwaltung informiert
Das Einwohnermeldeamt empfiehlt
1. POLIZEILICHE AN-bzw. ABMELDUNG Was ist zu tun?
Besorgen Sie sich ein An-oder Abmeldeformular in einem Schreibwarengeschäft oder gehen Sie zu Ihrem Ortsbürgermeister. Füllen Sie den Vordruck aus und legen Sie ihn mit der Abmeldebestätigung Ihres bisherigen Wohnsitzes innerhalb einer Woche dem Einwohnermeldeamt der Verbandsgemeinde Montabaur vor.
Dieses können Sie persönlich oder durch Ihren Ortsbürgermeister erledigen. Bei Anmeldung eines Zweitwohnsitzes ist die Vorlage einer Abmeldebestätigung Ihres Hauptwohnsitzes nicht erforderlich.
Umzüge innerhalb einer Gemeinde können formlos oder mündlich gemeldet werden.
2. Polizeiliche Führungszeugnisse
Bei Antragstellung auf Erteilung eines pol. Führungszeugnisses ist folgendes zu beachten :
Die Antragstellung soll grundsätzlich beim Einwohnermeldeamt der Verb.Gern.Montabaur erfolgen. Hierbei ist der Verwendungszweck genau anzugeben und eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 5,- DM nach Möglichkeit in bar- beim Einwohnermeldeamt zu entrichten.
Sollten Sie ein Führungszeugnis schriftlich oder durch Ihren Ortsbürgermeister beantragen, bitte ebenfalls nicht die Angabe des Verwendungszweckes sowie die
■i^^.^^JSTUNDEN DER VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG: Rathaus, Großer Markt, Montag, Mittwoch bis Freitag 8.00
’M» 18.30 Uhr
■Don
Bauamt,
n erstag 8.00-12.00 Uhr.
12.00 Uhr, Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr, (Gelbachstraße) und Wasserwerk, (Neubau an der Eichwiese); Dienstag 8.00-12.00 Uhr, 16.00-18.30 Uhr, Mittwoch 14.00-16.00 Uhr,
L e ä c ?, anschlüsse ‘ Verbandsgemeindeverwaltung 02602/2041, (nach Dienstschluß über Anrufbeantworter u
■KONTn^ Verbandsbeigeordneter Reusch 02602/2045, Wasserwerk Montabaur nach Dienstschluß 02602/2046. ■Nr lfifi VERBANDSGEMEINDEKASSE: Kreissparkasse Montabaur • w, Postscheckamt Frankfurt/Main Nr. 10800-603.
nter Nr. 02602/2041), Bürgermeister Mangels Nr. 500017, Nassauische Sparkasse Montabaur Nr. 803000212, Volksbank Montabaur

