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Mnntabaur -5- _

Arzt und Apotheke

irrte - Sonntagsdienst

amstag/Sonntag, den 2o./21.9.1975

)r Salzmann Montabaur, Koblenzer Str. 2o, Tel. o26o2/4961

Notfalldienst Augst

|2o/ 21.9.1975-' Dr. Weinsheimer, Neuhäusel, Tel. 338

Notfalldienst Stahlhofen - Welschneudorf

2o./21.9.1975 ; Dr. Staudt, Stahlhofen, Tel. o26o2/3441

Notfalldienst Wallmerod-Meudt-Nentershausen

|2o/21.9.1975: Dr. Mamier, Meudt, Tel. Wallmerod o6435/1594

Zahnärzte-Sonntagsdienst

B2o./21.9.1975:

[Dr. Knips, Wirges, Bahnhofstr. 57, Tel. o26o2/3837 SZA Merfels, Ransbach-Baumbach, Hohlstr. Tel.o2623/2721

Apothekendienst

von Samstag, dem 2o.9. bis Samstag, den 27.9.1975 Rathaus- Apotheke Montabaur,

Großer Markt, Tel. o26o2/5o61

mittwochs von 13-18 Uhr: Rathaus-und Schloß-Apotheke Montabaur.

Krankenwagen :

DRK-Rettungswache

DRK-Rettungswache

DRK-Rettungswache

Montabaur

Herschbach

Höhr-Grenzh.

Tel. o26o2/3777 Tel. 02626/5166 Tel. o2624/7olo

Notrufe:

Polizei Tel. llo

Schutzpolizei-Inspektion, Bahnhof­straße 32 Tel. 5ol 1-13

Feuerwehr Montabaur Tel. 5oll/2o42

Feuerwehr Augst (Neuhäusel, Eitelborn,

Simmern, Kadenbach)

Feuermelder am jeweiligen Feuerwehrhaus auslösen.

Feuerwehr Nentershausen, Tel. 06485-261 u.849

Schutzpolizei-Inspektion Montabaur Tel. o26o2-5ol 1-12-13 Deutsches Rotes Kreuz mit Kranken­transport, Tel. 3777

Sozialstation Montabaur

Rufbereitschaften 2o./21.9,1975:

Schwester Hildegard, Heiligenroth, Tel. o26o2/5477 Schwester Beate, Hundsangen, Tel. 06435/1658.

Sozialstation Ransbach-Baumbach

Rufbereitschaften - gültig nur für die Ortsgemeinde Simmern- 2o./21.9.1975: Schw. Lore Schröder, Hilgert, Im Borngarten 7, Tel. o2624/727o

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MONTABAUR

Amtl. Bekanntmachung

Ke nächste Sitzung des Stadtrates findet am DONNERSTAG, dem 25. September 1975, um 1 5.00 Uhr Sitzungssaal des Rathauses statt.

Tagesordnung:

T Öffentliche Sitzung

T Beratung und Beschlußfassung über die bauliche Fertigstel- lung von Teilerschließungsanlagen sowie deren Widmung für den öffentlichen Verkehr.

2. Beratung und Beschlußfassung über den Bebauungsplan Herrenhahnweg Stadtteil Horressen

3. Beratung über die Vorstellungen der Deutschen Bundesbahn bezüglich des Bahnhofsvorplatzes in Montabaur

4. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen.

H^Nichtöffentliche Sitzung

1. Vergabe von Aufträgen.

2. Beratung und Beschlußfassung über Grundstücksangelegen­heiten.

3. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen.

543 Montabaur, 16. September 1975

gez. Mangels, Bürgermeister.

HINWEIS FÜR DIE MITGLIEDER DER CDUFRAKTION:

Die Fraktionssitzung zur Vorbereitung der Stadtratssitzung findet am MITTWOCH, dem 24. September 1975, 18.00 Uhr

im Sitzungssaal des Rathauses statt.

HIJvIWEJS FÜRJDJE MITGLIEDER DER^PDFRAKTION

Die Fraktionssitzung zur Vorbereitung der Stadtratssitzung findet am MONTAG, dem 22. September 1975, 19 00 Uhr

im Besprechungszimmer (3. Etage) des Rathauses statt.

Amtl.Bekanntmachung

Widmung von Verkehrsflächen im Bereich der Stadt Montabaur

Gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rhein­land-Pfalz LStrG vom 15.2.1963 (GVB1. S. 57) werden die nachfolgenden Verkehrsflächen als Gemeindestraßen und Bürger­steige (§ 3 Abs. 1 Nr. 3a LStrG) dem öffentlichen Verkehr ge­widmet.

Bezeichnung verlaufend von bis Klassifizierung Tag d.Ver-

kehrsüberg.

Rhönstraße

Eifelstraße bis

Fahrbahn, Bürger­

Feldweg Nr. 6o48

steige

1.3.75

Taunusstraße

Albertstraße bis

Bürgersteige,

Rhönstraße

Parkstreifen,

1.3.75

Rechtsmittelbetehrungj^ _

Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach öffent­licher Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Wider­spruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur -Bauamt - Montabaur, Gelbachstr. 9 schriftlich oder zur Nieder­schrift einzulegen.

Ist über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemes­sener Frist sachlich nicht entschieden worden, so kann Klage beim Verwaltungsgericht Koblenz in Koblenz, Regierungsstraße 7, schriftlich oder oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruches erhoben werden, außer, wenn wegen der besonderen Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist.

Sie kann ferner nur bis Ablauf eines Jahres seit der Einlegung des Widerspruches erhoben werden, es sei denn, daß die Klage­erhebung vor Ablauf der Jahresfrist infolge höherer Gewalt unmöglich war oder unter den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles unterblieben ist.

Die Klage ist gegen die Verbandsgemeinde Montabaur zu richten. Sie muß den Kläger, den Beklagten und den Streitgegenstand bezeichnen.

Diese Verfügung wird gemäß § 1 der Hauptsatzung der Stadt Montabaur vom 16.lo.1974 durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Montabaur und der verbandsangehörigen Gemeinden bekanntgegeben.

Montabaur, den 8.9.1975 Stadt Montabaur

gez. Mangels, Bürgermeister.