Mnntabaur -5- _
Arzt und Apotheke
irrte - Sonntagsdienst
amstag/Sonntag, den 2o./21.9.1975
)r Salzmann Montabaur, Koblenzer Str. 2o, Tel. o26o2/4961
Notfalldienst Augst
|2o/ 21.9.1975-' Dr. Weinsheimer, Neuhäusel, Tel. 338
Notfalldienst Stahlhofen - Welschneudorf
2o./21.9.1975 ; Dr. Staudt, Stahlhofen, Tel. o26o2/3441
Notfalldienst Wallmerod-Meudt-Nentershausen
|2o/21.9.1975: Dr. Mamier, Meudt, Tel. Wallmerod o6435/1594
Zahnärzte-Sonntagsdienst
B2o./21.9.1975:
[Dr. Knips, Wirges, Bahnhofstr. 57, Tel. o26o2/3837 SZA Merfels, Ransbach-Baumbach, Hohlstr. Tel.o2623/2721
Apothekendienst
von Samstag, dem 2o.9. bis Samstag, den 27.9.1975 Rathaus- Apotheke Montabaur,
Großer Markt, Tel. o26o2/5o61
mittwochs von 13-18 Uhr: Rathaus-und Schloß-Apotheke Montabaur.
Krankenwagen :
DRK-Rettungswache
DRK-Rettungswache
DRK-Rettungswache
Montabaur
Herschbach
Höhr-Grenzh.
Tel. o26o2/3777 Tel. 02626/5166 Tel. o2624/7olo
Notrufe:
Polizei Tel. llo
Schutzpolizei-Inspektion, Bahnhofstraße 32 Tel. 5ol 1-13
Feuerwehr Montabaur Tel. 5oll/2o42
Feuerwehr Augst (Neuhäusel, Eitelborn,
Simmern, Kadenbach)
Feuermelder am jeweiligen Feuerwehrhaus auslösen.
Feuerwehr Nentershausen, Tel. 06485-261 u.849
Schutzpolizei-Inspektion Montabaur Tel. o26o2-5ol 1-12-13 Deutsches Rotes Kreuz mit Krankentransport, Tel. 3777
Sozialstation Montabaur
Rufbereitschaften 2o./21.9,1975:
Schwester Hildegard, Heiligenroth, Tel. o26o2/5477 Schwester Beate, Hundsangen, Tel. 06435/1658.
Sozialstation Ransbach-Baumbach
Rufbereitschaften - gültig nur für die Ortsgemeinde Simmern- 2o./21.9.1975: Schw. Lore Schröder, Hilgert, Im Borngarten 7, Tel. o2624/727o
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MONTABAUR
Amtl. Bekanntmachung
Ke nächste Sitzung des Stadtrates findet am DONNERSTAG, dem 25. September 1975, um 1 5.00 Uhr Sitzungssaal des Rathauses statt.
Tagesordnung:
T Öffentliche Sitzung
T Beratung und Beschlußfassung über die bauliche Fertigstel- lung von Teilerschließungsanlagen sowie deren Widmung für den öffentlichen Verkehr.
2. Beratung und Beschlußfassung über den Bebauungsplan „Herrenhahnweg“ Stadtteil Horressen
3. Beratung über die Vorstellungen der Deutschen Bundesbahn bezüglich des Bahnhofsvorplatzes in Montabaur
4. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen.
H^Nichtöffentliche Sitzung
1. Vergabe von Aufträgen.
2. Beratung und Beschlußfassung über Grundstücksangelegenheiten.
3. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen.
543 Montabaur, 16. September 1975
gez. Mangels, Bürgermeister.
HINWEIS FÜR DIE MITGLIEDER DER CDU—FRAKTION:
Die Fraktionssitzung zur Vorbereitung der Stadtratssitzung findet am MITTWOCH, dem 24. September 1975, 18.00 Uhr
im Sitzungssaal des Rathauses statt.
HIJvIWEJS FÜRJDJE MITGLIEDER DER^PD—FRAKTION
Die Fraktionssitzung zur Vorbereitung der Stadtratssitzung findet am MONTAG, dem 22. September 1975, 19 00 Uhr
im Besprechungszimmer (3. Etage) des Rathauses statt.
Amtl.Bekanntmachung
Widmung von Verkehrsflächen im Bereich der Stadt Montabaur
Gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz LStrG vom 15.2.1963 (GVB1. S. 57) werden die nachfolgenden Verkehrsflächen als Gemeindestraßen und Bürgersteige (§ 3 Abs. 1 Nr. 3a LStrG) dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Bezeichnung verlaufend von bis Klassifizierung Tag d.Ver-
kehrsüberg.
Rhönstraße
Eifelstraße bis
Fahrbahn, Bürger
Feldweg Nr. 6o48
steige
1.3.75
Taunusstraße
Albertstraße bis
Bürgersteige,
Rhönstraße
Parkstreifen,
1.3.75
Rechtsmittelbetehrungj^ _
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur -Bauamt - Montabaur, Gelbachstr. 9 schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Ist über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden worden, so kann Klage beim Verwaltungsgericht Koblenz in Koblenz, Regierungsstraße 7, schriftlich oder oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruches erhoben werden, außer, wenn wegen der besonderen Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist.
Sie kann ferner nur bis Ablauf eines Jahres seit der Einlegung des Widerspruches erhoben werden, es sei denn, daß die Klageerhebung vor Ablauf der Jahresfrist infolge höherer Gewalt unmöglich war oder unter den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles unterblieben ist.
Die Klage ist gegen die Verbandsgemeinde Montabaur zu richten. Sie muß den Kläger, den Beklagten und den Streitgegenstand bezeichnen.
Diese Verfügung wird gemäß § 1 der Hauptsatzung der Stadt Montabaur vom 16.lo.1974 durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Montabaur und der verbandsangehörigen Gemeinden bekanntgegeben.
Montabaur, den 8.9.1975 Stadt Montabaur
gez. Mangels, Bürgermeister.

