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Montabaur -8-

NACHRUF

Am 4. September 1975 verstarb nach kurzer schwerer Krankheit im Alter von 62 Jahren Herr ERICH HABERSTOCK,

1 .Ortsbeigeordneter.

Herr Haberstock war von 1945 bis 1965 Bürgermeister unserer Gemeinde. Anschließend wurde er zum

1. Beigeordneten gewählt. In dieser Funktion übernahm er nach der Erkrankung des Bürgermeisters im Februar d.J. wieder die Dienstgeschäfte des Ortsbürgermeisters.

Nach dem Kriege begann der Verstorbene seine kommunale Tätigkeit als Mitglied des Gemeinderates. Dieses Amt übte er ununterbrochen bis zu seinem Tode aus. Außerdem bekleidete er viele Jahre weitere Ehrenämter.

Insbesondere in den schwierigen Nachkriegsjahren hat Herr Haberstock mit Umsicht und großem Einfühlungs­vermögen die Gemeinde geleitet. Wichtige kommunale Einrichtungen der Daseinsvorsorge wurden unter seiner Regie geschaffen.

Für die Bürger dankt der Ortsgemeinderat dem Verstorbe­nen für seine zum Wohle der Allgemeinheit geleistete Ar­beit.

Die besondere Anteilnahme gilt seiner Familie

5431 Gackenbach, 5. September 1975

Für die Ortsgemeinde Gackenbach SCHUBERT,

2. Ortsbeigeordneter.

Erinnerung an Erich Haberstock

Als wir in der letzten Ausgabe des Amtsblattes mitteilten,daß Erich Haberstock erkrankt ist, ahnten wir nicht, daß bei Redak­tionsschluß des Blattes er schon verstorben sei.

Lassen wir uns an die wichtigsten Stationen im Leben unseres Freundes Erich Haberstock erinnern:

Nach Genesung von seiner schweren Verwundung war er vorzei­tig aus der Wehrmacht entlassen worden und wurde 1945 beim Eimmarsch der Amerikaner von diesen als Bürgermeister unse­rer Gemeinde eingesetzt. Dieses Amt übte er bis 1965 aus. Da ihn seine berufliche Tätigkeit beim Kulturamt Montabaur stark be­anspruchte, verzichtete auf auf eine Wiederwahl; blieb aber weiterhin als I. Beigeordneter und Ratsmitglied im Dienste der Gemeinde.

Während seiner Amtszeit war er gleichzeitig Vorsitzender des Forstbetriebsverbandes, Ortsgerichtsvorsteher und Standesbeam­ter, Letzteres Amt hatte er bis zur Auslösung des Standesamts­bezirks im Jahre 1972 inne.

Wegen Erkrankung des Bürgermeisters führte er seit Anfang des Jahres wieder die Dienstgeschäfte der Gemeinde.

Während seiner Amtszeit, besonders in den schweren Nachkriegs­jahren stand Erich Haberstock mit Umsicht und großem Einfüh­lungsvermögen seiner Gemeinde vor. Sein ruhiges und ausgegliche- mes Wesen wirkte sich vorteilhaft auf das gesamte kommunal­politische Leben in der Gemeinde aus.

Wichtige kommunale Einrichtungen wurden während seiner Amts­zeit in unserer Gemeinde geschaffen. Erinnert sei an die Erneue­rung der Wasserversorgungsanlage für die Ortsteile Dies und Kirchähr, die Neugestaltung des Friedhofs, Neubau des Forst­hauses, Errichtung der Verbandsschule mit der Gemeinde Hor­bach, Neubau der Ortskanalisation mit zentraler Kläranlage, Feldweg- und Straßenbau. Den Abschluß des derzeitigen umfang­reichen Straßenbauprogrammes in unserer Gemeinde konnte er leider nicht mehr erleben.

Bereits seit frühester Jugend war er aktiver Sänger in unserem Gesangverein, Durch sein aufgeschlossenes Wesen und sein ge­sellschaftliches Engagement schaffte er sich viele Freunde und gab unseren Veranstaltungen wesenliche Impulse.

Sein plötzlicher und früher Tod hat uns alle sehr getroffen. Erschüttert begleiteten wir ihn zu seiner letzten Ruhestätte.

ERICH HABERSTOCK hat in unserer Gemeinde eine Lücke hinterlassen.

Die gesamte Bürgerschaft dankt ihm für seine langjährige zum

Wohle der Allgemeinheit geleistete Arbeit.

Wir werden ihm stets ein ehrendes Andenken bewahren.

Unser besonderes Mitgefühl gilt seiner Familie.

Hans Weidenfeiler.

HORBACH:

Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom 4.9.1975

Das Gemeinderatsmitglied, Herr Bernd Walter, wurde im Bei­sein der übrigen Ratsmitglieder vom Ortsbürgermeister durch Handschlag verpflichtet.

Die Verabschiedung des bisherigen Ratsmitgliedes, Herrn Bruno Schmidt, konnte in dieser Sitzung nicht erfolgen, weil er die­sen Termin nicht wahrnehmen konnte. Der Ortsbürgermeister wurde beauftragt, Herrn Schmidt im Namen der Ortsgemeinde Horbach und des Ortsgemeinderates zu einem anderen Zeit­punkt zu verabschieden. Die Niederschrift über die Sitzung des Rates vom 7.8.1975 wurde genehmigt. Herr Max Gerber, Hor­bach, Schulstraße 3, wurde zum Schiedsmann und Herr Peter Girmann, Horbach, Hauptstraße 16, zum stellv. Schiedsmann für den Schiedsmannsbezirk Horbach gewählt. Der Hauungs­und Kulturplan für das Rechnungsjahr 1976 wurde vom Rat ge­nehmigt und beschlossen. Gleichzeitig stimmte er dem Sonder­plan über Neuanlagen und Unterhaltungs- und Instandsetzungs­arbeiten im Naturpark Nassau - Gemeindebereich Horbach - zu.

Ferner beschlossen die Ratsherren eine überplanmäßige Aus­gabe im Rj. 1974, Hhst. 65o.6.88o (Anteilsbetrag am a.o. Haushalt) in Höhe von DM 9.147,64. Die Änderung des Bebau­ungsplanesHeide im Bereich der Grundstücksparz. 125, Flur 8, bzgl. der Änderung der überbaubaren Fläche wurde be­schlossen. Ein vereinfachtes Änderungsverfahren wird eingelei­tet. Unter TO-PunktVerschiedenes wies Ortsbürgermeistcr Meuer auf den Grippe-Schutz-Impfungstermin hin. Ferner gab er bekannt, daß er auf Grund einer Anregung in der letzten Bürgerversammlung bei der VGemV beantragt hat, einige Straßenverkehrsgefahrenpunkte innerhalb der Ortslage Horbach durch Verkehrszeichen abzusichern.

Die betreffenden Bereiche wurden durch Fotos dokumentiert. Die Beschilderung einzelner Punkte ist zwar nicht möglich, so daß eine Gesamtbeschilderung für den Bereich der Orts­straßen evtl, doch erforderlich ist. Bei den Gefahrenpunkten han­delt es sich im einzelnen :

1. Einmündung Rebstock/Oberdorfstraße,

2. Kreuzung Oberdorfstr./Backesweg/Schulstraße,

3. Kreuzung Hauptstraße/Oberdorfstraße/Siedlerweg.

Der Ortsgemeinderat bestimmte ferner, daß in Zukunft bei Be­erdigungen -wie früher - jeweils eine Halbe- und eine Viertel­stunde vorher geläutet wird.

Die Beerdigungen finden immer von der Friedhofskapelle aus statt. Ein Antrag der Spvgg. 192o Horbach e.V. wurde beraten,

Dienstgeschäfte des Ortsbürgermeisters

Die Gemeindeverwaltung gibt bekannt, daß die Geschäfte des Ortsbürgermeisters in der Zeit vom 15.9. bis Llo.1975 vom I.Orts­beigeordneten. Clemens Noll.wahrgenommen werden. Ortsbür­germeister Meuer ist in dieser Zeit beurlaubt. Die Sprechstun­den der Gemeindeverwaltung werden nicht geändert.

Straßenreinigungspflicht

Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin,daß auch für die Anlieger der StraßeAuf der Heide Straßenreinigungspflicht besteht.

Dies gilt insbesondere für Grundstückseigentümer, deren Grund -1 stücke z.Zt. bebaut werden. In diesem Zusammenhang weist die Gemeindeverwaltung auch darauf hin, daß die Ablagerung von Baumaterialien im Bereich der Straße verboten ist. Ein entsprechender Hinweis ist im Bauschein enthalten.

Wir weisen ebenfalls schon jetzt darauf hin, daß die Straße in nächster Zeit durch einen Vertreter des Verbandsgemeinde­bauamts und durch den Ortsbürgermeister hinsichtlich der Fest­stellung von Straßenschäden besichtigt wird. Schäden, die J durch die Ablagerung von Baumaterialien oder durch rücksicMH loses Wenden der Baufahrzeuge entstanden sind, werden den betreffenden Bauherrn angelastet. Diese können dann die bauaus-j führenden Firmen schadenersatzpflichtig machen. j

Meuer, Ortsbürgermeister.