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Montabaur -2- in den Größen

3oo x 4oo, 25o x 36o, 25o x 35o;

25o x 34o; 24o x 34o; 235 x 335;

25o x 33o, und 2oo x 3oo 13 verschiedene Bettumrandungen 12 verschiedene Tagesdecken 21 verschiedene Badezimmergarnituren 12 verschiedene Toilettengarnituren 15 verschiedene Brokat- und Stoffwandbehänge.

Sämtliche Ware kann am 19. September 1975 in der Zeit von 8.oo - 9.oo Uhr besichtigt werden.

Finanzamt Montabaur Vollstreckungsstelle

Amtl. Bekanntmachung

Amtsgericht 543 Montabaur, den 25.Juli 1975

8 K 29/74

A. Terminsbestimmung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll der 1/2 Miteigentumsan­teil des Herrn Günter Michel aus Montabaur an dem im Grund­buch von Montabaur, Band 55 Blatt 2294 eingetragenen , nachstehend bezeichneten Grundstück am MITTWOCH, dem 1. Oktober 1975, 14.oo Uhr, an der Gerichtsstelle Montabaur, Bahnhofstraße 47, Zimmer Nr. 6 (Sitzungssaal)) versteigert werden.

Lfd.Nr. Gemar- Nummer

kung der Flur des Flur- Nr. des Liegen- Wirtschafts­stücks schaftsbuchs (Nutzungs­art u.Lage

1 Monta- 18 3447/1

baur

Hof- u.Gebäude- fläche,

Vorderer Reb­stock 13

Fläche: 59 qm

Der Versteigerungsvermerk ist am 24. Juni 1975 in das Grund­buch eingetragen worden.

Als Eigentümer waren damals die

Eheleute Otto Günter Michel und Edith geb. Kaes, beide in Mon­tabaur, Vorderer Rebstock 13, zu je 1/2 Anteil eingetragen.

Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen , so muß der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Auf­forderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muß das Recht glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antrag­steller widerspricht. Andernfalls wird das Recht im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteige­rungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rech­ten nachgesetzt.

Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Ko­sten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grund­stück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des bean­spruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks, des Erbbaurechts oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einst­weilige Einstellung des Verfahrens zu

erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, so tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.

Siegel gez. Geizleichter, Rechtspfleger

Amtl. Mitteilung des Autobahnamtes Koblenz

ENDE DER BAUMASSNAHME, BUNDESAUTOBAHN BAB-Strecke A 3, Verbreiterung der Fahrbahn in Fahrbah I richtung Frankfurt-Köln. n ' j

Vorgenannte Baumaßnahme lag in den Gemarkungen Esche! bach, Montabaur und Heiligenroth. Diese Maßnahme steht '! kurz vor der Vollendung. Zur Zeit werden noch die notwen-' digen Restarbeiten ausgeführt.

Schäden, die während der Baumaßnahme angerichtet wurden sind dem Autobahnamt Koblenz in Montabaur, Tiergarten- '! Straße 9 bis zum

26. September 1975

anzuzeigen. j

Schäden, die nach diesem Termin mitgeteilt werden, können nicht berücksichtigt werden.

gez. Unterschrift, Bauamtmann

Heimatdichter Karl Siebert

Am 15. September 1975 wäre der Montabaurer Heimatdichtei! KARL SIEBERT loo Jahre alt geworden. Anlaß genug, in i die lebendige Vergangenheit eines Mannes zurückzukehren der uns ein reichhaltiges Vermächtnis in Dichtung und Lyrik hinterlassen hat.

Eine Straße in Montabaur trägt heute zur Erinnerung seinen Namen. Ein schöngeistiger, heimatverbundener Dichter, dessej Verse zeitlos waren, mag selbst zu Wort kommen:

E4 DAMMERSTÜ^CHEN__

Novembertag. Der Sonne letzter Strahl Ersterbend küßte die verträumten Fluren,

Darin der Herbst schon grub in falben Spuren Mit rauhen Händen sein Vernichtungsmal.

Allmählich wuchs die Dämmerung empor Und trieb aus meiner Kammer engem Raum Den matten Schein, den fern vom Himmelssaum Das Abendrot warf über Haus und Moor.

-Und meiner Sehnsucht Tauben flogen aus,

Ins ferne Land und nach vergangnen Tagen Aus tausend Grüßen einen Blütenstrauß Und manch 1 verschwiegnen Herzenswunsch zu tragen.-

Da ging die Tür an meiner stillen Klause Und frohe Geister huschten schnell herein.

Sie setzten sich, als wären sie zu Hause,

Wo nur ein Plätzchen lud zum Sitzen ein.

Dann gabs ein Flüstern, ein Erzählen, Raunen - Ich mußte über manches Wörtlein staunen,

Das so vertraut und so bekannt mir klang,

Als ging ich entschwundener Zeit entlang,

Da mich das Glück aus Augen angeschaut So klar, wie sommertags der Himmel blaut.

Da frug ich meiner Gäste frohe Schar:

Wer seid ihr, liebe, herzige Gesellen ?

Sah ich euch nicht schon vor manch 1 fernem Jahr,

Das heimzog auf des Zeitenmeeres Wellen?

Und jubelnd riefen sie auf meine Frage:

Wir alle hier sind deiner Jugend Tage!

Die Verwaltung info rmiert

Curzfristige Änderung des Badezeitenplanes im Hallenbad Montabaur

Nach Beendigung der Freibadsaison 1975 gilt nunmehr det neue Badezeitenplan mit Wirkung vom 14. Sept. 1975.

Bis zum Beginn der Schwimmkurse ist montags das Bad in der Zeit von 13.3o -18.3o Uhr für das Familienbad geöffnet. Der Beginn der nächsten Schwimmkurse wird noch frühzeitig im Amtsblatt bekanntgegeben.

Herausgeber des Amtsblattes: Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur. Verantwortlich für den Inhalt': Amtsrat Piwowarsky Für den übrigen Teil: Robert Degen. Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich, Weitersburg. Postanschrift: 5413 Bendorf, P 0 ^ 0 * 1 Telefon (02622) 4055/56. Erscheinungsfolge: wöchentlich. Bezugsmöglichkeit und Bezugsbedingung: gebührenfreie Zustellung an sämtliche der Verbundsgemeinde. Einzelnummern können zusätzlich zum Einzelpreis von 0,50 DM beim Verlag erworben werden.