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Leitung

Gebühren

: 5o,- DM, 3o Abende.

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ARBEITSKREISE:

I Handarbeitstechniken aus alter Zeit neu entdeckt. Kanaaiw _w r.ocfaitpn Hnrrh v.

durchlaufender Garne zu Matten, Taschen und Wanddekoratio-

Patchwork = Zusammennähen von gemusterten Stoffteilen zu n«rken Kissen und Wanddekorationen.

Beginn : Dienstag, 23. Sept. 1975, 14.oo Uhr in der Volksschule

Nentershausen,

Leitung: Frau Lehrerin Lesker.

Gebühren: 25,- DM, 12 Abende.

I BASTELN mit pettigrohr

Durch die Anleitung zum Flechten mit Pettigrohr können sich die Teilnehmer Gegenstände für den eigenen Bedarf herstellen, die auch als individuelle Geschenke gern angenommen werden. Material für die ersten Arbeiten wird vom Kursleiter besorgt.

Beginn : Montag, 22. Sept. 1975, 2o.oo Uhr in der Volksschule I Nentershausen,

[Leitung: Herr Koschel,

Gebühren : 25,- DM, lo -12 Abende.

(ANMELDUNG: Geschäftsstelle der VHS, Verbandsgemeindever­waltung Rathaus, Zimmer 17,

Tel. o26o2/2o41, App. 29

[GIROD:

Bebauungsplan ..Klingelwiese'' wird geändert

f In seiner Sitzung am 25. Aug. 1975 beschloß der Ortsgemeinde- Irat Girod die Änderung des BebauungsplanesKlingelwiese

Auf dem als Verkehrsfläche ausgewiesenen Parkplatz Flur 42, [Flurstück 39, soll eine Trafostation ausgewiesen werden. Gleich­zeitig wurde beschlossen, den Planentwurf gern. § 2 Abs. 6 BBauG öffentlich auszulegen.

[Daneben beschloß der Ortsgemeinderat die Genehmigung über- jund außerplanmäßiger Ausgaben für das Rechnungsjahr 1974.

[Die Beschlußfassung über den Ausbau eines Wanderweges wurde [von der Tagesordnung abgesetzt. Bevor eine Entscheidung [getroffen wird, wollen sich die Ratsmitglieder im Rahmen einer | Ortsbesichtigung informieren.

Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag

[Frau Kath. Voll Ww . geb. am 6.9.1898 , Girod, Altestraße [Die Gemeindeverwaltung wünscht weiterhin alles Gute, vor allem 1 aber Gesundheit. gez. Leber, Ortsbürgermeister.

GORGESHAUSEN:

Bekanntmachung über die Offenlegung des neuen Liegenschafts- I Katasters

[Das aus Anlaß der Übernahme der Bodenschätzungsergebnisse laufgestellte neue Liegenschaftskataster der Gemeinde Görgeshau- jsen wird in der Zeit vom 15.9. bis 14.lo.1975 in den Diensträumen [des Kataster-!Vermessungs-)amts Montabaur während der Dienst­hunden von 8.oo bis 12.oo Uhr (nachmittags von 14.oo bis 16.oo [Uhr) offengelegt. Offengelegt werden die Katasterkarten und [die Katasterbücher. Die in das Liegenschaftskataster übernomme- jnen Angaben werden nicht besonders bekanntgegeben.

[Gegen die in das Liegenschaftskataster übernommenen Angaben [steht den Grund- und Gebäudeeigentümern (Erbbauberechtigten, [Erbpächtern) der Widerspruch zu. Der Widerspruch ist nicht zu­lässig :

| a ) gegen den Eigentumsnachweis, wenn er mit dem Nachweis im I Grundbuch übereinstimmt;

gegen Angaben, die aus dem bisherigen Kataster unverändert übernommen sind. Die Abänderung solcher Angaben kann nur verlangt werden, wenn den zur Einlegung des Widerspruches Berechtigten nach den für die Aufstellung und Fortführung des bisherigen Katasters maßgebenden Bestimmungen ein Anspruch auf Berichtigung bereits zustand; p) Segen die auf Grund des Gesetzes über die Schätzung des Kulturbodens (Bodenschätzungsgesetz) vom 16.lo.1934 (RGBl. S. lo5o) übernommenen Schätzungsergebnisse.

|Ber Widerspruch kann in der Zeit bis zum Ablauf des 14.11.1975

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beim Kataster-(Vermessungs-)amt in Montabaur entweder schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift erklärt werden.

Bei völliger Zurückweisung des Widerspruches fallen die durch örtliche Untersuchungen entstandenen Kosten demjenigen zur Last, der den Widerspruch erhoben hat.

Mit Ablauf der Offenlegungsfrist tritt das neue Liegenschafts­kataster an die Stelle des bisherigen Liegenschaftskatasters. Montabaur, den 28. August 1975

Siegel Der Leiter des Kataster-(Vermessungs-)

amts: gez. Rohrbacher,

Vermessungsdirektor.

GROSSHOLBACH:

Amtl. Bekanntmachung - Einladung -

Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am MITTWOCH, dem lo. September 1975, um 2o.oo Uhr im Bürgermeisteramt statt.

Tagesordnung:

Öffentliche Sitzung:

L Beratung und Beschlußfassung über die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 1975 2. Verschiedenes.

5431 Großholbach, 2.9.1975

gez. Metternich,Ortsbürgermeister.

HEILBERSCHEID:

Gefunden:

Auf dem Bürgermeisteramt wurde ein Portemonnaie mit Inhalt abgegeben. Der Verlierer kann sich den Gegenstand bei der Gemeindeverwaltung abholen.

gez. Bendel, Ortsbürgermeister.

NENTERSHAUSEN:

Amtl. Bekanntmachung über die Offenlegung des neuen Lie­genschaftskatasters

Das aus Anlaß der Übernahme der Bodenschätzungsergebnisse aufgestellte neue Liegenschaftskataster der Gemeinde Nenters­hausen wird in der Zeit vom 15.9. bis 14.lo.1975 in den Dienst­räumen des Kataster -(Vermessungs-) amts Montabaur während der Dienststunden von 8.oo bis 12.oo Uhr (nachmittags von 14.oo bis 16.00 Uhr ) offengelegt. Offengelegt werden die Kataster­karten und die Katasterbücher. Die in das Liegenschaftskataster übernommenen Angaben werden nicht besonders bekanntge­geben.

Gegen die in das Liegenschaftskataster übernommenen Angaben steht den Grund- und Gebäudeeigentümern (Erbbauberechtig­ten, Erbpächtern) der Widerspruch zu. Der Widerspruch ist nicht zulässig :

a) gegen den Eigentumsnachweis, wenn er mit dem Nachweis im Grundbuch übereinstimmt;

b) gegen Angaben, die aus dem bisherigen Kataster unverändert übernommen sind. Die Abänderung solcher Angaben kann nur verlangt werden, wenn den zur Einlegung des Wider­spruches Berechtigten nach den für die Aufstellung und Fortführung des bisherigen Katasters maßgebenden Bestim­mungen ein Anspruch auf Berichtigung bereits zustand;

c) gegen die auf Grund des Gesetzes über die Schätzung des Kulturbodens (Bodenschätzungsgesetz) vom 16.lo.1934 (RGBl. I S. lo5o) übernommenen Schätzungsergebnisse.

Der Widerspruch kann in der Zeit bis zum Ablauf des 14.11.1975 beim Kataster- (Vermessungs-)amt in Montabaur entweder schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift erklärt werden.

Bei völliger Zurückweisung des Widerspruches fallen die durch ört- örtliche Untersuchungen entstandenen Kosten demjenigen zur Last, der den Widerspruch erhoben hat.

Mit Ablauf der Offenlegungsfrist tritt das neue Liegenschafts­kataster an die Stelle des bisherigen Liegenschaftskatasters. Montabaur, den 28. August 1975 Siegel Der Leiter des Kataster-(Vermessungs-)amts gez. Rohrbacher, Vermessungsdirektor.

Freiwillige Feuerwehr NENTERSHAUSEN

Wir treffen uns am Freitag, dem 5, September 1975, um 19.oo Uhr am Gerätehaus zu einer Abseilübung und bitten um rege Teilnahme. gez. Kurt Rörig.