^enbekämpfj
de Welschnej äemeinden 'ach von rbeiten, der I
(Vortrag)!
Grammatik!
ler 17
de Simmern
ldsgemeinifr irbandes der: ;r Berg im Schulung ante Bauvor] max. 2oo i. Die beal
remarkung Simmern am „Höllscheter Berg“ in den noch zu b teilenden gemeinsamen Flächennutzungsplan der Verbands- bmeinde Montabaur. Das Gebiet wird als kirchliches Sonderge-
liet ausgewiesen.
Bevor diese positive Stellungnahme durch den Verbandsgemeinde- kt abgegeben wurde, beschäftigte man sich auch mit den Bedenken gegen dieses Vorhaben, die vor allem in der Ortsgemeinde Simmern vorgebracht werden. Diese Bedenken zielen darauf lb daß in der landwirtschaftlich intakten Gemeinde Simmern les gibt keine Sozialbrache) eine relativ große Fläche der landschaftlichen Nutzung entzogen wird. Da sich jedoch das fand das für die Errichtung des Priesterzentrums vorgesehen L bereits im Eigentum der Priesterschaft befindet, kann ohnehin Weht ausgeschlossen werden, daß dieses Land von einer Nutzung furch die örtlichen landwirtschaftlichen Betriebe ausgeschlossen wird. Weiterhin kann davon ausgegangen werden, daß keinem der bestehenden landwirtschaftlichen Betriebe die Existenzhundlage entzogen wird.
Außerdem befürchtet man in Simmern durch die geplante Jaumaßnahme eine Landschaftszersiedlung. Diese Befürchtungen urden jedoch nicht als so schwerwiegend angesehen, sich ge- len dieses Vorhaben auszusprechen, weil die Ortsgemeinde i Rahmen der Aufstellung eines Bebauungsplanes Festsetzungen treffen kann, die negativen Einwirkungen auf das Land- Ihaftsbild weitgehend entgegenwirken können, per Ortsgemeinderat Simmern, der im Rahmen des raumplane- jschen Verfahrens ebenfalls zu hören war, hat, ebenso wie der ferbandsgemeinderat mit Stimmenmehrheit keine Bedenken jagen den beabsichtigten Bau des Priesterzentrums erhoben.
hulträgerschaft für die Volksschule Heiligenroth
'ie Ortsgemeinde Heiligenroth hatte einen Antrag gestellt, die [chulträgerschaft für die Volksschule Heiligenroth über den il.1976 hinaus bei der Ortsgemeinde Heiligenroth zu belassen, las Schulgesetz geht davon aus, daß Träger der Volksschule der Regel die Verbandsgemeinde ist. Die Ortsgemeinde kann jdoch dann Schulträger bleiben, wenn der Schulbezirk sich mit m Gemeindegebiet deckt und die Ortsgemeinde bis zum 3o.6.
[75 einen entsprechenden Antrag stellt.
r Verbandsgemeinderat versagte dem Antrag der Ortsgemeinde Heiligenroth auf Beibehaltung der Schulträgerschaft seine Zustimmung. Die Schulträgerschaft aller übrigen Grund- und Iksschulen im Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur ist ireitsmit Wirkung vom 1.1.1975 auf die Verbandsgemeinde über- 'gangen. Der Verbandsgemeinderat war der Auffassung, daß |üs Gründen der Einheitlichkeit die Verbandsgemeinde Träger er Grund- und Volksschulen in ihrem Bereich sein soll.
Ortsgemei« g dieses
itte deshalb 1 s bei der Ki is hat u.a. a| »eben, die Planui if Errichtunjl rn keine Btt
emeinderat trums erfon 12 der
rf, Postfach t
ntliohe Haust
' . wird Träger der Volksschule Girod
Schulbezirk der Volksschule Girod erstreckte sich über je Grenzen der Verbandsgemeinde Montabaur hinaus auch auf Ortsgemeinden Weroth und Steinefrenz für die Klassenstufen 9 und somit auf das Gebiet der Verbandsgemeinde Wallme- . Grundsätzlich sind die Grund- und Volksschulen,deren tulträger bisher eine Ortsgemeinde oder ein Schulverband ! r > au ^ die Verbandsgemeinde übergegangen, wenn ihr Gebiet Schulbezirk voll umfaßte.
'H jedoch der Schulbezirk der Volksschule Girod auf Gemein- der Verbandsgemeinde Wallmerod Übergriff, ging die Schul- [gerschaft kraft Gesetzes weder auf die Verbandsgemeinde intabaur noch auf die Verbandsgemeinde Wallmerod über. Vieler hat die Bezirksregierung Koblenz als Schulbehörde den tulträger, auf den die Schulträgerschaft übergehen soll, zu Kimmen.
Bezirksregierung Koblenz teilte der Verbandsgemeinde u a ° aur ihre Absicht mit, sie als Träger der Volksschule Girod estimmen, weil der Schulstandort im Bereich der Verbands- ernde Montabaur liegt und der überwiegende Teil der Schü- ; aus diesem Bereich kommt.
ate S V K b , andsgemeinderat klärte sich mit der Übertragung lkl1 jjj. urmlträgerschaft einverstanden. Die Verwaltung wurde dM <? füglich der Beteiligung an den sächlichen Kosten SffcnH U |, be ^ r ^ e ^ es mat der Verbandsgemeinde Wallmerod eine * lc h 'rechtliche Vereinbarung abzuschließen.
Schulträgerausschuß gewählt
Gemäß § 78 SchulG ist ein Schulträgerausschuß zu wählen, dem Vertreter der Elternschaft, der Lehrer und der Ratsmitglieder angehören sollen. Der Verbandsgemeinderat wählte folgende Damen und Herren zu Mitgliedern bzw. Stellvertretern des Schulträgerausschusses:
a) als Vertreter der Elternschaft MITGLIED
1. Kern, Eberhard, Neuhäusel
2. Herz, Kurt, Ruppach-Goldhausen
3. Schmidt, Hermann-Josef, Heilberscheid STELLVERTRETER:
1. Schneider, Kurt, Ruppach-Goldhausen
2. Marschand, Johannes, Stahlhofen
3. Hannappel, Bruno, Niedererbach.
b) als Vertreter der Lehrer MITGLIED
1. Hoffmann,Siegfried, Hübingen
2. Terhardt, Wolf Dieter, Montabaur
3. Rücker, Ursula, Welschneudorf.
STELLVERTRETER:
1. Wörsdörfer, August, Niederelbert
2. Pickart, Rolf, Görgeshausen
3. Engelmann, Renate, Eitelborn.
c) RATSMITGLIEDER MITGLIED
L Alexander , Dorothee, Simmern (CDU)
2. Parbel, Hannelore, Montabaur (CDU)
3. Gerharz, Alfons, Montabaur (CDU)
4. Stühn, Gerhard, Montabaur (SPD)
5. Schlemmer, Reiner, Heiligenroth (SPD)
6. Mohri, Otto,Niedererbach (FDP)
STELLVERTRETER:
1. Perk, Joachim, Neuhäusel (CDU)
2. Seul, Wolfgang, Montabaur (CDU)
3. Becker, Josef, Montabaur (CDU)
4. Isbert, Berthold, Eitelborn (SPD)
5. Storm, Uwe, Montabaur (SPD)
6. Schwarz, Reinhold, MT-Horressen (FDP)
Die Wahl erfolgte aufgrund eines gemeinsamen Vorschlages der im Verbandsgemeinderat vertretenen Fraktionen.
Schulraumfragen in Nentershausen
Der Verbandsgemeinderat zeigte keine Bereitschaft, Kosten für die Herrichtung eines weiteren Schulraumes im Bürgermeisteramt Nentershausen im gegenwärtigen Zeitpunkt zu übernehmen. Man verwies darauf, daß für die Lösung der Schulprobleme in Nentershausen ein Schulraum in Heilberscheid zur Verfügung steht.
Dieser Entscheidung war vorausgegangen, daß die Verbandsgemeindeverwaltung seinerzeit zur Beseitigung der Schulraumnot in Nentershausen einen Raum in Heilberscheid zur Verfügung gestellt hatte. Gegen diese Entscheidung, eine Klasse von Nentershausen nach Heilberscheid auszulagern, hatten die Eltern Protest angemeldet. Aufgrund dieser Protestaktionen in der Elternschaft hatte der Ortsgemeinderat Nentershausen beschlossen, einen Raum im Bürgermeisteramt Nentershausen auf Kosten der Ortsgemeinde auszubauen Dieser Beschluß wurde beanstandet und sein Vollzug ausgesetzt. Nunmehr machte der Ortsbürgermeister von Nentershausen einen Kompromißvorschlag, der darauf abzielte, daß die Ortsgemeinde auf ihre Kosten im Turnhallengebäude das Bürgermeisteramt einrichten solle. Den Ausbau eines Schulraumes sowie die Herrichtung der Toilettenanlagen im bisherigen Bürgermeisteramt solle die Verbandsgemeinde finanzieren.
Der Verbandsgemeinderat rechnete damit, daß durch die o.a. Maßnahme der Verbandsgemeinde hohe Kosten entstehen würden. Da in Heilberscheid ein Schulraum zur Nutzung freisteht, war man nicht bereit, auf den Kompromiß Vorschlag des Ortsbürgermeisters einzugehen und zum jetzigen Zeitpunkt Mittel der Verbandsgemeinde einzusetzen.

