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Montabaur -8 -

VERMÖGENSHAUSHALT

in der Einnahme auf 475.ooo,-- DM

in der Ausgabe auf 475.ooo,- DM festgesetzt.

§2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushalts­jahr 1975 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt erforderlich ist, wird auf 95.ooo,- DM festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 27o.ooo,- DM festgesetzt.

§4

Kassenkredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1 GRUNDSTEUER:

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe 22o v.H.

(Grundsteuer A)

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 24o v.H.

2. GEWERBESTEUER

a) nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 32o v.H.

b) Mindeststeuer

aa) Hausgewerbetreibende 6,- DM

bb) sonstige Gewerbetreibende 12,- DM.

3.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Ge­meindegebietes gehalten werden : für den ersten Hund 36,- DM für den zweiten Hund 72,- DM für jeden weiteren Hund 96,- DM.

II.

GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG.

Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Nie­derelbert für das Haushaltsjahr 1975 wird hiermit erteilt:

I. Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 18.ooo,- DM.

II. Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 95.ooo,- DM. Kreisverwaltung des Westerwaldkreises

Abt. la/Az.: o29/9ol-lo Im Aufträge:

(L.S.) gez. Meckel

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 18. August 1975 bis 27. August 1975 von 8.oo bis 12.oo Uhr im Rathaus der Verbandsgemeinde in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus. Niederelbert, den 5. August 1975

Ortsgemeindeverwaltung Niederelbert (L.S.) gez. Hübinger, Ortsbürgermeister.

OBERELBERT:

Kirmes in Oberelbert

Liebe Mitbürger !

Von Samstag, dem 16, August bis Montag, dem 18. August 1975 feiern wir Oberelberter wieder traditionsgemäß unsereKirmes Und wieder einmal obliegt es mir als Ihr Bürgermeister, dieses alljährliche Gemeindefest anzukündigen.

Als man unsere Kirche weihte, gab man dem Dorf, der Gemeinde das Herz. Denn eine örtliche Gemeinde ist gleich einem lebenden Organismus, dessen Glieder nicht lebensfähig sind, wenn sie nicht unter dem rhythmischen Schlag des Herzens stehen.

Warum ist die Kirche das Herz des dörflichen Lebens? Nicht nur weil sie mit ihrem Stundenschlag den Rhythmus des Alltags bestimmt, weil ihre Glocken Freud und Leid rufen, weil ihr Kirchturm einem mahnenden Finger gleich nach oben weist, dem Ziel jeglichen Lebens, sondern weil sie dieses Leben beglei­tet von Geburt bis zum Sterben. Ein wahrhaft unermüdlich schlagendes Herz.

Der Tag der Kirchweih ist das alljährliche Erinnerungsfest an je­ne Einweihung. Allerdings hat er im Laufe der Jahre eine Wand­lung erfahren und ist zum Volksfest geworden. Im Volksmund hat dieses Fest die BezeichnungKirmes erhalten. Dieses Volksfest, die Kirmes wollen wir nun wieder feiern.

Auch in diesem Jahre haben sich wieder Jugendliche bereitge­

funden, dieKirmesgesellschaft zu bilden, um dadurch unserem Heimatfest den äußeren Rahmen zu verleihen,

Ich wünsche der Kirmesgesellschaft, den Mitbürgern unserer Gemeinde sowie allen Gästen, Stunden der Freude und Geselli». keit und unserer Kirmes einen guten und würdigen Verlauf ' Den Besuchern aus nah und fern rufe ich ein herzliches Willkommen zu.

Ihr Ortsbürgermeister gez. Oswald Weyand

Amtl. Bekanntmachung

Vor einigen Tagen wurde bei der Gemeindeverwaltung ein Türschlüssel mit dem Zeichen MBB als Fundsache abgegeben Der Schlüssel kann während den Dienststunden in Empfang genommen werden.

gez. Weyand, Ortsbürgermeister.

WELSCHNEUDORF:

Verpachtung von gemeindlichen Grundstücken

Aufgrund des Flurbereinigungsverfahrens werden zum Ende dieses Jahres die Eigentumsverhältnisse, auch bei den bisher im Eigentum der Gemeinde befindlichen Grundstücken, sich ändern.

Hiermit werden öffentlich alle Pachtverträge bezüglich der ge­meindlichen Grundstücke gekündigt.

Wir gratulieren

Frau Maria Labonte zur Vollendung des 78. Lebensjahres am 17.8.1975,

Frau Katharina Dorsch zur Vollendung des 81. Lebensjahres am 21.8.1975 recht herzlich.

gez. Stahlhofen, Ortsbürgermeister.

HOLLER UND NACHBARGEMEINDEN

DAUBACH:

Amtl. Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemein den Daubach für das Janr 1975 vom 7. August 1975

I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der § § 95 ff. der Gemeinde­ordnung für Rheinland Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 31. Juli 1975 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1975 wird im

VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf

VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf

187.ooo,- DM 187.000,- DM

179,000,- DM 179.000,- DM festgesetzt,

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushalts­jahr 1975 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaus­halt erforderlich ist, wird auf 97.ooo,- DM festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 1 oo.ooo,-OM festgesetzt.

§4

Kassenkredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. GRUNDSTEUER:

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe 22o v.H. (Grundsteuer A)

b) für die Grundstücke H

(Grundsteuer B) 24o vJi-