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Montabaur 6

II, Nichtöffentliche Sitzung:

1. Personalangelegenhcit

2. (inincistiicksangelegcnheiten

3. Verschiedenes,

5431 Gackenbach, 6.8.1975

l.V, gez. Haberstock, I. Ortsbeigeordneter.

HÜBINGEN:

Amtl. Bekanntmachung

BÜRGERVERSAMMLUNG IN HÜBINGEN Hiermit berufe ich für MITTWOCH, den 13. Aug. 1975, um 2o.oo Uhr im (.asthaus Merz gern. § 16 Abs. 2 GemO eine Bürgerver- saminlung ein.

Tagesordnung: BAU EINER DORFGEMEINSCHAFTSHALLE Alle Bürger und Einwohner der Ortsgemeinde HübingÄn sind eingeladen. Durch ihr zahlreiches Erscheinen können Sie Ihr Interesse an dem Bau der Halle bekunden.

gez. Loring, Ortsbürgermeister.

Beilage von Satzungen

Der heutigen Ausgabe des Amtsblattes der Verbandsgemeinde Montabaur, Nr. 32

liegt die Satzung der Ortsgemeinde Hübingen, über das Friedhofs- und Bestattungswesen sowie die Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen bei.

Horbach:

Die Möhnen fliegen aus

Der MöhnenvereinImmerfroh startet am Sonntag, dem lo. August zu seinem traditionellen Jahresausflug. Da noch einige Plätze frei sind, können sich noch Interessenten melden.

Abfahrt ist pünktlich um 7.3o Uhr am Dorfbrunnen. Es wird ge­beten, außer dem nötigen Kleingeld eine große Portion Humor und gute Laune mitzubringen Der Vorstand.

EISBACHGEMEINDEN

GIROD:

Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag

Herrn Josef' Zingel geh. am 13.8,19oI, Girod Die Gemeindeverwaltung wünscht weiterhin alles Gute, vor al­lem aber Gesundheit gez. Leber,Ortsbürgermeister.

Freiw. Feuerwehr Girod

Am Freitag, dem 8.8.1975, abends 2o.oo Uhr, findet in der Gastwirtschaft Höhn, Girod, eine nochmalige Besprechung aller Aktiven und aller für die Gestaltung des Feuerwehrfestes Verant­wortlichen statt. Hierzu sind alle eingeladen. Der Vorstand.

GÖRGESHAUSEN:

Beilage von Satzungen

Der heutigen Ausgabe des Amtsblattes der Verbandsgemeinde Montabaur, Nr 32, liegt die Satzung über die Erhöhung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen und die Satzung über das Friedhofs- u. Bestattungswesen als amtliche Bekanntmachung bei.

NENTERSHAUSEN:

Spielmannszug Nentershausen

Wir bitten unsere Aktiven sich zur Probe am lo.8.1975 9.45 Uhr, pünktlich einzufinden.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Probe jeden Sonntag zur gewohnten Zeit stattfindet.

Der Vorstand.

FF Nentershausen

ACHTUNG FEUERWEHRKAMERADEN

Die für den 17.8.1975 (Kirmessonulag) angesetzte Übung

wird auf Sonntag, den lo.8.1975 vorvcrlegt.

Die Kameraden treffen sich um 9.3o Uhr am Gerätehaus

Verletzte Brieftaube mit rotem Beinring eingefangen

Der Besitzer kann die Brieftaube bei Herrn Dieier Hannappel Nomborn, Hauptstr. abholen.

gez. Ortseifen, Ortsbürgermeister

ELBERTGEMEINDEN

OBERELBERT/WELSCHNEUDORF:

Amtl. Bekanntmachung für die Gemeinden Oberelbert und Welschneudorf

Feststellung der Ergebnisse der Schätzung gemäß § 32 Satz 3 des Flurbereinigungsgesetzes vom 14. Juli 1953 (BGBl. I S.591) Im Flurbereinigungsverfahren Welschneudorf, Westerwaldkreis werden hiermit die Ergebnisse der Schätzung, wie sie in der Zeit vom 3. bis 4. März in der GastwirtschaftWesterwälder Hof in Welschneudorf zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegen haben und im Termin am Mittwoch, dem 5. März 1975 in der GastwirtschaftWesterwälder Hof in Welschneudorf vom Kulturamtsvorsteher erläutert worden sind, als verbindliche Grundlage für die Berechnung

a) des Abfindungsanspruches,

b) der Land- und Geldabfindung,

c) der Geld- und Sachbeiträge, gemäß § 32 Satz 3 FlurbG festgestellt.

GRÜNDE:

Die Schätzung des Flurbereinigungsgebietes ist in der Zeit vom 4.4.1967 bis 9.6.1967 durch vereidigte landwirtschaftliche Sachverständige durchgeführt worden. Die auf Grund dieser j Schätzung vorgenommenen Berechnungen haben die Ergebnis-1 se erbracht, die zur Einsichtnahme der Beteiligten ausgelegen I haben und ihnen im Anhörungstermin am 5.3.1975 erläutert I worden sind. I

Die zunächst von einem Beteiligten erhobenen Einwendungen! wurden nach Aufklärung über die Schätzungsgrundlagen wie­der zurückgezogen.

RECHTSMITTELBELEHRUNG:

Gegen diese Feststellung kann innerhalb einer Frist von 2 Wo­chen nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Beschwerde eingelegt werden. 1

Die Beschwerde ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Kul-| turamt in Montabaur, 543 Montabaur, Limburger Straße II j oder wahlweise bei der Spruchstelle für Flurbereinigung beim j Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und Umweltschutz j in Mainz, Große Bleiche 55, einzulegen.

Die Beschwerdeschrift soll nach Möglichkeit in zweifacher j Ausfertigung eingereicht werden.

Montabaur, den 3o. Juli 1975

Der Kulturamtsvorsteher : i

gez. Dr. Nickolay, Ltd. Regie rungsdirektaj

NIEDERELBERT:

Amtl. Bekanntmachung - Einladung - J

Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am |

DONNERSTAG, dem 14. August 1975, um 2o.oo Uhr im Sitzungsraum des Rathauses statt. j

Tagesordnung:

I. Öffentliche Sitzung:

1. Beratung und Beschlußfassung über die Planung des Hoch-1 WasserrückhaltebeckensIn der Elbert sowie die Bereit- i Stellung der Planungskosten

2. Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben für das Haushalt! jahr 1975

3. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen, 1

II, Nichtöffentliche Sitzung: I

1. Beratung und Beschlußfassung über Bauanträge. I

2. Verschiedenes. . J

5431 Niederelbert, 5.8.1975 gez.Hübinger, Ortsbürgerineis ei l

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