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Montabaur 3

donnerstags von 9.oo bis 21.3o Uhr

{reitagS von 9.00 bis 18.3o Uhr

samstags von 7.oo bis 19.oo Uhr

sonntags von 9.oo bis 19.oo Uhr

b)GEHEIZTES FREIBAD:

dienstags, mittwochs, donnerstags, samstags, sonntags von 9,oo bis 19,oo Uhr mon t ag s von 14,oo bis 18.3o Uhr

freitags von 9.oo bis 18.3o Uhr.

Das Steueramt der Verbandsgemeinde Montabaur teilt mit:

Das Steueramt der Verbandsgemeindeverwaltung weist nochmals auf die Vorschriften über die Erhebung der Vergnügungssteuer hin, die bei Durchführung von Tanzveranstaltungen zu beachten sind:

Rechtsgrundlage für die Erhebung der Vergnügungssteuer ist das Landesgesetz über die Vergnügungssteuer vom 14.3.1955 (GVB1. Nr. 5) in der Fassung vom 29,11.1965 (GVB1. S. 251), zuletzt geändert durch das Vierte Landesgesetz zur Änderung des Vergnügungssteuergesetzes vom 8.2.1974 (GVB1. S. 43).

1. STEUERSCHULDNER

der Vergnügungssteuer ist der jeweilige Veranstalter (örtl. Ver­ein oder Gastwirt)

2. STEUERGEGENSTAND ist die veranstaltete Vergnügung.

3. VERGNÜGUNG

im Sinne des o.a. Gesetzes sind z.B.: Tanzbelustigungen, Kostümfeste, Maskenbälle.

4. ERHEBUNG DER STEUER

Die Erhebung der Steuer erfolgt durch die Verbandsgemeinde­verwaltung.

Wird für eine Veranstaltung ein Eintrittsgeld erhoben, ist der Veranstalter verpflichtet, Eintrittskarten auszugeben.

Der Nachweis über die Entrichtung in Form eines Stempelauf­druckes ist nicht erlaubt.

Die Steuer wird in diesem Fall nach den Vorschriften über die K arte nste u er_be r e c h n e t.

Bei Anmeldung der Veranstaltung sind vom Veranstalter (Ziff. 1) die Eintrittskarten, die zu der Veranstaltung ausge­geben werden sollen, der Verbandsgemeindeverwaltung -Steueramt-

vorzulegen, welche die Karten registriert, abstempelt und wieder zurückgibt.

Die Karten sollen mit fortlaufender Nummer versehen sein und den Veranstalter, die Zeit, den Ort und die Art der Veran­staltung sowie das Entgelt oder die Unentgeltlichkeit angeben.

5. FÄLLIGKEIT DER STEUER

Die Steuer wird drei Werktage nach Erhalt eines Vergnügungs­steuerbescheides durch die Verbandsgemeindeverwaltung fällig.

6. STEUERBEFREIUNGEN

Der Vergnügungssteuer unterliegen z B. nicht : nichtgewerbsmäßige Veranstaltungen von Vereinen, deren Vereinszweck die Jugendpflege, der Sport, die Kulturpflege, die Heimatpflege, die Landschaftspflege, die Pflege des Brauchtums oder die nicht gewerbsmäßige Pflege der Unterhaltung und Ge­selligkeit ist.

Von der Steuerbefreiung sind solche Vereine ausgenommen,deren Tätigkeit gewerbsmäßigen Charakter hat. Dies ist dann der Fall, wenn

E der Verein während eines bestimmten Zeitraumes Veranstal­tungen mit der Absicht der Wiederholung durchführt und

2. die Absicht hat, über die Deckung seiner Selbstkosten hinaus einen Uberschuß der Einnahmen über die Ausgaben zu erzie­len und

3. seine Veranstaltungen einer unbestimmten Zahl von Per­sonen gegen Entgelt anbietet.

Sprechtage für Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherun­gen im August 1975

Hie Überwachungsbeamten der Bundesversicherungsanstalt tjr Angestellte und der Landesversicherungsanstalt Rheinland- alz halten die nächsten Rentenberatungen wie folgt:

FÜR DIE ANGESTELLTEN:

Montabaur am Montag, dem 25.8.1975, von 9.oo - 12.3o Uhr im Kreishaus, gr. Sitzungssaal.

FÜR DIE ARBEITER einschl. selbständigen HANDWERKER: in Montabaur am Dienstag, dem 19.8.1975, von 8.3o -12.oo Uhr im Kreishaus, gr. Sitzungssaal.

Die Auskunftsuchenden werden gebeten, ihre Versicherungs­unterlagen mitzubringen.

Der Vorsitzende des Versicherungsamtes des W esterwaldkreises I.V. gez. Nink

Arzt und Apotheke

Ärzte-Sonntagsdienst

Samstag/Sonntag, den 9./lo.8.1975 Dr. Jakob Schmidt, Montabaur, Herzog-Adolfstr.

Tel. o26o2/3855.

Notfalldienst Augst

9./Io.8.197 5

Dr. Weinsheimer, Neuhäusel, Tel. 338

Notfalldienst Stahlhofen - Welschneudorf

9,/lo.8.1975: Dr. Staudt, Stahlhofen, Tel. o26o2/3441

Wallmerod-Nentershausen

Dr. Gilles, Meudt, Tel. o6435/1488

Zahnärzte - Sonntagsdienst

Samstag/Sonntag, den 9./lo.8.1975 Dr. Polier, Dernbach, Rheinstr. 5, Tel. o26o2/3893 ZA Michels, Siershahn, Poststr. 3, Tel. o2623/2596

Apothekendienst

von Samstag, dem 9.8.75 bis Samstag, dem 16.8.1975 Amts-Apotheke Montabaur, Bahnhofstr. Tel. o26o2/42o6 mittwochs von 13 bis 18 Uhr.

Amts- und Marien-Apotheke Montabaur.

Krankenwagen

9,/lo.8.1975:

DRK Rettungswache Montabaur DRK Rettungswache Herschbach DRK Rettungswache Höhr-Grenzh.

Notrufe:

Polizei

Schutzpolizei-I nsp ektion Bahnhofstr. 32 Feuerwehr Montabaur Feuerwehr Augst (Neuhäusel, Eitelborn, Simmern, Kaden­bach) Feuermelder am jeweiligen Feuerwehrhaus auslösen, Feuerwehr Nentershausen, Tel o6485-261 und 849 Schutzpolizei Inspektion Montabaur, Tel. o26o2-5ol 1-12-13 Deutsches Rotes Kreuz mit Krankentransport, Tel. 3777

Sozialstation Montabaur - Rufbereitschaften-

9./lo.8.1975:

Schwester Ursula Ruppach-Goldhausen.Tel. o26o2/5986 Schwester Waltraud Niederahr, Tel. o26o2/2289

Sozialstation Ransbach-Baumbach

Rufbereitschaften - gültig nur für die Ortsgemeinde Simmern- 9 /10.8.1975:

Schwester Marga Weins, 5412 Ransbach-Baumbach, Robert- Fischbach-Str. 19, Tel.. o2623/3719

INSERIEREN

BRINGT GEWINN !!!

Tel. o26o2/3777 Tel. 02626/5166 Tel. o2624/7olo

Tel. 11 o Tel. 5o 11 -13

Tel. 5oll/2o42