Montabaur 3
donnerstags von 9.oo bis 21.3o Uhr
{reitagS von 9.00 bis 18.3o Uhr
samstags von 7.oo bis 19.oo Uhr
sonntags von 9.oo bis 19.oo Uhr
b)GEHEIZTES FREIBAD:
dienstags, mittwochs, donnerstags, samstags, sonntags von 9,oo bis 19,oo Uhr mon t ag s von 14,oo bis 18.3o Uhr
freitags von 9.oo bis 18.3o Uhr.
Das Steueramt der Verbandsgemeinde Montabaur teilt mit:
Das Steueramt der Verbandsgemeindeverwaltung weist nochmals auf die Vorschriften über die Erhebung der Vergnügungssteuer hin, die bei Durchführung von Tanzveranstaltungen zu beachten sind:
Rechtsgrundlage für die Erhebung der Vergnügungssteuer ist das Landesgesetz über die Vergnügungssteuer vom 14.3.1955 (GVB1. Nr. 5) in der Fassung vom 29,11.1965 (GVB1. S. 251), zuletzt geändert durch das Vierte Landesgesetz zur Änderung des Vergnügungssteuergesetzes vom 8.2.1974 (GVB1. S. 43).
1. STEUERSCHULDNER
der Vergnügungssteuer ist der jeweilige Veranstalter (örtl. Verein oder Gastwirt)
2. STEUERGEGENSTAND ist die veranstaltete Vergnügung.
3. VERGNÜGUNG
im Sinne des o.a. Gesetzes sind z.B.: Tanzbelustigungen, Kostümfeste, Maskenbälle.
4. ERHEBUNG DER STEUER
Die Erhebung der Steuer erfolgt durch die Verbandsgemeindeverwaltung.
Wird für eine Veranstaltung ein Eintrittsgeld erhoben, ist der Veranstalter verpflichtet, Eintrittskarten auszugeben.
Der Nachweis über die Entrichtung in Form eines Stempelaufdruckes ist nicht erlaubt.
Die Steuer wird in diesem Fall nach den Vorschriften über die K arte nste u er_be r e c h n e t.
Bei Anmeldung der Veranstaltung sind vom Veranstalter (Ziff. 1) die Eintrittskarten, die zu der Veranstaltung ausgegeben werden sollen, der Verbandsgemeindeverwaltung -Steueramt-
vorzulegen, welche die Karten registriert, abstempelt und wieder zurückgibt.
Die Karten sollen mit fortlaufender Nummer versehen sein und den Veranstalter, die Zeit, den Ort und die Art der Veranstaltung sowie das Entgelt oder die Unentgeltlichkeit angeben.
5. FÄLLIGKEIT DER STEUER
Die Steuer wird drei Werktage nach Erhalt eines Vergnügungssteuerbescheides durch die Verbandsgemeindeverwaltung fällig.
6. STEUERBEFREIUNGEN
Der Vergnügungssteuer unterliegen z B. nicht : nichtgewerbsmäßige Veranstaltungen von Vereinen, deren Vereinszweck die Jugendpflege, der Sport, die Kulturpflege, die Heimatpflege, die Landschaftspflege, die Pflege des Brauchtums oder die nicht gewerbsmäßige Pflege der Unterhaltung und Geselligkeit ist.
Von der Steuerbefreiung sind solche Vereine ausgenommen,deren Tätigkeit gewerbsmäßigen Charakter hat. Dies ist dann der Fall, wenn
E der Verein während eines bestimmten Zeitraumes Veranstaltungen mit der Absicht der Wiederholung durchführt und
2. die Absicht hat, über die Deckung seiner Selbstkosten hinaus einen Uberschuß der Einnahmen über die Ausgaben zu erzielen und
3. seine Veranstaltungen einer unbestimmten Zahl von Personen gegen Entgelt anbietet.
Sprechtage für Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherungen im August 1975
Hie Überwachungsbeamten der Bundesversicherungsanstalt tjr Angestellte und der Landesversicherungsanstalt Rheinland- alz halten die nächsten Rentenberatungen wie folgt:
FÜR DIE ANGESTELLTEN:
Montabaur am Montag, dem 25.8.1975, von 9.oo - 12.3o Uhr im Kreishaus, gr. Sitzungssaal.
FÜR DIE ARBEITER einschl. selbständigen HANDWERKER: in Montabaur am Dienstag, dem 19.8.1975, von 8.3o -12.oo Uhr im Kreishaus, gr. Sitzungssaal.
Die Auskunftsuchenden werden gebeten, ihre Versicherungsunterlagen mitzubringen.
Der Vorsitzende des Versicherungsamtes des W esterwaldkreises I.V. gez. Nink
Arzt und Apotheke
Ärzte-Sonntagsdienst
Samstag/Sonntag, den 9./lo.8.1975 Dr. Jakob Schmidt, Montabaur, Herzog-Adolfstr.
Tel. o26o2/3855.
Notfalldienst Augst
9./Io.8.197 5
Dr. Weinsheimer, Neuhäusel, Tel. 338
Notfalldienst Stahlhofen - Welschneudorf
9,/lo.8.1975: Dr. Staudt, Stahlhofen, Tel. o26o2/3441
Wallmerod-Nentershausen
Dr. Gilles, Meudt, Tel. o6435/1488
Zahnärzte - Sonntagsdienst
Samstag/Sonntag, den 9./lo.8.1975 Dr. Polier, Dernbach, Rheinstr. 5, Tel. o26o2/3893 ZA Michels, Siershahn, Poststr. 3, Tel. o2623/2596
Apothekendienst
von Samstag, dem 9.8.75 bis Samstag, dem 16.8.1975 Amts-Apotheke Montabaur, Bahnhofstr. Tel. o26o2/42o6 mittwochs von 13 bis 18 Uhr.
Amts- und Marien-Apotheke Montabaur.
Krankenwagen
9,/lo.8.1975:
DRK Rettungswache Montabaur DRK Rettungswache Herschbach DRK Rettungswache Höhr-Grenzh.
Notrufe:
Polizei
Schutzpolizei-I nsp ektion Bahnhofstr. 32 Feuerwehr Montabaur Feuerwehr Augst (Neuhäusel, Eitelborn, Simmern, Kadenbach) Feuermelder am jeweiligen Feuerwehrhaus auslösen, Feuerwehr Nentershausen, Tel o6485-261 und 849 Schutzpolizei Inspektion Montabaur, Tel. o26o2-5ol 1-12-13 Deutsches Rotes Kreuz mit Krankentransport, Tel. 3777
Sozialstation Montabaur - Rufbereitschaften-
9./lo.8.1975:
Schwester Ursula Ruppach-Goldhausen.Tel. o26o2/5986 Schwester Waltraud Niederahr, Tel. o26o2/2289
Sozialstation Ransbach-Baumbach
Rufbereitschaften - gültig nur für die Ortsgemeinde Simmern- 9 /10.8.1975:
Schwester Marga Weins, 5412 Ransbach-Baumbach, Robert- Fischbach-Str. 19, Tel.. o2623/3719
INSERIEREN
BRINGT GEWINN !!!
Tel. o26o2/3777 Tel. 02626/5166 Tel. o2624/7olo
Tel. 11 o Tel. 5o 11 -13
Tel. 5oll/2o42

