Feuerwehr Simmern.
Montabaur 8
wir im Monat August folgende Sängerfeste:
Samstag, den 2. Aug. 1975:
MGV “Gute Hoffnung“ Fachbach Freitag, den 29. Aug. 1975:
MGV “Concordia“ Singhofen
Männergesangverein Mozart Eitelborn
Wie bereits angekündigt, fuhren wir am Sonntag, dem 3. Juli den diesjährigen Wandertag durch. Treffpunkt 14.oo Uhr am alten Rathaus.
Nach einer ca. einstündigen Wanderung, die am Feuerwehrplatz (Waldfestplatz) endet, ist für Essen und Trinken in jeder Hinsicht gesorgt.
Alle Vereinsmitglieder mit ihren Familien usw. sind recht herzlich eingeladen.
Bleibt nur zu hoffen, daß dieses Unternehmen nicht “ins Wasser fällt“.
KADENBACH JU Kadenbach gibt bekannt
Am Montag, dem 4.8.1975, findet um 2o.oo Uhr, im Jugendraum unsere erste Mitgliederversammlung nach der Sommerpause statt.
Hierzu sind alle Mitglieder herzlich eingeladen.
NEUHÄUSEL CDU - Stammtisch
Zur Pflege der Kontakte zwischen den Mitgliedern untereinander und zwischen Mitgliedern und interessierten Bürgern richtet der CDU - Ortsverband Neuhäusel einen Stammtisch als ständige Einrichtung ein.
Der Stammtisch findet jeden ersten Montag im Monat — erstmals am 4.8.1975 — um 2o.oo Uhr in der Gaststätte Kalten- häuser statt.
Hierzu sind nicht nur alle Mitglieder sondern alle Bürger von Neuhäusel herzlich eingeladen Der Vorstand
SIMMERN Kirmes in Simmern
Am kommenden Sonnabend, Sonntag u. Montag feiert Simmern seine diesjährige Kirmes.
Sie wird von der Freiwilligen Feuerwehr gestaltet.
Es wird gebeten, die Häuser mit Fahnen zu schmücken.
Allen Mitbürgern und unseren Gästen wünschen wir frohe Kirmestage.
Karl Hoppe, MdL 1. Ortsbeigeordneter
Festprogramm:
Samstag, den 2. August 1975:
I8.00 Uhr Aufhängung der Kirmeskrane unter der Mitwirkung des Musikvereins und des Männergesangvereins “Appolonia“ Simmern sowie der Bevölkerung auf dem “Alten Schullhoff“
2o.oo Uhr Kirmesauftakt im Saalbau Hilpisch.
Sonntag, den 3. August 1975:
8.oo Uhr Kirche. Im Anschluß an den Gottesdienst Gang zum Friedhof mit Kranzniederlegung unter Mitwirkung des MGV.
13.3o Uhr Aufstellung zum Festzug, Die am Umzug teilnehmenden Vereine werden um frühzeitiges Erscheinen gebeten.
14.oo Uhr Festzug
2o.oo Uhr Tanz irn Saalbau Hilpisch
Montag, den 4. August 1975
8.15 Uhr Gottesdienst für die Gefallenen und Verstorbenen der Gemeinde
9.oo Uhr Kinderbelustigung auf dem Kirmesplatz lo.oo Uhr Frühschoppen im Saalbau Hilpisch unter Mitwirkung der bekannten Stimmungskanone Karl Rosenbaum (Verlosung)
In allen Lokalen gemütliches Beisammensein.
Es ladet herzlich ein, die Kirmesgesellschaft der Freiwilligen
BUCHFINKENLAND
HORBACH
Gesangstunde des MGV "Cacilia" Horbach
Der Vorstand des MGV “Cäcilia“ Horbach teilt allen Sängern mit, daß die Gesangstunde ab Freitag, den 1.8.1975, wieder regelmäßig abends um 2o.oo Uhr im Vereinslokal Girmann stattfindet
Der Vorstand
Amtl. Bekanntmachung
Sachschäden am Anwesen Keul, Backesweg, durch Kinder
Von seiten der Eigentümer des Anwesens Keul, Backesweg, wird immer wieder bei der Gemeindeverwaltung berechtigte Klage geführt, daß durch spielende Kinder trotz Ermahnungen laufend Schäden am Zaun, an der Dachrinne und am Wirtschaftsgebäude verursacht werden. Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, daß der Backesweg keine Spielstraße ist, obwohl dieser Weg widerrechtlich als eine solche betrachtet und benutzt wird.
Auch weisen wir darauf hin, daß die Erziehungsberechtigten für den durch ihre Kinder verursachten Schaden zu haften haben. Die Ortsgemeinde Horbach haftet nicht für Schäden oder Unfälle,die durch die Umfunktionierung des Backesweges in eine Spielstraße entstehen. Nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) haben sich alle Benutzer des Backesweges wie Verkehrsteilnehmer zu verhalten. Zuwiderhandlungen können bestraft werden.
Die Erziehungsberechtigten sollten sich einmal vor Augen halten, was sie dazu sagen würden, wenn vor ihrem Anwesen sich derartiges abspielen würde ?
Diese Mitteilung soll nicht den Anschein erwecken, daß etwa die Gemeinde “ kinderfeindlich “ wäre, sondern das Recht des privaten Grundstückseigentümers als Anlieger in dieser Straße muß gewahrt bleiben.
Die Gemeindeverwaltung bittet um Verständnis und um entsprechende Belehrung der Kinder !
Straßenreinigungspflicht
Die Gemeindeverwaltung erinnert an die bestehende Straßenreinigungspflicht für alle Anlieger von Straßen und Wegen in der Ortsgemeinde Horbach.
Unfug an der Brunnenanlage
Die Gemeindeverwaltung gibt bekannt, daß es verboten ist, daß Kinder den Brunnen (Brunnenbeckenanlage) als Duschanlage oder Plantschbecken benutzen, was in letzter Zeit wieder häufig zu beobachten ist. Wir weisen darauf hin, daß die Wartung des Brunnens erhebliche Kosten verursacht. So wurde z.B. erst kürzlich eine neue Pumpe installiert.
Es ist immer wieder festzustellen, daß allerlei Unrat (Papier Steine u. Sonstiges) in die Brunnenbecken geworfen wird, was sich negativ auf den Mechanismus der Anlage auswirkt. Wir bitten alle Erwachsene, darauf zu achten, daß derartiges in Zukunft verhindert wird, denn letzten Endes müssen die Reparaturen wie auch die erhöhten Unterhaltungskosten, verursacht durch die Verunreinigung der Anlage, durch Ihre Steuergroschen aufgebracht werden.
BÜRGER SCHÜTZT EURE ANLAGEN !
Geburtstage im August 1975
Die Gemeindeverwaltung gratuliert namens der Bürgerschalt der Ortsgemeinde Horbach nachfolgend aufgeführten Bürgern zum Geburtstag und wünscht für das kommende Lebensjahr Gesundheit und Glück 1
Schmidt, Elisabeth, geb. am 1.8.01, Horbach, Hühfeldstr- Schmidt, Karl, geb. am lo.8.91, Horbach, Rebstock 4

