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Feuerwehr Simmern.

Montabaur 8

wir im Monat August folgende Sängerfeste:

Samstag, den 2. Aug. 1975:

MGVGute Hoffnung Fachbach Freitag, den 29. Aug. 1975:

MGVConcordia Singhofen

Männergesangverein Mozart Eitelborn

Wie bereits angekündigt, fuhren wir am Sonntag, dem 3. Juli den diesjährigen Wandertag durch. Treffpunkt 14.oo Uhr am alten Rathaus.

Nach einer ca. einstündigen Wanderung, die am Feuerwehrplatz (Waldfestplatz) endet, ist für Essen und Trinken in jeder Hin­sicht gesorgt.

Alle Vereinsmitglieder mit ihren Familien usw. sind recht herz­lich eingeladen.

Bleibt nur zu hoffen, daß dieses Unternehmen nichtins Wasser fällt.

KADENBACH JU Kadenbach gibt bekannt

Am Montag, dem 4.8.1975, findet um 2o.oo Uhr, im Jugend­raum unsere erste Mitgliederversammlung nach der Sommer­pause statt.

Hierzu sind alle Mitglieder herzlich eingeladen.

NEUHÄUSEL CDU - Stammtisch

Zur Pflege der Kontakte zwischen den Mitgliedern unterein­ander und zwischen Mitgliedern und interessierten Bürgern rich­tet der CDU - Ortsverband Neuhäusel einen Stammtisch als ständige Einrichtung ein.

Der Stammtisch findet jeden ersten Montag im Monat erst­mals am 4.8.1975 um 2o.oo Uhr in der Gaststätte Kalten- häuser statt.

Hierzu sind nicht nur alle Mitglieder sondern alle Bürger von Neuhäusel herzlich eingeladen Der Vorstand

SIMMERN Kirmes in Simmern

Am kommenden Sonnabend, Sonntag u. Montag feiert Simmern seine diesjährige Kirmes.

Sie wird von der Freiwilligen Feuerwehr gestaltet.

Es wird gebeten, die Häuser mit Fahnen zu schmücken.

Allen Mitbürgern und unseren Gästen wünschen wir frohe Kir­mestage.

Karl Hoppe, MdL 1. Ortsbeigeordneter

Festprogramm:

Samstag, den 2. August 1975:

I8.00 Uhr Aufhängung der Kirmeskrane unter der Mitwirkung des Musikvereins und des Männergesangvereins Appolonia Simmern sowie der Bevölkerung auf demAlten Schullhoff

2o.oo Uhr Kirmesauftakt im Saalbau Hilpisch.

Sonntag, den 3. August 1975:

8.oo Uhr Kirche. Im Anschluß an den Gottesdienst Gang zum Friedhof mit Kranzniederlegung unter Mitwirkung des MGV.

13.3o Uhr Aufstellung zum Festzug, Die am Umzug teilneh­menden Vereine werden um frühzeitiges Erscheinen gebeten.

14.oo Uhr Festzug

2o.oo Uhr Tanz irn Saalbau Hilpisch

Montag, den 4. August 1975

8.15 Uhr Gottesdienst für die Gefallenen und Verstorbenen der Gemeinde

9.oo Uhr Kinderbelustigung auf dem Kirmesplatz lo.oo Uhr Frühschoppen im Saalbau Hilpisch unter Mitwir­kung der bekannten Stimmungskanone Karl Rosen­baum (Verlosung)

In allen Lokalen gemütliches Beisammensein.

Es ladet herzlich ein, die Kirmesgesellschaft der Freiwilligen

BUCHFINKENLAND

HORBACH

Gesangstunde des MGV "Cacilia" Horbach

Der Vorstand des MGVCäcilia Horbach teilt allen Sängern mit, daß die Gesangstunde ab Freitag, den 1.8.1975, wieder regelmäßig abends um 2o.oo Uhr im Vereinslokal Girmann stattfindet

Der Vorstand

Amtl. Bekanntmachung

Sachschäden am Anwesen Keul, Backesweg, durch Kinder

Von seiten der Eigentümer des Anwesens Keul, Backesweg, wird immer wieder bei der Gemeindeverwaltung berechtigte Klage geführt, daß durch spielende Kinder trotz Ermahnun­gen laufend Schäden am Zaun, an der Dachrinne und am Wirt­schaftsgebäude verursacht werden. Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, daß der Backesweg keine Spielstraße ist, obwohl dieser Weg widerrechtlich als eine solche betrachtet und benutzt wird.

Auch weisen wir darauf hin, daß die Erziehungsberechtigten für den durch ihre Kinder verursachten Schaden zu haften haben. Die Ortsgemeinde Horbach haftet nicht für Schäden oder Unfälle,die durch die Umfunktionierung des Backes­weges in eine Spielstraße entstehen. Nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) haben sich alle Be­nutzer des Backesweges wie Verkehrsteilnehmer zu verhalten. Zuwiderhandlungen können bestraft werden.

Die Erziehungsberechtigten sollten sich einmal vor Augen halten, was sie dazu sagen würden, wenn vor ihrem Anwesen sich derartiges abspielen würde ?

Diese Mitteilung soll nicht den Anschein erwecken, daß etwa die Gemeinde kinderfeindlich wäre, sondern das Recht des privaten Grundstückseigentümers als Anlieger in dieser Straße muß gewahrt bleiben.

Die Gemeindeverwaltung bittet um Verständnis und um ent­sprechende Belehrung der Kinder !

Straßenreinigungspflicht

Die Gemeindeverwaltung erinnert an die bestehende Straßen­reinigungspflicht für alle Anlieger von Straßen und Wegen in der Ortsgemeinde Horbach.

Unfug an der Brunnenanlage

Die Gemeindeverwaltung gibt bekannt, daß es verboten ist, daß Kinder den Brunnen (Brunnenbeckenanlage) als Duschanlage oder Plantschbecken benutzen, was in letzter Zeit wieder häufig zu beobachten ist. Wir weisen darauf hin, daß die Wartung des Brunnens erhebliche Kosten verursacht. So wurde z.B. erst kürzlich eine neue Pumpe installiert.

Es ist immer wieder festzustellen, daß allerlei Unrat (Papier Steine u. Sonstiges) in die Brunnenbecken geworfen wird, was sich negativ auf den Mechanismus der Anlage auswirkt. Wir bitten alle Erwachsene, darauf zu achten, daß derartiges in Zukunft verhindert wird, denn letzten Endes müssen die Reparaturen wie auch die erhöhten Unterhaltungskosten, ver­ursacht durch die Verunreinigung der Anlage, durch Ihre Steuergroschen aufgebracht werden.

BÜRGER SCHÜTZT EURE ANLAGEN !

Geburtstage im August 1975

Die Gemeindeverwaltung gratuliert namens der Bürgerschalt der Ortsgemeinde Horbach nachfolgend aufgeführten Bürgern zum Geburtstag und wünscht für das kommende Lebensjahr Gesundheit und Glück 1

Schmidt, Elisabeth, geb. am 1.8.01, Horbach, Hühfeldstr- Schmidt, Karl, geb. am lo.8.91, Horbach, Rebstock 4