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Amtsblatt

der Verbandsgemeinde Montabaur

EEf

und dar verbandsangehörigen Gemeinden Boden, Daubach, Eitelborn, Gackenbach, Girod, Görgeahauaen, Großholbach, Heilberscheid, Helligenroth, Holler, Horbach, Hüblngen, Kadenbach, Montabaur, Nentershausen, Neuhäusel, Niederelbert, Niedererbach, Nomborn, Oberelbert, Ruppach-Goldhausen, Simmern, Stehlhofen, Unterahausen, Welschneudorf

FREITAG, den 18. Juli 1975

Nummer : 29

Amtl. Bekanntmachungen

Statistisches Landesamt

Aufgrund des Gesetzes über Bodennutzungs- und Emteer- hebungvom 23. Juni 1964 (BGBl. I S. 4o5), zuletzt geändert jurch das Agrarberichterstattungsgesetz vom 15. November 1974 (BGBl. I S. 3161), findet jährlich eine Baumschuler- Tiebung statt. Dabei werden die Baumschulflächen und die Be­stände an Obst- und Ziergehölzen sowie Forstpflanzen in den Baumschulen nach Zahl, Art und Anzuchtmerkmalen festge­lteilt.

Die Erhebung erfolgt in diesem Jahr in der Zeit vom 22. bis |9. Juli.

JUiskunftspflichtig sind alle Personen, die sich mit der An­zucht der vorgenannten Baumschulerzeugnisse befassen, jtierzu rechnen auch Personen, die die Anzucht der vorge­nannten Erzeugnisse auf vertraglicher Basis für gewerbsmäßige Baumschulen betreiben.

[licht auskunftspflichtig sind Inhaber von Forstbetrieben, die i betriebseigenen Pflanzgärten Forstpflanzen ausschließlich pr den Eigenbedarf heranziehen.

Repräsentative Zwischenzählung der Schweine am 1 . August

Aufgrund des Viehzählungsgesetzes in der Fassung vom 23.9.1973 BGBl. I S. 14o6) findet am obengenannten Tage eine repräsen­tative Zwischenzählung der Schweine statt, luskunftspflichtig sind gemäß § 4 Abs. 2 des Viehzählungsge- Btzes die Viehhalter. Ist ein Viehhalter verhindert, so sind die fit der Viehhaltung befaßten Familienmitglieder oder Betriebs- iigehörigen puskunftspflichtig. Den Zählern ist das Betreten pn Grundstücken, Ställen und ähnlichen Räumen, in denen ph gehalten wird oder gehalten werden kann, zu gestatten (§5 Ses Viehzählungsgesetzes).

gestehen Anordnungen der Veterinärbehörden, die den Perso- enverkehr beschränken, z.B. bei Seuchen, so sind die Zähler j)n den Auskunftspflichtigen hierauf hinzuweisen.

|«rals Auskunftspflichtiger vorsätzlich oder fahrlässig Aus- pfte ganz oder teilweise verweigert oder nicht rechtzeitig leilt oder unrichtige oder unvollständige Angaben macht per wer sich weigert, den Zählern das Betreten der Ställe oder hderer Örtlichkeiten, in denen Schweine gehalten werden oder palten werden können, zu gestatten, handelt ordnungswidrig, lie Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

K^Einzelangäben der Halter und die Feststellungen bei der pnlung unterliegen der Geheimhaltung. Ihre Benutzung zu LJ Verliehen Zwecken ist unzulässig. Die Weiterleitung von Ein­

zelangaben auf dem Dienstwege durch die erhebenden Be­hörden an die für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden und die von ihnen bestimmten Stellen und Personen ohne Nennung des Namens des Auskunftspflichtigen ist durch Gesetz zuge­lassen.

Statistisches Landesamt Rheinland - Pfalz

Hallen- und Freibad Montabaur

Das Hallen- und Freibad Montabaur ist in der Sommer­saison 1975 für das Familienbaden wie folgt geöffnet: a) Schwimmhalle:

von 14.oo bis 18.3o Uhr

von 9.oo bis 21.3o Uhr

von 9.oo bis 2o.oo Uhr (2o.oo bis 21.3o Uhr

Frauenbad)

von 9.oo bis 21.3o Uhr von 9.oo bis 2o.oo Uhr von 7.oo bis 19.oo Uhr von 9.oo bis 19.oo Uhr

montags dienstags mittwochs

donnerstags freitags samstags sonntags

b) Geheiztes Freibad:

dienstags, mittwochs, donnerstags, samstags, sonntags von 9.oo bis 19.oo Uhr Uhr montags von 14.oo bis 18.3o Uhr freitags von 9.oo bis 2o.oo Uhr

Für die nächste Schwimmkurse im Herbst (Kinder ab 7,Jah- re, Frauen und Berufstätige) nimmt die Verwaltung im Rat­haus Zimmer 18, oder auch telefonisch noch Anmeldungen entgegen.

Diebstahl von Wasserleitungsrohren

In den letzten Tagen wurden im Stadtwald abgelagerte Wasserleitungsrohre gestohlen.

Die Umstände deuten darauf hin, daß die Rohre an Ort und Stelle zerkleinert, dann abtransportiert und als Schrott Ver­wertung fanden.

Die Rohre waren in unmittelbarer Nähe des Zufahrtsweges zur Standortschießanlage abgelagert.

Wer kann der Verwaltung irgendwelche Hinweise über den Verbleib der Rohre geben ?

Studienfahrt nach Karlsbad - Prag - Wien - Budapest

Bei genügender Beteiligung wird in Zusammenarbeit mit der VHS Montabaur in der Zeit vom 5. - 14.1 o.l975 eine 1 o-tägige Studienfahrt nach Prag - Wien - Budapest durch-

DER VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG: Rathaus, Großer Markt, Montag, Mittwoch bis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr, Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr, Inn. i ^ ^ r * Bauamt, (Gelbachstraße) und Wasserwerk, (Neubau an der Efchwlese); Dienstag 8.00-12.00 Uhr, 16.00-18.30 Uhr, Mittwoch 14.00- 16.00 Uhr, l^erstag 8.00-12.00 Uhr.

»CHANSCHIOSSE, Verbandsgemeindeverwaltung 02602/2041, (nach Dienstschluß über Anrufbeantworter unter Nr. 02602/2041), Bürgermeister Mangels DNTEM * * er k an dsbefgeordneter Reusch 02602/2045, Wasserwerk Montabaur nach Dienstschluß 02602/2046.

Il 108 VERBANDSGEMEINDEKASSE, Kreissparkasse Montabaur Nr. 500017, Nassautsche Sparkasse Montabaur Nr. 803000212, Volksbank Montabaur ' Posts< *eckamt Frankfurt/Main Nr. 10800-603.