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Montabaur 2 b) Nomborn Blatt 571: 1 Nomborn 1

5o

Grünland Waldstraße 6,22

Der Versteigerungsvermerk ist je am 3. Mai 1974 in das Grund­buch eingetragen worden.

Als Eigentümer war damals in Bladernheim Blatt 217 und Nom- bom Blatt 571 die Kommanditgesellschaft Peters & Co. Bauge­sellschaft mbH & Co. KG in Horressen, eingetragen.

Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muß der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muß das Recht glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antrag­steller widerspricht. Andernfalls wird das Recht im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Verstei- gcrungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt.

Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grund­stück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des bean­spruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks, des Erbbaurechts oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einst­weilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Ge­richt den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, so tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.

Amtsgericht Montabaur Az. 8 K 24/ 74 543 Montabaur, den 3. Juni 1975 gez. Fischer, Rechtspfleger

Ausgefertigt :

Siegel gez. Unterschrift, Justizangestellte als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Hallen- und Freibad Montabaur

Das Hallen- und Freibad Montabaur ist in der Sommersaison 1975 für das Familienbaden wie folgt geöffnet: a) SCHWIMMHALLE:

montags

dienstags

mittwochs

von 14.oo bis 18.3o Uhr

von 9.oo bis 21.3o Uhr

von 9.oo bis 2o.oo Uhr (2o.oo - 21.3o Uhr

Frauenbad)

von 9.oo bis 21.3o Uhr von 9.oo bis 2o.oo Uhr von 7.oo bis 19.oo Uhr von 9.oo bis 19.oo Uhr

donnerstags freitags samstags sonntags b) GEHEIZTES FREIBAD:

dienstags, mittwochs, donnerstags, samstags, sonntags von 9.oo bis 19.oo Uhr montags von 14.oo bis 18.3o Uhr

freitags von 9.oo bis 2o.oo Uhr.

Sollte wegen schlechten Wetters die Freibadanlage kurzfristig geschlossen sein, kann weiterhin die Schwimmhalle ohne Be­schränkung der Badezeit benutzt werden.

Anmeldungen für die nächsten Schwimmkurse im Herbst (für Kinder ab 7 Jahre, Frauen und Berufstätige) nimmt die Verwaltung im Rathaus, Zimmer 18, oder auch telefonisch entgegen.

Es wird darauf hingewiesen, daß laut Satzung über die Benutzung des Hallen- und Freibades vom 1.8.1967, Kinder unter 6 Jahren die Badeanlagen nur in Begleitung Erwachsener besuchen dürfen.

Landwirte!

Kampf der Heu-Selbstentzündung durch ein neuartiges Heu wehrgerät u

Die Brandfälle durch Heu-Selbstentzündung rufen Jahr fi i J

erhebliche Schäden hervor.

Darüber hinaus entstehen den Landwirten - auch wenn die I Selbsterhitzung des Heues nicht zur Entzündung führt erheb liehe Verluste durch die Verminderung des Futterwr-rf« '!

Bei Temperaturen über 7o Grad Celsius besteht akute Brand-I gefahr

Die Ortsfeuerwehr ist zu alarmieren, damit sie beim evtl.Brani] ausbruch einsatzbereit zur Verfügung steht. Die Auskühlung des Heustapels kann aber auch bei diesen Temperaturen mit dem Heuwehrgerät vorgenommen werden.

Die Brandversicherungen hoffen, daß die landwirtschaftlichen! Betriebe ihre Heustapel sorgfältig überwachen und mit den Heumeßsonden die erforderlichen Temperaturmessung vorntl men.

Unbedingt sollten diese Messungen in der gefährlichsten Zeit! von der 2. Woche nach dem Einlagem an bis mindestens zur j 8. Woche - laufend vorgenommen werden.

Bitte, machen Sie auch Gebrauch von der Möglichkeit der An-| forderung des nächstgelegenen Heuwehrgerätes.

Wenn die Temperatur im Heustock 6o Grad Celsius übersteift also bereits Brandgefahr vorliegt, übernimmt die Nassauischtl Brandversicherungsanstalt in Wiesbaden die Kosten des Heu-j wehrgeräte-Einsatzes.

Bei Temperaturen unter 6o Grad Celsius sind Ihnen die Ein-! Satzkosten des Heuwehrgerätes zuzumuten, da diese Einsatal lediglich der Erhaltung des Futterwertes dienen. AUSKÜNFTE erteilt die Freiw. Feuerwehr Montabaur ank wirte, Feuerwehren und Ortsgemeinden.

Arzt und Apotheke

Ärzte Sonntagsdienst

Samstag/Sonntag, den 5./6.7.1975

Dr. Eberth, Montabaur, Wallstraße 2, Tel. o26o2/3643

Notfalldienst Augst

5. f6. 7.1975: Dr. Andernach, Hillscheid, Tel. 212

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Wenn Heu in größeren Mengen gestapelt wird, kommt - . ,

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zu einer Selbsterwärmung, welche im Sprachgebrauch als Schwitzprozeß bezeichnet wird. Dieser normale Schwitz 4 zeß bis zu 45 Grad C ist ungefährlich; er beeinträchtigt auch nicht den Futterwert des Heues.

Ist jedoch das Heu mit einem erheblich über 2o % liegenden Feuchtigkeitsgrad eingefahren worden, so ist Vorsicht am Platze.

Es gibt praktisch nur einen zweckmäßigen Weg, um die Gefahr! zu erkennen, nämlich die Temperaturmessung mit der Heunuj sonde.

Was kann getan werden, um einen erhitzten Heustapel vorderI Selbstentzündung zu bewahren ? I

Bisher blieb keine andere Wahl, als in den landwirtschaftlichen! Betrieben die Heustapel abzutragen, wobei während der I gesamten Zeit die Feuerwehr anwesend sein mußte. Hierdurch! entstanden für den betreffenden Landwirt und für die zustän-1 dige Gemeinde erhebliche Kosten.

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Die Brandversicherungsanstalten haben eine Anzahl neuer Ceri te -sogenannte Heuwehrgeräte zur Auskühlung von erhitzten! Heustapeln beschafft, die sich in über l.ooo Fällen hervomet bewährt haben.

Mit Hilfe eines Gebläseabkühlverfahrens ist es möglich, die erhitzten Heustapel ohne das gefahrvolle und kostenaufwendij Ausräumen abzukühlen.

Bei Erhitzungen, die über 45 Grad Celsius hinausgehen, kann! das neue Heu wehrgerät bei der Freiw. Feuerwehr Montabaur] angefordert werden.

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Herausgeber des Amtsblattes: Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur. Verantwortlich für den Inhalt': Amtsrat Piwowarsky Für den übrigen Teil: Robert Degen. Druck und Verlag: Verlag + Druok Linus Wittioh, Weitersburg. Postanschrift: 5413 Bendorf, Poith® _ Telefon (02622) 4055/56. Erscheinungsfolge: wöchentlich. Bezugsmöglichkeit und Bezugsbedingung: gebührenfreie Zustellung en sämtlioha| der Verbandsgemeinde. Einzelnummern können zusätzlich zum Einzelpreis von 0,50 DM beim Verlag erworben werden.