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Montabaur 7 öffentliche Sitzung :

1 Beratung und Beschlußfassung der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1975.

2. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen.

5431 Niederelbert, 12.6.1975 gez.Hübinger, Ortsbürgermeister.

Amtl. Bekanntmachung

WIDMUNG VON VERKEHRS FLÄCHEN IM BEREICH DER ORTSGEMEINDE NIEDERELBERT

Gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rhein­land Pfalz, LStrG vom 15.2.1963 (GVB1. S. 57) werden die nach­folgenden Verkehrsflächen als Gemeindestraßen und Bürgersteige (§ 3 Abs. 1 Nr. 3a LStrG) dem öffentlichen Verkehr gewidmet:

Bezeichnung verlaufend von Klassifizierung Tag der bis Verkehrs­

übergabe

Heckenwiesen­straße Südstraße bis Feldweg Fahrbahn,Bür- Nr. 184 rechtsseits gersteige,Stra-

u.bis Parzelle 122/2 ßenbeleuchtung 1.1.1975

linksseits

Nr. 184 rechtsseits Straßenbeleuchtung

u. bis Parzelle 122/2

linksseits

Birken weg Heckenwiesenstraße bis Fahrbahn, Bürger-

einschl.Wendehammer steige, Straßenbe­

leuchtung.

Als Zeitpunkt der Fertigstellung gilt für o.a. Erschließungsanla­gen der 1.1.1975.

Niederelbert, den 12.5.1975

Ortsgemeinde Niederelbert gez. Hübinger,Ortsbürgermeister.

OBERELBERT:

Schulorganisatorische Maßnahmen

In der Sitzung des Rates der Ortsgemeinde Oberelbert am 13.6. 1975 informierte Amtsrat Piwowarsky von der Verbandsge­meindeverwaltung Montabaur über den Stand der Überlegungen im Hinblick auf die gesamten schulorganisatorischen Maßnah­men im Bereich der Elbertgemeinden. Der Gemeinderat akzep­tiert die Ausführungen und den Vorschlag der Verwaltung auf Schaffung eines neuen Unterrichtsraumes durch die Tei­lung der drei vorhandenen Räumlichkeiten unter gleichzeitiger Beibehaltung des Gymnastikraumes.

Birkenweg Heckenwiesenstraße Fahrbahn,

bis einschl.Wende- Bürgersteige,

hammer Straßenbeleuch­tung 1.1.1975

RECHTSMITTELBELEHRUNG:

Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Montabaur, Gelbachstr. 9, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Ist über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden worden, so kann Klage beim Verwaltungsgericht Koblenz in Koblenz, Regierungs­straße 7, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruches erhoben werden, außer, wenn wegen der besonderen Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Sie kann ferner nur bis Ablauf eines Jahres seit der Einlegung des Widerspruches erho­ben werden, es sei denn, daß die Klageerhebung vor Ablauf der Jahresfrist infolge höherer Gewalt unmöglich war oder unter den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles unterblieben ist.

Die Klage ist gegen die Verbandsgemeinde Montabaur zu richten. Sie muß den Kläger, den Beklagten und den Streitgegenstand bezeichnen.

Diese Verfügung wird gemäß § 1 der Hauptsatzung der Ge­meinde Niederelbert vom 14.7.1974 durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Montabaur und der ver­bandsangehörigen Gemeinden bekanntgegeben.

Niederelbert, den 12.6.1975 Ortsgemeinde Niederelbert

gez. Hübinger,Ortsbürgermstr.

Amtl. Bekanntmachung

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 22.5.1975 aufgrund des § 127 Abs. 2 des Bundesbaugesetzes vom 23.6.196o in Verbindung mit §§ 6 und 7 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungs­anlagen (Erschließungsbeiträge) in der Gemeinde Niederelbert

vom 2.5.1974 und Satzung vom_ zur Änderung

der Satzung der Stadt/Gemeinde_vom_

über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) die Fertig­stellung nachstehend aufgeführter Erschließungsanlagen fest- gestellt und beschlossen, den Aufwand der Herstellung dieser Einrichtung als Erschließungsbeiträge zu erheben.

Bezeichnung verlaufend von Klassifizierung bis

Hecken wiesen­straße Südstraße bis Feldweg Fahrbahn,Bürgersteige

Neue Friedhofssatzungen

In der gleichen Sitzung stimmte der Ortsgemeinderat der Sat­zung über das Friedhofs- und Bestattungswesen mit der entspre­chenden Gebührensatzung zu.

Anlegung eines Bürgersteiges zum Friedhof und zur Bushalte­stelle

Des weiteren beschloß der Ortsgemeinderat bei der Kreisverwal­tung des Westerwaldkreises die Anlegung eines Bürgersteiges entlang der K 72 bis zum Friedhof und entlang der L 327 von der Brunnenstraße bis zur Bushaltestelle und bis zum Tor zu beantragen. Der Ortsgemeinderat schließt somit der Empfeh­lung der BewertungskommissionUnser Dorf soll schöner wer­den an und sieht in dieser geplanten Maßnahme einen Bei­trag zur Förderung der Verkehrssicherheit.

Ebenso beschloß der Gemeinderat die Genehmigung zur Leistung von überplanmäßigen Ausgaben für das Rechnungsjahr 1974.

Bekanntmachung

An alle Bürger unserer Gemeinde !

In letzter Zeit wurde wiederholt festgestellt, daß Kinder und Jugendliche unserer Gemeinde bei den aufgestellten Ruhebän­ken im Ort, auf der Rückenlehne sitzen und mit ihren Schuhen die Sitzflächen verunreinigen. Außerdem wurde gemeldet,daß bei der PflanzschuleAm Weikert neugepflanzte Blumen herausgerissen wurden. Wir sind nicht gewillt solche Zustände länger hinzunehmen und fordern hiermit alle Einwohner unserer Gemeinde auf, darauf zu achten, daß sich derartige Dinge nicht wiederholen. Eltern haften immer noch für ihre Kinder. Uneinsichtige werden sofort zur Anzeige gebracht.

gez. Weyand, Ortsbürgermeister.

Verlustanzeige

Unsere Reinigungskräfte haben vor einigen Tagen bei Reini­gungsarbeiten am Friedhof eine Sichel verloren. Die Sichel kann während den Dienststunden bei der Gemeindeverwaltung abgegeben werden. gez. Weyand, Ortsbürgermeister.

WELSCHNEUDORF:

Verloren - Gefunden

Gefunden wurden drei BKS-Schlüssel. Der Verlierer kann sich bei der hiesigen Gemeindeverwaltung melden.

Mitteilung

Entlang des Waldkinderspielplatzes wurden zur Verschönerung der Ansicht Lupinen eingesät.

Wir weisen darauf hin und bitten, die Lupinen an Ort und Stelle zu belassen,damit nicht der einzelne sondern die All­gemeinheit etwas davon hat.

gez.Stahlhofen,Ortsbürgermeister.