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Amtsblatt

der Verbandsgemeinde Montabaur

und der verbandsangehörigen Gemeinden Boden, Daubach, Eitelborn, Gackenbach, Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Heillgenroth, Holler, Horbach, Hübingen, Kadenbach, Montabaur, Nentershausen, Neuhäusel, Niederelbert, Niedererbach, Nomborn, Oberelbert, Ruppach-Goldhausen, Simmern, Stahlhofen, Untershausen, Welschneudorf

Jahrgang 3

Freitag, den 13. Juni 1975

Nummer: 24

Amtl. Bekanntmachungen

Verbotswidriges Befahren von Wirtschaftswegen

Der Ausbau von Wirtschaftswegen soll gewährleisten, daß vor allem die Landwirte eine bessere Zuwegung zu ihren Grund­stücken haben.

Es ist unverständlich, daß gerade durch diesen Personenkreis Beschädigungen an der Straßendecke verursacht werden, die durchaus vermeidbar sind.

Durch unsachgemäßes Wenden und Drehen der landwirtschaft­lichen Geräte werden insbesondere die Wegeränder in Mitlei­denschaft gezogen.

Nach § 16 des Feld- und Forststrafgesetzes liegt hier eine Sach­beschädigung vor, die bei fahrlässiger Handlungsweise strafbar ist.

Es wird gebeten in Zukunft diese Beschädigungen der Fahr­bahndecke zu unterlassen, da sonst durch die Ortspolizeibe­hörde Strafmaßnahmen gegen die Verursacher eingeleitet wer­den.

In der Verbandsgemeinde Montabaur mehren sich die Fälle, daß ältere Mitbürger sich durch spielende Kinder auf den Orts­straßen belästigt fühlen und Klage darüber bei der Ortspolizei­behörde führen.

Die Eltern werden daher gebeten, ihre Kinder darüber aufzuklä­ren, daß die Straßen keine Spielplätze sind und ihre Kinder vor allem auf ältere und kranke Menschen Rücksicht zu nehmen haben.

Wir weisen besonders auf die dafür gekennzeichneten Spiel­straßen und Spielplätze hin.

Auf die Haftungspflicht der Eltern wird in diesem Zusammen­hang verwiesen.

Verbandsgemeindeverwaltung - als Ortspolizeibehörde - gez. Mangels, Bürgermeister.

Verschiebtüng der Müllabfuhr am 17.6.1975

In allen Gemeinden in denen üblicherweise dienstags bzw. an den darauffolgenden Wochentagen Müll abgefahren wird, ver­schiebt sich die Müllabfuhr um jeweils einen Tag (d.h. von dienstags auf mittwochs usw.)

Bezirksregierung Koblenz

55-61 -13 - 7/74 54oo Koblenz, den 13. Mai 1975

Amtl. Bekanntmachung

h Die Gemeinde Holler, Westerwaldkreis, hat auf Grund des § 19 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts vom 27.7.1957 (BGBl. I S. lllo) WHG sowie der §§ 22, loo Abs. 2 und lo9 ff. des Landeswassergesetzes Rheinland-Pfalz

vom 1.8.196o (GVB1. S. 153) LWG jeweils in der derzeit gel­tenden Fassung für die öffentliche Wasserversorgung bean­tragt, nach Maßgabe der vorgelegten Planunterlagen ein Wasser­schutzgebiet mit verschiedenen Zonen festzusetzen.

Das Wasserschutzgebiet soll in der Gemarkung Untershausen Flur 3 und 15 mit den Zonen

I = Fassungsbereich (blaue Umrandung)

II = Engere Schutzzone (grüne Umrandung)

III = Weitere Schutzzone (rote Umrandung) gebildet werden.

2. Das Wasserschutzgebiet und die einzelnen Zonen werden wie folgt beschrieben :

Zone I

Die Zone I umfaßt die gesamten beiden Parzellen 366 und 365 in Flur 3 der Gemarkung Untershausen.

Zone II

Von der Nordwestecke der Parzelle 1346 in Flur 15 der Gemar­kung Untershausen aus verläuft die Grenze loo m nach Osten, winkelt hier nach Süden, entlang den Ostgrenzen der Parzellen 1346,1347,1348 bis zu der Südostecke der Parzelle 1348,wen­det sich nach Westen, die Südgrenze der Parzelle 1348 auf 85 m einhaltend, biegt hier nach Südwesten ab, entlang der Südostgrenze der Parzellen 375, 374, 373, 372 und 371 in Flur 3 bis zur Südwestecke der Parzelle 371, wendet sich nach Nordnordwesten der Südwestgrenze der Parzellen 371, 361 und 351 in Flur 3 bis zu deren Nordwestecke entlang, knickt hier nach Nordosten ab und verläuft an der Nordwestgrenze der Parzellen 351, 352, 353, 354, 355, 356, 357 ;. und erreicht nach Querung der Wegeparzelle in der Nordwest­ecke der Parzelle 1346, Flur 15 wieder ihren Ausgangspunkt Zone III

Ausgehend von der Querung der Landesstraße 326 durch die Gemarkungsgrenze Holler-Untershausen, verläuft die Grenze rd. 28o m in Südsüdostrichtung, entlang der Ostgrenze der L 326, biegt dann nach Osten ab, trifft nach rd. 19o m auf den aus der Ortslage Untershausen kommenden Feldweg und verläuft an dessen Nordwestgrenze ca. 18o m, biegt an der Krümmung des Feldweges ab und verläuft 31o m durch Waldgelände in Nordnordostrichtung, knickt hier an der Südwestseite des angetroffenen Feldweges, unter Einhal­tung der Südwestgrenze und unter Querung des Feldweges, der aus Nordost- und Südwestrichtung verläuft, in Nordwest­richtung ab, erreicht nach 24o m die Gemarkungsgrenze Holler-Untershausen und winkelt dort in Südwestrichtung und erreicht nach 56o m wieder ihren Ausgangspunkt.

DIENSTSTUNDEN DER VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG: Rathaus, Großer Markt, Montag, Mittwoch bis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr, Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr, J6.00-18.30 Uhr, Bauamt, (Gelbachstraße) und Wasserwerk, (Neubau an der Elchwiese); Dienstag 8.00-12.00 Uhr, 16.00-16.30 Uhr, Mittwoch 14.00-16.00 Uhr,

Donnerstag 8.00-12.00 Uhr.

JERNSPRECHANSCHLOSSEi Verbandsgemeindeverwaltung 02602/2041, (nach Dienstschluß über Anrufbeantworter unter Nr. 02602/2041), Bürgermeister Mangels 02602/2044, Verbandsbeigeordneter Reusch 02602/2045, Wasserwerk Montabaur nadi Dienstschluß 02602/2046.

KONTEN DER VERBANDSGEMEINDEKASSE: Kreissparkasse Montabaur Nr. 500017, Nassauische Sparkasse Montabaur Nr. 803000212, Volksbank Montabaur Nr - 108, Postscheckamt Frankfurt/Main Nr. 10800-603.