Amtsblatt
der Verbandsgemeinde Montabaur
und der verbandsangehörigen Gemeinden Boden, Daubach, Eitelborn, Gackenbach, Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Heillgenroth, Holler, Horbach, Hübingen, Kadenbach, Montabaur, Nentershausen, Neuhäusel, Niederelbert, Niedererbach, Nomborn, Oberelbert, Ruppach-Goldhausen, Simmern, Stahlhofen, Untershausen, Welschneudorf
Jahrgang 3
Freitag, den 13. Juni 1975
Nummer: 24
Amtl. Bekanntmachungen
Verbotswidriges Befahren von Wirtschaftswegen
Der Ausbau von Wirtschaftswegen soll gewährleisten, daß vor allem die Landwirte eine bessere Zuwegung zu ihren Grundstücken haben.
Es ist unverständlich, daß gerade durch diesen Personenkreis Beschädigungen an der Straßendecke verursacht werden, die durchaus vermeidbar sind.
Durch unsachgemäßes Wenden und Drehen der landwirtschaftlichen Geräte werden insbesondere die Wegeränder in Mitleidenschaft gezogen.
Nach § 16 des Feld- und Forststrafgesetzes liegt hier eine Sachbeschädigung vor, die bei fahrlässiger Handlungsweise strafbar ist.
Es wird gebeten in Zukunft diese Beschädigungen der Fahrbahndecke zu unterlassen, da sonst durch die Ortspolizeibehörde Strafmaßnahmen gegen die Verursacher eingeleitet werden.
In der Verbandsgemeinde Montabaur mehren sich die Fälle, daß ältere Mitbürger sich durch spielende Kinder auf den Ortsstraßen belästigt fühlen und Klage darüber bei der Ortspolizeibehörde führen.
Die Eltern werden daher gebeten, ihre Kinder darüber aufzuklären, daß die Straßen keine Spielplätze sind und ihre Kinder vor allem auf ältere und kranke Menschen Rücksicht zu nehmen haben.
Wir weisen besonders auf die dafür gekennzeichneten Spielstraßen und Spielplätze hin.
Auf die Haftungspflicht der Eltern wird in diesem Zusammenhang verwiesen. • •
Verbandsgemeindeverwaltung - als Ortspolizeibehörde - gez. Mangels, Bürgermeister.
Verschiebtüng der Müllabfuhr am 17.6.1975
In allen Gemeinden in denen üblicherweise dienstags bzw. an den darauffolgenden Wochentagen Müll abgefahren wird, verschiebt sich die Müllabfuhr um jeweils einen Tag (d.h. von dienstags auf mittwochs usw.)
Bezirksregierung Koblenz
55-61 -13 - 7/74 54oo Koblenz, den 13. Mai 1975
Amtl. Bekanntmachung
h Die Gemeinde Holler, Westerwaldkreis, hat auf Grund des § 19 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts vom 27.7.1957 (BGBl. I S. lllo) WHG sowie der §§ 22, loo Abs. 2 und lo9 ff. des Landeswassergesetzes Rheinland-Pfalz
vom 1.8.196o (GVB1. S. 153) LWG jeweils in der derzeit geltenden Fassung für die öffentliche Wasserversorgung beantragt, nach Maßgabe der vorgelegten Planunterlagen ein Wasserschutzgebiet mit verschiedenen Zonen festzusetzen.
Das Wasserschutzgebiet soll in der Gemarkung Untershausen Flur 3 und 15 mit den Zonen
I = Fassungsbereich (blaue Umrandung)
II = Engere Schutzzone (grüne Umrandung)
III = Weitere Schutzzone (rote Umrandung) gebildet werden.
2. Das Wasserschutzgebiet und die einzelnen Zonen werden wie folgt beschrieben :
Zone I
Die Zone I umfaßt die gesamten beiden Parzellen 366 und 365 in Flur 3 der Gemarkung Untershausen.
Zone II
Von der Nordwestecke der Parzelle 1346 in Flur 15 der Gemarkung Untershausen aus verläuft die Grenze loo m nach Osten, winkelt hier nach Süden, entlang den Ostgrenzen der Parzellen 1346,1347,1348 bis zu der Südostecke der Parzelle 1348,wendet sich nach Westen, die Südgrenze der Parzelle 1348 auf 85 m einhaltend, biegt hier nach Südwesten ab, entlang der Südostgrenze der Parzellen 375, 374, 373, 372 und 371 in Flur 3 bis zur Südwestecke der Parzelle 371, wendet sich nach Nordnordwesten der Südwestgrenze der Parzellen 371, 361 und 351 in Flur 3 bis zu deren Nordwestecke entlang, knickt hier nach Nordosten ab und verläuft an der Nordwestgrenze der Parzellen 351, 352, 353, 354, 355, 356, 357 ;. • und erreicht nach Querung der Wegeparzelle in der Nordwestecke der Parzelle 1346, Flur 15 wieder ihren Ausgangspunkt Zone III
Ausgehend von der Querung der Landesstraße 326 durch die Gemarkungsgrenze Holler-Untershausen, verläuft die Grenze rd. 28o m in Südsüdostrichtung, entlang der Ostgrenze der L 326, biegt dann nach Osten ab, trifft nach rd. 19o m auf den aus der Ortslage Untershausen kommenden Feldweg und verläuft an dessen Nordwestgrenze ca. 18o m, biegt an der Krümmung des Feldweges ab und verläuft 31o m durch Waldgelände in Nordnordostrichtung, knickt hier an der Südwestseite des angetroffenen Feldweges, unter Einhaltung der Südwestgrenze und unter Querung des Feldweges, der aus Nordost- und Südwestrichtung verläuft, in Nordwestrichtung ab, erreicht nach 24o m die Gemarkungsgrenze Holler-Untershausen und winkelt dort in Südwestrichtung und erreicht nach 56o m wieder ihren Ausgangspunkt.
DIENSTSTUNDEN DER VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG: Rathaus, Großer Markt, Montag, Mittwoch bis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr, Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr, J6.00-18.30 Uhr, Bauamt, (Gelbachstraße) und Wasserwerk, (Neubau an der Elchwiese); Dienstag 8.00-12.00 Uhr, 16.00-16.30 Uhr, Mittwoch 14.00-16.00 Uhr,
Donnerstag 8.00-12.00 Uhr.
JERNSPRECHANSCHLOSSEi Verbandsgemeindeverwaltung 02602/2041, (nach Dienstschluß über Anrufbeantworter unter Nr. 02602/2041), Bürgermeister Mangels 02602/2044, Verbandsbeigeordneter Reusch 02602/2045, Wasserwerk Montabaur nadi Dienstschluß 02602/2046.
KONTEN DER VERBANDSGEMEINDEKASSE: Kreissparkasse Montabaur Nr. 500017, Nassauische Sparkasse Montabaur Nr. 803000212, Volksbank Montabaur Nr - 108, Postscheckamt Frankfurt/Main Nr. 10800-603.

