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Montabaur 9

A

HOLLER UND NACHBARGEMEINDEN

HOLLER:

Amtl. Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am MITTWOCH, dem 11. Juni 1975, um 2o.oo Uhr im Jugendheim statt.

Tagesordnung:

I. öffentliche Sitzung :

1. Beratung und Beschlußfassung über die Holzverwertung im Gemeindewald

2. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebau­ungsplanesAn der Kehl nach § 2 BBauG.

3. Wahl des Haupt- und Finanzausschusses

4. Wahl des Bauausschusses.

5. Beratung und Beschlußfassung über einen Zuschuß zu den Fahrtkosten der Kinder, die den Kindergarten in Niederel­bert besuchen.

6. Beratung und Beschlußfassung über die Anschaffung von Spielgeräten für den KinderspielplatzLahnstraße

7. Erweiterung der Straßenbeleuchtung in der Siegstraße.

8. Verschiedenes.

II. Nichtöffentliche Sitzung :

1. Grundstücksangelegenheit

2. Bauvoranfrage

3. Vergabe der ArbeitenAn der Kehl

5431 Holler, 2. Juni 1975 gez. Molsberger, Ortsbürgermeister.

Wir gratulieren

Frau Anna Labonte, Lahnstr. 6 wird am 12.6.1975, 79 Jahre alt. Die Gemeinde überbringt Ihnen hiermit die herzlichsten Glück­wünsche und wünscht Ihnen weiterhin Gesundheit und einen zufriedenen Lebensabend. gez. Molsberger,Ortsbürgermeister.

DAUBACH:

Amtl. Bekanntmachung

WIDMUNG VON VERKEHRSFLÄCHEN IM BEREICH DER ORTSGEMEINDE DAUBACH

Gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rhein­land Pfalz - LStrG vom 15.2.1963 (GVB1. S. 57 ) werden die nachfolgenden Verkehrsflächen als Gemeindestraßen und Bürger­steige (§ 3 Abs. 1 Nr. 3a LStrG) dem öffentlichen Verkehr gewidmet :

Bezeichnung verlaufend von Klassifizierung Tag der Ver-

bis kehrsübergabe

Waldstraße Welschneudorfer Bürgersteige 1.1.1975 Weg u.Mühlweg bis teilw.

Grundstück Klug einerseits, andererseits bis teilw.

Grundstück Homann

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Bauamt, Montabaur, Gelbachstr. 9 schriftlich oder zur Nieder­schrift einzulegen.

Ist über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in ange­messener Frist sachlich nicht entschieden worden, so kann Klage beim Verwaltungsgericht Koblenz in Koblenz, Regierungs­straße 7, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeam­ten der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Wider­spruches erhoben werden, außer, wenn wegen der besonderen Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Sie kann ferner nur bis Ablauf eines Jahres seit der Einlegung des Wider­spruches erhoben werden, es sei denn, daß die Klageerhebung vor Ablauf der Jahresfrist infolge höherer Gewalt unmöglich war oder unter den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles

unterblieben ist.

Die Klage ist gegen die Verbandsgemeinde Montabaur Zürich- ten. Sie muß den Kläger, den Beklagten und den Streitgegen­stand bezeichnen.

Diese Verfügung wird gemäß § 1 der Hauptsatzung der Gemein de Daubach vom 2.7.1974 durch Veröffentlichung im Amtshl.m der Verbandsgemeinde Montabaur und der verbandsangehörig Gemeinden bekanntgegeben.

Daubach, den 2. Juni 1975

Ortsgemeinde Daubach gez. Frink, Ortsbürgermeister.

Amtl. Bekanntmachung

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 3o. Mai 1975 aufgrund des § 127 Abs. 2 des Bundesbaugesetzes vom 23.6.196o in Verbindung mit §§ 6 und 7 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) in der Gemeindr Daubach vom 15.11.1969 die Fertigstellung nachstehend aufgefühi ter Teil-Erschließungsanlagen festgestellt und beschlossen, den Aufwand der Herstellung dieser Teil-Einrichtung als Teil-Er­schließungsbeiträge zu erheben - Kostenspaltung -

Bezeichnung verlaufend von bis Klassifizierung

Waldstraße Welschneudorfer Weg Bürgersteige

u.Mühlweg bis teilw.

Grundstück Klug einerseits, andererseits bis teilw. Grund­stück Homann

Als Zeitpunkt der Fertigstellung gilt für o.a. Teil-Krschließungs- anlagen der 1.1.1975.

Daubach, den 2. Juni 1975

Ortsgemeinde Daubach gez. Frink, Ortsbürgermcister.

Holzverwertung im Gemeindewald

In seiner Sitzung am 3o. Mai 1975 bevollmächtigte der Orts­gemeinderat Daubach den Leiter des Forstamtes Montabaur, bei der Verwertung der Walderzeugnisse aus dem Gemeinde- wald Daubach die Ortsgemeinde Daubach gern. $ 3o Abs. 5 Landesforstgesetz vom 19. März 1971 zu vertreten.

Kostenverteilung zwischen Hauungs-, Kultur- und Sonderplan Naturpark Nassau geändert

Der Ortsgemeinderat Daubach beschloß über die Änderung der Kostenverteilung zwischen Hauungs- und Kulturplan- und I Sonderplan Naturpark Nassau und Anhebung der Wegeunter haltungskosten im Hauungs- und Kulturplan 1975. Der Ge­meinderat äußerte keine Bedenken gegen die Übernahme der Kosten für Wegeneubauten in Höhe von 2.7oo,- DM vom Hau­ungs- und Kulturplan 1975 in den SonderplanNeuanlagenim I Naturpark Nassau und stimmte der Erhöhung der eingesetzt«!! Kosten für die Wegeunterhaltung von l.ooo,- DM auf 1.7mv I DM zu. |

Beendigung des Ausbaues der Fahrbahn der Waldstraße 1

Unter Hinweis auf die Bestimmungen der Ausbaubeitragssal- 1 zung der Ortsgemeinde Daubach vom 6. Mai 1971 stellte der I Ortsgemeinderat die Beendigung der Ausbauarbeiten, undzvfitl Ausbau der Fahrbahn der Waldstraße vom Welschneudorfer I Weg und Mühlweg bis teilweise Grundstück Klug einerseits I und andererseits teilweise Grundstück Homann fest. Nunmelttl kann nach den Bestimmungen der Ausbaubeitragssalzung 4« fl Erhebung der Ausbaubeiträge erfolgen. 1

In der gleichen Sitzung beschloß der Gemeinderat über die I

bauliche Fertigstellung von Teilerschließungsanlagen sowie I

deren Widmung für den öffentlichen Verkehr (Waldstralle) I Wir weisen hiermit auf die diesbezügliche Bekanntmachung I in dieser Ausgabe hin. I

Außerdem beschloß der Gemeinderat über die Gewährung I eines Zuschusses an den MGV Frohsinn, Daubach. I

Herzlichen Glückwunsch 1

Am 5. Juni wird Frau Margarethe Frink geb. Wolf, 82 Jahre