Montabaur 16
Di. 7.1o Uhr A.f.Peter Saal, Gartenstraße Do. 7.15 Uhr Fronleichnamsamt f.Bernh.Jos.Knopp,Geschw. u. Angeh. anschl. Prozession.Weg u.Altäre wie alljährlich. 18.3o Uhr Hl.Messe f.d.Pfarrgemeinde.
Fr. 19.3o Uhr A.f.Luise Rosenbach geb.Steinhoff mit Mai- Schlußandacht.
Sa. lo.3o Uhr Brautamt Kühnei - Krause So. lo.lö Uhr A.f.Verst.d.Fam. Bellessem 18.3o Uhr Hl. Messe f.d. Pfarrgemeinde.
Di. den 27.5.19.3o Uhr Mai-And. n.Marienlob.
Kath. Kirchengemeinde Simmern
So. 8.15 Uhr A.f.gef.Hermann Schneider u.++ Angeh.
14.00 Uhr And.v. d. Hl.Dreifaltigkeit Nr. 7oo .- 7o3.
Mi. 6.55 Uhr A.n.Meinung
Do. lo.lö Uhr A.f. Ehel.Joh.Wirges u.++ Angeh.
14.00 Uhr Fronleichnams-And.Nr. 715-718 Sa. 6.55 Uhr A.f.Ehel.Knopp u.++ Angeh.
So. 7.5o Uhr I.J.A. für Luise Schmidt. Anschl.Fronleichnams- Prozession, Weg u. Altäre wie alljährlich.
14.oo Uhr And.v.d.Hl.Eucharistie Nr. 71o-714 Di. den 27.5. u.Fr.d.3o.5. Mai-And. Marienlob
NACHTRAG ZU DEN AMTLICHEN BEKANNTMACHUNGEN
Amtl. Bekanntmachung
Bodennutzungserhebung, Agrarberichterstattung und EG-Struk- turerhebung 1975
Auf Grund der einschlägigen Rechtsvorschriften sind im Jahre 1975 vorgenannte Erhebungen durchzuführen. Sie finden im Monat Mai statt. Die einzelnen jeweils geltenden Rechtsgrundlagen sind auf den Erhebungsbogen angegeben.
Die Erhebungen erfassen u.a.
-die Bodenflächen,
- den Re:htsgrund ihres Besitzes,
- ihre Nutzung nach Hauptnutzungs- und Kulturarten,
- die Nutzung des Ackerlandes,
Grundeigentumswechsel,
- personelle und maschinelle Ausstattung,
- Beschäftigungs- und Einkommensverhältnisse.
Der weitaus größte Teil der Sachverhalte wird repräsentativ erhoben, d.h. es wird hierzu nur ein relativ kleiner, nach stichprobenmethodischen Grundsätzen ausgewählter Teil der Auskunftspflichtigen befragt. Die Befragung erfolgt in diesen Fällen durch vom Statistischen Landesamt unterwiesene Erheber,die zur strikten Geheimhaltung der ihnen zur Kenntnis gelangenden Angaben verpflichtet sind.
Angaben über die Bodenflächen, den Rechtsgrund ihres Besitzes sowie die Hauptnutzungs- und Kulturarbeiten sind dagegen von allen Auskunftspflichtigen zu machen. Soweit diese nicht zum Kreis der mit Erhebern befragten Betriebe gehören, werden sie mit besonderen Erhebungsbogen von der örtlichen Verwaltung befragt.
Auskunftspflichtig sind die Inhaber und Eigentümer von land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben und von Gesamtflächen ab o,5 ha, die ganz oder teilweise land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden sowie solche mit Gesamtflächen unter o,5 ha oder ohne landwirtschaftlich genutzte Flächen, wenn bestimmte Erzeugungseinheiten vorhanden sind (z.B. Erwerbsgarten-, -obst- oder -weinbaubetriebe unter o,5 ha Gesamtfläche) Verstöße gegen die Auskunftspflicht können mit einer empfindlichen Geldbuße geahndet werden.
Die Einzelangaben der Auskunftspflichtigen unterliegen der Geheimhaltung. Sie dürfen zu anderen als statistischen Zwecken nicht verwendet werden.
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
BEILAGE VON SATZUNGEN
Dem heutigen Amtsblatt der Verbandsgemeinde Montabaur, Nr. 2o, liegen die Satzungen
a) über das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 26.Apri| 1975 der Ortsgemeinde Simmern,
b) über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 26. April 1975 für die Ortsgemeinde Simmern bei.
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